Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 17190
Vorher
Vietnam Imbiss Kim Hien GmbH
Eingetragen
23.6.2023
Branche
Imbissstuben u. Ä.Einzelhandel mit Fleisch und FleischwarenEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Gegenstand
Der Betrieb eines Imbisses.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ronald Neugebauer
seit 18.8.2023
Prokura
Kim Anh Thi Dang
seit 18.8.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bestensee
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mrs. Dang Imbiss GmbH (vormals: Vietnam Imbiss Kim Hien GmbH)

Bestensee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
1.5.2023
EUR
A. Anlagevermögen 49.917,00  
I. Sachanlagen 49.917,00  
B. Umlaufvermögen 40.355,62 25.000,00
I. Vorräte 25.200,00  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.169,64  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.985,98 25.000,00
Aktiva 90.272,62 25.000,00

Passiva

31.12.2023
EUR
1.5.2023
EUR
A. Eigenkapital 17.956,10 25.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 7.043,90  
B. Rückstellungen 2.000,00  
C. Verbindlichkeiten 70.316,52  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 60.316,52  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 10.000,00  
davon gegenüber Gesellschaftern 47.800,00  
Passiva 90.272,62 25.000,00

Anhang

2.1  Allgemeine Angaben

Die Mrs. Dang Imbiss GmbH hat ihren Sitz in Bestensee und ist eingetragen in das Handelsregister beim:

Registergericht: Cottbus
Register-Nr.: HRB 17190

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs 2 HGB aufgestellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierung-  und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs-  und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand deshalb nicht statt.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

2.2  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzerstellung erfolgte unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB) ausgegangen.

2.3  Erläuterungen zur Bilanz

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs-  bzw. Herstellungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Der Anlagespiegel wurde als Anlage zum Anhang beigefügt. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Zugänge wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.

Die Vorräte ergeben sich aus der körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur) zu Bilanzstichtag. Sie wurden grundsätzlich mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Markpreisen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

Der Ausweis der flüssigen Mittel am Bilanzstichtag erfolgte zu Nennwerten. Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den Rechnungsabschlüssen der Kreditinstitute überein. Der Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, welche Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen.

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 2.000,00.

Die Verbindlichkeiten enthalten sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages bewertet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

2.4  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht zugeordnet. Das Realisationsprinzip wurde beachtet. Besondere Wahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Umsatzerlöse wurden fast ausschließlich im Inland erzielt.

Der im Materialaufwand enthaltende Materialverbrauch wurde aufgrund einer Stichtagsinventur ermittelt und zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Abschreibung auf das Anlagevermögen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Abschreibungen aufgrund steuerlicher Sondervorschriften (Sonderabschreibungen) wurden nicht vorgenommen. Vom Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Die Steuern aus Einkommen und Ertrag ergeben sich aus den steuerlichen Vorschriften. Sie belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Angabepflichtige Posten gemäß § 285 Nr. 5 und 6 HGB und sonstige außerordentliche Posten, die für die Beurteilung der Ertragslage von besonderer Bedeutung sind, bestehen nicht.

2.5  Sonstige Angaben

2.5.1  Allgemeine Angaben

Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 3 Arbeitnehmer beschäftigt.

2.5.2  Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB besteht nicht.

2.5.3  Geschäftsführer

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

-  Kim Anh Thi Dang

2.5.4  Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis des laufenden Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.



sonstige Berichtsbestandteile


Mrs. Dang Imbiss GmbH
Kim Anh Thi Dang

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2024 festgestellt.

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