Relaistechnik GmbHLiquidiert
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Relaistechnik GmbHGroßbreitenbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ
ANHANG zum Liquidationsjahresabschluss per 31. Dezember 2008der Relaistechnik GmbH i.L., Großbreitenbach
1. Alleinige Gesellschafterin der Relaistechnik GmbH
i.L., Großbreitenbach, ist die Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), Berlin.
2. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Gemäß § 65 Abs. 1 Ziff.4
Bundeshaushaltsordnung (BHO) müssen der
Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender
Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuchs für große
Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft werden.
Laut Schreiben vom 08.10.2007 verzichtet das
Bundesministerium der Finanzen für die nach dem
Stichtag der Schlussbilanz aufgestellten Abschlüsse
der kleinen Kapitalgesellschaften auf die gemäß
§ 65 Abs. 1 Nr. 4 BHO durchzuführende
Prüfung.
3. Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB in
Kontoform und die Gewinn- und Verlustrechnung
gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
4. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Jena im
Handelsregister unter der Nummer HR B 300369 eingetragen.
5. Die DM-Eröffnungsbilanz zum 01. Juli 1990 wurde
am 08. Oktober 1991 festgestellt. Die
Gesellschafterversammlung vom 03. Februar 1992 hat die
Neufestsetzung des gezeichneten Kapitals in Höhe von
DM 2.000.000,00 (€ 1.022.583,76) und die Änderung
des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
6. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 wurde als
handelsrechtlicher Abschluss auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
7. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB i. V. m.
§ 42 Abs. 3 GmbHG wurde die Bilanz um die Posten
Forderungen gegen Gesellschafter und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter erweitert.
8. Bei der Bewertung wurde nicht von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen, da sich die
Gesellschaft seit dem 01. Februar 1994 in Liquidation
befindet.
9. Nach § 7 Abs. 1 Satz 5 DMBilG gelten die in der
DM-Eröffnungsbilanz zum
10. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Liquidationsgeschäftsjahres
überein.
11. Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
12. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
mit dem Nominalwert bilanziert. Erkennbare Ausfallrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
13. Die Forderungen gegen Gesellschafter und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Nominalwerten bilanziert. Wertberichtigungen waren nicht
erforderlich.
14. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung.
15. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
16. Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen
einen Schuldner und sind aufgrund des vorhandenen
Ausfallrisikos in voller Höhe wertberichtigt.
17. Die
Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt
T€ 73 und bestehen aus Geldanlagen. Die Forderungen
sind nicht verzinslich, da die Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter aus zinslosen Darlehen
die Forderungen übersteigen.
18. Die
sonstigen Vermögensgegenständen betreffen
Umsatzsteuerforderungen des laufenden Jahres.
19. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2008 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in
Höhe von T€ 8.667 aus. Sie ist damit bilanziell
überschuldet.
20. Zur Abwendung der Überschuldung trat die BvS
als Gesellschafterin gemäß
Rangrücktrittserklärung vom 19. November 2001 mit
ihrer Forderung bis zur Höhe der jeweiligen
Überschuldung höchstens jedoch bis zu einem
Betrag in Höhe von DM 13.283.000,00/ €
6.791.490,06 hinter die Ansprüche aller Gläubiger
zurück, die eine solche Erklärung nicht abgegeben
haben. Sie wird von der Gesellschaft Zahlungen nur insoweit
verlangen, wie diese aus zukünftigen Gewinnen, aus
einem Liquidationsüberschuss oder nach
Überwindung der Krise aus einem die sonstigen Schulden
übersteigenden Vermögen möglich ist.
Mit ihrem Schreiben vom 12. September 2000
(Aufrechnungsschreiben von Verbindlichkeiten mit
Forderungen) hat die BvS als Gesellschafterin entsprechend
§ 25 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 2 DMBilG einen
Schadlosstellungsanspruch bis zur Höhe der jeweiligen
Überschuldung höchstens jedoch bis zu einem
Betrag in Höhe von insgesamt DM 4.000.000,00 / €
2.045.167,52 zur Befriedigung möglicher Gläubiger
gewährt.
21. Die
sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen einen durch den Erstliquidator gerichtlich
geltend gemachten Honoraranspruch einschließlich
Zinsen (T€ 837) und die voraussichtlichen
Prozesskosten (T€ 19).
22. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
setzen sich wie folgt zusammen:
23. Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB
und keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3 HGB.
Die Gesellschaft macht von der Regelung des § 326
HGB Gebrauch.
24. Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter in der
Gesellschaft beschäftigt.
25. Mit Wirkung zum 01.07.2008 wurde die bevecon
management gmbh, Berlin, zur Liquidatorin der Gesellschaft
bestellt.
26. Es wird vorgeschlagen, das Ergebnis des
Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, den 19.03.2009
bevecon management gmbh
- als Liquidatorin der Relaistechnik GmbH i.L.-
Ralf Janus
WEITERE DATENDatum der Feststellung: 01. Juli 2009
Dipl.-Kfm. Detlef Schickart Wirtschaftsprüfer Steuerberater |
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