Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 14803
Vorher
Etherlock UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
20.8.2013
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieHerstellung von mechanischen oder elektromechanischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräten für Schienenwege oder andere VerkehrswegeIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Planung, Analyse und Entwicklung von Software- und Hardware-Infrastrukturen, insbesondere gesicherte Kommunikation zwischen den Schnittstellen.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Bachmaier
seit 22.7.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bolsterlang
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Etherlock UG (haftungsbeschränkt)

Bolsterlang

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 1.806,00 0,00
I. Sachanlagen 1.806,00 0,00
B. Umlaufvermögen 57.474,25 2.236,03
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.198,66 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.275,59 2.236,03
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 641,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 59.280,25 2.877,78

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 35.016,90 0,00
I. gezeichnetes Kapital 3.000,00 3.000,00
II. Gewinnrücklagen 8.004,23 0,00
III. Bilanzgewinn 24.012,67 -3.641,75
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 641,75
B. Rückstellungen 17.073,20 1.900,00
C. Verbindlichkeiten 7.190,15 977,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 59.280,25 2.877,78

Anhang


für das Geschäftsjahr 2019

Fassung für Offenlegungszwecke
 
A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1. Vorbemerkung

Die Etherlock UG (haftungsbeschränkt)  hat ihren Sitz in Bolsterlang und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kempten (Reg. Nr. 14803). Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen  Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei vorausichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 800,00 € nicht übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe  für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenständen werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt  eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB wird nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr (Vj. 0 T€).

Es besteht zum Bilanzstichtag eine Kreditforderung gegen die Geschäftsleitung, die sich wir folgt entwickelt hat:
  

 

 
Stand 01.01.2019
0,00
 
Zugang im Geschäftsjahr
14.000,00
 
Tilgung im Geschäftsjahr
0,00
 
Stand 31.12.2019
14.000,00
 



Das Darlehen ist unbesichert und wird mit einem Zinssatz von 1,0 % verzinst.

3. Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 3.000,00 € ist voll einbezahlt. Vom Jahresüberschuss werden gemäß § 5a (3) S.1 GmbHG i.V.m. § 272 (3) HGB, 8 T€ in die gesetzliche Rücklage eingestellt.

4. Rückstellungen

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

5. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr und sind nicht gesichert.

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
  

Verbindlichkeiten
Gesamt-
davon mit einer Restlaufzeit
besicherte
Art der
 
betrag
in Jahren
Beträge
Sicherheit
 
 
bis 1
1-5
über 5
 
 
 
T€
T€
T€
T€
T€
Vermerk
 
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
 
aus Lieferungen
 
 
 
 
 
 
und Leistungen
1
1
0
0
0
keine
 
(0)
(0)
(0)
(0)
(0)
 
Sonstige
7
7
0
0
0
keine
 
(1)
(1)
(0)
(0)
(0)
 
Gesamt
8
8
0
0
0
 
 
(1)
(1)
(0)
(0)
(0)
 



C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2019 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführungsorgan

Zum Geschäftsführer ist bestellt:

Herr Andreas Bachmaier

2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr 1 Mitarbeiter.

3. Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

4. Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Bolsterlang, 24. September 2020 

         gez. Andreas Bachmaier
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2020 festgestellt.

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