Etherlock
UG (haftungsbeschränkt)
Bolsterlang
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.806,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.806,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
57.474,25 |
2.236,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.198,66 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.275,59 |
2.236,03 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
641,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.280,25 |
2.877,78 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.016,90 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
3.000,00 |
3.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
8.004,23 |
0,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
24.012,67 |
-3.641,75 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
641,75 |
| B.
Rückstellungen |
17.073,20 |
1.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.190,15 |
977,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.280,25 |
2.877,78 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2019
Fassung für Offenlegungszwecke
A.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1.
Vorbemerkung
Die Etherlock UG (haftungsbeschränkt) hat
ihren Sitz in Bolsterlang und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Kempten (Reg. Nr. 14803).
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach §
266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf.
Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276
und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der
Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der
Gliederungsstetigkeit wird beachtet.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften
der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG Anwendung.
Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die Immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich
linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei vorausichtlich
dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens,
deren Einzelanschaffungskosten 800,00 € nicht
übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr in voller
Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren
Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz
3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Sofern in Folgejahren die Gründe für die
Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen
gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Absatz 5 HGB.
Die Vorräte werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die
Anschaffungskosten beinhalten gemäß
§ 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten
sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten
enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile
gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der
allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen
für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am
Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständen werden mit ihrem Nennwert
bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig
durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt.
Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige
Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit
dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet.
Soweit erforderlich, erfolgt eine Abschreibung auf
den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für
Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des
Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie
künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Aufwendungen und Erträge sind auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und
außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit
Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.
B.
Angaben zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach §
268 Abs. 2 HGB wird nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu
einem Jahr (Vj. 0 T€).
Es besteht zum Bilanzstichtag eine Kreditforderung
gegen die Geschäftsleitung, die sich wir folgt
entwickelt hat:
|
€
|
|
Stand 01.01.2019
|
0,00
|
|
Zugang im
Geschäftsjahr
|
14.000,00
|
|
Tilgung im
Geschäftsjahr
|
0,00
|
|
Stand 31.12.2019
|
14.000,00
|
|
Das Darlehen ist unbesichert und wird mit einem
Zinssatz von 1,0 % verzinst.
3.
Kapital
Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene
Stammkapital von 3.000,00 € ist voll einbezahlt. Vom
Jahresüberschuss werden gemäß § 5a (3)
S.1 GmbHG i.V.m. § 272 (3) HGB, 8 T€ in die
gesetzliche Rücklage eingestellt.
4.
Rückstellungen
Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen
nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf §
288 Abs. 1 HGB verzichtet.
5.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit
von unter einem Jahr und sind nicht gesichert.
Die Darstellung zeigt die in der Bilanz
aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und
- soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
Verbindlichkeiten
|
Gesamt-
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
besicherte
|
Art der
|
|
betrag
|
in Jahren
|
Beträge
|
Sicherheit
|
|
|
bis 1
|
1-5
|
über 5
|
|
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Vermerk
|
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
|
aus Lieferungen
|
|
|
|
|
|
|
und Leistungen
|
1
|
1
|
0
|
0
|
0
|
keine
|
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
|
Sonstige
|
7
|
7
|
0
|
0
|
0
|
keine
|
|
(1)
|
(1)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
|
Gesamt
|
8
|
8
|
0
|
0
|
0
|
|
|
(1)
|
(1)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
|
C.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2019
keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB.
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB
verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
1.
Geschäftsführungsorgan
Zum Geschäftsführer ist bestellt:
Herr Andreas Bachmaier
2.
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigt im
Geschäftsjahr 1 Mitarbeiter.
3.
Lagebericht
Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs.
1 Satz 3 HGB nicht erstellt.
4.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Auf die Offenlegung des Vorschlags und des
Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter
Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Bolsterlang, 24. September 2020
gez.
Andreas Bachmaier
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2020 festgestellt.
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