Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
FES Dresden gGmbH
Hausdorfer Straße 4, 01277 Dresden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katrin Nilsson seit 10.11.2021 | Prokura |
Emanuel Mierich seit 10.11.2021 | Prokura |
Thomas Kunz seit 28.6.2017 | Geschäftsführer |
Thomas Ertel seit 28.6.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Förderstiftung der Freien Evangelischen Schule Dresden | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FES Dresden gGmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGeschäftsbericht der FES Dresden gGmbH Die FES Dresden gGmbH ist Träger der Freien Evangelischen Schule Dresden mit Grundschule, Oberschule und Gymnasium sowie der Betreuungseinrichtungen Hort und Kindertagesstätte. 1. Allgemeines Das Jahr 2023 war das sechste Jahr in der Geschichte der FES Dresden gGmbH. Die Vertretung der FES Dresden gGmbH wird durch die beiden Geschäftsführer Thomas Ertel und Thomas Kunz gemeinsam wahrgenommen. Die FES Dresden gGmbH betreibt eine allgemeinbildende Grundschule mit bis zu 300 Schülern in 12 Klassen, eine allgemeinbildende Oberschule mit bis zu 300 Schülern in 12 Klassen, einen Hort mit 270 Plätzen und eine Kindertagesstätte mit 58 Kindergarten- und 12 Kinderkrippenplätzen. Seit 2023 gehört auch ein Gymnasium mit bis zu 600 Schülern zum Angebot des Schulcampus der FES Dresden gGmbH 2. Geschäftsentwicklung 2023 im Bereich Grundschule, Oberschule und Gymnasium Die weiterhin positive Entwicklung der Schülerzahlen in der Stadt Dresden und die hohe Nachfrage nach Schulplätzen in unseren Einrichtungen hat ihren Niederschlag in der Gründung unseres Gymnasiums gefunden. Durch das seit Juli 2015 geltende neue Sächsische Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft und der zugehörigen Finanzierungsverordnung entwickelt sich die finanzielle Lage für die FES weiterhin verhalten, aber tragfähig. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes haben sich die Schülerausgabensätze mit unterschiedlichen Werten zwar systematisch nach oben entwickelt, in der Tendenz aber mit nachlassender Dynamik. Die Planbarkeit der Schülerausgabensätze ist leider auch weiterhin Schwankungen unterworfen, da zum Beginn des Schuljahres eine prospektive Steigerung errechnet und gezahlt wird, aber zum Ende des Schuljahres an die tatsächliche Steigerung der Kosten der öffentlichen Schulen angepasst wird. Tendenziell zeigt sich, dass die prospektive Steigerung deutlich unter der am Ende des Schuljahres festgelegten tatsächlichen Steigerung liegt und dieser Unterschied nicht nachvollziehbar ist. Das bedeutete im vergangenen Schuljahr 2022/23 zunächst eine Erhöhung um 1,88% in der Grundschule und 1,30% in der Oberschule. Die Erhöhung der Schülerausgabensätze wurde dann im August 2023 für das Schuljahr 2022/23 für die Grundschule auf 6,08% und für die Oberschule auf 5,37 % gegenüber 2021/22 festgelegt. Neu war, dass eine Erhöhung der Sachkostenpauschale mit eingepreist wurde. Für das Schuljahr 2023/24 wurde im August 2023 nur eine Steigerung um 1,97% für die Grundschule und 1,87% für die Oberschule festgelegt. Da diese Werte seit 2018 immer prospektiv festgelegt werden und am Ende des Gültigkeitszeitraumes noch nachberechnet werden anhand der tatsächlichen Kosten für das Schuljahr 2023/2024 im staatlichen Schulbereich, besteht die Hoffnung sowie die Gefahr, dass sich diese Werte noch verbessern oder verschlechtern können. Erst im Sommer 2024 kennen wir somit unsere Einnahmesituation des Schuljahres 2023/24 konkret. Die Schülerzahlen in Dresden steigen bis 2027 in der Grundschule und in den Sekundarstufen bis 2034 weiter an. Das Interesse an einem Platz in der Grundschule oder Oberschule der FES Dresden ist ungebrochen hoch. Die Bewerberzahl für die FES übersteigt weiterhin die vorhandene Kapazität in der Grundschule (145 Bewerber auf 75 Plätze) und in Oberschule und Gymnasium (211 Bewerber auf 125 Plätze) Derzeit (Stichtag 10. Oktober 2023) lernen in der Grundschule 293 Schüler. Die Oberschule und das Gymnasium besuchen insgesamt 398 Schüler. Damit ist eine fast vollständige Auslastung gegeben. Die Kapazität von Oberschule und Gymnasium wird derzeit auf Grund der gemeinsamen Orientierungsstufe (Klasse 5+6) insgesamt berechnet. Theoretisch stehen pro Jahrgangsstufe 125 Plätze in 5 Klassen zur Verfügung. Eine kleine Restkapazität für Quereinsteiger, Wiederholer oder Integrationsschüler ist vorhanden. Das Kollegium der beiden Schulen umfasst derzeit 51 Lehrerinnen und Lehrer. In Elternzeit befinden sich zusätzlich 3 Lehrerinnen. Die Fluktuation im Kollegium ist weiterhin äußerst gering. Der Altersdurchschnitt liegt mit ca. 44 Jahren deutlich unter dem im staatlichen Schuldienst. Der Bedarf an neuen Lehrkräften ist mit Gründung des Gymnasiums deutlich angestiegen. Der Schulbetrieb an der FES konnte trotz der besonderen Umstände durch die Neuaufnahme von 3 zusätzlichen Klassen für unser Gymnasium ohne unbesetzte Stellen zu beginnen. Die Herausforderung bleibt aber auch zukünftig bestehen, neue Mitarbeiter zu gewinnen, da der allgegenwärtige Lehrermangel auch unsere Schule betrifft. Die Attraktivität des öffentlichen Schuldienstes hat auch durch die Verbeamtung nicht spürbar zugenommen und hat somit keine negative Auswirkung auf die Bewerbersituation der FES. Das ausgesprochen gute Klima im Lehrerkollegium und die attraktive Möglichkeit der Mitgestaltung der Schule sind gewichtige Argumente für die Entscheidung, den Dienst an der FES anzutreten bzw. beizubehalten. Die Entlohnung folgt den tariflichen Grundlagen der KDVO. Die Gleichwertigkeit mit dem Tarif im öffentlichen Dienst wird im Kollegium sehr positiv wahrgenommen. 3. Geschäftsentwicklung 2023 im Bereich Hort und KiTa Der sehr gute Ruf der Schule und die positive Entwicklung der Einwohnerzahlen hat auch auf Kita und Hort Auswirkungen. Der Hort ist mittlerweile ein integraler Bestandteil des Angebotes Grundschule. Die Kapazität von 270 Plätzen ist mit 270 Kindern komplett ausgelastet. Die konzeptionelle Zusammenarbeit zwischen Hort und Grundschule wurde weiter ausgebaut und wird von vielen Eltern als sehr positiv wahrgenommen. Die 18 Erzieherinnen und Erzieher leisten eine sehr gute pädagogische Arbeit und pflegen die Zusammenarbeit insbesondere mit den Klassenlehrern der Grundschule. 4 Erzieherinnen sind derzeit in Elternzeit. Die Kindertagesstätte mit 13 Erzieherinnen und Erziehern sowie einer Hilfskraft hat nach ihrer Eröffnung 2016 auch im Jahr 2023 eine volle Auslastung mit 12 Krippen- und 56 Kindergartenkindern erreicht. Das Angebot wird von Mitarbeitern und externen Eltern sehr gern wahrgenommen. Mittlerweile fest etabliert ist die Aufnahme von Inklusionskindern, für die wir 2 Plätze anbieten können. Das Angebot einer Kita in unmittelbarer Nähe zur Schule ist besonders für Mitarbeiter unserer Einrichtungen ein gutes Argument für den Dienst in der FES Dresden gGmbH. Die Finanzierung der Betreuungseinrichtungen durch die Stadt Dresden ist kostendeckend. Die Refinanzierung des Neubaus von Hort und KiTa ist vertraglich gesichert. 4. Finanzielle Geschäftsentwicklung Mit dem Jahr 2023 setzt die FES Dresden gGmbH die finanziell solide Arbeit der Vergangenheit kontinuierlich fort. Trotz bereits erheblicher Ausgaben für das im Frühjahr angelaufene Projekt Bau des Gymnasiums ist die wirtschaftliche Situation der FES Dresden gGmbH stabil. Die Bilanzsumme hat sich von 15.721.242,15 Euro auf 16.282.441,08 Euro erhöht. Sie ist wesentlich geprägt von den Neubauten Schule, Sporthalle und KiTa. Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wurden 2.636,9 TEuro in Sachanlagevermögen investiert. Bei den Zugängen der Betriebs- und Geschäftsausstattung handelt es sich im Wesentlichen um die Errichtung eines Interimsschulgebäudes für den Zeitraum der Bauphase von 3 Jahren sowie die Erstausstattung. Unter den Anlagen im Bau werden zum Bilanzstichtag 2.872,6 TEuro Planungs-, Abbruch- und Vermessungskosten für die Errichtung eines Schulgebäudes, einer Sporthalle mit Sport- und Pausenanlagen sowie Kfz-Stellplätzen und Abstellplätzen für Fahrräder ausgewiesen. Die Baugenehmigung wurde im Januar 2024 erteilt. Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist für das Jahr 2025 geplant. Die Anlagenintensität beträgt 77,6 % und ist im Vergleich zum Vorjahr um 12,1% gestiegen. Für das Geschäftsjahr 2023 war die Liquiditätssituation zufriedenstellend. Die Liquidität 1. Grades für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 477,9 %. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit des Geschäftsjahres 2023 beträgt 1.765,3 TEuro. Der Eigenkapitalanteil ist mit 51,4 % überdurchschnittlich und sehr zufriedenstellend. Der Verschuldungsgrad beträgt 8,0 %. Das Jahresergebnis der GuV ist nach Steuern von 1.076.514,29 Euro auf 1.135.203,96 Euro gestiegen. Die weiter gestiegenen Personalkosten im Schuljahr 2022/23 haben sich auf das Jahresergebnis 2023 ausgewirkt, da im Rahmen der KDVO eine Tarifsteigerung von bis zu 3,2% zu verzeichnen war und eine Inflationsausgleichszahlung von 300,00 EUR pro VZÄ erfolgte. Ferner zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr eine geringfügige Minderung der Personalkosten in Relation zur Gesamtleistung. Die Personalkostenquote verminderte sich um 0,2 %-Punkte auf 63,0 %. 5. Zukünftige Geschäftsentwicklung, Chancen und Risiken Der sehr gute Ruf der FES und der Wunsch vieler Eltern, ihre Kinder in den Einrichtungen der FES Dresden gGmbH unterzubringen, um eine gute Erziehung und Schulbildung auf christlichem Wertefundament zu erhalten, sowie die positive Entwicklung der Einwohnerzahl und Struktur der Stadt Dresden sind solide Grundlagen für eine langfristige Auslastung der Einrichtungen von KiTa bis Oberschule/Gymnasium. Für das Geschäftsjahr 2024 geht die Geschäftsführung in den Betriebsteilen Grundschule, Oberschule, Hort und Kindertagesstätte aufgrund der bestehenden Nachfrage von mindestens gleichem Geschäftsverlauf wie das Geschäftsjahr 2023 aus. Nach Gründung des Gymnasiums in freier Trägerschaft muss die FES Dresden GmbH zunächst unter Beweis stellen, dass sie ein Gymnasium auf Dauer ordnungsgemäß betreiben kann und die Schule von den Schülerinnen und Schülern angenommen wird. Die dafür vorgesehene Wartefrist beträgt drei Jahre. Ab Aufnahme des Schulbetriebs im August 2023 wird ein anteiliger Zuschuss im Umfang von 40 Prozent des Schülerausgabensatzes gewährt. Unter den Voraussetzungen des § 13 Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft erhält die FES Dresden gGmbH nach Ablauf der Wartefrist rückwirkend in drei Jahresscheiben weitere 40 Prozent des Schülerinnen- und Schülerausgabensatzes nachgezahlt. Aufgrund der Vorfinanzierung wird sich das zukünftige Jahresergebnis insbesondere während der Wartefrist verringern. Die finanzielle Ausstattung ist im Bereich Schule ein Thema mit zunehmend problematischer Tendenz. Grundsätzlich folgt durch das neue Sächsische Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft die Finanzierung den Steigerungen der Ausgaben des staatlichen Schulwesens. Dennoch ist eine Ungleichbehandlung mit weiter steigender Tendenz festzustellen. Zu beachten ist, dass sich die Schere insbesondere in der Refinanzierung der Personalkosten sowie der Sachkosten tendenziell weiter öffnet und nur bedingt kalkulierbar ist. Ein dringender Nachholbedarf wird von Seiten der Verbände der Schulen in freier Trägerschaft permanent angemahnt. Die Berechnung der Schülerausgabensätze erfolgt für Schulen in freier Trägerschaft zwar nicht mehr mit einem Schuljahr Verzögerung aber die Erfahrungen auch in 2023 haben gezeigt, dass die Berechnung der prospektiven Steigerungen ein nicht zu unterschätzendes Risiko darstellen können. Das Personalkosten-Entwicklungskonzept der FES Dresden gGmbH mit der Anlehnung an die KDVO hat sich bewährt und es wurde erreicht, dass es weiterhin keine "Wechselstimmung" auf Grund der Besserstellung der Lehrer im öffentlichen Dienst im Kollegium gibt und es mehr Bewerber als freie Stellen gibt. Das Risiko, dass eine Schere zwischen den angenommenen Steigerungen der Schülerausgabensätze (zwischen 3 und 4% jährlich) und den für die kommenden Schuljahre noch nicht feststehenden Schülerausgabensätzen entsteht muss beobachtet werden. Es kann heute eingeschätzt werden, dass es offensichtlich gelungen ist, auch für eine neue Schulart wie das Gymnasium Lehrer trotz der Vorteile des öffentlichen Schuldienstes insbesondere durch die Verbeamtung zu gewinnen. Damit besteht die begründete Zuversicht, auch in den kommenden Aufbau-Jahren unseres Gymnasiums (pro Schuljahr kommt eine Jahrgangsstufe dazu) die Arbeitsfähigkeit der FES Dresden gGmbH im personellen Sinne zu gewährleisten. Durch die Förderzusagen im Rahmen des Digitalpaktes i.H.v. ca. 240.000 EUR wurde die technische Infrastruktur weiter verbessert. Das Projekt wurde verlängert und wird nun im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Nachdem die FES Dresden gGmbH lange warten musste, um den Plan eines Gymnasiums auf Basis ihres christlichen Wertekonzeptes zu eröffnen, haben die Aktivitäten für die Gründung eines Gymnasiums mit inklusivem Profil nun ein erstes Zwischenziel erreicht. Der Antrag zur Gründung wurde zum Beginn des Schuljahres 2023/24 genehmigt. Die Resonanz bei Eltern und Schülern ist wie oben bereits beschrieben enorm groß. Die Plätze für unsere drei 5. Klassen Gymnasium sind schon belegt. Auch das nötige Personal ist vorhanden. Für das kommende Schuljahr liegen bereits ausreichend Anmeldungen vor, sodass wir in der unangenehmen Situation sind, zahlreiche Absagen versenden zu müssen. Die Aktivitäten für den Schulneubau laufen auf vollen Touren. Die Baugenehmigung ist erteilt. Die Finanzierung ist durch die beteiligten Banken vertraglich gesichert. Auch wenn der Zeitplan sehr ambitioniert ist und derzeit sehr viele Unwägbarkeiten eine Zeitplanung erschweren, besteht begründeter Optimismus, den Schulneubau bis zum Spätsommer/Herbst 2025 realisieren zu können. Mit dem neuen Gymnasium wird eine Erweiterung der Kapazität von Schulplätzen der FES Dresden gGmbH um ca. 600 Schüler erreicht. Die Refinanzierung des Betriebes eines Gymnasiums ist durch die Regelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen für Schulen in freier Trägerschaft und die Höhe der Schülerausgabensätze gesichert. Die Gewinnung von Personal und die solide Refinanzierung haben für die FES Dresden gGmbH eine hohe Priorität. Deshalb wird ein weiterer Ausbau immer mit verantwortungsvoller Personalpolitik und sicherheitsorientierter Finanzpolitik einhergehen. Ziel ist und bleibt der in unserer Satzung formulierte Grundsatz: "Die Einrichtungen der Körperschaft sind ein Angebot für Eltern, die an einer soliden Bildung und einer bewusst am christlichen Glauben evangelischen Bekenntnisses orientierten Erziehung ihrer Kinder durch eine Gemeinschaft christlicher Pädagogen interessiert sind."
Dresden, den 28.03.2024 Thomas Ertel, Geschäftsführer Thomas Kunz, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum 31. Dezember 2023FES Dresden gGmbHI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeines Die FES Dresden gGmbH hat ihren Sitz in Dresden und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Dresden unter HR B 36743 eingetragen. Der Jahresabschluss der FES Dresden gGmbH, Dresden, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung in EUR erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen und Schutzklauseln wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist durch Umwandlung des Evangelischen Schulvereins Dresden e. V. in die FES Dresden gGmbH entstanden. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres der FES Dresden gGmbH überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig 3 Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum ergibt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden linear bei Gebäuden über eine Nutzungsdauer von maximal 33 Jahren vorgenommen. Bei technischen Anlagen und Maschinen werden Abschreibungen unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 3 Jahren und 10 Jahren vorgenommen. Andere Anlagen der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren bis 13 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen des beweglichen Anlagevermögens werden linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betreffen Planungs-, Vermessungs-, Abbruch- und Notarkosten auf grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf fremden Grundstücken für einen mit Eintritt einer aufschiebenden Bedingung in Kraft tretenden Erbbaurechtsvertrag. Sie werden zu Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Erhaltene Investitionszuschüsse für das Anlagevermögen werden im "Sonderposten für Investitionszuschüsse" passiviert und parallel zu den Abschreibungen der bezuschussten Anlagegegenstände ergebniswirksam aufgelöst. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit den Nennwerten angesetzt. Es wurden Forderungen berichtigt, soweit sie nicht beglichen und aus Kostengründen kein Mahnverfahren eingeleitet wurde. Zum Bilanzstichtag war keine Bildung einer Pauschalwertberichtigung erforderlich. Flüssige Mittel sind zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Tageswerten angesetzt. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. In den Gewinnrücklagen sind folgende Positionen enthalten: Das nutzungsgebundene Kapital beinhaltet die Gegenwerte der abgeschlossenen, aus eigenen Mitteln finanzierten Investitionen. Die Betriebsmittelrücklage wurde gemäß Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 62 I Nr. 1 AO gebildet. Ferner hat die Gesellschaft eine Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO für die Wiederbeschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern, die zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind, gebildet. Die freie Rücklage wurde gemäß Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 62 I Nr. 3 AO gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Sämtliche Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit oder Restlaufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennbetrag bzw. Erfüllungsbetrag bewertet. II. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt und als Anlagenspiegel bezeichnet. Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres EUR 5.069.866,98. Der Ausweis unter den Finanzanlagen beinhaltet den Bestand von Wertpapieren in Form von Renten- und Immobilienfonds sowie von Genossenschaftsanteilen bei der Bank für Kirche und Diakonie e.G. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Forderungen und sonstiger Vermögensgegenstände hinsichtlich ihrer Restlaufzeiten:
Entsprechend dem Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank vom 3. Juli 2020 erhält die FES Dresden gGmbH eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von TEUR 241,7. Die Zuwendung dient der Errichtung und Verbesserung digitaler technischer Infrastruktur und Lehr-Lern-Infrastruktur an den Schulen der FES Dresden gGmbH. Der Bewilligungszeitraum wurde verlängert und neu festgelegt. Dieser erstreckt sich nunmehr bis zum 31. Dezember 2024. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln im jeweiligen Haushaltsjahr. Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen ist ein Betrag von EUR 70.000,00 für die voraussichtliche Nachzahlung der laufenden Betriebskosten für die Kindertagesstätte und den Hort enthalten. Ferner sind Rückstellungen für Personalkosten, ausstehende Rechnungen sowie für die Erstellung des Jahresabschlusses, der Steuererklärungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten: 1 = Pfandrechte an unbeweglichen Sachen 2 = Pfandrechte an beweglichen Sachen 3 = Pfandrechte an übertragbaren Rechten 4 = Sicherungsübereignung Vorräte 5 = Sicherheitsabtretung Forderungen 6 = Eigentumsvorbehalt 2. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Dieses Gliederungsschema ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. 3. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt
Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden im Durchschnitt 103 Arbeitnehmer beschäftigt. Ergebnisverwendung Für das Geschäftsjahr 2023 ist ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.135.203,96 festzustellen. Auf Vorschlag der Geschäftsführung wurde der Jahresüberschuss vollständig den Gewinnrücklagen zugeführt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus einem befristeten Erbbaurechtsvertrag in Höhe von TEUR 2.500,0 sowie einem befristeten Leasingvertrag in Höhe von rd. TEUR 126,9. Hinsichtlich der bestehenden aufschiebenden Bedingung beim abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrag verweisen wir auf Abschnitt I. 2. des Anhangs. Die FES Dresden gGmbH hat am 15. November 2023 einen Generalunternehmer Vertrag abgeschlossen, in dem das bauausführende Unternehmen beauftragt wurde mit der schlüsselfertigen Herstellung und Errichtung einschließlich aller Planungsleistungen des Bauvorhabens "Neubau eines Gymnasiums mit 3-fach Turnhalle und Herstellung von Sport- und Außenfreiflächen. Der Generalunternehmer garantiert, dass die Summe aller Kosten für den beauftragten Leistungsumfang den Betrag von 30.310,0 TEUR nicht überschreitet. Zur Finanzierung des Bauprojektes sowie zur Liquiditätsunterstützung in der Gründungsphase des Gymnasiums wurden durch die Gesellschaft im Dezember 2023 Darlehensverträge über ein Gesamtvolumen von TEUR 29.900,0 abgeschlossen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet. sonstige BerichtsbestandteileUnterschrift der gesetzlichen Vertreter
Dresden, den 28.03.2024 gez. Thomas Ertel Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 08.04.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die FES Dresden gGmbH, Dresden 1. Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FES Dresden gGmbH, Dresden, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FES Dresden gGmbH, Dresden, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 2. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten (IDW PS KMU) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 4. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten (IDW PS KMU) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da Verstöße dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Radebeul, den 28.03.2024 HSP REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Katja Gerlach, Wirtschaftsprüferin |
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