nuwena
GmbH
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
147.614,57 |
147.614,57 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
147.614,57 |
147.614,57 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.041.581,04 |
5.217.629,13 |
| I.
Vorräte |
2.299.613,17 |
1.896.974,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.344.382,76 |
1.239.748,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.397.585,11 |
2.080.906,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
254.674,00 |
2.950,00 |
| Aktiva |
5.443.869,61 |
5.368.193,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.099.891,89 |
4.427.805,99 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.999.891,89 |
4.327.805,99 |
| davon
Gewinnvortrag |
3.927.805,99 |
3.787.361,14 |
| B.
Rückstellungen |
205.615,36 |
318.525,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.138.362,36 |
621.862,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.138.362,36 |
621.862,23 |
| Summe
Passiva |
5.443.869,61 |
5.368.193,70 |
Anhang
nuwena GmbH
Heidelberg
31. Dezember 2023
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB und der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufgestellt. Ergänzend zu den vorgenannten
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der
Satzung zu beachten.
Soweit Wahlrechte ausgeübt worden sind, erfolgt
die Angabe im Anhang.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266,275)
gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist
entsprechend § 275 Absatz 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB.
B. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Zur Erhöhung der Aussagekraft des
Jahresabschlusses wird gem. § 265 Abs. 5 HGB das
gesetzliche Gliederungsschema nach § 266 Abs. 2 HGB
durch Ergänzung der Postenbezeichnungen den
Unternehmens- und Branchenbedürfnissen, soweit
sinnvoll, angepasst.
Die Bewertung erfolgt unter Beachtung der
Vorschriften der §§ 252 bis 256 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und
Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften gem.
§§ 268 bis 274a HGB.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden
Der Anlagenspiegel wäre in den Anhang
aufgenommen nach § 268 Abs.2 HGB.
b) Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken. Den
allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs.
1 HGB wurde Rechnung getragen. Die angewandten
Bewertungsvorschriften sind an den ertragsteuerlichen
Vorschriften ausgerichtet.
Die Forderungen sind vorsichtig bewertet. Es wurden
keine Wertberichtigungen wegen des allgemeinen
Ausfallrisikos gebildet. Die Vorräte wurden zu
Anschaffungs- bzw, Herstellungskosten angesetzt. Soweit die
Tageskurse am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zu Nennwerten angesetzt,
Fremdwährungsguthaben bestehen nicht.
Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen
kaufmännischen Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Vermerkpflichtige Eventualverbindlichkeiten bestehen
nicht.
c) Die Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung werden nicht veröffentlicht.
II. Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft:
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Berichtszeitraum Frau Anja Bettin (Diplom-Betriebswirtin),
Heidelberg. Sie ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2024
festgestellt.
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