GasLINE Telekommunikationsnetzgeselschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. Kommanditgesellschaft
Selbe AdresseGashandel durch Rohrleitungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Schaff seit 3.4.2025 | Geschäftsführer |
Michael Skauradßun seit 22.1.2024 | Prokura |
Andreas Dr. Kaiser seit 30.3.2017 | Prokura |
Dieter Otto seit 30.3.2017 | Prokura |
Wolfram Matthäus Rinner seit 3.1.2017 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GasLINE CP Customer Projects GmbHStraelenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie GasLINE CP Customer Projects GmbH (GasLINE CP GmbH) mit Sitz in Straelen wurde mit notariell beurkundetem Vertrag vom 19. Dezember 2002 gegründet und am 5. März 2003 in das Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 4775 eingetragen. Alleinige Gesellschafterin ist die GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. Kommanditgesellschaft (GasLINE GmbH & Co. KG) mit Sitz in Straelen. Gegenstand des Unternehmens ist nach § 2 des Gesellschaftsvertrages die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Technischen Planung, der Betriebsorganisation und -überwachung, der Projektleitung für Telekommunikationslinien, insbesondere von Lichtwellenleitern, Lichtwellenleiterkabeln und Kabelkanalrohren zu Telekommunikationszwecken sowie die Erbringung von Dienstleistungen der Abrechnung von Kundenverträgen und Kundenbetreuung im Zusammenhang mit der Nutzung solcher Anlagen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt im Berichtsjahr die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 4 HGB. Die Gesellschaft macht von den größenspezifischen Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 Abs. 1, 266 Abs. 1, 274a, 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAnlagevermögen Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode. Die zugrunde liegenden Nutzungsdauern orientieren sich an den steuerlichen AfA-Tabellen. Sofern den Gegenständen des Anlagevermögens am Abschlussstichtag ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB Rechnung getragen. Die Nutzungsdauern betragen bei den bei Sachanlagen zwischen 7 und 13 Jahren. Aufgrund untergeordneter Bedeutung wird für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten, die über 250 € liegen und den Betrag von 1.000 € nicht überschreiten, analog zu den steuerlichen Regelungen (§ 6 Abs. 2a EStG) ein Sammelposten gebildet und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten aktiviert und unter Berücksichtigung aller erkennbaren (Einzel-) Risiken bewertet. Soweit in Abschnitt III nicht anderslautend angegeben, haben die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände der Gesellschaft lediglich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten erfasst. Rückstellungen Der Bewertung der Pensionsrückstellungen liegen die Heubeck-Richttafeln 2018 G als biometrische Rechnungsgrundlagen zugrunde. Abweichend von der grundsätzlich fristadäquaten Abzinsung der Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB macht die Gesellschaft von dem Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch. Hiernach werden die Pensionsrückstellungen bei einer angenommenen pauschalen Laufzeit von fünfzehn Jahren mit einem von der Bundesbank ermittelten Durchschnittszinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Der Unterschiedsbetrag aus dem Wertansatz bei Zugrundelegung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ist gemäß § 253 Abs. 6 HGB zu ermitteln und unterliegt grundsätzlich der Ausschüttungssperre. Die Pensions- und Deputatsrückstellungen werden unter Berücksichtigung eines Durchschnittszinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre in Höhe von 1,83 % p.a. nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens ("Projected Unit Credit Method") ermittelt, wobei neben der geschätzten Duration der begünstigten Mitarbeiter auch folgende dynamische Komponenten berücksichtigt wurden:
Der Marktzinssatz von 1,83 % p.a. basiert auf einer Abschätzung aus November 2023. Der Unterschied zu dem für Dezember 2023 veröffentlichten Abzinsungssatz (1,82 %) ist marginal und daher vernachlässigbar. Zur Insolvenzsicherung und Finanzierung der Ansprüche der Mitarbeiter aus Langzeitkonten besteht zwischen GasLINE CP GmbH als Treugeberin und dem Helaba Pension Trust e. V. (Helaba), Frankfurt am Main, als Treuhänder, ein doppelseitiges CTA Treuhandverhältnis. Der Treuhänder hält und verwaltet das Treuhandvermögen für den Treugeber treuhänderisch und in vom Treuhandvermögen anderer Treugeber und dem Eigenvermögen des Treuhänders selbst getrennten Abrechnungsverbänden. Das Treuhandvermögen erfüllt die Voraussetzungen, die § 246 Abs. 2 S. 2 HGB an Planvermögen stellt, da es dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Zeitwertkonten oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dient. Das Planvermögen ist gemäß § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert und gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den zugehörigen Rückstellungen saldiert. Zugehörige Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen werden ebenfalls saldiert. Sollte sich bei der Saldierung der Rückstellungen mit dem zugehörigen Planvermögen ein Aktivüberhang ergeben, so wird dieser auf der Aktivseite unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Dies beinhaltet auch eine Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 2 Sätze 4 und 5 HGB unter Zugrundelegung eines seitens der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlichten, restlaufzeitspezifischen Durchschnittszinssatzes (Euro-Raum) der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Abzinsung der einzelnen Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der jeweiligen Rückstellung zum Bilanzstichtag. Erträge aus der Abzinsung der Rückstellungen sowie Aufwendungen aus der späteren Aufzinsung werden in der GuV nach § 277 Abs. 5 HGB unter den "Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen" respektive den "Zinsen und ähnlichen Aufwendungen" erfasst und als "Davon-Vermerk" ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz(1) Sachanlagevermögen Zum Stichtag beträgt der Buchwert der Sachanlagen 191 T€. Die Zugänge zu den Sachanlagen betreffen Betriebs- und Geschäftsausstattung. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen aus dem laufenden Verrechnungsverkehr mit der GasLINE GmbH & Co. KG in Höhe von 2.267 T€ (Vorjahr: 1.884 T€). (3) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Dieser Posten enthält den Aktivüberhang aus der Saldierung des Planvermögens bei der Helaba mit einem beizulegenden Wert von 399 T€ mit den korrespondierenden Rückstellungen für langfristige Zeitwertkonten in Höhe von 394 T€. Die fortgeführten Anschaffungskosten des Planvermögens belaufen sich auf 266 T€. Enthalten sind sowohl Zinserträge aus dem Planvermögen in Höhe von 32 T€ als auch Zinserträge aus der Abwertung der Rückstellungen für langfristige Zeitwertkonten in Höhe von 6 T€. In diesem Geschäftsjahr hat gemäß § 285 Nr. 25 HGB in Verbindung mit § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB keine Saldierung stattgefunden. (4) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von 25 T€ ist in voller Höhe eingezahlt. (5) Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entfallen mit 1.374 T€ auf Pensionsverpflichtungen. Der nach § 253 Abs. 6 S. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 6 S. 3 HGB anzugebende Unterschiedsbetrag aus dem zugrunde gelegten Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 20 T€ (Vorjahr: 87 T€). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Personalverpflichtungen, ausstehende Rechnungen, Jahresabschlusskosten sowie IHK-Beiträge. (6) Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus einem Mietvertrag für Büroräume, Lagerflächen und Parkplätze bestehen zum Bilanzstichtag zukünftige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 539 T€. Das Mietverhältnis ist frühestens zum 31. Oktober 2025 kündbar. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 10 T€ für Bestellobligen. IV. Sonstige AngabenGeschäftsführung Kaufmännische Geschäftsführung Dipl.-Kfm. Andreas Arnold, Wermelskirchen Technische Geschäftsführung und Vertrieb Dipl.-Ing. Wolfram Rinner, Köln Geschäftsführer der GasLINE Telekommunikationsnetz-Geschäftsführungsgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH Die Geschäftsführer sind bei der Vornahme von Rechtsgeschäften der GasLINE CP GmbH mit der GasLINE GmbH und der GasLINE GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Straelen, 20. Februar 2024
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