Vukovil
GmbH
Spangenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.494,25 |
19.494,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.993,25 |
11.993,25 |
| II.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| III.
Finanzanlagen |
7.500,00 |
7.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
629.556,18 |
664.903,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
521.899,42 |
586.041,03 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
107.656,76 |
78.862,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.227,03 |
3.434,89 |
| Aktiva |
660.277,46 |
687.832,64 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
581.758,56 |
488.150,68 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
569.258,56 |
475.650,68 |
| B.
Rückstellungen |
18.992,44 |
14.610,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
55.588,96 |
185.071,52 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.937,50 |
|
| Passiva |
660.277,46 |
687.832,64 |
Anhang für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Vukovil GmbH
Spangenberg
Allgemeine Angaben
Die Erstellung des Jahresabschlusses der Vukovil GmbH
erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft ist eine Kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.
Die Firma Vukovil GmbH Ihren Sitz in Spangenberg und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Fritzlar unter der Nummer HRB 12253.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
dürfen, sind im Anhang zum Jahresabschluss
aufgeführt.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3
HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden
i. H. der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert
war nicht erforderlich.
Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Bei den Vorräten erfolgt die Aktivierung zu
Anschaffungskosten. Soweit dies erforderlich ist, erfolgt
eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich
aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit sowie aus anderen Gründen ergeben,
werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Weitere Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu,
über einem und über fünf Jahren
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von 55.588,96 Euro (Vorjahr:
185.071,52 Euro).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem bis zu fünf Jahren bestehen in Höhe von
0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen in Höhe von
0,00 Euro.
Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG und
§ 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen
in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) sowie
Verbindlichkeiten in Höhe von 6.598,77 Euro (Vorjahr:
3.505,86 Euro).
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse (§§ 251, 268 Abs. 7
HGB)
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen keine weiteren
finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und
Pachtverträgen nach § 285 Nr. 3a HGB.
Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 11 Arbeitnehmer beschäftigt.
Spangenberg, den 02. Dezember 2024
Geschäftsführer der
Vukovil GmbH
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Georg Wölfel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2024
festgestellt.
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