Zelch Bau GmbHLiquidiert
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Konzern- und Jahresabschlüsse
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Zelch Bau GmbH i.L.SchwabhausenJahresabschluss zum 31.12.2006Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde die Einstellung der werbenden Tätigkeit und die Auflösung der Gesellschaft zum 01.02.2006 berücksichtigt. Von der Fortführung des Unternehmens ist nicht auszugehen, da der gesamte Geschäftsbetrieb zum 01.02.2006 in eichem Rechtsakt verkauft wurde. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind nicht vorhanden. FinanzanlagenEs sind keine Finanzanlagen vorhanden. VorräteVorräte sind nicht vorhanden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige VermögensgegenständeVerbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. RückstellungenRückstellungen sind nicht vorhanden. PensionsrückstellungenPensionszusagen wurden nicht erteilt. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. BetriebsaufspaltungDamit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Bis zum 01.02.2006 bestand mit der Zelch GdbR Schwabhausen eine sogenannte Betriebsaufspaltung, welche mit dem Beschluss vom 01.02.2006 über die Auflösung der Gesellschaft zum 01.02.2006 zum gleichen Stichtag als aufgelöst anzusehen ist. In der Folge waren die Gesellschaftsanteile der Besitz-GdbR aus dem Sonderbetriebsvermögen der Besitz-Gesellschafter in deren Privatvermögen zu überführen. Umsatzsteuerrechtlich war die Gesellschaft ab dem 01.02.2006 selbst Steuersubjekt, da die bestehend umsatzsteuerliche Organschaft insoweit als beendet anzusehen ist.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzSoweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Der Sonderposten mit Rücklagenanteil entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. Für die Angaben zu den Sonstige finanzielle Verpflichtungen (285 S. 1 Nr. 3 HGB), die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, wird die größenabhängige Erleichterung für Kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 S. 1 HGB in Anspruch genommen. Sonstige AngabenAm Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
Mit Unternehmenskaufvertrag vom 12.01.2006 hat die Gesellschaft ihren gesamten Geschäftsbetrieb in einem Rechtsakt (asset-deal) veräußert. Ihre werbende Tätigkeit hatte die Gesellschaft in Folge der laufenden Verkaufsverhandlungen bereits seit dem 01.01.2006 eingestellt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.02.2006 wurde die Auflösung der Gesellschaft zum 01.02.2006 beschlossen und zum Handelsregister angemeldet. Ergänzende Angaben(1) Geschäftsführer bezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB und § 288 S. 1 HGB verzichtet.
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