KIPF
gGmbH
Pfungstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.649,00 |
44.444,00 |
| I.
Sachanlagen |
31.649,00 |
44.444,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
90.574,16 |
66.686,83 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.407,58 |
59.897,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
36.570,72 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
85.166,58 |
6.789,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.390,47 |
2.599,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
126.613,63 |
113.729,91 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.185,30 |
50.299,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
0,00 |
5.500,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
39.185,30 |
19.799,33 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
5.555,56 |
8.888,89 |
| C.
Rückstellungen |
41.072,62 |
35.635,41 |
| D.
Verbindlichkeiten |
15.800,15 |
18.906,28 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.800,15 |
18.906,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
126.613,63 |
113.729,91 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den
Vorschriften der §§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 und 275
HGB. Mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7
HGB wurden nicht vorgenommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde
unter Anwendung der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden
zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Die
Abschreibungen wurden linear
vorgenommen.
Soweit die Anschaffungskosten von Gegenständen
des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens den Betrag
von 150,00 Euro nicht überstiegen, wurden diese Kosten
in voller Höhe abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr
als 150,00 Euro und nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum von
fünf Jahren mit jeweils einem Fünftel
abgeschrieben wird.
Die Aufgliederung der in der Bilanz
zusammengefassten Anlagepositionen und deren
Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2013 wurden in der
Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt, die
nicht Bestandteil des Anhangs ist.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt; erkennbaren Risiken wird durch
entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Sonstigen Rückstellungen wurden mit dem
Betrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig
erscheint.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.
III. Angaben zur Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen oder
sonstigen Vermögensgegenstände mit einer
vertraglichen oder gesetzlichen Laufzeit von mehr als einem
Jahr.
Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital
beträgt 25.000 Euro.
Es besteht zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 ein
Bilanzgewinn in Höhe von 39.185,30 Euro.
Der in der Bilanz zum 31.12.2008 ausgewiesene
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen in
Höhe von 20.000,00 Euro, die die gGmbH von dem Kipf e.
V. zur Anschaffung eines Busses erhalten hat, wurde nach
Anschaffung des Busses korrespondierend zu den
Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. Der
Sonderposten beträgt zum 31.12.2013 5.555,56
Euro.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten
Rückstellungen für Beratungskosten, Kosten der
Abschlusserstellung und Steuererklärungen 2013
sowie Rückstellungen für Urlaub und
Überstunden, Kosten für Archivierung der
Geschäftsunterlagen und Rückstellung für
Altersteilzeit.
Bei den Verbindlichkeiten bestehen keine Laufzeiten
über ein Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Im Nachtrag zum Kooperations- und
Überleitungsvertrag vom 28.12.2004 wurden
sämtliche Aktivitäten, die zum
ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung
"Kindertagesstätte Pfungstadt e. V., Verein für
Ganztagsbetreuung" notwendig sind, vom Kipf e. V. auf die
Kipf gGmbH übertragen. Der Kipf e. V. ist jedoch
weiterhin Vertragspartner, Antragsteller und Bezieher der
öffentlichen Geldgeber und der kooperierenden
Unternehmen geblieben. Dieses Vertragsverhältnis wurde
vertraglich bereits ab dem 01.01.2005 geregelt, jedoch erst
ab dem Kalenderjahr 2009 vollständig umgesetzt. Die
vom Kipf e. V. vereinnahmten Beiträge und
Zuschüsse wurden deshalb erst seit Kalenderjahr 2009
zeitnah an die Kipf gGmbH weitergegeben.
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Hans Holder.
Pfungstadt, den 24. Juli 2014
Hans Holder
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2014 festgestellt.
|