Uncertainty Managers Consulting GmbH

Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg vor der Höhe, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Homburg HRB 10606
Eingetragen
31.5.2007
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Die strategische Managementberatung, insbesondere die Erstellung von Entscheidungsmodellen für die strategische Unternehmensplanung von Großunternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bad Homburg v.d. Höhe
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Uncertainty Managers Consulting GmbH

Bad Homburg v. d. Höhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.149,00 1.756,00
I. Sachanlagen 1.149,00 1.756,00
B. Umlaufvermögen 133.768,66 90.299,16
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.664,00 35.208,51
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 127.104,66 55.090,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.792,89 2.264,04
Bilanzsumme, Summe Aktiva 136.710,55 94.319,20

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 87.906,88 53.524,89
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 28.524,89 16.526,54
III. Jahresüberschuss 34.381,99 11.998,35
B. Rückstellungen 25.742,00 11.017,00
C. Verbindlichkeiten 23.061,67 29.777,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 136.710,55 94.319,20

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss 2011 konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D . Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Herr Dipl.-Wirtschafts-Physiker Dr. Holm Gero Hümmler

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2012 festgestellt.

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