MGF
Architekten GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
93.117,00 |
87.438,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
35.972,00 |
39.673,00 |
| II.
Sachanlagen |
57.145,00 |
47.765,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.046.591,46 |
5.013.658,03 |
| I.
Vorräte |
4.652.157,77 |
4.068.174,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
155.699,13 |
419.323,19 |
| davon
gegen Gesellschafter |
16.405,42 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
238.734,56 |
526.160,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.702,63 |
18.722,27 |
| Aktiva |
5.161.411,09 |
5.119.818,30 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
122.766,73 |
121.395,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
96.195,63 |
-13.493,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.371,10 |
109.688,86 |
| B.
Rückstellungen |
109.082,00 |
315.480,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.929.562,36 |
4.682.942,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.929.562,36 |
4.682.942,67 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
|
66.979,28 |
| Summe
Passiva |
5.161.411,09 |
5.119.818,30 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die MGF Architekten GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter
HRB 21312 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Darüber
hinaus wird gemäß § 264 Abs. 1 HGB auf die
Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1,
266 ff. HGB).
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
C.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung.
Insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Anlagevermögen
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und die Gegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
bewertet und planmäßig abgeschrieben.
Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Bei der
Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer
kommt bei den immateriellen Vermögensgegenständen
und bei den Gegenständen des Sachanlagevermögens
die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Im Jahr der
Anschaffung oder Herstellung erfolgte die Abschreibung
zeitanteilig (pro rata temporis). Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von bis zu 800,00
Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Vorräte
Die Bestände an Unfertigen Leistungen wurden zum
Stichtag aufgenommen und mit Ihren Herstellungskosten wie
folgt bewertet:
-Material- und Fertigungskosten sowie die
Sonderkosten der Fertigung
(Aktivierungspflicht gem. § 255 Abs. 2 HGB)
-Materialgemeinkosten, soweit angemessen und
notwendig
(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB)
-Fertigungsgemeinkosten, soweit angemessen und
notwendig
(Aktivierungswahlrecht
gem. § 255 Abs. 2 HGB). In die Herstellungskosten
wurden auch durch die Fertigung
veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
waren am Bilanzstichtag keine vorhanden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch entsprechende Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr lagen nicht vor. Die sonstigen
Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 274a Nr. 4 HGB Gebrauch gemacht und
auf die Ausweis latenter Steuern verzichtet.
D.
Angaben zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr -
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Kapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
4.929.562,36 Euro (Vorjahr: 4.682.942,67 Euro) und haben
alle - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr. Davon betragen die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter 0,00 Euro (Vorjahr: 66.979,28 Euro).
E.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind:
|
kleiner 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
grüßer 5
Jahre
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Mietverträgen
|
75
|
76
|
0
|
Summe
|
75
|
76
|
0
|
F.
Sonstige Pflichtangaben
Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im
Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 17.
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB):
Als einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Berichtszeitraum bestellt:
Herr Josef Hämmerl, Architekt, Stuttgart
Herr Jochen Schmelz, Architekt, Stuttgart
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
G.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Stuttgart, den
19.12.2024
gez.
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|
gez.
|
Josef Hämmerl
|
|
Jochen Schmelz
|
Geschäftsführer
|
|
Geschäftsführer
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024
festgestellt.
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