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GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.980,57 |
2.980,57 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.980,57 |
2.980,57 |
| B.
Umlaufvermögen |
73.091,53 |
20.394,12 |
| I.
Vorräte |
63.636,77 |
9.125,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.473,76 |
376,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.981,00 |
10.892,01 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
13.567,45 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
89.639,55 |
23.374,69 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
14.324,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
10.675,90 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
27.891,55 |
10.675,90 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
13.567,45 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
88.639,55 |
8.050,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
89.639,55 |
23.374,69 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 237 Absatz 1 HGB Anwendung.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und § 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet.
Mögliche Ausfallrisiken wurden durch
Wertberichtigungen ausreichend berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00
und ist in voller Höhe eingezahlt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft hat im Wirtschaftsjahr 2018
keine Angestellten.
Geschäftsführer ist Herr Daniel
Böcker.
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Bochum, den 10. Juli 2019
gez. Daniel Böcker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.07.2019 festgestellt.
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