Schanzer
Autohaus GmbH
Ingolstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.253,00 |
14.980,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.253,00 |
9.980,00 |
| II.
Finanzanlagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
859.667,20 |
663.772,55 |
| I.
Vorräte |
793.425,00 |
502.496,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.200,73 |
3.115,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.041,47 |
158.161,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
818,00 |
855,00 |
| Aktiva |
871.738,20 |
679.607,55 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
165.493,89 |
127.274,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
101.198,13 |
62.522,48 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.219,87 |
38.675,65 |
| B.
Rückstellungen |
95.237,90 |
97.499,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
611.006,41 |
454.834,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
311.006,41 |
147.826,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
300.000,00 |
307.007,39 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
300.000,00 |
300.000,00 |
| Passiva |
871.738,20 |
679.607,55 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Firma Schanzer Autohaus GmbH hat ihren Sitz in
Ingolstadt und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Ingolstadt ( Reg.Nr. 2442).
Die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den Gliederungsvorschriften
der §§ 266, 275 HGB unter Berücksichtigung
des BilMoG in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz ( BilRuG ).
Maßgebend waren die Rechnungslegungsvorschriften gem.
§§ 238 ff. HGB, wobei die ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff. HGB) sowie die allgemeinen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Abschlusserstellung für Kapitalgesellschaften
entsprechend angewandt wurden. Bei der erstmaligen
Anwendung des BilMoG ab 2010 wurden die Wertansätze
der Vorjahre fortgeführt bzw. weiterentwickelt.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear
über die voraussichtliche wirtschaftliche
Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800 € netto wurden im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Der Warenbestand wurde mit den Anschaffungskosten
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen in
Höhe von 1 % gebildet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag werden, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen, als aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Die Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten
Erfüllungsbetrag bewertet. Der modifizierten
Teilwertmethode liegen die Richttafeln 2018 G von Dr. Prof.
Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die Rückstellungen wurden
mit einem Rechnungszins von 2,3 % abgezinst, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 10 Jahren ergibt.
Der einmalig entstandene Unterschiedsbetrag beim
Übergang auf die neuen Bewertungsvorschriften des
BilMoG ab 2010 wurde in voller Höhe
berücksichtigt. Von der Möglichkeit der
Verteilung mit mindestens 1/15 pro Jahr (Art. 67 Abs. 1
Satz 1 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.
Gemäß dem Saldierungsgebot des § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB wurde der Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung von 82.279,10 € mit der
zugehörigen Pensionsrückstellung von 151.082
€ saldiert. Der verbleibende Betrag ist unter den
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen ausgewiesen.
Als Differenz zwischen dem Ansatz der
Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen
nach Maßgabe des oben genannten durchschnittlichen
Marktzinssatzes der vergangenen 10 Geschäftsjahre
(1,78%) und dem Ansatz der Rückstellungen nach
Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren
(1,44 %) errechnet sich ein Betrag in Höhe von
8.111,00 €, für den eine Ausschüttungssperre
gem. § 253 Abs. 5 S. 3 HGB besteht.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurden
für alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte in der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
notwendiger Höhe.
Bei zeitlichen Differenzen zwischen
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Bilanzansätzen entstanden keine passiven latenten
Steuern. Vom Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB
für die Berücksichtigung sich ergebender
Steuerentlastungen als aktive latente Steuern wird kein
Gebrauch gemacht.
Die Haftungsverhältnisse entsprechen den am
Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen.
III. SONSTIGE ANGABEN
Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB
Am Ende des Geschäftsjahres bestanden
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i. H. v.
300.000,00 € (Vorjahr 300.000,- €). Es bestanden
keine weiteren Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über fünf Jahren (Vorjahr 0 €).
Die Firma beschäftigte im Geschäftsjahr
durchschnittlich 2 Mitarbeiter.
Organe des Unternehmens:
Während des Geschäftsjahres wurde die
Geschäftsführung durch folgende Personen
wahrgenommen:
Geschäftsführer:
Herr
Dieter Kleppmeier
Weicheringer Str. 126 D
85051 Ingolstadt
Herr
Erwin Wiest
Max-Peschel-Str. 38
86633 Neuburg a. d. Donau
sonstige Berichtsbestandteile
gez.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.10.2023
festgestellt.
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