Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 110610
Eingetragen
2.3.1999
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Der Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen, Kfz-Ersatzteilen und Zubehör sowie Auto-Service einschließlich Wartung, Pflege und Reparatur.

Historie

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Management

NameRolle
Annett Stier
seit 12.6.2006
Geschäftsführer
Steffen Hellwig
seit 12.6.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Hellwig GmbH

Artern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   1,00    
II. Sachanlagen   12.733,00    
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   8.376,76    
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   6.330,42    
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   17.421,89    
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   44.863,07    

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.564,59    
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   -22.477,87    
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   4.409,73    
B. Rückstellungen        
C. Verbindlichkeiten   37.366,62    
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   44.863,07    

Anhang zum Geschäftsjahr 2010

Autohaus Hellweg GmbH, Mühlwerder 5, 06556 Artern

A Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

2. Bewertungsmethoden

C Angaben zu Bilanzposten

1.

Verbindlichkeitenspiegel

2.

Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 (3) GmbHG

3.

Sonderposten mit Rücklageanteil

4.

Haftungsverhältnisse

D Angaben zu G.u.V.- Posten

1.

Steuerliche Sonderabschreibungen

2.

Abschreibungen auf den Firmenwert

3.

Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in die Sonderposten mit Rücklageanteil

4.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

E Sonstige Angaben

1.

Anteilsbesitz

2.

Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

3.

Geschäftsführungsorgane

A Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den

Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2.

In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss Vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

a) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

b) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 (1) , (2) HGB wurden beachtet.

c) Rückstellungen, soweit vorhanden, wurden nur im Rahmen des § 249 (1) HGB gebildet.Die Auflösung der Rückstellungen erfolgt nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

d) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

e) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind dies gem. 268 (7) HGB im Anhang angegeben.

2. Bewertungsmethoden

a) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

b) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Wirtschaftsjahres überein.

c) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

d) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

e) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit dies am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

f) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.

Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit den von den amtlichen Afa-Tabellen der Finanzverwaltung vorgegebenen Sätzen Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 (2), (2a) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagespiegel als Abgang behandelt. Für Wirtschaftsgüter im Wert von über 410,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurde gem. § 6(2a) EStG in ein Sammelposten gebildet, der linear mit je 20 v.H. Pro Jahr abgeschrieben wird.

g) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.

h) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

i) Die Bewertung der Pensionsrückstellungen, soweit vorhanden, erfolgte entsprechend den Vorschriften des§ 6a EStG. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.

j) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

k) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

l) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C Angaben zu Bilanzposten

1. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

Art der Verbindlichkeit Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 - 5 Jahre Restlaufzeit mehr als 5 Jahre davon gesichert Summe
gegenüber Kreditinstituten   7.843,05     7.843,05
aus Anzahlungen          
aus Lieferungen und Leistungen 27.892,79       27.892,79
Schuldwechsel          
gegen verbundene Unternehmen          
gegenüber Gesellschaftern          
sonstige Verbindlichkeiten 1.630,78       1.630,78
Summe € 29.523,57 7.843,05     37.366,62

2. Forderungen und Verbindlichkeiten i .S.d. § 42 (3) GmbHG

a) Die Gesellschaft hatte an keinen Gesellschafter Darlehensforderungen.

Kein Gesellschafter hat an die Gesellschaft Darlehensforderungen.

b) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3. Sonderposten mit Rücklageanteil

Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG wurde in 2010 nicht in Anspruch genommen.

4. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D Angaben zu G.u.V.- Posten

1. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7g (1) EStG in Verbindung mit § 254 HGB vorgenommen.

2. Abschreibungen auf den Firmenwert

Der Firmenwert nach § 255 (4) HGB ist nicht vorhanden.

3. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den

Sonderposten mit Rücklageanteil

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB i.V.m. § 7g (3) EStG) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 HGB i.V.m. §7g (3) EStG).

4. Außerplanmäßige Abschreibungen a uf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 (2) HGB vorgenommen.

E. Sonstige Angaben

1. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen: keine

2. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

Nicht vorhanden.

3. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Steffen Hellwig und Annett Stier geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird versichert.

 

Bad Lauterberg, den 30.09.2011

Steffen Hellwig

Annett Stier

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.09.2011

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