bright! rentals GmbHLiquidiert

63796 Kahl am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9155
Vorher
bright! preproductions GmbH
Eingetragen
9.11.2004
Branche
Vermietung von Sport- und FreizeitgerätenVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Planung, Simulation und Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art sowie Vermietung von Equipment für die Durchführung der Veranstaltungen

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
90.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

bright! preproductions gmbh

Alzenau

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Ausstehende Einlagen / Rückständige Einzahlungen 22.000,00 22.000,00
B. Anlagevermögen 64.809,00 87.771,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.368,00 7.274,00
II. Sachanlagen 59.441,00 80.497,00
C. Umlaufvermögen 148.314,78 116.521,61
I. Vorräte 5.000,00  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 140.550,12 114.477,84
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.764,66 2.043,77
Bilanzsumme, Summe Aktiva 235.123,78 226.292,61

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 108.335,93 107.503,70
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 90.000,00 90.000,00
II. Gewinnvortrag 17.503,70 12.895,03
III. Jahresüberschuss 832,23 4.608,67
B. Rückstellungen 17.668,00 53.171,45
C. Verbindlichkeiten 109.119,85 65.617,46
Bilanzsumme, Summe Passiva 235.123,78 226.292,61

Anhang

1.1          Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der  bright! preproduction gmbh wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

-          Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

-          Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

-          Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

-          Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

-          Sonstige Angaben

 

1.1.1     Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

 

1.2          Erläuterungen zur Bilanz
1.2.1     Gliederung der Bilanz

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

 

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs-abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

 

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

 

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

 

1.2.2     Erläuterungen zur Bilanz

Bilanzierungsmethode

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

 

Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 6 a EStG. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

 

Anlagevermögen

Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahres-abschreibung enthalten.

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf

-          EUR   2.866,62 bei immateriellen Vermögensgegenständen

-          EUR 30.267,99 bei Sachanlagen

In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 S. 3 HGB enthalten.

 

 

Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.

 

 

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses.

 

 

Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

Die Gesellschaft hatte gegenüber den Gesellschaftern Thomas Giegerich und Jan Christoph Hermann Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 9.569,96.

 

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

 

Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß nicht.

 

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

 

 

 

1.3          Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.

 

 

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.

 

 

1.4          Sonstige Angaben

Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

 

 

Angaben über Arbeitnehmer

Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt)                               Anzahl

Gewerbliche Arbeitnehmer                                           1

Angestellte                                                                     2

Auszubildende                                                              2

Geschäftsführer                                                            2

                                                                                  --------

Gesamt                                                                        7

 

Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von den Herren Thomas Giegerich und Jan Christoph Hermann  geführt.

 

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