Figaro
Bitterfeld GmbH
Bitterfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
128.806,36 |
165.673,36 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.964,00 |
9.545,00 |
| II.
Sachanlagen |
123.842,36 |
156.128,36 |
| B.
Umlaufvermögen |
702.638,09 |
735.418,47 |
| I.
Vorräte |
177.633,98 |
161.730,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
353.381,05 |
498.945,07 |
| davon
gegen Gesellschafter |
203.184,18 |
253.589,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
171.623,06 |
74.742,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.884,00 |
8.701,37 |
| Aktiva |
841.328,45 |
909.793,20 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
591.719,02 |
633.725,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.200,00 |
100.200,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
172.049,65 |
172.049,65 |
| III.
Gewinnvortrag |
361.475,44 |
341.460,89 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
42.006,07 |
-20.014,55 |
| B.
Rückstellungen |
25.538,13 |
27.321,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
129.257,95 |
164.494,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
129.257,95 |
164.494,34 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
94.813,35 |
84.251,82 |
| Passiva |
841.328,45 |
909.793,20 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
erstellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Figaro
Bitterfeld GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Zörbiger
Str. 20
06749 Bitterfeld-Wolfen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Stendal
Register-Nr.: HRB 11257
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
1. Aktivseite der Bilanz
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear als auch degressiv vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht angefallen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten bis EUR 800 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem beigefügten
Bruttoanlagespiegel zu entnehmen.
Umlaufvermögen
Der Materialbestand wurde zu Anschaffungskosten
bewertet. Diese entsprechen den Wiederbeschaffungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind ausgehend vom Nennwert
unter Beachtung eventueller Ausfallrisiken bewertet worden.
Zweifelhafte Forderungen bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
2. Passivseite der Bilanz
Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
129.257,95 EUR (Vorjahr: 164.494,34 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
sind im Geschäftsjahr 2022 nicht angefallen.
Sonstige Angaben
Ein Lagebericht ist gemäß § 264 HGB
nicht aufzustellen.
Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr
2022 Frau Silvana Walter.
Unterschrift der Geschäftsführung
Bitterfeld, 20.12.2023
|
gez. S. Walter
|
Ort, Datum
|
Unterschrift
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2024
festgestellt.
|