Bikesnboards 0711 GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anja Emde seit 28.7.2025 | Vorstandsmitglied |
Hartmut Schöch seit 28.1.2025 | Vorstandsmitglied |
Jochen Ralph Dr. Kriegmeier seit 19.2.2020 | Vorstandsmitglied |
Ralf J. Fuchs seit 27.3.2019 | Prokura |
Ralf Lieder seit 21.7.2016 | Prokura |
Klaus Dr. Brachmann seit 4.2.2009 | Vorstandsmitglied |
Jürgen Friedrich seit 19.12.2007 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WGV-Lebensversicherung AGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023OrganeAufsichtsratRoger Kehle Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg a.D. - Vorsitzender - Joachim Walter Landrat des Landkreises Tübingen - stellvertretender Vorsitzender - Gudrun Heute-Bluhm Oberbürgermeisterin a.D. Jochen Müller Bürgermeister der Gemeinde Korb Dr. Matthias Neth Landrat des Hohenlohekreises Helmut Reitemann Oberbürgermeister der Stadt Balingen a.D. VorstandDr. Klaus Brachmann Nürtingen -Vorsitzender - Ralf Pfeiffer Talheim Dr. Frank Welfens Pforzheim LageberichtGeschäftsgebietGeschäftsgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Betriebene Versicherungsarten im selbst abgeschlossenen VersicherungsgeschäftRisikoversicherungRisikoversicherung Risikoversicherung auf zwei verbundene Leben KapitalversicherungKapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall Ausbildungsversicherung (Versicherung mit festem Auszahlungstermin) Sterbegeldversicherung RentenversicherungAufgeschobene Rentenversicherung Sofort beginnende Rentenversicherung Direktversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung Direktversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und Hinterbliebenenrente aus Todesfallleistung und Rentengarantie Sonstige VersicherungenBerufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Unfall-Zusatzversicherung Kollektivversicherungen werden nicht angeboten. Wirtschaftliche RahmenbedingungenDie gesamtwirtschaftliche Ausgangslage stellt sich zum Jahreswechsel 2023/24 im Zuge der Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen, insbesondere den erheblichen Kaufkraftverlusten als Folge des massiven Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiegs, der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung, der geopolitischen Krisen sowie den geldpolitischen Straffungen weiterhin sehr schwach dar: Das Bruttoinlandsprodukt ist zum Jahresende nach ersten, vorläufigen Informationen des Statistischen Bundesamtes preis-, saison- und kalenderbereinigt um rund 1⁄4 % gegenüber dem Vorquartal gesunken. Für das Gesamtjahr ergibt sich damit ein Rückgang des BIP um 0,3 %. Dieses Ergebnis war weitgehend erwartet worden. Der Arbeitsmarkt entwickelte sich weiterhin sehr positiv. Die Zahl der Erwerbslosen (nach international vergleichbarer ILO-Definition) in Deutschland sank nach vorläufigen Schätzungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung im Jahresdurchschnitt 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht um 9.000 Personen oder -0,7 % auf 1,3 Millionen. Die Zahl der aktiv am Arbeitsmarkt verfügbaren Erwerbspersonen, definiert als Summe der Erwerbstätigen und Erwerbslosen, stieg im gleichen Zeitraum um 314.000 Personen (+0,7 %) auf 47,1 Millionen. Die Erwerbslosenquote, gemessen als Anteil der Erwerbslosen an der Zahl der Erwerbspersonen, sank gegenüber dem Vorjahr von 2,9 % auf 2,8 %. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fiel die Inflationsrate für 2023 damit geringer aus als im Jahr zuvor. Sie hatte im Jahr 2022 noch bei +6,9 % gelegen. Der Zinssatz für 3-monatige Termingelder in Euro im Interbankengeschäft (3-Monats-Euribor) stieg im Jahresverlauf von 2,13 % auf 3,91 %. Die Rendite der 10jährigen Bundesanleihe stieg im Jahresverlauf von 2,57 % auf 3,03 % an, ging dann im vierten Quartal 2023 jedoch wieder auf 2,02 % zurück. Auslöser für diese Entwicklung waren in erster Linie die Zinsanhebungen der Zentralbanken sowie die schlechtere wirtschaftliche Entwicklung bei gleichzeitig zurückgehenden Inflationserwartungen. Die Aktienmärkte konnten von den zurückgegangenen Zinsen und den Aussichten auf Zinssenkungen der Zentralbanken profitieren. Der Eurostoxx50-Performance-Index stieg um 22,23 %, der Deutsche Aktien-Index DAX um 20,31 %. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verringerten sich die Beitragseinnahmen in der Lebensversicherung um 4,0 % auf 89,03 Mrd. €. Versicherungen gegen Einmalbeitrag verzeichnen einen Rückgang um 13,1 % auf 24,76 Mrd. €. Die Beitragseinnahmen aus Versicherungen mit laufender Beitragszahlung lagen auf dem Niveau des Vorjahres. Für das Jahr 2024 wird für die Lebensversicherung mit einem minimalen Anstieg der Beitragseinnahmen gerechnet. Versicherungsgeschäft insgesamtNeugeschäftIm Berichtsjahr 2023 wurden 1.378 Versicherungsscheine (Vorjahr 1.529) mit einer Versicherungssumme von 174.967 T€ eingelöst. Der laufende Beitrag der eingelösten Versicherungsscheine betrug 890 T€ (Vorjahr 962 T€). Der eingelöste Einmalbeitrag belief sich auf 396 T€ (Vorjahr 1.583 T€). Bei den Kapitalversicherungen betrug die Versicherungssumme 2.194 T€ bei 317 eingelösten Versicherungsscheinen. In den Risikoversicherungen wurden 790 Verträge mit einer Versicherungssumme von 149.199 T€ eingelöst. Die 12-fache Jahresrente belief sich bei Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen auf 23.574 T€ bei 271 eingelösten Versicherungsscheinen. Die Beitragssumme des gesamten Neugeschäfts belief sich auf 30.512 T€ (Vorjahr 33.741 T€). BestandsentwicklungAm 31.12.2023 belief sich die Versicherungssumme im Bestand auf 4.362.520 T€ (Vorjahr 4.404.654 T€), der laufende Beitrag auf 36.038 T€ (Vorjahr 37.123 T€). Die Stornoquote betrug 1,7 % (Vorjahr 1,5 %) aus dem laufenden Beitrag der vorzeitigen Abgänge im Verhältnis zum mittleren Jahresbestand der laufenden Beiträge. Sie liegt damit deutlich unter dem Marktdurchschnitt. Bewegung und Struktur des Bestandes an Lebensversicherungen sind im Abschnitt Bewegung des Bestandes an Lebensversicherungen aufgeführt. BeiträgeIm Geschäftsjahr 2023 beliefen sich die gebuchten Bruttobeiträge auf 37.229 T€. Bei sinkenden laufenden Beitragszahlungen und einer Abnahme der Einmalbeiträge ergab sich insgesamt ein Beitragsrückgang um 5,6 %. Aufwendungen für VersicherungsfälleDie Brutto-Aufwendungen für Leistungsfälle lagen im Jahr 2023 bei 31.328 T€ (Vorjahr 30.394 T€). Der Aufwand für Rückkäufe betrug 3.107 T€ (Vorjahr 3.013 T€). Aufwendungen für den VersicherungsbetriebDie Brutto Kosten für den Abschluss von Versicherungsverträgen und für die laufende Verwaltung betrugen insgesamt 3.041 T€ brutto (Vorjahr 2.911 T€). Hiervon betrafen 1.983 T€ Abschlusskosten und 1.058 T€ Verwaltungskosten. Damit war die Kostensituation weiterhin sehr günstig. Kapitalanlagen und Kapitalerträge (ohne Fondsgebunde Lebensversicherung)Die Kapitalanlagen betrugen am Bilanzstichtag 641.075 T€. Sie lagen damit um 1,0 % höher als im Vorjahr. Die Höhe der saldierten Reserven betrug - 61.999 T€ (Vorjahr -75.792 T€). Der Anstieg der saldierten Reserven setzt sich aus verschiedenen Effekten zusammen. Zum einen sanken die stillen Lasten auf gemischte Spezialfonds und festverzinsliche Wertpapiere v.a. getrieben durch den Zinsrückgang. Der Rückgang der Reserven auf Immobilienfonds, verursacht durch die Verwerfungen am Immobilienmarkt und den Teilverkauf eines Fonds, schwächte den Anstieg der saldierten Reserven ab. Die Kapitalerträge sanken 2023 um 1,3 % auf 20.859 T€. Die nach der Verbandsformel errechnete Durchschnittsrendite der Kapitalanlagen lag im Berichtsjahr bei 2,38 % (Vorjahr 2,40 %), die Nettorendite der Kapitalanlagen bei 2,70 % (Vorjahr 2,98 %). Der Überschuss und seine VerwendungDer Bruttoüberschuss sank im Geschäftsjahr 2023 um 31,5 % auf 13.638 T€. Dieser Überschuss stammte zum größten Teil aus dem Risikoergebnis. Weitere Überschussquellen sind das Kosten- sowie das Kapitalanlageergebnis. Letzteres ist insbesondere aufgrund von Erträgen aus dem Rückgang der Zinszusatzreserve deutlich positiv. Aus dem Überschuss wurden für künftige Überschussbeteiligung 10.916 T€ (Vorjahr 15.389 T€) der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt. Darüber hinaus wurden den Versicherungsnehmern Überschussanteile in Höhe von 3.020 T€ (Vorjahr 3.019 T€) direkt gutgeschrieben. Dabei handelte es sich ausschließlich um Sonderdirektgutschriften in Form von Sofortrabatten, Grund-, Risiko- oder Zusatzüberschussanteilen. Eine Zinsdirektgutschrift wurde nicht gewährt. Details zur Höhe und Aufteilung der Direktgutschrift von Überschussanteilen sowie Einzelheiten der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer werden im Anhang dargestellt. JahresergebnisDas Geschäftsjahr 2023 schloss, aufgrund einer erheblichen temporären steuerlichen Belastung, mit einem Jahresfehlbetrag von 298 T€ (Vorjahr Jahresüberschuss 1.500 T€). Nach einem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 125 T€ und einer Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 173 T€ ergab sich ein Bilanzgewinn von 0T€. RisikoberichtDas Risikofrüherkennungssystem dient der frühzeitigen Identifikation von Risiken, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben oder den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. Die Risikostrategie der WGV-Lebensversicherung AG findet ihre Konkretisierung im Risiko-Management-Handbuch. Anhand einer regelmäßigen Risikoinventur sollen die grundsätzlich in allen Unternehmensteilen und -prozessen möglichen Risiken systematisch identifiziert, analysiert und bewertet werden. Die Bewertung der Risiken durch das zentrale Risikomanagement wird hierbei durch Risikoverantwortliche aus den Fachbereichen unterstützt. Aufsichtsrat und Vorstand der WGV-Lebensversicherung AG werden regelmäßig über die Risikosituation des Unternehmens informiert. Versicherungstechnische RisikenDie versicherungstechnischen Risiken eines Lebensversicherungsunternehmens bestehen insbesondere aus den biometrischen Risiken, dem Stornorisiko und dem Zinsgarantierisiko. Die versicherungstechnischen Risiken sind durch den Abschluss von Rückversicherungsverträgen rückgedeckt. Die Zession erfolgt dabei nur an Rückversicherer mit erstklassigen Ratings. Biometrische RisikenBiometrische Risiken beschreiben die Gefahr, dass sich die Rechnungsgrundlagen der Tarife - etwa die Sterbe- oder Invalidisierungswahrscheinlichkeiten - im Laufe der Zeit signifikant verändern. Bei der WGV-Lebensversicherung AG wird der Verlauf des Risikos ständig beobachtet. Dies gilt auch im Hinblick auf die im Neugeschäft seit dem 01.01.2013 geltenden Unisex-Tarife. Änderungen der biometrischen Rechnungsgrundlagen werden bei der jährlichen Deklaration der Überschussanteilsätze berücksichtigt. Die zur Berechnung der Deckungsrückstellungen verwendeten biometrischen Rechnungsgrundlagen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) als ausreichend angesehen. Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung zum 31.12.2023 wurden zum Beispiel für den Bestand an Rentenversicherungen die aktuellen Anforderungen der DAV und der BaFin berücksichtigt. Für einzelne Teilbestände wurden Auffüllungen der Deckungsrückstellungen derart vorgenommen, dass aktuellere Ausscheideordnungen Anwendung gefunden haben. Derzeit ergibt sich kein Anlass, die Sicherheit der Rechnungsgrundlagen in Zweifel zu ziehen. Eine detaillierte Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden befindet sich im Anhang des Geschäftsberichts. Das Zufallsrisiko durch hohe Versicherungsleistungen einzelner versicherter Risiken soll durch eine entsprechende Annahmepolitik und durch den Abschluss von Rückversicherungsverträgen begrenzt werden. StornorisikoDas Stornorisiko besteht darin, dass unerwartet viele Versicherungsnehmer ihre Verträge vorzeitig beenden und im Extremfall Kapitalanlagen zu ungünstigen Bedingungen verkauft werden müssen. Bei Kapital- und Rentenversicherungen fließen Stornowahrscheinlichkeiten in die Berechnung der Zinszusatzreserve mit ein. Ansonsten werden bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen keine Stornowahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Die Deckungsrückstellungen sind mindestens so hoch wie die Rückkaufswerte. In Bezug auf die aktivierten, noch nicht fälligen Ansprüche an Versicherungsnehmer aus gezillmerten Tarifen soll dem Stornorisiko durch angemessene Wertberichtigungen begegnet werden. Schwankungen im Stornoverhalten haben nur geringen Einfluss auf das Geschäftsergebnis. ZinsgarantierisikoDie Gefahr, dass aus den vorhandenen Kapitalanlagen aufgrund extremer Kapitalmarktentwicklungen die garantierte Mindestverzinsung für die Versicherungsnehmer nicht dauerhaft erwirtschaftet werden kann, stellt das Zinsgarantierisiko dar. Die Kapitalanlagen bestehen zum ganz überwiegenden Teil aus Papieren mit Zinscharakter. Die Verzinsung des Bestandes an Zinstiteln liegt derzeit um ca. einen Prozentpunkt über dem durchschnittlichen bilanziellen Rechnungszins des Bestandes. Angesichts des aktuell sehr niedrigen Zinsniveaus wird die Marktentwicklung aufmerksam beobachtet. Muss die Neuanlage künftig dauerhaft in einem Niedrigzinsumfeld erfolgen, erhöht sich das Garantierisiko erheblich. Für Bestände mit einem Garantiezins von 1,75 %, 2,25 %, 2,75 %, 3,25 %, 3,5 % und 4 % wurde im Geschäftsjahr 2023 eine Zinszusatzreserve gestellt. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus § 341 f. Abs. 2 HGB i.V.m. § 5 Abs. 3 der Deckungsrückstellungsverordnung bzw. aus einem genehmigten Geschäftsplan. Die Zinszusatzreserve ist Teil der Deckungsrückstellung. Der Berechnung der Zinszusatzreserve lag bei Verträgen, die ab dem 01.01.1995 abgeschlossen wurden, ein Referenzzins von 1,57 % zugrunde. Bei Verträgen, die vor diesem Termin abgeschlossen wurden, richtete sich der Zinssatz nach dem Geschäftsplan. Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein Ertrag aus der Auflösung der Zinszusatzreserve in Höhe von 2.391 T€. Für das Folgejahr wird aufgrund des Abriebs in den Teilbeständen mit hohen Garantiezinsen und eines voraussichtlich unveränderten Referenzzinses eine Auflösung der Zinszusatzreserve in ähnlicher Höhe wie im Berichtsjahr erwartet. Das Neugeschäft ab dem 01.01.2022 ist mit einem Rechnungszins in Höhe von 0,25 % kalkuliert und wirkt mittel- bis langfristig risikomindernd. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem VersicherungsgeschäftIm selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft waren zum Bilanzstichtag Forderungen mit einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen in einer Höhe unter 0,1 % der gebuchten Bruttobeiträge des Geschäftsjahres zu verzeichnen. Die durchschnittliche Forderungsausfallquote der vergangenen 3 Jahre lag unter 0,1 % der gebuchten Bruttobeiträge. Bei den Forderungen gegen Rückversicherer kam es zu keinerlei nennenswerten Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen. Das Risiko aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft war daher insgesamt als unbedeutend zu betrachten. Risiken aus KapitalanlagenIm Kapitalanlagebereich waren bei jeder Entscheidung die Anlagegrundsätze des § 124 VAG Grundlage des Handelns, wonach das Vermögen unter Berücksichtigung des Versicherungsgeschäfts und der Unternehmensstruktur so angelegt werden soll, dass möglichst große Sicherheit, Qualität und Rentabilität bei jederzeit ausreichender Liquidität erreicht werden sollen. Weitere Risikominimierungen sollen durch Mischungs- und Streuungsentscheidungen nach Anlagearten, Emittenten und Regionen erzielt werden. Anlagerichtlinien, Mandate und ÜberwachungDie Steuerung und Überwachung des Anlagemanagements erfolgt durch Anlagerichtlinien, laufende Berichterstattung und periodische Anlagesitzungen. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig unterrichtet. Bei der Vergabe von externen Mandaten für Spezialfonds wird die Anlagepolitik durch Festlegung eines Fondsprofils und durch Vorgabe von Anlagegrundsätzen und Zielvorgaben laufend gesteuert und durch regelmäßige Berichterstattung und Anlageausschusssitzungen überwacht. MarktpreisrisikenDie festverzinslichen Wertpapiere sind Hauptbestandteil des Kapitalanlagebestandes. Dem Risiko aus Zinsänderungen soll durch Laufzeitmanagement begegnet werden. Die Bestände lauten auf Euro, so dass Währungsrisiken nicht gegeben sind. Die nachfolgende Szenarioanalyse zum 31.12.2023 umfasst sowohl direkt als auch über Fonds gehaltene Aktien und festverzinsliche Wertpapiere. Bei den festverzinslichen Wertpapieren werden auch die im Anlagevermögen gehaltenen Papiere berücksichtigt, nicht aber Namenspapiere oder Schuldscheindarlehen.
BonitätsrisikenIm direkt gehaltenen Gesamtbestand von Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Namensschuldverschreibungen und Darlehen waren 73,6 % enthalten, für die eine besondere Deckungsmasse bestand, die von öffentlichen Haushalten begeben wurden oder eine Einlagensicherung, Institutsgarantie oder Gewährträgerhaftung gegeben war. Bei den restlichen Kapitalanlagebeständen handelte es sich in erster Linie um Genussscheine und nachrangige Schuldscheindarlehen von Kreditinstituten und um Unternehmensanleihen, die im Investment Grade-Rating eingestuft waren. Die in Spezialfonds gehaltenen Renten waren zu über 99,0 % im Investment Grade-Rating eingestuft. Der Anteil an verzinslichen Anlagen bei Banken im Kapitalanlagebestand lag nach Buchwerten bei 69,0 %. Es unterlagen davon 46,8 % einer Sicherungseinrichtung bzw. es waren 42,8 % mit einer besonderen Deckungsmasse unterlegt. Der Anteil an verzinslichen Anlagen bei Staaten im Kapitalanlagenbestand lag bei 4,6 %. Das Durchschnittsrating verzinslicher Wertpapiere im Gesamtbestand war im oberen Investment Grade-Bereich angesiedelt. Im direkt gehaltenen Gesamtbestand befinden sich keine Kapitalanlagen in Russland oder der Ukraine. Beimischungen in Aktien, Beteiligungen oder Investmentanteilen sind in sehr geringem Maße vorhanden. Direkte, wesentliche Risiken durch den Russland-Ukraine-Krieg werden nicht gesehen. Darüberhinausgehende, indirekte Risiken lassen sich aktuell nicht quantifizieren. Anm.: Die im Abschnitt Bonitätsrisiken dargestellten Zahlen unterliegen nicht der Prüfungspflicht durch den Wirtschaftsprüfer. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken sollen durch den laufenden Abgleich der Zahlungsströme mit den Liquiditätsplänen gesteuert werden. Im Rahmen des Asset-Liability Managements erfolgt ein Abgleich der Laufzeitenstruktur der Kapitalanlagen mit denen der passivseitigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Liquiditätspuffer in hoch fungiblen Kapitalanlagen sollen die Zahlungsfähigkeit auch im Falle kurzfristig auftretender Auszahlungsspitzen sicherstellen. Operationale RisikenOperationale Risiken können sich in allen Unternehmensbereichen ergeben. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Sicherheit und Verfügbarkeit der unternehmenskritischen DV-Systemlandschaft. Ein umfangreiches konzernweites DV-Sicherheitskonzept wird dabei durch ein nach ISO 27001 zertifiziertes Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) unterstützt. Im Personalbereich soll das Risiko von Fehlbearbeitungen oder dolosen Handlungen anhand von Arbeitsanweisungen, Vollmachten sowie IT-gestützten Freigabe- und Stichprobensystemen reduziert werden. Zusätzlich ist die Innenrevision beauftragt, Prüfungen in allen relevanten Unternehmensbereichen durchzuführen. Notfallkonzepte, die die Geschäftsfortführung im Krisenfall sicherstellen, unterliegen einer laufenden Weiterentwicklung und Überprüfung auf Wirksamkeit und Effizienz. Zusammenfassende Darstellungder RisikolageNach den derzeitigen Erkenntnissen sind keine Entwicklungen erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens kurz- oder mittelfristig gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich und nachhaltig beeinträchtigen könnten. Es ergibt sich eine deutliche Überdeckung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen. Details hierzu finden sich im Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) unter http://www.wgv.de. Zusammenfassend wird festgestellt, dass durch die angeführten vielschichtigen Maßnahmen Vorsorge getroffen werden soll, der geschilderten Risikolage des Unternehmens angemessen gerecht zu werden. Beziehungen zu verbundenen UnternehmenNach § 312 AktG wurde ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt und darin abschließend erklärt: ,,Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen sind nicht getroffen und auch nicht unterlassen worden." Chancen und voraussichtliche EntwicklungIm Lagebericht des Vorjahres wurde von einem unveränderten Niveau des Neugeschäfts ausgegangen. Mit 1.378 (Vorjahr 1.529) eingelösten Versicherungsscheinen und einer Versicherungssumme von 174.967 T€ (Vorjahr 198.636 T€) lag das Neugeschäft etwas unter den Erwartungen. Insgesamt hat sich der Bestand an Hauptversicherungen um 1.479 auf 49.499 Verträge verringert. Der Jahresüberschuss lag, bedingt durch temporäre steuerliche Effekte, mit einem Fehlbetrag von 298 T€ deutlich unter den erwarteten 1.500 T€. Der Schwerpunkt unseres Geschäfts liegt nach wie vor bei Produkten zur Risikoabsicherung bei Tod oder bei Berufsunfähigkeit. Wir erwarten für das Jahr 2024 ein Neugeschäft auf dem Niveau des Vorjahres. Der Jahresüberschuss wird voraussichtlich bei 1.500 T€ liegen. Ein inflationsbedingter Anstieg des Stornoverhaltens ist bei Rentenversicherungen mit kurzer Laufzeit, insbesondere bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag, nicht auszuschließen. Die Energiekrise und gesunkene Realeinkommen belasten immer noch die kurzfristige wirtschaftliche Entwicklung. Mittelfristig bremsen aber vor allem das sinkende Arbeitsvolumen, der veraltete Kapitalstock und fehlende innovative Unternehmen das Wachstum in Deutschland. Die mittelfristigen Wachstumsaussichten sind dadurch auf einem historischen Tiefstand. "Um die Wachstumsschwäche zu überwinden, muss Deutschland in seine Zukunft investieren. Dafür sind stärkere Produktivitätsfortschritte durch Innovationen, Investitionen und mehr Dynamik bei Unternehmensgründungen notwendig. Diese können das sinkende Arbeitsvolumen teilweise kompensieren. Gleichzeitig sind Reformen im Steuer-Transfer-System und im Rentensystem dringend erforderlich", sagt Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates Wirtschaft. Wie dies konkret gelingen kann, diskutiert der Sachverständigenrat im Jahresgutachten. Die konjunkturelle Erholung in Deutschland verzögert sich. Die Konjunktur wird noch immer von der Energiekrise und den durch die hohe Inflation gesunkenen Realeinkommen gebremst. Um die Inflation zu bekämpfen, haben die Zentralbanken weltweit ihre Geldpolitik gestrafft. Die Straffung und die schleppende Entwicklung in China tragen zum eingetrübten außenwirtschaftlichen Umfeld bei. Das höhere Zinsniveau dämpft zudem Investitionen und Bautätigkeit im Inland. Für das Gesamtjahr ergibt sich damit ein Rückgang des BIP um 0,3 %. Der Sachverständigenrat rechnet im Jahr 2024 aufgrund steigender Realeinkommen mit einer Ausweitung des privaten Konsums. Dies dürfte zu einer verhaltenen konjunkturellen Erholung führen und das BIP um 0,7 Prozent erhöhen. Die Inflationsrate hat sich seit Jahresbeginn 2023 etwa halbiert. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Während die Preissteigerungen bei Energie und Nahrungsmitteln deutlich abnehmen, dürfte die Kerninflation auch im kommenden Jahr erhöht bleiben. Dies liegt unter anderem an den stark gestiegenen Lohnstückkosten, die zu anhaltenden Preissteigerungen bei Dienstleistungen führen dürften. Für das Jahr 2024 prognostiziert der Sachverständigenrat daher eine Inflationsrate von 2,6 Prozent. In Summe wird für das Jahr 2024 mit einer erneuten Zinswende gerechnet. In der ersten Jahreshälfte wird von weiterhin volatilen Kapitalmärkten, bedingt durch die Unsicherheiten der Inflationsprognosen, konjunkturellen Entwicklungen und den geopolitischen Krisen, ausgegangen. Im Jahresverlauf sollten die Zentralbanken mit ersten Zinssenkungen für Stabilität sorgen. Im Unternehmensszenario wird mit einer Verflachung der Zinskurve bei einem gleichzeitig generell etwas niedrigeren Zinsniveau gerechnet. Weiterhin sollen die insgesamt höheren Zinsen dazu genutzt werden, in liquide festverzinsliche Wertpapiere zu investieren. Trotzdem soll in geringem Umfang weiterhin auf die Vereinnahmung der Illiquiditätsprämie gesetzt werden. Dies soll aber wie die Strategie, in außereuropäische festverzinsliche Wertpapiere zu investieren, insbesondere über diversifizierte Fonds durchgeführt werden. Fremdwährungsrisiken werden weiterhin nur in geringem Maße eingegangen. Investitionen in erneuerbare Energien / Infrastruktur sind zur Renditesteigerung weiterhin geplant. Neben Kapitalabrufen der bereits im Bestand befindlichen Investments sind neue, attraktiv erscheinende Investments in diesem Segment vorgesehen. Investitionen in Immobilien sollen nur selektiv getätigt werden. Ergänzend sind bei vorgegebenem Risikokapital zusätzliche Aktieninvestitionen vorgesehen. Weiterhin werden darüber hinaus Anlagemöglichkeiten geprüft, die bei limitiertem Risiko zu einer Diversifikation des Bestandes an festverzinslichen Wertpapieren und Aktien beitragen können. Die weitere Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens wird zunehmend Einfluss auf die Neuanlagen nehmen. Weiterhin ist, wie im Jahr 2023, der Teilverkauf eines Immobilienfonds angedacht. Nach einem guten Kapitalanlageergebnis im Jahr 2023 wird im Jahr 2024 mit einem etwas schwächeren Ergebnis aus dem Geschäft mit Kapitalanlagen gerechnet. Veränderungen der Wechselkurse spielen in den Anlageentscheidungen nur eine sehr untergeordnete Rolle, da sich Kapitalanlagen in Fremdwährungen nur in sehr geringem Maße im Bestand befinden.
Stuttgart, 15. März 2024 Der Vorstand Dr. Brachmann Pfeiffer Dr. Welfens Bewegung des Bestandes an LebensversicherungenA. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2023
B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) im Geschäftsjahr 2023
C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen
Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Ich bescheinige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Stuttgart, 14. März 2024 Walter, Treuhänder Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten C.II. und D. der Passiva eingestellten Deckungsrückstellungen unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden sind; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 12.01.2018 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Stuttgart, 15. März 2024 Lieder Verantwortlicher Aktuar Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangDer Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB sowie unter Berücksichtigung der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) sowie des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) aufgestellt. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktivaIm Abschluss enthaltene Kapitalanlagen in fremder Währung werden zum Kurs am Tag ihrer Anschaffung in Euro umgerechnet. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Währungsverluste werden berücksichtigt. Beteiligungen werden zu ihren Anschaffungskosten angesetzt und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden im Wesentlichen dem Anlagevermögen zugeordnet. Die dem Anlagevermögen zugeordneten Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere und Inhaberschuldverschreibungen sowie andere festverzinsliche Wertpapiere sind nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Bei den wie Anlagevermögen bilanzierten Kapitalanlagen wird eine dauernde Wertminderung angenommen, wenn aufgrund einer Analyse der Bonität und der Bonitätsentwicklung von einem (Teil-) Ausfall des Wertpapiers ausgegangen werden muss. Bei Misch- oder Renten-Spezialfonds erfolgt größtenteils eine Durchschau auf die zugrunde liegenden Einzeltitel. Für Aktienbestände in den Mischfonds wurden Analystenbewertungen zur Ermittlung des beizulegenden Wertes genutzt. Die dem Umlaufvermögen zugeordneten Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere und Inhaberschuldverschreibungen sowie andere festverzinsliche Wertpapiere sind nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Namensschuldverschreibungen sind zu den Nennwerten angesetzt. Agio- und Disagiobeträge werden abgegrenzt und über die Laufzeit verteilt. Zeronamensschuldverschreibungen sind mit dem Anschaffungskurs zuzüglich nicht fälliger Zinsforderungen bilanziert. Schuldscheinforderungen und Darlehen sind zu Anschaffungskosten zu- oder abzüglich der kumulierten Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Die Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sind mit den Nominalbeträgen angesetzt. Die unter den übrigen Ausleihungen ausgewiesenen Namensgenussscheine sind zu den Nennwerten angesetzt. Agio- und Disagiobeträge werden abgegrenzt und über die Laufzeit verteilt. Einlagen bei Kreditinstituten sind mit den Nominalbeträgen bewertet. Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungen sind mit dem Zeitwert angesetzt. Sämtliche Forderungen werden zu Nennwerten bilanziert. Von den Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wird eine auf Basis der Vorjahre ermittelte Pauschalwertberichtigung abgesetzt. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand sowie alle übrigen Aktiva sind mit den Nominalbeträgen angesetzt und, soweit erforderlich, um Wertberichtigungen gekürzt. Unter den sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen aktiviert, soweit diese Aufwand für Folgejahre darstellen. Für die Ermittlung der Zeitwerte der wesentlichen Beteiligungen wird der Net Asset Value herangezogen. Bei Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wird der Börsenjahresschlusskurs zur Bewertung herangezogen, andernfalls Ertragswerte. Für Spezialfonds wird der von der Kapitalanlagegesellschaft mitgeteilte Rücknahmepreis verwendet. Die Zeitwerte der zu Nominalwerten bilanzierten Kapitalanlagen werden auf Grundlage der Barwertmethode in einem internen Modell ermittelt, basierend auf aktuellen Zinsstrukturkurven und Credit Spreads unter Berücksichtigung der Restlaufzeit. Bei einem Steuersatz von 30,5 % ergab sich aufgrund von Bewertungsdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz in den Positionen "Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere", "Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" und "Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" insgesamt ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Auf den Ansatz dieser aktiven latenten Steuern wurde aufgrund des Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. PassivaNachrangige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bruttobeitragsüberträge werden gemäß § 341e Abs. 2 Nr. 1 HGB in Verbindung mit § 24 RechVersV für jeden Versicherungsvertrag nach individuellem Vertragsbeginn einzeln ermittelt und unter Beachtung des BMF-Erlasses vom 30.04.1974 zeitlich abgegrenzt. Übertragen wird der Anteil von im Geschäftsjahr fällig gewordenen Beiträgen, der sich auf Zeiträume nach dem Bilanzstichtag bezieht, gekürzt um eventuelle Ratenzuschläge sowie Inkasso- und Stückkosten. Die Berechnung der Deckungsrückstellung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einzelvertraglich nach der prospektiven Methode mit implizierter Berücksichtigung der künftigen Kosten, sofern es sich nicht um Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen handelt. Insbesondere werden für beitragsfreie Versicherungsjahre ausreichende Verwaltungskosten reserviert. Die Deckungsrückstellung der Bonusversicherungssummen und der Bonusrenten wird nach denselben Grundlagen berechnet wie die Deckungsrückstellung der zugehörigen Versicherung. Für den Altbestand im Sinne von § 336 VAG und Artikel 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem genehmigten Geschäftsplan berechnet worden. Im Neubestand liegt den bis 30.06.2000 abgeschlossenen Risikoversicherungen die DAV-Sterbetafel 1994 T für Männer bzw. Frauen zugrunde. Ab 01.07.2000 werden bei den Risikoversicherungen Raucher und Nichtraucher gesondert behandelt, wobei die verwendeten Rechnungsgrundlagen auf der DAV-Sterbetafel 1994 T basieren. Den ab November 2008 eingeführten Risikoversicherungen liegt die Sterbetafel DAV 2008 T für Raucher und Nichtraucher zugrunde. Für die ab Oktober 2016 eingeführten Risikoversicherungen werden die unternehmenseigenen Sterbetafeln WGV 2016 T verwendet. Für die ab Dezember 2019 eingeführten Risikoversicherungen werden die unternehmenseigenen Sterbetafeln WGV 2019 T verwendet. Diese beinhalten eine Unterteilung in Raucher, Nichtraucher und langjährige Nichtraucher sowie eine Differenzierung nach vier Berufsgruppen. Den ab Dezember 2021 eingeführten Risikoversicherungen liegen die unternehmenseigenen Sterbetafeln WGV 2021 T zugrunde. Für die bis 31.12.2012 abgeschlossenen kapitalbildenden Lebensversicherungen im Neubestand ist die DAV-Sterbetafel 1994 T für Männer bzw. Frauen maßgeblich. Den ab 01.01.2013 eingeführten kapitalbildenden Lebensversicherungen liegt die Sterbetafel DAV 2008 T zugrunde. Bei den Rentenversicherungen des Neubestandes bis 31.12.2004 kommt die Sterbetafel DAV 1994 R für Männer bzw. Frauen mit geschlechtsabhängigen, nach Geburtsjahrgangsgruppen gestaffelten Altersverschiebungen zum Tragen. Im Jahr 2023 hat die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. ihre Einschätzung zur Sterblichkeitsentwicklung bei Rentenversicherungen aktualisiert. Aus diesem Grund wurden die Deckungsrückstellungen den bis 31.12.2004 abgeschlossenen Rentenversicherungen angepasst. Die Deckungsrückstellung wurde ermittelt, als das im Verhältnis eins zu neunzehn gewichtete Mittel aus der auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R-Bestand berechneten Deckungsrückstellung und der auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R-B20 berechneten Deckungsrückstellung. Bei der Ermittlung des Anpassungsbedarfs von Rentenversicherungen in der Aufschubzeit wurden aus dem Bestand abgeleitete Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten verwendet. Die Anforderungen für die Neubewertung der Deckungsrückstellung gemäß der Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ver-BaFin 01/2005) wurden berücksichtigt. Den Rentenversicherungen des Neubestandes ab 01.01.2005 liegt die Sterbetafel DAV 2004 R für Männer und Frauen zugrunde. Den Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen des Neubestandes bis 30.06.2000 liegen dieselben Ausscheideordnungen wie beim Altbestand zugrunde (vgl. Ver-BAV 1986 S. 200 f. bzw. VerBAV 1990 S. 301 ff.). Um den geänderten Eintrittswahrscheinlichkeiten bei Berufsunfähigkeitsversicherungen Rechnung zu tragen, wurden bei den Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen des Alt- und Neubestandes Kontrollrechnungen für eine Anpassung der Deckungsrückstellung durchgeführt. Maßgebliche Rechnungsgrundlagen für das Berufsunfähigkeitsrisiko waren die Tafeln DAV 1997 I, DAV 1997 TI und DAV 1997 RI (jeweils getrennt für Männer und Frauen, vgl. VerBAV 1998 S. 117 ff.). Die Sterbewahrscheinlichkeiten für Aktive entsprachen der Sterbetafel DAV 1994 T für Männer bzw. Frauen. Im Alt- und Neubestand wurde der für die Tarifkalkulation maßgebliche Rechnungszins angesetzt. Die Kontrollrechnung ergab keinen Anpassungsbedarf für die Deckungsrückstellung. Den Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen des Neubestandes ab 01.07.2000 liegen dieselben Tafeln zugrunde, die auch für die Kontrollrechnung verwendet werden, wobei ab 01.07.2002 eine Differenzierung nach vier Berufsgruppen und ab 01.01.2013 eine Differenzierung nach acht Berufsgruppen abgeleitet wurde. Für die ab dem 01.01.2021 eingeführten Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen werden die unternehmenseigenen Invalidisierungswahrscheinlichkeiten WGV2020I verwendet. Für die ab dem 01.12.2021 eingeführten Tarife sind die Tafeln WGV2021I, DAV 2021 AT, DAV 2021 RI und DAV 2021 TI maßgeblich. Im Neugeschäft ab dem 01.01.2013 gelten Unisex-Tarife. Für die biometrischen Rechnungsgrundlagen wird ein unternehmensindividueller Geschlechtermix angesetzt. Aus diesem Grund wird für jede Tarifart eine Kontrollrechnung gemäß Abschnitt 6 des DAV Fachgrundsatzes "Unisex-Reservierung in der Lebensversicherung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils" vom 06. März 2013 durchgeführt. Zum 31.12.2023 ergibt sich kein Anpassungsbedarf. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass die zugrundeliegenden Abweichungen zwischen tatsächlichem und kalkulatorischem Geschlechtermix vorübergehender Natur sind. Gemäß der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, die Deckungsrückstellung für die Versicherungsverträge zu stärken, bei denen der Rechnungszins den nach § 5 Abs. 3 der DeckRV ermittelten Referenzzins übersteigt. Der Referenzzins zum 31.12.2023 betrug 1,57 %. Von der Zinsnachreservierung waren sämtliche Renten-, Kapital-, Risiko- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen des Neubestandes bis 31.12.2014 betroffen, da diesen ein Rechnungszins zugrunde liegt, der den Referenzzins übersteigt. Für den Bestand bis 30.06.2000 beträgt der Rechnungszins 4,0 %, vom 01.07.2000 bis 31.12.2003 liegt er bei 3,25 %, vom 01.01.2004 bis 31.12.2006 bei 2,75 %, vom 01.01.2007 bis 31.12.2011 bei 2,25 %, vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 bei 1,75 %. Der Nachreservierungsbedarf (Zinszusatzreserve) wurde konform zur DeckRV einzelvertraglich für die betroffenen Bestände ermittelt. Im Berichtsjahr wurden dabei bei Kapitalversicherungen und Rentenversicherungen in der Aufschubzeit Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten verwendet. Bei Kapitalversicherungen kamen zudem die Sterbetafeln DAV 2008 T für Männer und Frauen zur Anwendung. Als Zinszusatzreserve wurde die Differenz aus der mit dem Referenzzins berechneten Deckungsrückstellung und der mit dem Rechnungszins berechneten Deckungsrückstellung angesetzt. Zudem wurde einzelvertraglich eine Maximierung mit der unter Verwendung der zum 31.12.2016 gültigen Rechnungsgrundlagen berechneten Zinszusatzreserve vorgenommen. Auch im Altbestand wurde für Kapital-, Risiko- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit einem Rechnungszins von 3,5 % eine zinsinduzierte Verstärkung der Deckungsrückstellung notwendig. Die Berechnung wurde analog zum Neubestand vorgenommen. Einzelheiten dazu sind in einem Geschäftsplan für die Zinsverstärkung im Altbestand geregelt. Für Rentenbestände, bei denen bereits eine biometrische Anpassung der Deckungsrückstellung durchgeführt wurde, wurden bei der Berechnung der Zinszusatzreserve die gleichen mit einem Sicherheitsabschlag versehenen Wahrscheinlichkeiten angesetzt, die auch bei der Berechnung der biometrischen Nachreservierung verwendet wurden. Für das Jahr 2023 beläuft sich der Ertrag aus der Auflösung der Zinszusatzreserve auf 2.391 T€. Die Zinsverstärkung des Altbestands hat sich dabei um 447 T€ reduziert, was im Wesentlichen auf Abläufe von Kapitalversicherungen des Altbestands zurückzuführen ist. Dem Bestand vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 liegt ein Rechnungszins von 1,25 % zugrunde und dem Bestand vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 ein Rechnungszins von 0,9 %. Die zum Oktober 2016 eingeführten Risikoversicherungen sind bereits mit einem Rechnungszins von 0,9 % kalkuliert. Für den Bestand vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 gilt ein Rechnungszins von 0,5 %, für die ab dem 01.12.2021 oder später eingeführten Tarife ein Rechnungszins von 0,25 %. Bei Renten- und kapitalbildenden Lebensversicherungen liegt der Zillmersatz bei 9 ‰ bis 15 ‰ der Beitragssumme. Risiko- und Berufsunfähigkeits(-Zusatz)-versicherungen werden mit 20 ‰ bis 40 ‰ der Beitragssumme gezillmert. Von der gesamten Deckungsrückstellung entfallen 5,2 % auf den Altbestand und 94,8 % auf den Neubestand. Die durch die Zillmerung bedingten negativen Deckungskapitalien als Unterschiedsbetrag zwischen den geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellungen und den uneingeschränkt gezillmerten Deckungsrückstellungen sind beim Altbestand bei den Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer unter noch nicht fälligen Ansprüchen aktiviert. Für den Neubestand werden negative Deckungskapitalien aktiviert, die aus Zillmerung herrühren, sofern sie die geleisteten einmaligen Abschlusskosten nicht übersteigen. Bei den ab dem 01.01.2008 neu abgeschlossenen Versicherungen des Neubestands, mit durch das VVG bedingten Mindestrückkaufswerten, wird zusätzlich die Auffüllung auf den Mindestrückkaufswert aktiviert. Die Anteile der Rückversicherer an der Deckungsrückstellung wurden vertragsgemäß abgesetzt. Bei der Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung wird die Deckungsrückstellung retrospektiv ohne Zillmerung ermittelt. Sie wird in Anteileinheiten geführt und entspricht dem Posten "Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen" auf der Aktivseite. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurde einzelvertraglich berechnet. Für mögliche, bei Bilanzierung noch nicht bekannte Versicherungsfälle wurde eine pauschale Rückstellung in angemessener Höhe gebildet. Mögliche Forderungen aus dem Urteil des BGH vom 07. Mai 2014 zum Policenmodell wurden bei der Berechnung der Rückstellung angemessen berücksichtigt. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist ausschließlich erfolgsabhängig. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach der Projected Unit Credit (PUC) Methode berechnet. Als Rechnungsgrundlage dienen die Heubeck Richttafeln 2018 G, der Rechnungszinssatz betrug 1,83 %, der Gehaltstrend lag bei 2,5% bzw. 3,5% p.a., der Rententrend bei 2,00% bzw. 2,25% p.a. Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen sind unter der Position "Sonstige Aufwendungen" ausgewiesen. Steuerrückstellungen wurden nach dem voraussichtlichen Bedarf bemessen. Alle anderen Rückstellungen sind mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und, soweit die Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen, mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Depotverbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft sowie alle übrigen Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben - soweit nicht anders angegeben - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen und Disagien ausgewiesen, soweit diese Ertrag für Folgejahre darstellen. Angaben zur BilanzAktivaEntwicklung der Aktivposten
Abschreibungen
Stille Lasten
Bei den stillen Lasten handelte es sich jeweils um vorübergehende Wertminderungen; ein Ausfall war nicht ersichtlich. Angabe zu Investmentfonds
Bei den zum Bilanzstichtag in den Misch- oder Rentenfonds nicht abgeschriebenen verzinsliche Wertpapiere war nach Analyse der Bonität und der Bonitätsentwicklung von einer nicht dauerhaften Wertminderung auszugehen. Bei den zum Bilanzstichtag nicht abgeschriebenen Aktien in den Mischfonds war aufgrund von Analystenbewertungen von einer nur vorübergehenden Wertminderung auszugehen. Überschussbeteiligung
B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
E.II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
PassivaA. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 600 auf Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Das gezeichnete Kapital wird zu 100 % von der WGV Holding AG, Ravensburg gehalten. B. Nachrangige Verbindlichkeiten
C. IV. Brutto-Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung Entwicklung der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Zusammensetzung der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Im Altbestand wird der Schlussüberschussanteilfonds nach dem genehmigten Geschäftsplan berechnet. Dabei ergibt sich für jede Versicherung mindestens der Teil des zu ihrem regulären Fälligkeitszeitpunkt vorgesehenen Schlussüberschussanteils, der dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer zu der gesamten Versicherungsdauer entspricht, abgezinst mit 1,25 %. Die Berechnung im Neubestand erfolgt analog mit einem Diskontierungszinssatz in Höhe von 0,90%. In den Diskontierungszinssätzen sind Zuschläge für Storno und Sterblichkeit enthalten. D.III. Andere Rückstellungen, Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
E.III. Andere Rückstellungen, Sonstige
G. Andere VerbindlichkeitenI.1. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüberVersicherungsnehmern, Überschussguthaben
Die übrigen Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. III. Sonstige Verbindlichkeiten
H. Rechnungsabgrenzungsposten
Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungI. Versicherungstechnische Rechnung1.a) Gebuchte Bruttobeiträge
7.a) Veränderung der Brutto-Deckungsrückstellung
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personal-Aufwendungen
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung
Rückversicherungssaldo
Gesamtbetrag der Direktgutschrift
Rechnungsmäßige Zinsen
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung2. Sonstige Aufwendungen
4. Steuern vom Einkommen und vom ErtragÜber die "Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft" der OECD sollen multinationale Konzerne zukünftig einer globalen Mindestbesteuerung von 15% unterliegen. In Deutschland wurden 2023 die Rechtsvorschriften zur zweiten Säule erlassen oder im Wesentlichen in Kraft gesetzt. Sämtliche Unternehmen der WGV-Gruppe sind operativ ausschließlich in Deutschland tätig. Die WGV-Gruppe hält Finanzanlagen (hauptsächlich Investitionen in Investmentfonds und Schuldverschreibungen), die außerhalb Deutschlands belegen sind. Hauptinvestitionsstandort für Investmentfonds ist Luxemburg. In Luxemburg sind die Rechtsvorschriften der zweiten Säule kurz vor dem Berichtszeitpunkt ebenfalls in Kraft oder im Wesentlichen in Kraft gesetzt worden. Für die WGV-Gruppe stellt sich die Situation aktuell wie folgt dar: 1. In Deutschland fällt die WGV-Gruppe voraussichtlich unter die Ausnahme einer Gruppe mit "geringer internationaler Tätigkeit", womit die WGV-Gruppe bis 2029 nicht von den Rechtsvorschriften der zweiten Säule betroffen wäre. 2. In Luxemburg könnten zwei Investmentfonds von den lokalen Rechtsvorschriften zur zweiten Säule betroffen sein. Derzeit wird überprüft, ob sich ertragssteuerliche Risiken ergeben und wie diese gegebenenfalls zu bewerten sind. Eine potenzielle Belastung durch Ertragsteuern im Rahmen der zweiten Säule ist derzeit weder bekannt noch kann sie quantifiziert werden. Die WGV-Gruppe geht davon aus, dass sie in der Lage sein wird, das potenzielle Risiko in ihrem nächsten Jahresabschluss für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 benennen zu können. Weitere AngabenPersonalberichtDie WGV-Lebensversicherung AG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Mitarbeiter und Vermittler der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. sind teilweise auch für die WGV-Lebensversicherung AG tätig. OrganeDie Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind im Abschnitt Organe namentlich aufgeführt.
Firma, Sitz und RegistergerichtWGV-Lebensversicherung AG
Angaben zur KonzernzugehörigkeitDie WGV-Lebensversicherung AG ist Teil der WGV Gruppe, deren Obergesellschaft die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Stuttgart ist. Der Abschluss der WGV-Lebensversicherung AG wird in den Konzernabschluss der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. einbezogen. Die WGV-Lebensversicherung AG hat von der Erleichterungsvorschrift zur Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers im Konzernabschluss gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch gemacht. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie WGV-Lebensversicherung AG ist gemäß §§ 221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge. Diese betragen über die Summe aller dem Sicherungsfonds angeschlossenen Unternehmen maximal 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1 ‰ der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Darüber hinaus kann der Sicherungsfonds im Sanierungsfall Sonderbeiträge bis zur Höhe von höchstens weiteren 1 ‰ der gleichen Bemessungsgrundlage erheben. Für die WGV-Lebensversicherung AG belaufen sich die zukünftigen Verpflichtungen aus den jährlichen Beiträgen auf 0 T€, die Verpflichtung für die Sonderbeiträge auf 451 T€. Zusätzlich hat sich die WGV-Lebensversicherung AG verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung betrug 1,0 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds betrug die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 4.058 T€. Aus Beteiligungen und Investmentanteilen bestanden Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von 19.283 T€. NachtragsberichtNach Schluss des Geschäftsjahres sind Vorgänge von besonderer Bedeutung nicht eingetreten. ÜberschussbeteiligungÜberschussbeteiligung der VersicherungsnehmerDie Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge mit garantierten Leistungen machen vorsichtige Annahmen bezüglich der versicherten Risiken und der Zinserwartung notwendig. Die WGV-Lebensversicherung AG beteiligt ihre Versicherungsnehmer sofort an hieraus entstehenden Überschüssen und an den Bewertungsreserven. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Höhe der Bewertungsreserven wird monatlich neu ermittelt; im Jahr 2024 jeweils zum ersten Bankarbeitstag eines Monats. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, werden den Verträgen nach einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zugeordnet. Bewertungsreserven aus festverzinslichen Kapitalanlagen werden nur berücksichtigt, wenn ein Sicherungsbedarf überschritten wird, dessen Ermittlung auf gesetzlichen Vorgaben beruht. Der Sicherungsbedarf entspricht dem Betrag, der im jeweiligen Zinsumfeld erforderlich ist, um die zugesagten Leistungen und Garantien langfristig erfüllen zu können. Bei Beendigung eines Vertrages, spätestens jedoch mit Ablauf der Aufschubzeit, wird der diesem Vertrag für diesen Zeitpunkt aktuell zugeordnete Anteil an den Bewertungsreserven gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung zugeteilt und zur Erhöhung der Versicherungsleistungen verwendet oder ausgezahlt. Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteiligung in Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreserven vor. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. Der einem einzelnen Vertrag zugeordnete Betrag der Bewertungsreserven wird mithilfe einer Maßzahl, die die Entwicklung des Deckungskapitals des Vertrages und eines eventuell vorhandenen Ansammlungsguthabens bis zum Zuteilungszeitpunkt berücksichtigt, ermittelt. Dabei ergibt sich der Anteil an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven aus dem Verhältnis der Maßzahl des einzelnen Vertrages zur Summe der Maßzahlen aller anspruchsberechtigten Verträge. Der Anteil jedes einzelnen anspruchsberechtigten Vertrages an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven wird monatlich ermittelt. Jährlich zum Bilanzstichtag wird festgestellt, welcher Anteil verteilungsfähig ist. Dieser Anteil wird vom 01.06. des Folgejahres bis zum 31.05. des darauf folgenden Jahres verwendet. Auch Rentenversicherungen in der Rentenbezugszeit werden an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Beteiligung erfolgt - abweichend vom oben beschriebenen Verfahren - über angemessen erhöhte jährliche Überschussanteile. Bewertungsreserven verändern sich regelmäßig durch die Entwicklung an den Kapitalmärkten. Zum Bilanztermin 31.12.2023 bestanden keine saldierten positiven Bewertungsreserven. Ein Teil der Schlussüberschussanteile (s. u.) kann bei kapitalbildenden Versicherungen und Rentenversicherungen als Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven nach § 153 VVG ausgestaltet werden, d. h. dieser Teil kann mit der Beteiligung an den Bewertungsreserven verrechnet werden. Für die vor 1995 eingeführten Tarife richtet sich die Überschussbeteiligung nach dem genehmigten Gesamtgeschäftsplan für die Überschussbeteiligung. Für die zum 01.01.1995 und später eingeführten Tarife ist die Überschussbeteiligung wie folgt geregelt: 1. Bei kapitalbildenden Versicherungen(ohne Sterbegeldversicherungen):Es werden jährliche Überschussanteile gewährt. Die jährlichen Überschussanteile werden jeweils am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt. Sie setzen sich aus Zins-, Risiko- und Zusatzüberschussanteilen zusammen. Bezugsgrößen hierfür sind die jeweils maßgebliche Deckungsrückstellung der Versicherung, der maßgebliche Beitrag für das Todesfallrisiko, der Bruttojahresbeitrag und/oder die Versicherungssumme. Die maßgebliche Deckungsrückstellung ist das mit dem Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel des gezillmerten Deckungskapitals zu Beginn und am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres. Bei beitragsfreien Versicherungen, die vor dem 01.01.2008 eingeführt wurden, ist die maßgebliche Deckungsrückstellung das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste gezillmerte Deckungskapital zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres. Bei beitragsfreien Versicherungen besteht der jährliche Überschussanteil nur aus dem Zinsüberschussanteil. Die jährlichen Überschussanteile werden zur Summenerhöhung (Bonus) verwendet oder verzinslich angesammelt. Der Bonus selbst ist ebenfalls am Überschuss beteiligt. Bei planmäßigem Ablauf der Versicherung können zusätzlich zu den jährlichen Überschussanteilen Schlussüberschussanteile für jedes vollendete Versicherungsjahr hinzukommen. Die Höhe der Schlussüberschussanteile wird in Abhängigkeit von der Ertragslage jährlich für die Leistungsfälle des folgenden Kalenderjahres deklariert, wobei die Schlussüberschussanteilsätze auch für abgelaufene Jahre jeweils neu festgesetzt werden können. Bezugsgröße für die Schlussüberschussanteile ist die Versicherungssumme der Hauptversicherung (ohne Bonus). Schlussüberschussanteile in verminderter Höhe können fällig werden, wenn die Versicherung durch den Eintritt des vorzeitigen Versicherungsfalles endet oder wenn die Versicherung durch Kündigung endet und bereits mindestens ein Drittel der Versicherungsdauer oder zehn Jahre bestanden hat. 2. Bei Sterbegeldversicherungen:Es werden jährliche Überschussanteile gewährt. Die jährlichen Überschussanteile werden jeweils am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt. Sie setzen sich aus Zins-, Risiko- und Zusatzüberschussanteilen zusammen. Bezugsgrößen hierfür sind die jeweils maßgebliche Deckungsrückstellung der Versicherung, der maßgebliche Beitrag für das Todesfallrisiko, der Bruttojahresbeitrag und/oder die Versicherungssumme. Die maßgebliche Deckungsrückstellung ist das mit dem Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel des gezillmerten Deckungskapitals zu Beginn und am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres. Bei beitragsfreien Versicherungen, die vor dem 01.01.2008 eingeführt wurden, ist die maßgebliche Deckungsrückstellung das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste gezillmerte Deckungskapital zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres. Bei beitragsfreien Versicherungen besteht der jährliche Überschussanteil nur aus dem Zinsüberschussanteil. Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Bei Beendigung der Versicherung - gleich aus welchem Grund - wird das Ansammlungsguthaben ausbezahlt. Bei Beendigung der Versicherung durch Tod der versicherten Person können zusätzlich zu den jährlichen Überschussanteilen Schlussüberschussanteile hinzukommen. Die Höhe der Schlussüberschussanteile wird in Abhängigkeit von der Ertragslage jährlich für die Leistungsfälle des folgenden Kalenderjahres deklariert, wobei die Schlussüberschussanteilsätze auch für abgelaufene Jahre jeweils neu festgesetzt werden können. Bezugsgröße für die Schlussüberschussanteile ist die Versicherungssumme der Hauptversicherung. Schlussüberschussanteile in verminderter Höhe können fällig werden, wenn die Versicherung durch Kündigung endet und bereits mindestens fünf Jahre bestanden hat. 3. Bei Rentenversicherungen:In der Aufschubzeit werden jährliche Überschussanteile gewährt. Die jährlichen Überschussanteile werden jeweils am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt. Sie setzen sich aus Zins- und Zusatzüberschussanteilen zusammen. Bezugsgrößen hierfür sind die jeweils maßgebliche Deckungsrückstellung der Versicherung, der Bruttojahresbeitrag und/oder die versicherte Jahresrente. Die maßgebliche Deckungsrückstellung ist das mit dem Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel des gezillmerten Deckungskapitals zu Beginn und am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres. Bei beitragsfreien Versicherungen, die vor dem 01.01.2008 eingeführt wurden, ist die maßgebliche Deckungsrückstellung das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste gezillmerte Deckungskapital zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres. Bei beitragsfreien Versicherungen besteht der jährliche Überschussanteil nur aus dem Zinsüberschussanteil. Die jährlichen Überschussanteile werden zur Erhöhung der Versicherungsleistung (Bonus) verwendet oder verzinslich angesammelt. Der Bonus selbst ist ebenfalls am Überschuss beteiligt. Bei Rentenbeginn wird das Ansammlungsguthaben zur Rentenerhöhung verwendet. Bei vorheriger Beendigung der Versicherung - gleich aus welchem Grund - wird das Ansammlungsguthaben ausgezahlt. Bei planmäßigem Ablauf der Aufschubzeit können zusätzlich zu den jährlichen Überschussanteilen Schlussüberschussanteile für jedes vollendete Versicherungsjahr hinzukommen. Die Höhe der Schlussüberschussanteile wird in Abhängigkeit von der Ertragslage jährlich für die Leistungsfälle des folgenden Kalenderjahres deklariert, wobei die Schlussüberschussanteilsätze auch für abgelaufene Jahre jeweils neu festgesetzt werden können. Bezugsgröße für die Schlussüberschussanteile ist die garantierte Kapitalabfindung der Rentenversicherung bzw. die maßgebliche Deckungsrückstellung zum Ende der Aufschubzeit. Schlussüberschussanteile in verminderter Höhe können fällig werden, wenn die Versicherung durch Tod der versicherten Person endet oder wenn die Versicherung durch Kündigung endet und bereits mindestens ein Drittel der Aufschubzeit oder zehn Jahre bestanden hat. Bei Rentenbeginn werden eventuell fällige Schlussüberschussanteile zur Rentenerhöhung verwendet. Im Rentenbezug werden jährliche Überschussanteile gewährt. Die jährlichen Überschussanteile werden jeweils am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt. Sie bestehen aus Zinsüberschussanteilen. Bezugsgröße hierfür ist die jeweils maßgebliche Deckungsrückstellung der Versicherung. Die maßgebliche Deckungsrückstellung ist das gezillmerte Deckungskapital zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres. Die jährlichen Überschussanteile werden zur Rentenerhöhung (Bonusrente) verwendet. Die Bonusrente selbst ist in gleicher Weise am Überschuss beteiligt. 4. Bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen:Die Überschussbeteiligung besteht aus einem Risiko- und Zusatzüberschussanteil. Der Risikoüberschussanteil wird in Prozent des monatlichen Risikobeitrages für das Todesfallrisiko bemessen und vermindert den Risikobeitrag. Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil sind der Bruttojahresbeitrag und das maßgebliche Fondsguthaben. Das maßgebliche Fondsguthaben ist das Fondsguthaben nach Entnahme von Risikobeitrag und Kosten. Die Zusatzüberschussanteile werden in Anteileinheiten umgerechnet und erhöhen damit das Fondsguthaben. 5. Bei Fondsgebundenen Rentenversicherungen:Vor Rentenbeginn besteht die Überschussbeteiligung aus einem Risiko- und einem Zusatzüberschussanteil. Der Risikoüberschussanteil wird in Prozent des monatlichen Risikobeitrages für das Todesfallrisiko bemessen und vermindert den Risikobeitrag. Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil sind der Bruttojahresbeitrag und das maßgebliche Fondsguthaben. Das maßgebliche Fondsguthaben ist das Fondsguthaben nach Entnahme von Risikobeitrag und Kosten. Die Zusatzüberschussanteile werden in Anteileinheiten umgerechnet und erhöhen damit das Fondsguthaben. Im Rentenbezug gelten dieselben Grundsätze wie bei Rentenversicherungen. 6. Bei Risikoversicherungen:Die Überschussbeteiligung besteht bei beitragspflichtigen Versicherungen aus einem Sofortrabatt. Bezugsgröße für den Sofortrabatt ist der jeweils fällige Beitrag. Beitragsfreie Versicherungen erhalten einen Todesfallbonus, der in Prozent der Versicherungssumme bemessen und beim Tode der versicherten Person fällig wird. 7. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen:Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit besteht die Überschussbeteiligung aus einem Sofortrabatt. Bezugsgröße für den Sofortrabatt ist der jeweils fällige Beitrag. Bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann zusätzlich ein Schlussüberschussanteil, bezogen auf die maßgebliche Beitragssumme, gewährt werden, sofern keine Leistungspflicht eingetreten war. Nach Eintritt des Versicherungsfalles werden Zinsüberschussanteile gewährt, die in Prozent der maßgeblichen Deckungsrückstellung bemessen werden. Die Zinsüberschussanteile werden jeweils zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt. Die Zinsüberschussanteile werden zur Erhöhung der Rente (Bonusrente) verwendet. 8. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ):Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit besteht die Überschussbeteiligung aus einem Sofortrabatt. Bezugsgröße für den Sofortrabatt ist der jeweils fällige Beitrag. Bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann zusätzlich ein Schlussüberschussanteil, bezogen auf die maßgebliche Beitragssumme, gewährt werden, sofern keine Leistungspflicht eingetreten war. Nach Eintritt des Versicherungsfalles werden Zinsüberschussanteile gewährt, die in Prozent der maßgeblichen Deckungsrückstellung bemessen werden. Die Zinsüberschussanteile werden jeweils zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt. Bei der Beitragsbefreiung werden sie verzinslich angesammelt oder zusammen mit den Überschüssen der Hauptversicherung verwendet. Bei der Barrente werden die Zinsüberschussanteile zur Erhöhung der Rente (Bonusrente) verwendet. Die folgende Zusammenstellung enthält:
Die Sätze des Vorjahres sind in Klammern angegeben. Zum 01.12.2021 und später eingeführte Tarife (Rechnungszins 0,25 %)Kapitalbildende Versicherungen (ohne Sterbegeldversicherungen) der Tarifgeneration 15
Sterbegeldversicherungen der Tarifgeneration 15
Rentenversicherungen der Tarifgeneration 15
Risikoversicherungen der Tarifgeneration 15für BASIS- und OPTIMAL-Tarife gelten derzeit dieselben SätzeLangjährige Nichtraucher
Nichtraucher
Raucher
Berufsunfähigkeitsversicherungen der Tarifgeneration 15Berufsgruppen A++, A+, A, B++, B+, B, C und D
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) der Tarifgeneration 15Berufsgruppen A++, A+, A, B++, B+, B, C und D
Direktgutschrift von ÜberschussanteilenDie nachfolgend für das Jahr 2024 deklarierte Direktgutschrift von Überschussanteilen ist in den oben genannten Überschussanteilsätzen für das Jahr 2024 bereits enthalten. ZinsdirektgutschriftEs werden keine Zinsüberschüsse als Direktgutschrift gewährt. SonderdirektgutschriftenFür die zum 01.01.1995 und später eingeführten kapitalbildenden Versicherungen (inkl. Sterbegeldversicherungen) und Rentenversicherungen werden Risiko- und Zusatzüberschüsse in voller Höhe als Direktgutschrift gewährt. Bei Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen werden die auf den Bruttojahresbeitrag bezogenen Zusatzüberschussanteile und die Risikoüberschussanteile als Direktgutschrift gewährt. Für die zum 01.01.1995 und später eingeführten Risikoversicherungen und Berufsunfähigkeits(-Zusatz)-versicherungen wird der Sofortrabatt zu 30 % als Direktgutschrift gewährt. Der Todesfallbonus bei Risikoversicherungen wird in voller Höhe als Direktgutschrift gewährt. Für die vor 1995 eingeführten Versicherungen werden der Grundüberschuss bei kapitalbildenden Versicherungen und der Todesfallbonus bei Risikoversicherungen in voller Höhe als Direktgutschrift gewährt. Beteiligung an den BewertungsreservenFür Fälligkeiten in 2024 wird keine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven deklariert. Rentenversicherungen im Rentenbezug werden in 2024 durch keinen zusätzlichen Zinsüberschussanteil an den Bewertungsreserven beteiligt.
Stuttgart, 15. März 2024 WGV-Lebensversicherung AG Der Vorstand Dr. Brachmann Pfeiffer Dr. Welfens Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die WGV-Lebensversicherung AG, StuttgartWir haben den Jahresabschluss der WGV-Lebensversicherung AG, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WGV-Lebensversicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotene Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen der wie Anlagevermögen bewerteten sonstigen KapitalanlagenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltFür die wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen sind Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung, ob und in welchem Umfang bei diesen Kapitalanlagen eine Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft anzusehen ist, bestehen Ermessensspielräume für den Vorstand der Gesellschaft. Stille Lasten in wesentlichem Umfang bestehen zum Abschlussstichtag insbesondere bei unter dem Posten sonstige Kapitalanlagen ausgewiesenen Anteile an Investmentvermögen, Inhaberschuldverschreibungen sowie den sonstigen Ausleihungen. Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko für den Abschluss, dass voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen bei den vorstehend genannten Kapitalanlagen nicht erkannt werden bzw. dass das hierbei bestehende Ermessen nicht sachgerecht ausgeübt wird und erforderliche Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert unterbleiben bzw. in falscher Höhe vorgenommen werden. Insofern betrachten wir die Bestimmung voraussichtlicher Wertminderungen bei diesen wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches VorgehenWir haben uns im Rahmen unserer Prüfung mit den implementierten Prozessen zur Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen und des Umfangs der Wertminderung befasst. In diesem Zusammenhang haben wir die Ausgestaltung der eingerichteten Verfahren dahingehend beurteilt, ob sie methodisch zur Bestimmung von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen und deren Umfang geeignet sind und systematisch angewandt werden. Um Einschätzungen zur Werthaltigkeit zu erhalten haben wir mit dem Sachverhalt betraute Personen zur Kreditwürdigkeit der Emittenten dieser Anlagen befragt. Bei Anteilen an Investmentvermögen haben wir ebenfalls im Rahmen einer Stichprobe untersucht, ob die von der Gesellschaft definierten Aufgreifkriterien im Einklang mit den berufsständischen Vorgaben des Versicherungsfachausschusses des IDW stehen, korrekt angewandt wurden und die gegebenenfalls erforderlichen Abschreibungen in zutreffender Höhe erfolgt sind. Soweit es sich bei den Anteilen an Investmentvermögen um Spezialfonds handelt, die zum Bilanzstichtag stille Lasten aufwiesen, haben wir uns im Rahmen einer risikoorientierten Stichprobe davon überzeugt, dass die erforderliche Durchschau auf Einzeltitelebene und Einschätzung zur Dauerhaftigkeit und Umfang möglicher Wertminderungen sachgerecht vorgenommen wurde und dass gegebenenfalls erforderliche Abschreibungen im Umfang der voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt sind. Bei festverzinslichen Kapitalanlagen, insbesondere bei Inhaberschuldverschreibungen, Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen, haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt und auf Basis von der Gesellschaft angefertigten Auswertungen und Analysen beurteilt, ob die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter, dass es sich nicht um dauerhafte Wertminderungen handelt, zutreffend ist. In diesem Zusammenhang haben wir untersucht, ob bei diesen Anlagen Zahlungsausfälle oder wesentliche Verschlechterungen der Bonität der Emittenten eingetreten sind. Hierzu haben wir beurteilt, ob in diesen Fällen die uns vorgelegten Einschätzungen und Analysen der gesetzlichen Vertreter zum Ausfallrisiko sachgerecht sind. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen für die wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenDie Angaben zur Bestimmung von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen bei wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung unter Berücksichtigung der gegenüber den Versicherten eingegangenen ZinssatzverpflichtungenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDie Ermittlung der Brutto-Deckungsrückstellung erfolgt überwiegend auf Basis der prospektiven Methode nach § 341f HGB sowie § 25 RechVersV unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen und enthält diverse Annahmen zur Biometrie (unter anderem Sterblichkeit bzw. Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit), zur Ausübung von Versicherungsnehmeroptionen (Storno und Kapitalwahl), zu den Kosten und zur Verzinsung der versicherungstechnischen Verpflichtungen. Diese Rechnungsgrundlagen basieren zum einen auf den tariflichen Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation und zum anderen auf aktuellen Rechnungsgrundlagen. Letztere können sich aus rechtlichen Vorschriften ergeben, wie z.B. der Referenzzinssatz gemäß der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung (DeckRV), oder aus Veröffentlichungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), wie z.B. eine aktualisierte Sterbetafel für das Langlebigkeitsrisiko. Außerdem fließen unternehmensindividuell abgeleitete Annahmen auf der Basis von Erfahrungswerten unter Berücksichtigung von aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen ein, wie z.B. Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten oder biometrische Annahmen, die von den von der DAV veröffentlichten Tafeln abweichen. Diese Annahmen leitet der Vorstand in der Regel mit mathematischen Methoden aus historischen Daten ab, teilweise unter Berücksichtigung langfristiger Annahmen nach den Vorschlägen der DAV. Gemäß § 341e Abs. 1 HGB haben Versicherungsunternehmen versicherungstechnische Rückstellungen auch insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind die im Interesse der Versicherten erlassenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die bei der Berechnung der Rückstellungen zu verwendenden Rechnungsgrundlagen einschließlich des dafür anzusetzenden Rechnungszinsfußes und über die Zuweisung bestimmter Kapitalerträge zu den Rückstellungen zu berücksichtigen. Insbesondere sind nach § 341f Absatz 2 HGB in Verbindung mit § 5 Absatz 3 und 4 DeckRV bei der Bildung der Deckungsrückstellung auch gegenüber den Versicherten eingegangene Zinssatzverpflichtungen zu berücksichtigen, sofern die derzeitigen oder zu erwartenden Erträge der Vermögenswerte der Gesellschaft für die Deckung dieser Verpflichtungen nicht ausreichen. Dies führt als Teil der Brutto-Deckungsrückstellung zur Bildung einer Zinszusatzrückstellung, die die Zinszusatzreserve (Neubestand) und die Zinsverstärkung (Altbestand) umfasst. Bei der Ermittlung dieser Zinszusatzreserve werden teilweise die Wahlrechte des Schreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) "Erläuterungen zur Berechnung der Zinszusatzreserve für den Neubestand und der Dotierung der Zinsverstärkung für den Altbestand" vom 5. Oktober 2016 ausgeübt. Die Gesellschaft setzt in diesem Zusammenhang Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten an, bei deren Festlegung Ermessensspielräume bestehen. Hier wirken sich insbesondere Annahmen über das Verhalten der Versicherungsnehmer aus. Außerdem werden bei Teilen des Bestands Sicherheiten in biometrischen Rechnungsgrundlagen reduziert. Sowohl aufgrund der Höhe der Brutto-Deckungsrückstellung als auch der Ermessensspielräume und Schätzungen, insbesondere bei der Ermittlung der Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten, der biometrischen Rechnungsgrundlagen und der Kostenzuschläge bei der Zinszusatzrückstellung, erachten wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches VorgehenIm Rahmen unserer Prüfung haben wir die Prozesse zur Ermittlung der Brutto-Deckungsrückstellung (einschließlich der Zinszusatzrückstellung) aufgenommen und ausgewählte Kontrollen in diesen Prozessen auf ihre Ausgestaltung und Wirksamkeit beurteilt und getestet. Die getesteten Kontrollen decken die Vollständigkeit und Richtigkeit des Bestandes sowie die ordnungsgemäße Bewertung ab. Darüber hinaus haben wir analytische und einzelfallbezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Durch eine Hochrechnung der Deckungsrückstellung auf Basis der Gewinnzerlegungen der vergangenen Jahre und der aktuellen Bestandsentwicklung haben wir eine eigene Erwartungshaltung formuliert und diese mit den bilanzierten Werten verglichen. Des Weiteren haben wir für ausgewählte Teilbestände bzw. Verträge die tarifliche Brutto-Deckungsrückstellung und die Zinszusatzrückstellung nachgerechnet. Zusätzlich haben wir Kennzahlen- und Zeitreihenanalysen durchgeführt, um die Entwicklung der Brutto-Deckungsrückstellung insgesamt sowie für Teilbestände oder Teilkomponenten im Zeitablauf zu beurteilen. Für die Prüfung der Angemessenheit der Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Brutto-Deckungsrückstellung, insbesondere im Hinblick auf die Wahlrechte des BaFin-Schreibens vom 5. Oktober 2016 für die Berechnung der Zinszusatzrückstellung, haben die Herleitung der Rechnungsgrundlagen auf Basis der historischen und aktuellen Bestandsentwicklung, der Gewinnzerlegung sowie der Erwartung des Vorstands der Gesellschaft an das zukünftige Verhalten der Versicherungsnehmer einer kritischen Würdigung unterzogen. Bei unserer Beurteilung der Angemessenheit der angesetzten Rechnungsgrundlagen haben wir insbesondere auch die Empfehlungen und Veröffentlichungen der DAV und der BaFin herangezogen. Wir haben uns des Weiteren davon überzeugt, dass die von der BaFin genehmigten Geschäftspläne für den Altbestand einschließlich der Genehmigungen der zinsinduzierten Reserveverstärkungen angewendet wurden. Weiterhin haben wir den Erläuterungsbericht sowie den Angemessenheitsbericht des Verantwortlichen Aktuars und die Ergebnisse der jährlichen Prognoserechnung gemäß BaFin-Anforderung daraufhin kritisch durchgesehen, ob bei der Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung alle Risiken im Hinblick auf die Angemessenheit der Rechnungsgrundlagen und die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge berücksichtigt wurden. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir eigene Spezialisten mit Kenntnissen der Versicherungsmathematik eingesetzt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung unter Berücksichtigung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Zinssatzverpflichtungen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenDie Angaben zu den Grundsätzen der Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung und der hierbei angesetzten Rechnungsgrundlagen sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 AktG verantwortlich. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere den Bericht des Aufsichtsrates aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Information vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 28. April 2023 als Abschlussprüfer bestimmt. Der Aufsichtsrat hat uns mit Schreiben vom 29. August 2023 beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der WGV-Lebensversicherung AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Thomas Kagermeier.
Stuttgart, 18. März 2024 EY
GmbH & Co. KG
Dr. Kagermeier, Wirtschaftsprüfer Offizier, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die Geschäftsführung des Vorstands intensiv überwacht und sich durch den Vorstand regelmäßig und eingehend über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung hat sich der Aufsichtsrat angemessen einbinden lassen. Darüber hinaus standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstand in laufendem Kontakt zu wesentlichen Fragestellungen. Der Aufsichtsrat hat sich mit den Entwicklungen auf den Versicherungs- und Kapitalmärkten, den Folgen von Inflation und Zinsanstieg sowie den Änderungen der regulatorischen Anforderungen und deren Auswirkungen auf die WGV-Lebensversicherung AG beschäftigt. Die Solvabilitätssituation unter Solvency II stand ebenfalls im Blickpunkt. Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, wurden vor der Beschlussfassung eingehend beraten. Die einzelnen Themen hat der Aufsichtsrat jeweils ausführlich im Plenum diskutiert und beurteilt. Der Aufsichtsrat hat sich beim Vorstand regelmäßig und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung informiert. Dies beinhaltete auch die zeitnahe Unterrichtung über die Risikolage und das Risikomanagement. Zu seiner Unterstützung hat der Aufsichtsrat einen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Der Vorstandsausschuss befasst sich mit der Vorbereitung von Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über deren dienstvertragliche Angelegenheiten, soweit die Grundsätze für die Bezüge gemäß § 87 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG betroffen sind, sowie mit der Entscheidung über sonstige dienstvertragliche Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2023 sind durch den gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG i.V. mit § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB bestellten Abschlussprüfer, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als Pflichtprüfer geprüft, in Ordnung befunden und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vom 18. März 2024 hat dem Aufsichtsrat vorgelegen. Den Jahresabschluss und den Lagebericht hat der Aufsichtsrat mit der Unterstützung des Prüfungsausschusses geprüft. Nach dem Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Er billigt den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. In der Bilanzsitzung am 12. April 2024 hat der Verantwortliche Aktuar dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung berichtet. Aufgrund seiner Untersuchungsergebnisse hat der Verantwortliche Aktuar eine uneingeschränkte versicherungsmathematische Bestätigung gemäß § 141 Abs. 5 Nr. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) abgegeben. Gegen den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und seine Ausführungen in der Bilanzsitzung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und den Bericht des Abschlussprüfers geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands nach § 312 AktG und den Bericht des Abschlussprüfers hierzu, insbesondere aber zu den Erklärungen des Vorstands im Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, nicht zu erheben.
Stuttgart, 12. April 2024 Der Aufsichtsrat Roger Kehle, Vorsitzender |
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