TK Immobilien und Grundstücks GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Neukirch seit 14.6.2010 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wolfgang Neukirch GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2007
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Wolfgang Neukirch GmbH zum 31.12.2006 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.
Verbindlichkeiten
Mit Restlaufzeit bis 1 Jahr: 8.796 EUR (Vorjahr: 8.888 EUR) Mit Restlaufzeit > 5 Jahre: 0 EUR (Vorjahr: 0 EUR)
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei
Herrn Wolfgang Neukirch.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Mannheim, den 20.03.2009
Wolfgang Neukirch
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