Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5367
Eingetragen
1.10.2002
Branche
Herstellung von Lederbekleidung und PelzwarenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Schuhen
Gegenstand
Design von Bekleidungsstücken, Schuhwaren und Kopfbedeckungen, jeweils auch aus Leder, Lederimitationen, Gummi und Kunststoff. Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, vorgenannte waren auch aus Leder, Lederimitationen, Gummi, und Kunststoff.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Werner Appel
seit 18.10.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

L + F DESIGN GmbH

Marl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 6,00 1.058,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 2.693,46 3.171,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29,93 101,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.332,23 5.157,81
8.055,62 8.430,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 630,22 0,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 28.282,88 62.181,84
36.974,72 71.670,21

PASSIVA

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag - 87.181,84 - 82.455,58
III. Jahresüberschuss 33.898,96 - 4.726,26
nicht gedeckter Fehlbetrag 28.282,88 62.181,84
buchmäßiges Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 800,00 800,00
C. Verbindlichkeiten 36.174,72 70.870,21
36.974,72 71.670,21

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 der L + F Design GmbH, Marl, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine "kleine" Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276, 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die in der Bilanz vorgesehenen Davon-Vermerke sind einheitlich in den Anhang aufgenommen worden.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266ff. HGB) und Bewertungsgrundsätze (§§ 252-256a HGB) nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB (Going-Concern-Prinzip), obwohl zum Bilanzstichtag eine bilanzielle Überschuldung vorlag. Eine Überprüfung hat ergeben, dass eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne nicht vorliegt.

Die gesetzlichen Vorschriften sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet.

• Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode.

• Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

• Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.

• Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zum Nominalwert.

• In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag enthalten, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

• Bei den sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Es handelt sich im Wesentlichen um Rückstellungen für Jahresabschlusskosten. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

• Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Soweit die Höhe und / oder die Fälligkeit der Verbindlichkeiten nicht feststehen erfolgte die Bewertung der Verbindlichkeiten in analoger Anwendung des § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB.

III. Zusätzliche Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von € 103,30 (Vorjahr € 0,00) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon aus Steuern € 174,68 (Vorjahr € 135,95). In Höhe von € 36.071,42 (Vorjahr € 70.870,21)beträgt die Restlaufzeit mehr als fünf Jahre, davon gegenüber Gesellschaftern € 36.071,42 (Vorjahr € 70.870,21).

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

V. Sonstige Bilanzerläuterungen

Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011 war Herr Hans-Werner Appel.

VI. Ergebnisverwendung

Von den Angaben zur Ergebnisverwendung wird gem. § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB abgesehen.

 

Marl, 03. Juli 2012

Hans-Werner Appel

Der Jahresabschluss wurde die Gesellschafterversammlung am 25. Juni 2012 festgestellt.

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