Best Deal
Company UG (haftungsbeschränkt)
Esslingen
am Neckar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 15.06.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
24.643,42 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.242,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
401,18 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
400,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.043,42 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.752,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
813,10 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.439,30 |
| B.
Rückstellungen |
2.911,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.379,69 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.379,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.043,42 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen
Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275
HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Best Deal Company UG
(haftungsbeschränkt) gilt als kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
stimmen mit den Werten der Schlussbilanz des vorhergehenden
Wirtschaftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
I. Anlagevermögen
Anlagevermögen ist nicht vorhanden.
II. Umlaufvermögen
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
mit em beizulegenden Wert angesetzt.
III. Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen sind nicht
vorhanden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
IV. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Angaben zu Bilanzposten
Angaben zur Aktivseite
A. Anlagevermögen
Die Gesellschaft besaß zum 31. Dezember 2010
kein Anlagevermögen.
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden nicht.
2) Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42,
III GmbHG: die Gesellschaft hatte gegen die
Gesellschafterin inicap GmbH eine Darlehensverbindlichkeit
in Höhe von Euro 10.592,48. Dieser Posten
wurde in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
II. Wertpapiere
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht
vorhanden.
III. Aktive Rechnungsabgrenzung
Der Posten enthält den vorausbezahlten
Reisekosten-Zuschuss für das Jahr 2011 in Höhe
von 400 Euro.
Angaben zur Passivseite
A. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung stellt in Höhe
von 25 % des handelrechtlichen Jahresüberschusses in
Höhe von Euro 813,10 in die gesetzliche Rücklage
ein.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
restlichen Jahresüberschuss für das
Geschäftsjahr 2010 in Höhe von Euro
2.439,30 in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
B. Rückstellungen
Die Rückstellung für Abschluss- und
Prüfungskosten wurde für das Berichtsjahr 2010
anhand der voraussichtlichen Kosten gebildet.
C. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
1 oder mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt. Forderungen und
Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG: Die
Gesellschaft hatte zum Bilanzstichtag gegen die
Gesellschafterin inicap GmbH eine sonstige
Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt Euro
10.592,48. Dieser Poste wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen.
Sonstige Angaben
I. Angaben über Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte 1
Arbeitnehmer.
II. Geschäftsführungsorgane
Die Geschäftsführung besteht aus folgenden
Personen:
- Herr Torsten Boorberg,
Geschäftsführer
III. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Bürgschaften oder
ähnliche Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Esslingen, .
(Torsten Boorberg)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.11.2011 festgestellt.
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