Agrargenossenschaft Friesau eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Viola Horn seit 9.10.2006 | Vorstandsmitglied |
Christian Korb seit 15.5.2006 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Agrargenossenschaft Friesau eGSaalburg-EbersdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeines Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Bestimmungen des D-Markbilanzgesetzes, des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung aufgestellt. Die Genossenschaft ist gemäß § 336 Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Genossenschaft. Insoweit wurden die Vereinfachungsregeln über den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Ausweis im Anhang gemäß §§ 264 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1; 274 a; 276 und 288 HGB angewandt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die in der Schlussbilanz des vorangegangenen Jahres angewandten Darstellungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Immaterielle Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und - sofern abnutzbar - vermindert um die planmäßigen Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bewertet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden in Anlehnung an die steuerlichen Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz sofort abgeschrieben. Vermögensgegenstände, bei denen eine wesentliche Minderung der Funktions- und Gebrauchsfähigkeit festzustellen war, wurden außerplanmäßig abgeschrieben. Vermögensgegenstände, die nicht mehr nutzbar waren, wurden mit dem Restbuchwert aus dem Anlagenverzeichnis ausgebucht. Sachanlagen, die bereits vor dem 01.07.1990 angeschafft oder hergestellt wurden, sind nach der Maßgabe des DMBilG mit den Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten bewertet worden. Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem Anteil des Unternehmens am Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens (Equity-Methode gemäß § 11 Abs. 1 DMBilG) bilanziert. Für den Ausweis eines niedrigeren beizulegenden Wertes waren keine Anhaltspunkte vorhanden. Die Tiere wurden unabhängig ihrer Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen in der Bilanzposition Tiervermögen ausgewiesen. Die Tiere wurden in Altersgruppen zusammengefasst und nach steuerlichen Durchschnittssätzen (Richtwerten) gemäß BMF-Schreiben vom 14.11.2001 (BStBl 2001 T.I, S. 864 ff.) bewertet. Die Bestände/Vorräte (zugekaufte als auch selbst hergestellte) wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei eigenerzeugten Vorräten erfolgte die Ermittlung der Wertansätze nach der retrograden Methode ausgehend vom Marktpreis ohne Umsatzsteuer in Form einer angemessenen Schätzung. Die zukünftige Verwertbarkeit der Bestände fand Berücksichtigung. Die Bewertung des Feldinventars wurde aus Vereinfachungsgründen nach aktuellen Durchschnittswerten (Standardherstellungskosten des BMEL-Jahresabschlusses) vorgenommen. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihren Anschaffungskosten, die den jeweiligen Nennwerten entsprachen, angesetzt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko, dem zinsfreien Zahlungsziel und den Folgen verspäteter Zahlungen durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung (1% des Forderungsbestandes ohne Umsatzsteuer) Rechnung getragen. Flüssige Mittel entsprechen ihrem Nennwert. Ausgaben, die Aufwand für einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Im Sonderposten mit Rücklageanteil wurden Investitionszuschüsse für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eingestellt. In Abhängigkeit von deren Nutzungsdauer erfolgte die ertragswirksame Auflösung des Postens. Steuerrückstellungen waren auf Grund des Ergebnisses nicht zu bilden. Geleistete Vorauszahlungen wurden in dem Maße aktiviert, in dem der Anspruch auf Erstattung gegenüber der Finanz- bzw. Stadt- oder Gemeindeverwaltung ermittelt wurde. Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die dem Wirtschaftsjahr zuzuordnen waren. Sie wurden mit den Beträgen eingestellt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ausreichend erschienen, um die Verpflichtungen zu erfüllen. Da die Genossenschaft eine kleine Genossenschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB ist, fällt sie nicht in den Pflichtanwendungsbereich des § 274 HGB. Insoweit wurde die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 4 HGB in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Angaben zur Bilanz a) Entwicklung des Anlagevermögens 2023: Aufgrund der Größe der Genossenschaft wurde auf die Erstellung eines Anlagengitters verzichtet. b) Beteiligungen an anderen Unternehmen: Anteile an Kapitalgesellschaften, deren Umfang mindestens 20 % des Kapitals betragen, wurden nicht gehalten. c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Laufzeit eines Postens aus der Veräußerung eines Grundstücksanteils in Höhe von TEUR 3,49 beträgt mehr als ein Jahr, die Laufzeiten der übrigen Posten betrugen weniger als ein Jahr. d) Aufgliederung der Ergebnisrücklagen nach § 337 Abs. 2 und 3 HGB:
31.12.2023 EUR 6.469.901,40 e) Verbindlichkeiten (Laufzeiten): Bis 1 Jahr EUR 604.428,27 1-5 Jahre EUR 1.308.148,00 über 5 Jahre EUR 2.529.910,50 Gesamt EUR 4.442.486,77 Von vorstehend aufgeführten Verbindlichkeiten waren durch die Gläubiger über Grundschulden, Abtretung des Milchgeldes und Sicherungsübereignung Beträge in einem Umfang von TEUR 4.184,94 gesichert. Über den Rest bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Mitgliederbewegung: 01.01.2023 52 Mitglieder 91 Geschäftsanteile Zugänge 0 Mitglieder 0 Geschäftsanteile Abgänge 1 Mitglieder 1 Geschäftsanteile 31.12.2023 51 Mitglieder 90 Geschäftsanteile Höhe des Geschäftsanteils: EUR 1.550,00 Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: DEGP - Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. OT Mildensee, Oranienbaumer Straße 1 06842 Dessau-Roßlau Mitglieder des Vorstandes: Christian Korb (Vorsitzender), Viola Horn. Mitglieder des Aufsichtsrates: Michael Pöhlmann (Vorsitzender), Frank Jakob, Wieland Krieck.
Friesau, den 17.04.2024 Vorstand: gez. C. Korb, gez. V. Horn FirmaAgrargenossenschaft Friesau eG FirmensitzSaalburg-Ebersdorf RegistergerichtJena Handelsregisternummer200157 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.7.2024. |
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