Emil Kling GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Roswitha Kling | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Emil Kling GmbHNiefern-ÖschelbronnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2010der Emil Kling GmbH i.L., Niefern-ÖschelbronnA. ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss der Emil Kling GmbH i.L. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichs-zahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266, 275) gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen des § 288 HGB teilweise in Anspruch. Da sich die Gesellschaft in Liquidation befindet umfasst der Jahresabschluss den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 B. ANGABEN UND ERLäUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG I. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Fremdwährungsumrechnungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss enthält alle ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden nur insoweit aufgelöst soweit der Grund für die Rückstellung entfallen ist. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. 2. Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken. Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Die Pensionsrückstellung wurde für Anwartschaften und laufenden Verpflichtungen gebildet und ist voll dotiert. Sie wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet; als Rechnungsgrundlagen wurden die Heubeck-Richttafeln mit einem Rechnungszinsfuß von 5,15 % zugrundegelegt. Der Kassenbestand und das Guthaben beim Kreditinstitut sind zum Nennwert angesetzt. Die Höhe der sonstigen Rückstellungen entspricht dem zu erwartenden Rückstellungsbedarf. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. II. Angaben zu den Bilanzposten 1. Eigenkapital Das Stammkapital ist mit den Nennbetrag angesetzt. Zum 31. Dezember 2010 besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von € 48.022,24. Der Ausweis erfolgt entsprechend § 268 Abs. 3 HGB unter dem Posten B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite. 2. Überschuldung Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von € 48.022,24 ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge für Abschlusskosten (1,6 T€). Es wurde allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. C. SONSTIGE ANGABEN 1. Geschäftsführung Als Liquidatoren der Emil Kling GmbH i.L. waren tätig: Herr Manfred Kling Kaufmann Die Gesellschaft hat von den Befreiungsvorschriften gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht und die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung unterlassen 2. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Zum 31. Dezember 2010 bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern von insgesamt € 8.766,02. 3. Lagebericht Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Niefern-Öschelbronn, den 22. November 2011 sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2011 festgestellt. |
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