TWI Invest
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
126.252,00 |
156.112,50 |
| I.
Sachanlagen |
126.102,00 |
155.211,00 |
| II.
Finanzanlagen |
150,00 |
901,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.944,37 |
1.904.543,15 |
| I.
Vorräte |
10.174,39 |
33.613,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.258,75 |
1.869.971,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
511,23 |
958,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.589,34 |
1.179,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
148.785,71 |
2.061.834,65 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.061,92 |
113.135,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
13.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
135,83 |
50.774,53 |
| III.
Jahresüberschuss |
926,09 |
49.361,30 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
13.161,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
118.723,79 |
1.935.537,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
118.723,79 |
1.935.537,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
148.785,71 |
2.061.834,65 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der TWI Invest GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Anlagenbuchhaltung wird durch Jucknat &
Partner, Steuerberater unter Anwendung von Software der
DATEV eG erstellt. Die Organisation der Buchhaltung und das
Belegwesen ermöglichen die vollständige,
richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung
der Geschäftsvorfälle. Die Verfahrensabläufe
in der Buchführung haben keine nennenswerten
organisatorischen Änderungen erfahren. Bei Erstellung
des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts
beachtet. Die Saldovorträge zum 1. Januar 2018
entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.
Dezember 2017.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt (§ 275 Abs. 2 HGB).
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände grundsätzlich linear
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die Vorjahre
betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Thomas Wendlandt und Simone Bralo
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Forderungen gegenüber Gesellschafter
Die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter
Thomas Wendlandt betragen Euro 0,00 (im Vorjahr: Euro
0,00).
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
Hamburg, 25. Februar 2019
Thomas Wendlandt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2019 festgestellt.
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