BARmohren30 GmbHLiquidiert

Mohrenstraße 30, 10117 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 127293
Eingetragen
11.6.2010
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtErbringung von Reservierungsdienstleistungen für Theater-, Sport- und UnterhaltungsveranstaltungenLive-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren
Gegenstand
Unter dem Vorbehalt der Erteilung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis der Betrieb von Veranstaltungsstätten und gastronomischen Einrichtungen sowie die Planung, Umsetzung, Durchführung, Bewerbung und Verwertung von Veranstaltungen, Events und multimedialen Produktionen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andras Pöhling
Berlin
12.500 €
50.00%
Daniel Höferlin
Berlin
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BARmohren30 GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

843424,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

41809,99

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

274125,22

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

118041,66

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

225067,57

Summe Aktiva

1502468,44



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

18753,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-360292,84

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

116472,27

VI. Nicht gedeckter Fehlbetrag

225067,57

B. Rückstellungen

40108,68

C. Verbindlichkeiten

1462359,76

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

1502468,44

ANHANG

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der BARmohren30 GmbH, Berlin (im folgenden kurz "Gesellschaft") für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2012 wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs.1 HGB. Die Gesellschaft hat diesen Abschluss freiwillig nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Abweichend davon wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 274a Nr.2 - 5 HGB sowie § 288 HGB Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.2012 nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Gegenstand des Unternehmens war der Betrieb der Veranstaltungsstätte "Asphalt" inklusive deren gastronomischen Einrichtungen sowie die Planung, Umsetzung, Durchführung, Bewerbung und Verwertung von Veranstaltungen, Events und multimedialen Produktionen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzesowie Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften gem. §§ 246 bis 256a HGB bzw. §§ 264 ff. HGB beachtet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungsdauer der bis zum Bilanzstichtag in Betrieb genommenen Wirtschaftsgüter entspricht der erwarteten Nutzungsdauer (3 - 10 Jahre).

Die geringwertigen beweglichen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen € 150 und € 1.000 betragen, wurden bis zum 31.12.2010 in einem Sammelposten aufgeführt und über fünf Jahre abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten bis zu € 150 betragen waren bis zum 31.12.2010 nicht vorhanden. Seit 1.1.2011 wurden geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter abweichend von der vorherigen Vorgehensweise generell im Jahr des Zugangs abgeschrieben und einzeln im Bestand geführt sofern deren Anschaffungskosten € 410 nicht überschritten haben. Ein Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde seit dem 1.1.2011 nicht mehr neu gebildet.

Die Getränkevorräte wurden durch eine Inventur am 1.1.2013 mengenmäßig aufgenommen und zu den jeweiligen Anschaffungskosten bewertet. Mengenmäßige Bewegungen zwischen Ablauf des 31.12.2011 und Inventurdatum fanden nicht statt. Der im Vorratsvermögen befindliche Bestand an Nahrungsmitteln wird regelmäßig umgeschlagen und ist für die Gesellschaft von nachrangiger Bedeutung. Vereinfachend wurde daher gem. § 240 (3) HGB ein Festwert von EUR 1.500,- angesetzt. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Euro werden zum Nominalwert angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Rückstellungen sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkenn­baren Risiken sind berücksichtigt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich zum jeweils gültigen Tageskurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst.

Forderungen und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr, die in Fremdwährung lauten, bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB wurden nicht gebildet.

Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen haben Restlaufzeiten von voraussichtlich unter einem Jahr. Abweichend davon haben folgende Verbindlichkeiten voraussichtlich längere Restlaufzeiten:

mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahre EUR weniger als 5 J.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:

142.000,00 0,00

Sonstige Verbindlichkeiten: _

487.460,00 200.000,00

629.460,00 200.000,00

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB, welche die Gesellschaft gegenüber Dritten eingegangen ist, sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

III. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft konnte mit einem Gläubiger der Gesellschaft Vereinbarung darüber erzielen, dass dieser mit seinen Forderungen im Insolvenzfall hinter allen anderen Gläubigern im Rang zurückgetritt. Der Insolvenztatbestand der Überschuldung i.S.d. § 19 InsO ist somit abgewendet.

Geschäftsführer war in 2012 Herr Daniel Höferlin, Berlin.

Berlin, den 28. Juni 2013

BARmohren30 GmbH

Daniel Höferlin

 

Berlin, den 28. Juni 2013

gez. Daniel Höferlin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.06.2013

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