Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 9560
Eingetragen
5.3.2012
Branche
Bauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Schlüsselfertige Hochbau von Wohnungsund Gewerbeobjekten sowie der Handel mit bebauten oder unbebauten Grundstücken.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Bode
seit 5.3.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
IB Wohnungsbau und Gewerbebau GmbH
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
IB Wohnungsbau und Gewerbebau GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IB Bau GmbH

Ochtrup

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00

II. Sachanlagen

1.383.183,12

1.410.898,12

III. Finanzanlagen

0,00

1.383.183,12

0,00

1.410.898,12

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

593.496,47

3.759.339,18

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4.367.632,80

6.663,29

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

11.106,93

4.972.236,20

2.440,18

3.768.442,65

Summe Aktiva

6.355.419,32

5.179.340,77



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzgewinn

2.753,81

27.753,81

2.753,81

27.753,81

B. Rückstellungen

115.279,58

71.815,80

C. Verbindlichkeiten

6.211.365,93

5.079.771,16

D. Rechnungsabgrenzungsposten

1.020,00

0,00

Summe Passiva

6.355.419,32

5.179.340,77

ANHANG

Angaben und Erläuterungen zu Besonderheiten der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft ist unter der Firma IB Bau GmbH mit Sitz in Ochtrup im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter der Nummer HRB 9560 eingetragen.

Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2023 wird nach den Rechnungslegungs­vorschriften des HGB und des GmbHG sowie der sie ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 274a und 288 HGB in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung des Jahres­abschlusses wird zusätzlich von der Erleichterungsvorschrift des § 326 HGB Gebrauch gemacht.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Gegenüber dem Vorjahr werden keine Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen:
Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wird beachtet.

Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.

Im Einzelnen waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Anlagevermögen:

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfas­sen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemein­kosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzie­rung der Herstellung verwendet wird, sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. Die Ab­schreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der degressiven Abschreibungs­methode. Sobald sich aus der linearen Abschreibungsmethode ein höherer Abschreibungsbetrag ergibt als aus der degressiven, wird die Abschreibung nach der linearen Methode vorgenommen.

Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Ab­schreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vor­liegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Die Nutzungsdauer der Wohnbauten wird mit 50 Jahren angenommen. Für Betriebs- und Geschäftsausstattung wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 8 Jahren angesetzt.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entneh­men. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben.

Umlaufvermögen:

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren beizule­genden Werten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anla­gevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. Abwertungen werden für Bestandsrisiken vorgenommen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit bzw. verminderten Marktpreisen ergeben, sowie im Rah­men der verlustfreien Bewertung von unfertigen Erzeugnissen und Leistungen in angemessenem und ausreichendem Umfang.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bzw. zu Anschaf­fungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst.

Wertpapiere sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Rückstellungen:

Die Rückstellungen beinhalten in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen) angesetzt. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

In den übrigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Vorsorgen für ausstehende Rechnungen für Bauvorhaben, Gewährleistungsverpflichtungen und Beratungskosten enthalten.

Von den Verbindlichkeiten haben € 5.828.861,15 (i.Vj. € 2.680.567,29) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und € 315.133,46 (i.Vj. € 332.841,72) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Soweit die Restlaufzeit bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr anhand der vertrag­lichen Vereinbarungen nicht abschließend ermittelt werden kann, wird für die Restlaufzeit bis zu einem Jahr der Betrag der Tilgung bis zur Bilanzaufstellung angesetzt.

Von den Verbindlichkeiten sind € 2.000.000,00 durch Grundschulden besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden nicht verzinst. Sie sind nicht besichert.

Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführer der Gesellschaft ist

Dipl.-Kaufmann Jürgen Bode, Am Kolk 14, 48607 Ochtrup.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelte durchschnittliche Mitarbeiterzahl beträgt 6 (i.Vj. 6).

Zwischen der IB Bau GmbH und der IB Wohnungs- und Gewerbebau GmbH be­steht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der IB Wohnungs- und Gewerbebau GmbH als Organträger.
Am 10. Dezember 2012 haben die IB Bau GmbH und die IB Wohnungs- und Gewerbebau GmbH einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ge­schlossen. Der Vertrag wurde am 18. Dezember 2012 in das Handelsregister eingetragen.
Ab dem 01. Januar 2013 besteht zwischen den Gesellschaften eine körperschaft­steuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft mit der IB Wohnungs- und Gewerbebau GmbH als Organträger.

Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden nicht vorgenommen.

 

Ochtrup, den 22. August 2024

gez. Jürgen Bode

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. August 2024

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