CV Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
David Francois Hans-Joachim Klaembt seit 9.2.2016 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Regionetz GmbHAachenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und TätigkeitsabschlussLagebericht für das Geschäftsjahr 2018der Regionetz GmbH, Aachen1. Grundlagen des UnternehmensGeschäftsmodell und Unternehmensgegenstand Die ehemalige INFRAWEST GmbH firmiert seit dem 02.01.2018 als Regionetz GmbH. Die Gesellschaft war seit dem 01.01.2005 die Betreiberin der Strom-, Gas-, Wasser-, Wärme- und Telekommunikationsnetze im Stadtgebiet Aachen und stellte diese allen Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung. Hierzu wurden sämtliche für den Netzbetrieb in Aachen erforderlichen Anlagen und Leitungen von der Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft, Aachen, (STAWAG) gepachtet. Der Pacht- und Dienstleistungsvertrag sowie der hiermit im Zusammenhang stehende Netznutzungsvertrag zwischen der INFRAWEST GmbH und der STAWAG für den Bereich des Fernwärmenetzes wurden bereits zum 30.11.2017 beendet. Zum 01.01.2014 hat die heutige Regionetz GmbH auch den Stromnetzbetrieb in der Gemeinde Simmerath und der Stadt Monschau übernommen. Hierzu wurden entsprechende Pachtverträge mit den jeweiligen Eigentumsgesellschaften der STAWAG Infrastruktur Simmerath GmbH & Co. KG und der STAWAG Infrastruktur Monschau GmbH & Co. KG geschlossen. Nachdem zum 01.01.2017 auch die Stromnetzübernahme in der Stadt Rösrath erfolgte und hierzu ein Pacht- und Dienstleistungsvertrag mit der SWR-E GmbH, Rösrath geschlossen wurde, erfolgte zum 01.01.2018 dann zusätzlich auch noch die Übernahme des Stromnetzbetriebs im Ortsteil Jackerath der Gemeinde Titz und in der Gemeinde Wachtberg. Für den Stromnetzbetrieb in Wachtberg wurde ein Pacht- und Dienstleistungsvertrag mit der enewa GmbH, Wachtberg geschlossen. Mit Wirkung zum 01.01.2018 haben die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Stolberg, und die STAWAG schließlich ihre jeweiligen Netzbetreiber-Gesellschaften, also die RegioTemp GmbH (vormals regionetz GmbH), Eschweiler, und die INFRAWEST GmbH, Aachen, zusammengeführt. Im Folgenden wird zur Erläuterung jeweils sowohl die Regio Temp GmbH, wenn es Sachverhalte nach der Umfirmierung zum 02.01.2019, als auch die regionetz (alt) genannt, wenn es Sachverhalte vor der Umfirmierung insbesondere aus dem regulatorischen Umfeld betrifft. Zur rechtstechnischen Umsetzung der beschlossenen Kooperation haben die Partner die Ausgliederung des Teilbetriebs Netze von der STAWAG auf die INFRAWEST GmbH und sodann die Verschmelzung der regionetz GmbH auf die INFRAWEST GmbH im Laufe des Jahres 2018 mit Rückwirkung auf den 01.01.2018 vollzogen. Bereits seit dem 01.01.2018 wurden der Teilbetrieb Netze von der STAWAG an die INFRAWEST GmbH und der gesamte Geschäftsbetrieb der regionetz GmbH an die INFRAWEST GmbH verpachtet. Mit der anschließenden Ausgliederung und Verschmelzung rückwirkend zum 01.01.2018 wurden die aus den Pachtverhältnissen resultierenden Geschäftsvorfälle hinfällig. Die bisherige INFRAWEST GmbH firmiert seit dem 02.01.2018 unter der Firma Regionetz GmbH und führt somit die Firma der bisherigen regionetz GmbH bei anderer Schreibweise fort, die ab dem gleichen Zeitpunkt in RegioTemp GmbH umbenannt wurde. Gesellschafter der Regionetz GmbH sind die STAWAG mit einem Anteil von 50,8 % und die EWV mit einem Anteil von 49,2 %. Mit der STAWAG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV), der auch die Ausgleichszahlung an den ausstehenden Gesellschafter EWV regelt. Die Regionetz betreibt seit dem 01.01.2018 somit die Stromnetze in folgenden Kommunen:
Hierbei erfolgt der Betrieb der Stromnetze in Aldenhoven, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Stolberg, Jülich und Linnich teilweise durch eine Pacht der Netze von der EWV GmbH, die diese wiederum von der innogy Netze GmbH angepachtet hat. In folgenden Kommunen ist die Regionetz GmbH seit dem 01.01.2018 für den Gasnetzbetrieb verantwortlich:
Alle von der Regionetz betriebenen Gasnetze befinden sich nach dem Vollzug der Kooperation auch im Eigentum der Regionetz GmbH. Die heutige Regionetz GmbH ist neben allen Belangen der Netznutzung im Sinne einer dauerhaften Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit auch für die Instandhaltung, die Substanzerhaltung und die Weiterentwicklung der Versorgungsnetze und -anlagen zuständig. Die Regulierung des Netzzugangs und der Netznutzungsentgelte erfolgt für die Stromnetze durch die Bundesnetzagentur in Bonn und für das Gasnetz aktuell noch durch die Landesregulierungsbehörde NRW in Düsseldorf. Aufgrund der durch die Kooperation gestiegenen Anzahl an betriebenen Zählpunkten im Gasbereich, wird die Regionetz künftig auch im Gasnetz von der Bundesnetzagentur in Bonn reguliert werden. Neben dem Betrieb der genannten regulierten Strom- und Gasnetze erbringt die Regionetz insbesondere für die Gesellschafter STAWAG und EWV umfangreiche Leistungen zum Betrieb nicht regulierter Ver- und Entsorgungsnetze. Dabei wird zwischen Netznutzungsleistungen (mit eigenem Asset) und Netzbetriebsführungsleistungen (ohne eigenes Asset) unterschieden. So erbringt die Regionetz im Auftrag der STAWAG die Netznutzungsleistungen des Wassernetzes in Aachen sowie die Netzbetriebsführung des (Fern-)Wärme- und des Abwassernetzes in Aachen. Außerdem erfolgt im Auftrag der STAWAG die Netzbetriebsführung der Straßenbeleuchtung in Aachen und seit dem 01.10.2018 auch im Stadtgebiet Monschau. Im Auftrag der EWV hat die Regionetz die technische Netzbetriebsführung der Wassernetze des städtischen Wasserwerks Eschweiler (StWE) und des Verbandswasserwerks Aldenhoven (VWA) sowie die Netznutzungs- und Betriebsführungsleistungen zur Straßenbeleuchtung in den Kommunen Eschweiler, Stolberg, Baesweiler, Aldenhoven und Linnich zum 01.01.2018 übernommen. Zum 01.08.2018 konnte durch einen weiteren Vertrag zwischen der Stadt Eschweiler und der Regionetz GmbH auch die bisher noch nicht vollständig erbrachte technische Betriebsführung der Straßenbeleuchtung langfristig gesichert werden. Strategische Zielrichtungen Strategie der Regionetz GmbH ist es durch die Kooperation das gemeinsame Geschäft zu stärken und sukzessive weiter auszubauen. Durch die Kooperation entstehen nennenswerte Synergieeffekte, die dazu beitragen werden, auch künftig die Effizienzvorgaben der Regulierungsbehörden aus der Anreizregulierung erreichen und nach Möglichkeit auch übertreffen zu können. Hierbei sind als weitere wesentliche Unternehmensziele die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sowie die Erhaltung der Netzsubstanz und damit auch Sicherung einer im Rahmen der Anreizregulierung zugestandenen Kapitalverzinsung für die Gesellschafter der Regionetz und auch für die jeweiligen Eigentümer der von der Regionetz GmbH betriebenen Pachtnetze, zu beachten. Steuerungssysteme Zusätzlich zu einer einmal jährlich erstellten Unternehmensplanung, aus der resultierend quartalsweise Plan-Ist-Vergleiche mit Abweichungsanalysen und viermal jährlich zu erstellende Prognoserechnungen für die Gesellschafter erstellt werden, gibt es eine sehr tiefgehende Kostenrechnung mit einer Bottom-Up-Planung auf Kostenstellenebene, deren Plan-Ist-Abweichungen regelmäßig an die Geschäftsführung berichtet werden. Zusätzlich zu dieser eigenen Unternehmensplanung ist die Gesellschaft auch für die Erstellung der maßnahmenscharfen Investitionsplanungen für die betriebenen Netze verantwortlich. Der Investitionsplan umfasst alle aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Investitionen dürfen grundsätzlich nur im Rahmen des genehmigten Plans initiiert werden. Für alle genehmigten Mittel sind entsprechende Planpositionen in den Steuerungssystemen gepflegt. Bei Anforderung einer Investition über die Eröffnung eines Investitionsauftrages wird von der kaufmännischen Steuerung geprüft, ob eine Mitteldeckung in Höhe der vorliegenden Angebote besteht oder ggf. über Umschichtung oder Nachträge eine Deckung herbeigeführt werden muss. Über den Zeitraum der Erstellung der Investition erfolgt ein permanenter Controlling-Prozess. Durch die Kooperation ist die heutige Regionetz GmbH zusätzlich über die EWV auch in das Berichtswesen und die Steuerungssysteme der innogy SE sowie über die STAWAG in das Berichtswesen der E.V.A GmbH eingebunden. 2. WirtschaftsberichtEntwicklungen in der Gesamtwirtschaft und im Energiesektor Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2018 nach ersten Schätzungen um etwa rund 3% gegenüber dem Vorjahresniveau an. Das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone dürfte sich hingegen im vergangenen Jahr, insbesondere aufgrund der weiterhin niedrigen Zinsen und des stärkeren Konsums, voraussichtlich um rund 2% erhöht haben. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland, der größten Volkswirtschaft des Währungsgebiets, wird wahrscheinlich im Jahresvergleich um ca. 1,5% angestiegen sein. Die Witterung spielt für die Energieausspeisung und für die regenerative Erzeugung der Regionetz eine wesentliche Rolle. Im vergangenen Jahr lagen die Durchschnittstemperaturen in Deutschland oberhalb der Werte des Vorjahres und deutlich oberhalb des langjährigen Mittelwertes. Das Windaufkommen befand sich 2018 unter dem Vorjahreswert, jedoch über dem langjährigen Mittel. Die solare Einstrahlung lag im Jahresverlauf oberhalb der des Vorjahres, sowie oberhalb der Einstrahlung des langfristigen Mittels. Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass der Stromverbrauch in Deutschland 2018 annährend auf Vorjahresniveau lag. Zu den wesentlichen Gründen für diese Stagnation zählen gegenläufige Effekte aus einer positiven konjunkturellen Entwicklung einerseits und andererseits nachfragedämpfende Witterungseinflüsse sowie ein immer effizienterer Energieeinsatz. Die deutsche Gasnachfrage lag, nach Schätzungen des BDEW, mit voraussichtlich gut 7% unter dem Vorjahreswert. Ursachen für diesen Rückgang waren die warmen Temperaturen, die gestiegene Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und die gestiegenen Gaspreise. Branchenbezogene Rahmenbedingungen und regulatorische Erlösobergrenzen: Gemeinsam mit den Verordnungen über den Zugang zu den Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen (StromNZV und GasNZV) sowie den Verordnungen über die Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen (StromNEV und GasNEV) bilden die Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den maßgeblichen energierechtlichen Rahmen, in dem sich die Netzbetreiber in Deutschland bewegen. Im Konzept der Anreizregulierung ist vorgesehen, dass die Netzbetreiber von den Regulierungsbehörden für die Dauer einer Regulierungsperiode von fünf Jahren weitgehend unabhängig von der tatsächlichen eigenen Kostenentwicklung einen festen Erlöspfad als Obergrenze vorgegeben bekommen. Grundlage der Festlegung des Erlöspfades sind die Ergebnisse einer von den Regulierungsbehörden auf der Grundlage der Daten sogenannter Basisjahre durchgeführten Kostenprüfung. Die Entwicklung der Erlösobergrenze in den einzelnen Jahren einer Regulierungsperiode wird maßgeblich von der unternehmensindividuellen Effizienz bestimmt, die mithilfe eines zentralen deutschlandweiten Unternehmensvergleichs (Benchmarking) für jedes Unternehmen von der Regulierungsbehörde ermittelt wird. Im Rahmen der Zusammenführung der beiden Netzbetreiber INFRAWEST und regionetz in die gemeinsame Netzgesellschaft Regionetz GmbH erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2018 eine Übertragung der Erlösobergrenze der ehemaligen regionetz auf die Regionetz GmbH (ehemals INFRAWEST), d.h. die Netzbetreibertätigkeit der ehemaligen INFRAWEST wird formell ergänzt um die neuen Netzgebiete fortgeführt. Für das Stromnetz umfasste die zweite Regulierungsperiode der Anreizregulierung die Geschäftsjahre 2014 bis 2018. Der jeweilige Bescheid zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der ehemaligen INFRAWEST und der ehemaligen regionetz für die Jahre 2014 bis 2018 liegen seit dem 23.07.2015 bzw. seit dem 20.01.2016 vor und sind auch der Ausgangspunkt zur Bestimmung der Erlösobergrenze der Regionetz GmbH für das Geschäftsjahr 2018. Die unternehmensindividuellen Effizienzwerte der ehemaligen INFRAWEST und ehemaligen regionetz für die zweite Regulierungsperiode liegen im Strombereich mit 94,37% bzw. 100% oberhalb der Durchschnittswerte der gesamten Branche und vergleichbarer anderer Unternehmen. Ausgehend von den Erlösobergrenzenfestlegungen der Behörden, deren Gültigkeit sich grundsätzlich auf die gesamte Regulierungsperiode bezieht, haben die Netzbetreiber jährlich zum 01.01. eines Jahres die Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 3 Satz 1 ARegV anzupassen und die hieraus resultierenden Netzentgelte samt Verprobungsrechnung sowie die schriftliche Dokumentation der Entgeltermittlung bei den Regulierungsbehörden vorzulegen. Im Strombereich liegt die zulässige Erlösobergrenze der Regionetz GmbH für das Jahr 2018 nach diesen Anpassungen mit 104,6 Mio. € etwa 48,1 Mio. € über dem Niveau aus dem Vorjahr. Die Steigerung der Erlösobergrenze vom Jahr 2017 auf das Jahr 2018 ist hauptsächlich auf die Zusammenführung mit dem ehemaligen Netzbetreiber regionetz und der damit verbundenen Übernahme des Stromnetzbetriebs im Netzgebiet der ehemaligen regionetz (ca. 36,6 Mio. €) verbunden. Darüber resultiert die Erhöhung der Erlösobergrenze der Regionetz gegenüber dem Vorjahr aus der erstmaligen Auflösung der Regulierungskontosalden aus den Jahren 2013 bis 2016 (ca. 2,8 Mio. €), auf einer preisbedingten Erhöhung der vorgelagerten Netzkosten um ca. 3,5 Mio. € sowie auf der Übernahme des Stromnetzbetriebs in der Gemeinde Wachtberg und im Ortsteil Titz der Gemeinde Jackerath zum 01.01.2018 (gemeinsam ca. 4,7 Mio. €). Gegen die Festlegung zur Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode, die Genehmigung einer Investitionsmaßnahme und den Bescheid zur Festlegung des Qualitätselements hatte die ehemalige INFRAWEST GmbH Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Zwischenzeitlich hatte die heutige Regionetz GmbH nach erfolgreichem Verlauf der Beschwerdeverfahren öffentlich-rechtliche Verträge zur Beendigung der Beschwerdeverfahren zum Qualitätselement und zur Erlösobergrenzenfestlegung für die zweite Regulierungsperiode geschlossen, woraus entsprechende Anpassungsbeträge für die Erlösobergrenzen in den Jahren 2017 bis 2019 resultieren. Das Beschwerdeverfahren zur genannten Investitionsmaßnahme wurde durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung des entsprechenden Genehmigungsbescheids ebenfalls zu Gunsten der ehemaligen INFRAWEST GmbH erledigt. Das Beschwerdeverfahren der ehemaligen regionetz (alt) gegen den Erlösobergrenzenbescheid zur zweiten Regulierungsperiode ist aktuell noch vor dem OLG Düsseldorf anhängig. Im Jahr 2014 hat die Bundesnetzagentur dem Bundeswirtschaftsministerium den Evaluierungsbericht zur Anreizregulierung übergeben. Nach intensiver Diskussion der hierin enthaltenen Evaluierungsvorschläge wurde im Jahr 2016 schließlich eine umfassende Novellierung der Anreizregulierung beschlossen. Im Ergebnis wurde der bisher in der Regulierung angelegte Zeitverzug zwischen der Tätigung von Investitionen und den erstmaligen Rückflüssen über Erlösobergrenzen vollständig abgeschafft und durch ein System eines jährlichen Kapitalkostenausgleichs abgelöst. Die Änderungen entfalten ihre Wirkung mit Beginn der dritten Regulierungsperiode (Gas 2018, Strom 2019) und werden von der Regionetz insgesamt positiv bewertet. Im Gasbereich haben die ehemalige INFRAWEST und ehemalige regionetz zum 30.06.2017, entsprechend den Vorgaben aus dem § 10a ARegV, einen Antrag auf Kapitalkostenaufschlag bei der zuständigen Regulierungsbehörde eingereicht. Der hierzu durch die Regulierungsbehörde ausgestellte Genehmigungsbescheid vom 24.07.2018 bzw. 18.07.2018 sieht - konträr zur Auffassung der Regionetz und der Branche - keinen Ausgleich für die entgangenen Kapitalkostenscheiben aus den Jahren 2016 und 2017 vor. Aus diesem Grund hat sich die Regionetz dazu entschlossen gegen diesen Bescheid jeweils Rechtsbeschwerde beim zuständigen OLG Düsseldorf einzureichen. In Summe hatte der neu eingeführte Kapitalkostenabgleich (Summe aus Kapitakostenabzug und -aufschlag) eine Auswirkung von ca. 1,6 Mio. € auf die Erlösobergrenze Gas der Regionetz GmbH im Geschäftsjahr 2018. Bereits im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur die Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für die dritte Regulierungsperiode der Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich jeweils durch Beschluss vom 05.10.2016 abgeschlossen. Hiernach sinken die festgelegten Eigenkapitalzinssätze gegenüber den Zinssätzen für die zweite Regulierungsperiode erheblich ab. Mit Beschluss vom 21.02.2018 hat die Bundesnetzagentur schließlich auch die Festlegung des allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktors für die dritte Regulierungsperiode im Gasbereich mit einer Höhe von 0,49% abgeschlossen. Die Regionetz hat - wie zahlreiche weitere Netzbetreiber auch - Beschwerde gegen die oben benannten Festlegungsverfahren beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Die mündliche Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf zum Thema Eigenkapitalzinsen fand am 17.01.2018 statt. Dort wurde u.a. die Einschätzung des vom Gericht beauftragten sachverständigen Gutachters erörtert, der die von der Bundesnetzagentur festgestellten Eigenkapitalzinsen für die dritte Regulierungsperiode für unangemessen niedrig betrachtet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 22.03.2018 sein Urteil verkündet und der Bundesnetzagentur aufgegeben die Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode unter Auffassung der Sichtweise des erkennenden Senats neu festzulegen. Die Bundesnetzagentur hat zwischenzeitlich gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Für das Gasnetz hat die dritte Regulierungsperiode bereits zum 1. Januar 2018 begonnen. Der abschließende Bescheid zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die Jahre 2018 bis 2022 liegt der ehemaligen INFRAWEST GmbH sowie der ehemaligen regionetz GmbH aktuell auch mehr als einem Jahr nach Beginn der entsprechenden Regulierungsperiode nicht vor. Zwischenzeitlich ist allerdings für beide Unternehmen das sogenannte Ausgangsniveau als Ergebnis der durchgeführten Kostenprüfungen sowie die zuletzt im November 2018 von der Landesregulierungskammer NRW mitgeteilten vorläufigen Effizienzwerte (INFRAWEST: 98,98%, regionetz: 77,58%), bekannt. Die Anhörung zur entsprechenden Erlösobergrenzenfestlegung, die auch das wissenschaftliche Gutachten zur Ermittlung der Effizienzwerte im Rahmen eines Benchmarkingverfahrens durch die Bundesnetzagentur enthalten wird, steht aktuell noch aus. Während der sukzessive Anstieg des Effizienzwertes der ehemaligen INFRAWEST über die letzten beiden Regulierungsperioden noch nachvollziehbar erscheint, ist der gegenüber dem Effizienzwert der zweiten Regulierungsperiode um annährend 15 Prozentpunkte zurückgegangene Effizienzwert für die ehemalige regionetz aktuell nicht nachvollziehbar, sodass auch hier eine gerichtliche Überprüfung des noch ausstehenden Genehmigungsbescheids nicht ausgeschlossen werden kann. Im Gasbereich liegt die zulässige Erlösobergrenze der Regionetz GmbH unter Berücksichtigung der mitgeteilten Effizienzwerte für das Jahr 2018 mit etwa 65,4 Mio. € grundsätzlich etwa 39,4 Mio. € über dem Niveau der für das Jahr 2017 genehmigten Erlösobergrenze. Hiervon entfallen 39,7 Mio. € auf die Übernahme des Gasnetzbetriebs für das Netzgebiet der ehemaligen regionetz. Für das Netzgebiet der ehemaligen INFRAWEST ergibt sich insgesamt eine Senkung um etwa 0,3 Mio. €, wobei die aus der Novelle der ARegV resultierenden positiven Effekte hierbei durch eine Senkung der vorgelagerten Netzkosten vollständig kompensiert wird. Das jeweilige Ergebnis aus der von der Regulierungsbehörde durchgeführten Kostenprüfung stellt hierbei das Ausgangsniveau für die dritte Regulierungsperiode dar. Darauf entfalten im Laufe der Regulierungsperiode die individuellen und generellen Effizienzvorgaben anhand des jeweils festlegten Effizienzwerts und des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors eine erlössenkende Wirkung. Bereinigt um die Senkung der vorgelagerten Netzkosten ergibt sich für die neue Regionetz ein Anstieg der Erlösobergrenze gegenüber dem Vorjahr insbesondere aus der Einführung des Kapitalkostenausgleichs sowie den Zuschlägen aus den Regulierungskontosalden der letzten Jahre in Höhe von insgesamt 4,0 Mio. €. Wesentliche Baumaßnahmen und Investitionen im Jahr 2018: Die Gesellschafterversammlung der Regionetz hat im Dezember 2017 ihre Zustimmung zu dem Investitionsplan 2018 in Höhe von insgesamt 41,0 Mio. € für die Maßnahmen in den Geschäftsfeldern Strom-, Gas- und Wassernetz sowie der Straßenbeleuchtung, des Netzleitsystems und dem allgemeinen Verwaltungsbereich gegeben. Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt 39,7 Mio. € investiert - wobei auf das Stromnetz 13,1 Mio. €, auf das Gasnetz 15,2 Mio. €, das Wassernetz 4,3 Mio. €, die Straßenbeleuchtung 0,2 Mio. €, das Netzleitsystem 0,9 Mio. € und den allgemeinen Verwaltungsbereich 6,0 Mio. € entfielen. Im letztgenannten Betrag sind etwa 2,0 Mio. € an Grunderwerbssteuer enthalten. Nicht enthalten ist in dem Gesamtvolumen der Investitionen eine Umgliederung aus den sonstigen Vermögensgeständen als Zugang zum Anlagevermögen in Höhe von 3,1 Mio. €. Dieser Betrag resultiert aus von der STAWAG im Zuge der Teilbetriebsausgliederung auf die Regionetz übertragenen anteiligen Projektkosten. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Investitionstätigkeit im Stromnetz bildeten die Vorbereitungen zum Anschluss des OGE-Gasverdichters an die UA Verlautenheide sowie größere Maßnahmen zur weiteren Spannungsumstellung im Süd-Ost-Gebiet in Aachen. Im Gasbereich bildeten die Erweiterung der Hochdruckleitung von Rott nach Roetgen sowie Erneuerungsmaßnahmen Am Hahnenkreuz und in der Rathausstraße in Stolberg den Schwerpunkt. Wesentliche spartenübergreifende Bauprojekte der Regionetz GmbH im Jahr 2018 insbesondere zur langfristigen Substanzerhaltung der Versorgungsinfrastruktur waren Leitungslegungen in den Neubaugebieten Guter Hirte und Kornelimünster West in Aachen, Grachtweg in Eschweiler sowie Erneuerungsmaßnahmen in der Karmeliterstraße, Mozartstraße, Kochstraße, Kurbrunnenstraße, Gasborn und der Franzstraße in Aachen sowie Hasbach in Walheim. Weiter wurden die Baumaßnahmen für die gepachteten Stromnetze sowie die nicht-regulierten Bereiche im Auftrag der STAWAG (Fernwärme, Straßenbeleuchtung, Abwasser) und der EWV (Wasser, Straßenbeleuchtung, Fernwärme) verantwortlich durch die Regionetz koordiniert und durchgeführt. Das Gesamtvolumen dieser investiven Baumaßnahmen lag im Geschäftsjahr 2018 bei 22,3 Mio. €. Geschäftsverlauf und finanzielle sowie nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur internen Steuerung des Unternehmens werden die folgenden bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, herangezogen:
Die Netzausspeisungen im Strombereich liegen zum Jahresende um etwa 2,47 % unter dem Planwert. Neben geringen witterungsbedingten Effekten liegt dies v.a. auch an der zunehmenden dezentralen Stromerzeugung, die nicht mehr ins öffentliche Netz eingespeist wird, sondern stattdessen unmittelbar selbst verbraucht oder vor Ort gespeichert wird. Im Gasbereich liegen die Netzausspeisungen witterungsbedingt zum Ende des Jahres mit etwa 1,25 % unterhalb des Planwertes. Im Jahr 2018 ist das Niveau der Einspeiseanfragen nochmals im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Über 400 Einspeiseanfragen wurden bei Regionetz gestellt, was im Vergleich mit dem Vergleichszeitraum des Vorjahres der beiden ehemaligen Netzbetreiber einen Zuwachs von etwa 10% darstellt. Der Schwerpunkt der Anfragen lag weiterhin im Bereich der Photovoltaikanlagen, die typische Größen für Einfamilienhäuser aufweisen, insbesondere im Gebäudeneubau. Jedoch sind im Vergleich zum Jahr 2017 auch auffällig viele größere Installationen über 100 KWp tatsächlich realisiert worden. Der Bestand an PV-Anlagen beträgt Ende 2018 insgesamt 6.254 Stück. Im Netzgebiet der Regionetz sind Ende 2018 zusätzlich insgesamt 109 einzelne Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 203 Megawatt in Betrieb. Es besteht weiterhin eine hohe Anzahl an Einspeiseanfragen für Windenergieanlagen, so dass aktuell rund 60 Megawatt zusätzlich zu installierender Leistung für Windenergieanlagen im Bereich Aldenhoven/Jülich/Titz bis Mitte 2020 angefragt sind. Der Bestand an anderen erneuerbaren Energieträgern (Biomasse und Wasser) blieb stabil. Die Gesamtmenge der eingespeisten regenerativen Energie beträgt rund 462 GWh. Dies entspricht dem durchschnittlichen Jahresenergiebedarf von rund 132.000 Haushalten. Die Gesamtleistung aller installierten EEG-Anlagen Betrug Ende 2018 310 MW. Im Jahr 2018 hat die deutschlandweit neu installierte PV-Leistung den Zubaukorridor ausgeschöpft, so dass auf Basis der Ergänzungen zum EEG 2017 aus dem "Energiesammelgesetz" die Sonderdegression der Vergütung für PV-Anlagen auf Gebäuden im ersten Quartal 2019 greifen wird. Die Vergütungssätze für größere PV-Anlagen werden somit zukünftig stärker sinken. Der Zubau an stationären Batteriespeichersystemen ist im Jahr 2018 auch im Verteilnetz der Regionetz weiter gestiegen. Auch im Jahr 2018 wurde etwa jede zweite neue PV-Anlage mit einem Batteriespeichersystem ausgestattet. Weiterhin hegt die Regionetz die Vermutung, dass immer noch nicht alle neu installierten Speichersysteme auch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die bereits bestehende Meldepflicht im EEG-Anlagenregister, aber auch die Pflicht zur erneuten Registrierung im sogenannten Marktstammdatenregister werden hier künftig vermutlich zu einer Verbesserung der Datenlage führen. Der Zubau an kleinen KWK-Anlagen (< 50KW) ist im Jahr 2018 vernachlässigbar gewesen. Jedoch sind viele größere KWK-Anlagen bei Gewerbe- und Industriekunden angemeldet bzw. bereits realisiert worden. Die Bearbeitung dieser Anfragen ist aufgrund der teilweise komplexen Fragestellungen für die Regionetz sehr zeitaufwändig. Bedingt durch die EEG-Umlagepflicht auf Eigenversorgung musste sich die Regionetz im Geschäftsjahr intensiv mit der Anmeldung von sogenannten Netzersatzanlagen auseinandersetzen. Die Verschiebung des Starts des Marktstammdatenregisters (MAStR) der BNetzA führte im Jahr 2018 hingegen zu einer zeitweisen Arbeitsentlastung. Der Start des MaStR nun zum 31.01.2019 wird jedoch eine zusätzliche, hohe Arbeitsbelastung in den Fachbereichen darstellen. Die Umsatzerlöse im Strombereich aus Netznutzung inkl. der vereinnahmten Konzessionsabgabe sowie der weiteren gesetzlichen Umlagen im Strombereich liegen mit 135,5 Mio. € etwa 4,8 Mio. € bzw. 3,7 Prozent über dem in der Planung avisierten Niveau. Die eigentliche Erlösobergrenze lag hierbei infolge gestiegener vorgelagerter Netzkosten um 6,4 Mio. €, das Volumen der gesetzlichen Umlagen um etwa 0,6 Mio. € oberhalb des in der Planung avisierten Wertes. Teilweise kompensiert wurde dieser Anstieg durch absatzbedingte Umsatzrückgänge in Höhe von etwa 2,2 Mio. €. Im Gasbereich liegen die Netznutzungsentgelte inkl. der vereinnahmten Konzessionsabgabe mit 64,8 Mio. € etwa 6,2 Mio. € bzw. 8,7 Prozent unterhalb des Planwertes. Hiervon entfallen etwa 2,0 Mio. € auf den witterungsbedingt geringeren Gasabsatz, 2,6 Mio. € auf geringere vorgelagerte Netzkosten, die insofern grundsätzlich keine Ergebnisauswirkung für die Regionetz GmbH entfalten werden sowie etwa 1,6 Mio. € insbesondere aus dem deutlich geringeren Effizienzwert der ehemaligen regionetz GmbH als noch in der Planung unterstellt. Im Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 534,1 Mitrabeiteräquivalente bei der Regionetz GmbH beschäftigt. Hierin sind Auszubildende sowie die Geschäftsführung und Mitarbeiter in der passiven Phase der Altersteilzeit nicht enthalten. Im Berichtszeitraum wurden 20 Mitarbeiter (davon 16 ehemalige Auszubildende) eingestellt. Zeitgleich haben 22,6 Mitarbeiter (davon 17 Mitarbeiter in Rente) das Unternehmen verlassen. In Elternzeit befinden sich zum Jahresende 2,2 Mitarbeiteräquivalente. Das Durchschnittsalter der Belegschaft betrug zum 31.12.2018 etwa 45,1 Jahre. Das Ergebnis der Regionetz GmbH vor Steuern (EBT) beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr etwa 30,4 Mio. € und liegt damit etwa 1,8 Mio. € oberhalb des in der Planung prognostizierten Niveaus. Als weiterer wesentlicher Indikator wird die Versorgungssicherheit des Netzes gesehen. Aufschluss hierüber gibt der sogenannte SAIDI-Wert. Er gibt Auskunft darüber, wie lange die ungeplanten durchschnittlichen Versorgungsunterbrechungen pro Kunde und Jahr anhielten. Angestrebt wird hierbei ein möglichst niedriger Wert, um die Versorgungssicherheit auf einem höchstmöglichen Niveau zu halten. Mit 8,42 Minuten liegt der Wert der ehemaligen INFRAWEST GmbH für 2018 im Stromnetz ebenso wie der Wert der ehemaligen regionetz mit 5,02 Minuten deutlich unter dem bundesdeutschen Durchschnitt in Höhe von 15,14 Minuten und bestätigt die hohe Versorgungssicherheit der Regionetz. Die Geschäftsführung der Regionetz GmbH bewertet die Entwicklung der o.g. Kennzahlen der Gesellschaft insgesamt als zufriedenstellend. Ertragslage Aufgrund der umfangreichen Veränderungen in Bezug auf die Zusammenführung der bisherigen Aktivitäten im Netzbetrieb stellt sich ein Vergleich mit Vorjahreswerten im Geschäftsjahr 2018 nur in den wenigsten Fällen als sinnvoll dar. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 2.293 GWh und damit etwa 67 % mehr als noch im Geschäftsjahr 2017 aus dem von der Regionetz betriebenen Stromnetz ausgespeist. Für insgesamt 382 Netznutzungskunden (362 Lieferanten und 20 Netzkunden mit eigenem Netznutzungsvertrag - Vorjahr: 310 / 16) wurde Energie durchgeleitet. Etwa 1.957 GWh und damit etwa 85 % der Gesamtmenge wurden aus dem Netz der Westnetz GmbH in das Stromnetz der Regionetz GmbH eingespeist. Die restlichen etwa 15 % wurden mit Hilfe dezentraler Anlagen im Netzgebiet erzeugt und nach Maßgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) in das öffentliche Netz eingespeist. Im Gasbereich betrug die von der Regionetz abgewickelte Netzdurchleitung für insgesamt 251 Lieferanten (Vorjahr 193) und zwei Netzkunden (Vorjahr ebenfalls 2) mit direktem Netznutzungsvertrag insgesamt 5.410 GWh und damit etwa 80 % mehr als noch im Jahr 2017. Die Umsatzerlöse der Regionetz GmbH betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr für alle Medien gemeinsam 338,5 Mio. €. Gemeinsam mit der Erhöhung der Bestände für unfertige und fertige Erzeugnisse in Höhe von 12,1 Mio. €, den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 8,6 Mio. € und den sonstigen betrieblichen Erträgen (8,0 Mio €) ergibt sich für die Regionetz eine Gesamtleistung des Jahres 2018 in Höhe von insgesamt 367,3 Mio. € (Vorjahr: 157,3 Mio. €). Dieser Gesamtleistung standen im Geschäftsjahr 2018 Betriebsaufwendungen in Höhe von 326,6 Mio. € gegenüber, so dass die Regionetz GmbH insgesamt ein Betriebsergebnis (EBIT) in Höhe von 40,7 Mio. € erwirtschaftet hat (Vorjahr -15,9 Mio. €). Die Materialaufwendungen für Fremdlieferungen und Fremdleistungen belaufen sich hierbei auf 236,6 Mio. € und enthalten u.a. auch die Aufwendungen für die Nutzung der vorgelagerten Strom- und Gasnetze, die an die Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen ausgezahlten Einspeisevergütungen, die Aufwendungen für die Verlustenergiebeschaffung und die Differenzbilanzkreisbewirtschaftung, die erfolge Mehr- und Mindermengenabrechnungen, die gezahlten Betriebsführungsentgelte sowie die Aufwendungen zur Weiterleitung der vereinnahmten energiewirtschaftlichen Umlagen an den Übertragungsnetzbetreiber Amprion und der Konzessionsabgaben an die STAWAG, EWV sowie die Kommunen Simmerath, Monschau, Rösrath und Wachtberg. Der Personalaufwand erreichte im Jahr 2018 inkl. der Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eine Höhe von 51,7 Mio. € (Vorjahr 3,0 Mio. €). Die Abschreibungen liegen im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 15,6 Mio. € (Vorjahr 0,7 Mio. €) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich zum Jahresende auf insgesamt 22,6 Mio. € (Vorjahr 22,5 Mio. €). Im Vorjahr waren die abgeführten Konzessionsabgaben bei der ehemaligen INFRAWEST noch dem sonstigen betrieblichen Aufwand zugeordnet, die nunmehr bei der Regionetz im Materialaufwand ausgewiesen werden. Aus diesem Grund entsprechen sich der Wert des Jahres 2018 sowie des Vorjahres in dieser Position annährend. Das Finanzergebnis der Regionetz beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr etwa -10,2 Mio. € (Vorjahr -0,1 Mio. €) und enthält insbesondere die Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen. Zusätzlich ist hierin auch die Übernahme des Ergebnisses der STAWAG Abwasser GmbH in Höhe von rund 24 T€ im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags enthalten. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) der Regionetz GmbH nach sonstigen Steuern beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 30,36 Mio. € (Vorjahr -16,2 Mio. €) und fließt nach Abzug der Ausgleichszahlung an den außenstehenden Gesellschafter EWV (8,9 Mio. €) und den darauf entfallenden Steuern (1,7 Mio. €) über den geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 19,8 Mio. € an die STAWAG. Finanzlage Die Gesellschaft besitzt keine eigenen Kontokorrentkreditlinien bei Kreditinstituten. Erforderlicher Liquiditätsbedarf wird durch den Gesellschafter EWV im Rahmen eines Cash-Poolings bis zu einem Betrag in Höhe von 20 Mio. € bereitgestellt. Hierzu wurde im Geschäftsjahr 2018 eine Cash - Pooling Vereinbarung geschlossen, welche besagt, dass die Kontokorrentkonten der Regionetz täglich auf Null gestellt werden (sogenanntes Zero Balancing) und der entsprechende Saldo - sei dieser positiv oder negativ - automatisch auf dem Kontokorrentkonto der EWV gepoolt wird. Demnach besitzt die Gesellschaft aus diesem Geschäftsvorfällen eine Forderung oder Verbindlichkeit in laufender Rechnung gegenüber der EWV. Im Geschäftsjahr 2018 war die Liquidität der Regionetz und damit die Wahrung des finanziellen Gleichgewichts jederzeit durch die Cash - Pool-Vereinbarung mit der EWV gewährleistet. Die nachstehende vereinfachte Kapitalflussrechnung zeigt die Zahlungsströme getrennt nach dem Cash-Flow aus dem operativen Geschäft sowie aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit auf:
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist insbesondere im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die Übernahme des STAWAG Teilbetriebes und der Verschmelzung mit der RegioTemp GmbH geprägt. Zudem lassen mehrere Sondereffekte wie beispielsweise die Anpassung der Pensionsrückstellungen an die neuen Sterbetaffeln (ca. 1 Mio. €), das weitere Absinken des Abzinsungssatzes für die Bewertung der Pensionsrückstellungen (ca. 10 Mio. €), Garantiezahlungen von Gesellschaftern (ca. 4,4 Mio. €) sowie die Auflösung von regulatorischen Rückstellungen (ca. 2,7 Mio. €) einen Vorjahresvergleich nicht sinnvoll erscheinen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit zeigt im Wesentlichen die Investitionen i.H.v. 43,2 Mio. € in die bewirtschafteten und im Eigentum befindlichen Strom-, Gas- und Wassernetze im Geschäftsjahr. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beinhaltet im Wesentlichen die Vorabschüttung aus dem Ergebnisabführungsvertrag sowie die Ausgleichzahlung an den Minderheitsgesellschafter. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt durch die Innenfinanzierungskraft der Gesellschaft und die bestehende Cash-Pool-Vereinbarung mit der EWV. Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres beträgt 15,2 Mio. € und besteht aus dem positiven Cash Pool Bestand, welcher als Forderung gegenüber der EWV besteht. Vermögenslage Abweichend von der im Jahresabschluss gesetzlich vorgeschrieben Vorjahresvergleichszahl (der ehemaligen INFRAWEST GmbH), wurden zur Analyse der Vermögenslage die Buchwerte, nach Übernahme und Verschmelzung und vor Konfusion der Forderungen, den aktuellen Bilanzwerten zum 31. Dezember 2018 gegenüber gestellt. Somit kann zumindest eine eingeschränkte Vergleichbarkeit nachträglich hergestellt werden.
Die Bilanzsumme nahm um 32,9 Mio. € von 421,5 Mio. € auf 454,4 Mio. € zu. Die Anlagenintensität liegt unverändert bei 82,5% (Vergleichsperiode: 82,6%). Das Umlaufvermögen erhöhte sich um 6,3 Mio. €. Grund hierfür ist der höhere Ausweis der unfertigen Leistungen in den Vorräten (+ 3,5 Mio. €), höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+ 6,0 Mio. €) sowie vermehrte Cash Pool - Forderungen (+ 3,8 Mio. €). Kompensierend dazu sind im Rahmen der Übernahme- und Verschmelzungsarbeiten die sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens um 6,9 Mio. € abgeschmolzen.
Das gezeichnete Kapital wurde im Rahmen der Übernahme und der Verschmelzung um insgesamt T€ 975 aus Gesellschaftsmitteln (Umbuchung aus der Kapitalrücklage) erhöht. Im Geschäftsjahr wurden vor Verschmelzung weitere T€ 700 aus der Kapitalrücklage an den Gesellschafter STAWAG ausgezahlt. Die Eigenkapitalquote ist hierdurch auf 59,2 % abgesunken. Gründe hierfür sind zum einen die bereits erwähnte Auszahlung der Kapitalrücklage sowie der gleichzeitige Anstieg der Bilanzsumme. Das langfristige Fremdkapital ist geprägt von Pensionsrückstellungen, welche zum Bilanzstichtag 79,5 Mio. € (Vergleichsperiode: 66,4 Mio. €) betragen. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der notwendigen Aufzinsung in Höhe von 10,1 Mio. €. Das Darlehen gegenüber Kreditinstituten dient der langfristigen Finanzierung von Anlagevermögen und wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr planmäßig um T€ 425 zurückgeführt. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus ausstehenden Eingangsrechnungen, die im Zusammenhang mit der Aktivierung der unfertigen Leistungen im Vorratsvermögen stehen. Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Betreibern von EEG- und KWK-Anlagen, Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer sowie Verbindlichkeiten aus dem Ergebnisabführungsvertrag bzw. der Ausgleichszahlung an den Minderheitsgesellschafter EWV. Die Geschäftsführung der heutigen Regionetz GmbH bewertet die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft als stabil. Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die heutige Regionetz GmbH ist nach § 3 Nr. 18 EnWG ein Energieversorgungsunternehmen und nach § 3 Nr. 38 EnWG über den STAWAG-Konzern vertikal integriert. Die Regionetz GmbH ist in den Segmenten Elektrizitäts- und Gasverteilung (Vermarktung von Netzkapazitäten) sowie sonstige Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors (Betrieb, Wartung und Ausbau von Ver- und Entsorgungsnetzen, insbesondere von Wasser-, Abwasser- und Straßenbeleuchtungsnetzen) tätig. Die Berichterstattung über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage gemäß § 6b EnWG erfolgt im Rahmen der Erläuterungen zu den beigefügten Tätigkeitsabschlüssen. Grundsätzlich werden die Konten der einzelnen Tätigkeiten direkt zugeordnet. Soweit dies nicht möglich ist, erfolgt eine Zuordnung durch sachgerechte und nachvollziehbare Schlüsselung der Konten. Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung Die Gesellschaft hat den im Gesellschaftervertrag für das Geschäftsjahr 2018 vorgegeben und der Aufsichtsbehörde von der Stadt Aachen angezeigten öffentlichen Zweck "der Betrieb, die Instandhaltung/Erhaltung und der Ausbau von Versorgungsnetzen für Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Wasser und Telekommunikation für den Gesellschafter sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte" im Geschäftsjahr voll erfüllt. 3. Prognosebericht einschließlich Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungRisikomanagementsystem Die Regionetz ist über die Muttergesellschaften STAWAG und EWV in die dort etablierten Risikomanagementsysteme der jeweiligen Konzerngesellschaften innogy und E.V.A eingebunden. Ziel des Risikomanagementsystems ist es, mögliche Risiken für die Gesellschaft durch unternehmenseinheitliche Regelungen rechtzeitig zu identifizieren und entsprechend gegenzusteuern. Im Rahmen der Bewertungsprozesse sollen aber auch Chancen und das damit einhergehende Ergebnispotential erkannt und genutzt werden. So wird das systematische Risikomanagement bei Regionetz als aktives Instrument der Risikosteuerung sowie als integraler Bestandteil der Unternehmensführung genutzt. Im Rahmen des Systems werden regelmäßig die Risiken des laufenden Wirtschaftsjahres untersucht und bewertet bzw. im Rahmen der Mittelfristplanung auch ein fünfjähriges Risikoszenario dargestellt. Ergebnis dieser Untersuchungen ist ein jeweils aktualisiertes Risikoportfolio, welches potentielle, Unternehmens gefährdende Risiken beinhaltet. Relevant im Sinne des Risikomanagementsystems sind solche Risiken, die im Rahmen der Mittelfristplanung nicht berücksichtigt und insofern mit Blick auf etwaige Planabweichungen einer relativ hohen Unsicherheit unterliegen. Über die aktuell bestehenden Risiken wird halbjährlich gegenüber den Muttergesellschaften berichtet. Der Umgang mit den im Rahmen des Risikomanagementprozesses identifizierten und nach Kategorien zusammengefassten Risiken wird nachfolgend beschrieben. Betriebsrisiken Die unternehmerische Tätigkeit der Regionetz bringt eine Vielzahl von operativen Prozess- und Projektrisiken mit sich. Beispiele hierfür sind ungeplante Betriebsunterbrechungen in den Versorgungsnetzen, der EDV oder im administrativen Bereich. Diesen wird durch systematische Wartung der Netze und Anlagen sowie kontinuierliche Systemverbesserungen begegnet. Ziel ist die Erreichung einer hohen Versorgungssicherheit. Trotz Einleitung von Maßnahmen zur Risikovermeidung sind Betriebsrisiken jedoch nie gänzlich ausschließbar. Generell schützt die Regionetz sich gegen Risiken, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen, durch adäquate Versicherungen. Haftungsrisiken sind durch eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Finanzrisiken Finanzrisiken beinhalten Liquiditäts-, Preis- und Adressausfallrisiken sowie Zahlungsstromschwankungen. Sie können aus Finanztransaktionen im operativen Geschäft, der Finanzierungstätigkeit und der Wertveränderung von Bilanzpositionen resultieren, insbesondere Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen. Grundsätzliches Ziel der Gesellschaft ist es, finanzielle Risiken zu vermeiden oder zu verringern. Die Risiken werden durch die EWV als kaufmännischer Betriebsführer der Regionetz und dessen interne Sicherungssysteme durch Reportings und Kennzahlenanalysen laufend überwacht. Des Weiteren erfasst, dokumentiert und kommuniziert das Controlling der Regionetz regelmäßig die bestehenden Risiken gegenüber der Geschäftsführung und den Gesellschaftern der Regionetz. Umfeldrisiken Es bestehen Risiken insbesondere aufgrund regulatorischer Eingriffe in den Energiesektor. So sind infolge der Regulierung und der verstärkten Berichts- und Steuerungsanforderungen durch die Bundesnetzagentur die unternehmerischen Gestaltungsspielräume der Regionetz weiterhin eingeschränkt. Die Novelle der Anreizregulierungsverordnung hat die Anforderungen an die Transparenz der Netzbetreiber ein weiteres Mal erhöht. Gleichzeitig wurde durch die Novellierung der Anreizregulierungsverordnung aber auch die investitionshemmende Wirkung des in der Anreizregulierung bisher angelegten Zeitverzugs zwischen der Tätigkeit einer Investition und deren Erlöswirksamkeit von bis zu sieben Jahren mit Wirkung ab der dritten Regulierungsperiode beseitigt. Risiko-Portfolio Zweimal jährlich wird das Risiko-Portfolio der Regionetz aktualisiert. Dieses Portfolio wird als Matrix dargestellt, bestehend aus den Dimensionen
und
Im Berichtsjahr wurden folgende Risiken als wesentlich eingestuft:
Chancen sieht die Regionetz für die Zukunft insbesondere in der weiteren Geschäftsfeldverdichtung, um künftig auch in weiteren Netzgebieten möglichst viele Ver- und Entsorgungsnetze aus einer Hand betreiben zu können. Dies gilt neben dem regulierten Strom- und Gasnetzbetrieb insbesondere auch für die nicht-regulierten Geschäftsfelder Wasser, Abwasser, (Fern-)Wärme und Straßenbeleuchtung sowie Telekommunikation. Darüber hinaus ist die Regionetz auch weiterhin für Kooperationen mit anderen Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibern offen. Weitere wirtschaftliche Chancen ergeben sich aus dem Umstand, dass sämtliche von der Regionetz geführten regulatorischen Beschwerdeverfahren im Fall des Obsiegens lediglich zu Anpassungen zugunsten der Regionetz führen können und keine Verschlechterungen zu den bisherigen Erlösobergrenzenansätzen möglich sind. Gesamtrisiko Die Überprüfung des gegenwärtigen Risikoszenarios führt zu der Erkenntnis, dass im Geschäftsjahr keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen bestanden haben und aus heutiger Sicht auch in absehbarer Zukunft nicht erkennbar sind. Prognosebericht Gemäß den von den jeweiligen Regulierungsbehörden erteilten Bescheiden über die Festsetzung von Erlösobergrenzen haben die Netzbetreiber jährlich zum 01.01. eines Jahres die Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 3 Satz 1 ARegV anzupassen und die hieraus resultierenden Netzentgelte samt Verprobungsrechnung sowie die schriftliche Dokumentation der Entgeltermittlung bei den Regulierungsbehörden vorzulegen. Die Regionetz GmbH hat diese Daten für die Erlösobergrenze des Jahres 2019 am 27.12.2018 für den Strom- und Gasbereich an die Bundesnetzagentur übermittelt. Eine Rückmeldung der Behörden hierzu steht bis zum heutigen Tage noch aus. Nachdem die Kostenprüfung für den Gasbereich als Ausgangsgröße für die Erlösobergrenzenfestlegung der dritten Regulierungsperiode von der Landesregulierungsbehörde bereits zum Anfang des Jahres abgeschlossen wurde, erhielten die bisherige INFRAWEST und die bisherige regionetz zuletzt im November 2018 aktualisierte Effizienzwerte von der Landesregulierungsbehörde mitgeteilt. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegen weder für die ehemalige INFRAWEST GmbH noch für die ehemalige regionetz GmbH verbindliche Bescheide zur Erlösobergrenzenfestlegung für die Jahre 2018 bis 2022 vor. Zu den im Jahr 2017 gestellten Kostenanträgen für die dritte Regulierungsperiode im Strombereich liegt mittlerweile das Ausgangsniveau zur Ermittlung der Erlösobergrenzen der Jahre 2019-2023 als Ergebnis der Kostenprüfung für beide ehemaligen Unternehmensteile vor. Im Dezember erhielt die Regionetz für beide ehemaligen Unternehmensteile das förmliche Anhörungsverfahren zur Festlegung der Erlösobergrenzen für die 3. Regulierungsperiode. Eine entsprechende Stellungnahme wurde seitens der Regionetz am 25.01.2019 an die Bundesnetzagentur übermittelt. Mit dem Abschluss des Festlegungsverfahrens ist in den nächsten Monaten zu rechnen. Das Risiko einer deutlichen Ergebnisabweichung durch eine Versorgungsunterbrechung, wie sie im Jahr 2013 bei der ehemaligen INFRAWEST aufgetreten ist und einen daraus resultierenden deutlichen Anstieg der vorgelagerten Netzkosten wurde durch die im Jahr 2016 in Betrieb gesetzte weitere Hochspannungstrasse deutlich reduziert. Zur internen Steuerung des Unternehmens werden die folgenden bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, herangezogen:
Bei den Netzausspeisungen wird im Strombereich bereinigt um entsprechende Witterungseffekte eine weitgehend konstante Entwicklung in den kommenden Jahren erwartet. Für den Gasbereich ergibt sich infolge erwarteter zusätzlicher Erschließungsgebiete und der zunehmenden Verdichtung des bestehenden Gasnetzes eine leicht steigende Netzausspeisung. Die Gesamtleistung der Regionetz GmbH wird im Jahr 2019 mit Beginn der dritten Regulierungsbehörde deutlich auf etwa 396 Mio. € ansteigen. Im Jahr 2020 wird ein weiterer Anstieg auf etwa 405 Mio. € erwartet. Insgesamt wird für die Jahre 2019 und 2020 ein Jahresergebnis von 44,0 bzw. 47,3 Mio. € erwartet, dass nach Abzug der Ausgleichszahlung an den außenstehenden Gesellschafter EWV sowie den darauf anfallenden Steuern im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags an die STAWAG abgeführt wird.
Aachen, den 31. Januar 2019 Regionetz GmbH Axel Kahl, Geschäftsführer Stefan Ohmen, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Anhang für das Geschäftsjahr 2018I. Allgemeine GrundlagenDie Regionetz GmbH (vormals INFRAWEST GmbH) ist eine regionale Netzgesellschaft mit Sitz in der Stadt Aachen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter der HRB 12668 eingetragen. Die Gesellschaftsanteile der Regionetz GmbH liegen zu 50,8 % bei der Stadtwerke Aachen AG, Aachen (STAWAG) sowie zu 49,2 % bei der Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Stolberg (EWV). Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom 07.07.2005, zuletzt geändert am 17.12.2018, aufgestellt. Die Regionetz wird in den handelsrechtlichen Konzernabschluss der der Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen, Aachen (E.V.A.) (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der handelsrechtliche Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der E.V.A. werden im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Auf Grund dessen entfällt die Pflicht für die Regionetz GmbH einen eigenen Konzernabschluss aufstellen zu müssen. Weiterhin wird die Gesellschaft in die Konzernabschlüsse der innogy SE (kleinster Konsolidierungskreis) und der RWE AG, Essen (größter Konsolidierungskreis) einbezogen, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt werden. Der Konzernabschluss der innogy SE und der RWE AG werden beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend der Vorschriften des § 266 Absätze 1 und 2 HGB. Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend der Vorschriften des § 266 Absätze 1 und 2 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB vorgenommen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Aus Gründen der Darstellungsklarheit haben wir von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einzelne Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen. Gesellschaftsrechtliche Veränderungen im Geschäftsjahr 2018 Im Geschäftsjahr 2018 wurden ein Ausgliederungs- und Übernahmevertrag mit dem Teilbetrieb "Netze/Netzservices" der STAWAG sowie eine Verschmelzung mit der RegioTemp GmbH, die im Eigentum der EWV stand, vollzogen. In einem ersten Schritt hat die Gesellschafterversammlung am 12. Juli 2018 der Übernahme von Teilen des Vermögens der STAWAG (hier: Netze und Netzservices) in Verbindung mit einer Kapitalerhöhung um 483 T€ auf 508 T€ zugestimmt. In einem zweiten Schritt stimmte die Gesellschafterversammlung mit gleichem Datum der Verschmelzung mit der RegioTemp GmbH, Eschweiler, in Verbindung mit einer weiteren Kapitalerhöhung in Höhe von 492 T€ zu. Die Übernahme und Verschmelzung wurden jeweils rückwirkend mit Wirkung zum 01. Januar 2018 durchgeführt. Die Übernahme und Verschmelzung hat bei der aufnehmenden Gesellschaft Regionetz GmbH zu grundlegenden und signifikanten Änderungen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt. Die weithin sichtbarste Veränderung erfolgte im Anlagevermögen mit den Zugängen des Leitungsnetzes. Hier ist der Wechsel des Geschäftsmodells vom Pachtmodell hin zum Eigentumsmodell am besten sichtbar. Korrespondierend dazu erhöhen sich die Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung um mehr als das Zwanzigfache. Die nachfolgende Überleitung zeigt die Buchwerte zum 01. Januar 2018 nach Übernahme und Verschmelzung vor Konfusion der Forderungen und Verbindlichkeiten:
Eine Vergleichbarkeit mit den in der Bilanz aufgeführten Vorjahreszahlen in Sinne des § 265 Abs. 1 Satz 2 HGB ist nur eingeschränkt mit den Buchwerten nach Übernahme und Verschmelzung möglich. Eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht möglich. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich erhaltener Kapitalzuschüsse sowie abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde daher Gebrauch gemacht. Das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge werden linear vorgenommen. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Im Rahmen des Jahresabschluss wurde eine Harmonisierung der Nutzungsdauern vorgenommen. Dabei wurden Bestandsanlagen der RegioTemp, deren Nutzungsdauern durch amtl. AfA-Tabellen geprägt waren, den Nutzungsdauern der Regionetz nach StromNEV, GasNEV angeglichen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 € werden sofort als Aufwendungen behandelt. Ab 250 € bis 800 € werden die Wirtschaftsgüter aktiviert und am Ende des Jahres sofort abgeschrieben. Zähler und Regler werden unabhängig von den Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Innerhalb der Finanzanlagen sind die unverzinslichen Arbeitnehmerdarlehen mit den Barwerten ausgewiesen und entsprechend der Laufzeit abgezinst. Die Bewertung der übrigen Posten des Finanzanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. bei einer dauernden Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungskosten, die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten sowie den fertigungsveranlassten Werteverzehr des Anlagevermögens. Erhaltene Anzahlungen sind mit dem Nennwert bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Netzentgelten sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet. Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert bilanziert. Aufgrund einer bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft mit der E.V.A. werden potentielle aktive latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft, sondern bei der Organträgerin bilanziert, bewertet und ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank für Dezember des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz im Dezember 2018 beträgt 3,21 % (Vorjahr 3,68 %). Auf Basis eines 7-Jahresdurchschnittszinssatzes ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 16.779 T€, der mangels einer Gewinnverwendung aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages nicht ausschüttungsgesperrt sein kann und ferner gemäß gesetzlicher Regelung nicht ergebnisabführungsgesperrt ist. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Zudem wurden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen unterstellt.
Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrags bzw. der Selbstkosten bewertet werden. Sonstige Rückstellungen beinhalten u.a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen sowie für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels Projected-Unit-Credit-Methode durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 20018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 2,32 % p. a. (Vorjahr: 2,80 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,30 % p. a. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter der Anwendung der Durations Methode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,43 % p. a. und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,10 % p. a. Der Ausweis der Auf- und Abzinsung erfolgt unter Zinsertrag bzw. Zinsaufwand. Das angenommene Renteneintrittsalter wurde auf 65 Jahre festgelegt. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese betreffen vor allem vereinnahmte Baukostenzuschüsse (einschließlich Hausanschlusskosten), die linear über einen Zeitraum von 20 Jahren ratierlich aufgelöst werden. Aufgrund einer bestehenden ertragssteuerlichen Organschaft mit der E.V.A. werden potentielle passive latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft, sondern bei der Organträgerin bilanziert, bewertet und ausgewiesen. II. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Unter den sonstigen Ausleihungen werden unverzinsliche Wohnungsbaudarlehen an Betriebsangehörige ausgewiesen. (2) Vorräte
Als unfertige Leistungen werden u.a. noch nicht abgeschlossene Bauaufträge und Dienstleistungen ausgewiesen. Überleitung der unfertigen Leistungen zur Bestandsveränderung:
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus dem Cash Pool mit der EWV in Höhe von 15.199 T€. Eine Forderung in Höhe von 1.958 T€ wird gegenüber der STAWAG ausgewiesen, die sowohl die Definition des Gesellschafters wie auch des verbundenen Unternehmens erfüllt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen zur Gänze auf Liefer- und Leistungsbeziehungen. (4) Flüssige Mittel Guthaben bei Kreditinstituten bestehen zum Bilanzstichtag aufgrund der Cash Pool Vereinbarung mit der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH nicht. Der aus der Cash-Pool Vereinbarung zum Bilanzstichtag bestehende positive Saldo wird in den Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen. (5) Eigenkapital
Im Rahmen der Übernahme des Teilbetriebes Netze & Netzservices wurde das gezeichnete Kapital um 483 T€ aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Eine weitere Kapitalerhöhung um 492 T€ erfolgte im Zusammenhang mit der Verschmelzung der RegioTemp GmbH. Das gezeichnete Kapital beträgt nun 1.000 T€ und ist voll eingezahlt. Die STAWAG hält 50,8 % der Anteile an der Gesellschaft. Zwischen den Unternehmen besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die EWV besitzt 49,2 % der Anteile. Sie erhält eine Ausgleichzahlung im Sinne der §§ 304 ff. AktG. (6) Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind zum Jahresende folgende wesentliche Bestandteile enthalten: Verpflichtungen aus dem Personalbereich (12.667 T€), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (7.450 T€) Rückstellungen für regulatorische Verpflichtungen wie Regulierungskonto und Netzentgeltbefreiungen (1.496 T€) sowie Rechtsstreitigkeiten (400 T€). (7) Verbindlichkeiten
Wesentliche unter den Verbindlichkeiten ausgewiesene Beträge betreffen Verpflichtungen aus der Vergütung an Anlagenbetreiber gemäß EEG und KWK. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren aus der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrages mit der STAWAG sowie der Ausgleichszahlung an die EWV. Die STAWAG erfüllt sowohl die Definition des Gesellschafters wie auch die des verbundenen Unternehmens. (8) Bewertungseinheit / Zinsswap Im Geschäftsjahr wurden ein derivatives Finanzinstrument (Zinsswap) zur Absicherung künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen (EURIBOR) Darlehen verwendet. Dem Zinsswap liegt ein Grundgeschäft mit vergleichbarem, gegenläufigem Risiko unter Anwendung der Einfrierungsmethode zugrunde. Die Bedingungen von Darlehen und Zinsswap entsprechen einander in allen wesentlichen Punkten.
(9) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestanden geschätzte sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Verträgen über kaufmännische Dienstleistungen sowie energiewirtschaftliche und IT-Dienstleistungen in Höhe von insgesamt ca. 275,6 Mio. € (davon gegenüber verbundenen Unternehmen ca. 127,1 Mio. €). Die Verträge haben alle eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2027. Es bestehen Verpflichtungen aus Leasing Verträgen mit Angaben zur Restlaufzeit:
Das Bestellobligo für Investitionen beträgt 7.700 T€. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland getätigt. Davon entfallen 4.772 T€ auf periodenfremde Erlöse (2) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus Garantieleistungen seitens der Gesellschafter in Höhe von 4.437 T€ (Vorjahr 0 T€), aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 2.948 T€ (Vorjahr 25 T€) sowie Versicherungsentschädigungen in Höhe von 468 T€ (Vorjahr 0 T€). (3) Materialaufwand Der Materialaufwand beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für vorgelagerte Netzentgelte (einschließlich KWK-Aufschlag), Mehr-/Mindermengenabrechnungen, EEG/KWK-Einspeisevergütungen, Konzessionsabgaben (im Vorjahr noch unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen 12.201 T€) sowie für Dienstleistungsverträge. Davon entfallen 4.025 T€ auf periodenfremden Materialaufwand. (4) Personalaufwand
Die Regionetz GmbH ist Beteiligte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit Sitz in Karlsruhe. Die Mitgliedsunternehmen unterliegen der jeweiligen Satzung der VBL. Die hierüber versicherten Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Versorgungs- und Versicherungsrenten, Sterbegelder sowie Abfindungen. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der VBL besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf die Regionetz GmbH entfallenden Vermögen der VBL. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen Daten der ausgeschiedenen Mitarbeiter werden von der Regionetz nicht vorgehalten. Der Umlagesatz bis zum 30.06.2018 betrug 8,16% und ab dem 01.07.2018 8,26% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, davon trägt der Arbeitgeber 6,45 %. Die Summe des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts betrug im Berichtszeitraum 13.391 T€. (5) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. (6) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für IT-Dienstleistungen in Höhe von 8.835 T€, Wertminderungen von Forderungen in Höhe von 4.141 T€ sowie Aufwendungen für Beratung (1.358 T€) und Versicherungen (1.028 T€). (7) Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen resultieren in Gänze aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der STAWAG Abwasser GmbH, der phasengleich vereinnahmt wurde. (8) Zinsergebnis Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Zinsen aus der Aufzinsung von langfristigen Pensionsrückstellungen in Höhe von 10.081 T€ (Vorjahr 28 T€). Weiterhin stammen Zinsen in Höhe von 198 T€ (Vorjahr 127 T€) aus der Verzinsung des Darlehens mit der Sparkasse Aachen sowie für den dazugehörigen Zins-Swap. (9) Steuern von Einkommen und Ertrag Ertragssteuern fallen auf Grund des Ergebnisabführungsvertrages mit der STAWAG auf Organgesellschaftsebene nicht an. Die ausgewiesenen Steuern von Einkommen und Ertrag entsprechen der Versteuerung von 20/17 auf die an Minderheitsgesellschafter gezahlte Ausgleichszahlung im Sinne des §16 KStG. IV. Sonstige Angaben(1) Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für die Jahresabschlussprüfung im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB beträgt € 131.250. (2) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen § 285 Nr. 21 HGB Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 01.01.-31.12.18:
(3) Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB
(4) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Berichtsjahr wurden - zusätzlich zu den unter (2) gemachten Angaben - folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieverteilung herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind getätigt: Aus den Pacht- und Dienstleistungsverträgen zu den Stromversorgungsnetzen in Rösrath und Wachtberg ergaben sich Aufwendungen in Höhe von 2.262 T€. (5) Angaben gemäß § 6 Abs. 3 S. 7 EnWG Die Tätigkeiten der Gesellschaft umfassen die Strom- und Gasverteilung (Vermarktung von Netzkapazitäten) sowie die sonstigen Aktivitäten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors (Betrieb, Wartung und Ausbau von Versorgungsnetzen, insbesondere von Strom-, Gas- und Wassernetzen) und außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors (energienahe Dienstleistungen). Sämtliche Buchungen des Unternehmens werden mit tätigkeitsbezogenen Zusatzkontierungen, wie Kostenstellen, Aufträgen und Segmenten, versehen, die eine Kontentrennung und damit die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach dem Energiewirtschaftsgesetz ermöglichen. Für den Großteil der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt damit eine direkte Zuordnung der Beträge zu den betreffenden Tätigkeiten. Für Geschäftsvorfälle, die den Tätigkeiten nicht oder nur mit nicht vertretbarem Aufwand direkt zugeordnet werden können, erfolgt eine sachgerechte Schlüsselung. Hierbei gelangen die erfolgswirksamen Werte zunächst in einen zentralen Bereich, der verursachungsgerecht, das heißt in Abhängigkeit der bei den Geschäftsvorfällen mitgegebenen Kostenstellen und Aufträge, auf die Tätigkeiten verteilt wird. Die den Geschäftsvorfällen zugehörigen Bilanzposten werden im Rahmen der Umlage und Verteilung spiegelbildlich durch die Bildung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Tätigkeiten zugeordnet (Saldo-Null-Verrechnung). - (6) Angabe der Geschäftsführerbezüge Auf Grundlage des § 108 Abs. 9 GO NRW in Verbindung mit § 2 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages sind die Bezüge der Geschäftsführung anzugeben. Herr Stefan Ohmen erhält für das Geschäftsjahr 2018 eine Gesamtvergütung in Höhe von T€ 244 sowie Herr Axel Kahl in Höhe von T€ 281. Für die Bezüge des Aufsichtsrats wurden für das abgelaufene Geschäftsjahr T€ 20 zurückgestellt. (7) Nachtragsbericht Es sind keine Ereignisse nach dem Stichtag eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Organe der Gesellschaft (1) Aufsichtsrat Gem. § 5 Abs. 1 Buchst. c) des Gesellschaftsvertrags der Regionetz hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:
(2) Geschäftsführer
Aachen, den 31.01.2019 Regionetz GmbH Stefan Ohmen, Geschäftsführer Axel Kahl, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2018 Regionetz HGB
Ergänzende Angaben zur Rechnungslegung nach § 6 Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2018der Regionetz GmbHVorbemerkungGemäß § 6 b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gem. § 6 b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei in der internen Rechnungslegung die Regeln der Zuordnung einschließlich der angewandten Abschreibungsmethoden anzugeben. Bei Regionetz gehören zu den unter § 6 b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG aufgezählten Tätigkeiten die Elektrizitätsverteilung und die Gasverteilung. (1) Elektrizitätsverteilung Regionetz ist Eigentümerin von Stromnetzen und übernimmt gleichzeitig hierfür und für eine Reihe gepachteter Stromnetze die Netzbetreiberfunktion. Unter Elektrizitätsverteilung werden die hiermit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten erfasst. (2) Gasverteilung Regionetz ist Eigentümerin von Gasnetzen und übernimmt gleichzeitig hierfür die Netzbetreiberfunktion. Unter Gasverteilung werden die hiermit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten erfasst Zuordnungsregeln und Abschreibungsmethoden(1) Abschreibungsmethoden Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Geringwertige Anlagegüter bis einschließlich 250 € werden sofort als Aufwendungen behandelt. Ab 251 € bis 800 € werden die Anlagegüter ins Anlagevermögen übernommen und im Wirtschaftsjahr des Zugangs abgeschrieben und ausgebucht. Zähler und Regler werden unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben. (2) Zuordnungsregeln Im Regelfall erfolgt in den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen eine direkte Zuordnung zu den Unternehmenstätigkeiten. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist oder aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar erscheint, wird eine Zuordnung durch sachgerechte Schlüssel vorgenommen. Die Zuordnung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgt direkt anhand der gebuchten Kostenstelleninformation. Die Vorräte enthalten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die mit dem Materialaufwandsschlüssel (MA1) auf die Sparten verteilt werden sowie unfertige Erzeugnisse und Leistungen, die direkt den Tätigkeiten zugeordnet werden. Die Bestandsveränderung ist auf Grund der Verschmelzung mit der RegioTemp und dem Teilbetrieb Netze der STAWAG nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen die Verteilungstätigkeiten und werden, wenn möglich, direkt zugeordnet, ansonsten mit dem Netzerlösschlüssel (UE2) verteilt. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungsunternehmen und Gesellschafter beinhalten Forderungen aus dem Cash Pool sowie Abrechnungen von Baumaßnahmen. Es erfolgt eine direkte Zuordnung zu den sonstigen Tätigkeiten. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten insbesondere Forderungen aus an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen gegen den Übertragungsnetzbetreiber sowie Forderungen aus Schadensersatzansprüchen; diese Forderungen wurden direkt zugeordnet. Daneben werden Steuererstattungsansprüche ausgewiesen, die im Wesentlichen direkt den Sparten zugeordnet werden konnten. Ein Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind nicht vorhanden. Das Eigenkapital, bestehend aus gezeichnetem Kapitel und Kapitalrücklage, wird den Sparten über den Anlagevermögensschlüssel (AV1) zugeordnet. Rückstellungen für Pensionen, Jubiläumszuwendungen und Altersteilzeit werden nach BilMoG bewertet. Die Pensionsrückstellungen werden auf Grundlage der den Tätigkeiten zuordenbaren Arbeitszeitanteilen der pensionsberechtigten Mitarbeiter der Regionetz verteilt. Die Rückstellungen für Jubiläen und Altersteilzeit werden wie die anderen sonstigen Rückstellungen im Personalbereich nach dem Personalschlüssel (PE2) verteilt. Die übrigen Rückstellungen werden - sofern möglich - direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Übergreifende Rückstellungen wurden im Wege eines Materialaufwandschlüssels (MA1), eines Personalschlüssels (PE2) sowie eines Personalaufwandschlüssels (PA1) zugeordnet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden im Wesentlichen direkt auf der Grundlage einer Auswertung der offenen Posten den Tätigkeiten zugeordnet. Ist eine direkte Zuordnung nicht möglich, findet der Materialaufwandschlüssel (MA1) Anwendung. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen betreffen überwiegend Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten gegen Unternehmen des E.V.A.-Konzerns. Die Zuordnung erfolgt direkt oder anhand des Materialaufwandschlüssels (MA1). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten unter Anderem saldierte Steuerverbindlichkeiten (Umsatz- und Vorsteuer), die mit dem Umsatzerlösschlüssel (UE1) sowie Materialaufwandsschlüssel (MA1) verteilt werden. Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern werden mit dem Personalaufwandsschlüssel (PA1) den Tätigkeiten zugeordnet. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskostenbeiträge der Kunden. Diese werden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Ergänzende Angaben zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2018der Regionetz GmbH- Elektrizitätsverteilung -Erläuterungen zur Bilanz( 1 ) Restlaufzeiten der Forderungen und Mitzugehörigkeitsvermerk Im Bereich der Elektrizitätsverteilung bestehen zum 31.12.2018 Forderungen i. H. v. T€ 25.561 (Vorjahr T€ 7.796), die ausschließlich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen sind. Diese beinhalten im Wesentlichen Stromdurchleitungsentgelte; dabei sind Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch mit den Forderungen verrechnet worden. Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. ( 2 ) Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und Mitzugehörigkeitsvermerk Verbindlichkeiten bestehen im Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung zum 31.12.2018 in Höhe von T€ 26.509 (Vorjahr T€ 7.126). Gegenüber Kreditinstituten bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.463 T€. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 13.911 beinhalten insbesondere Verpflichtungen gegenüber Einspeisern. Auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen hiervon T€ 412, die aus Liefer- und Leistungsbeziehungen stammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 2.412 und resultieren aus der Gewinnverwendung. Zusätzlich bestehen in diesem Tätigkeitsbereich zum Bilanzstichtag sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 5.311, die mit T€ 1.869 auf Steuern und mit T€ 0 auf soziale Sicherheit entfallen. Sämtliche Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (T€ 425 kleiner / T€ 4.037 größer ein Jahr) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (wie im Vorjahr). Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungVom Personalaufwand entfallen T€ 1.997auf Altersversorgung. Aus den Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Gesellschaftern sind der Sparte Elektrizitätsverteilung im Geschäftsjahr 2018 T€ 155 anteilig zugeordnet. Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen sind diesem Tätigkeitsbereich i. H. v. T€ 2.865 zugeordnet. (Vorjahr T€ 17). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die finanziellen Verpflichtungen i. H. v. T€ 6.000 (Vorjahr T€ 14.413) resultieren aus Dienstleistungs- und Pachtverträgen mit Gesellschaftern. Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2018 bestehen keine Haftungsverhältnisse. Ergänzende Angaben zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2018der Regionetz GmbH- Gasverteilung -Erläuterungen zur Bilanz( 1 ) Restlaufzeiten der Forderungen und Mitzugehörigkeitsvermerk Im Bereich der Gasverteilung bestehen zum 31.12.2018 Forderungen i. H. v. T€ 12.644 (Vorjahr T€ 1.217), die ausschließlich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen sind. Diese beinhalten im Wesentlichen Gasdurchleitungsentgelte mit assoziierten und fremden Händlern; dabei sind Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch mit den Forderungen verrechnet worden. Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. (2 ) Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und Mitzugehörigkeitsvermerk Verbindlichkeiten bestehen im Tätigkeitsbereich Gasverteilung zum 31.12.2018 in Höhe von T€ 14.396 (Vorjahr T€ 981). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2018 auf insgesamt T€ 2.623. Auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen hiervon T€ 215, die aus Liefer- und Leistungsbeziehungen stammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 5.827 und resultieren aus der Gewinnverwendung. Zusätzlich bestehen in diesem Tätigkeitsbereich zum Bilanzstichtag sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 5.732; , die mit T€ 4.887 auf Steuern und mit T€ 0 auf soziale Sicherheit entfallen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (wie im Vorjahr). Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungVom Personalaufwand entfallen T€ 1.677 auf Altersversorgung. Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen sind diesem Tätigkeitsbereich i. H. v. T€ 2.071 zugeordnet. (Vorjahr T€ 5). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die finanziellen Verpflichtungen betragen zum Bilanzstichtag T€ 0 (Vj.: T€ 7.155). Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2018 bestehen keine Haftungsverhältnisse,
Aachen, den 31.01.2019 Regionetz GmbH Stefan Ohmen, Geschäftsführer Axel Kahl, Geschäftsführer ElektrizitätsverteilungTätigkeiten-Bilanz nach § 6 b EnWG zum 31. Dezember 2018Aktiva
Elektrizitätsverteilung
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2018
EUR |
2018
EUR |
2017
EUR |
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| 1. Umsatzerlöse | 219.064.034,66 | 104.855.518,29 | |
| 2. Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -701.971,22 | 0,00 | |
| 3. andere aktivierten Eigenleistungen | 4.259.487,19 | 0,00 | |
| 4. sonstige betriebliche Erträge | 4.327.577,77 | 147.845,04 | |
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -47.695.193,76 | -34.566.038,30 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -122.229.416,28 | -59.292.316,84 | |
| -169.924.610,04 | -93.858.355,14 | ||
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -19.563.999,34 | -1.646.196,16 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für | -5.732.004,64 | -280.097,57 | |
| Altersversorgung und für Unterstützung | |||
| -25.296.003,98 | -1.926.293,73 | ||
| 7. Abschreibungen | -7.827.211,72 | -519.707,72 | |
| 8. sonstige betriebliche Aufwendungen | -13.854.298,30 | -18.529.784,15 | |
| 9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 6.737,45 | 0,00 | |
| 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 32.466,09 | 0,00 | |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -3.180.833,06 | -76.863,86 | |
| 12. Steuern von Einkommen und vom Ertrag | -372.177,01 | 0,00 | |
| 13. Ergenis nach Steuern | 6.533.197,82 | -9.907.641,27 | |
| 14. sonstige Steuern | -85.331,70 | -47.466,30 | |
| 15. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter | -1.998.802,39 | 0,00 | |
| 16. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages | |||
| abgeführter Gewinn / Erträge aus Verlustübernahme (Vorjahr) | -4.449.063,73 | 9.955.107,57 | |
| 15. Ertrag aus Verlustübernahme | 0,00 | 0,00 | |
| 17. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
Aktiva
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
|
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte | 2.602.985,80 | 728.622,40 | |
| 2. geleistete Anzahlungen | 324.348,84 | 0,00 | |
| 2.927.334,65 | 728.622,40 | ||
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 3.416.113,82 | 0,00 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 124.406.210,57 | 0,00 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.437.519,39 | 4.536,38 | |
| 4. Anlagen im Bau | 7.685.674,06 | 0,00 | |
| 136.945.517,83 | 4.536,38 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| Sonstige Ausleihungen | 112.542,24 | 0,00 | |
| 112.542,24 | 0,00 | ||
| 139.985.394,72 | 733.158,78 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | |||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 381.325,53 | 0,00 | |
| 381.325,53 | 0,00 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12.643.742,95 | 0,00 | |
| 2. Forderungen gegen Gesellschafter | 0,00 | 959.625,79 | |
| 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 35.947,26 | |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 443.337,69 | 221.537,03 | |
| 13.087.080,64 | 1.217.110,08 | ||
| 13.468.406,17 | 1.217.110,08 | ||
| C. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 0,00 | 233,54 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 0,00 | |
| 153.453.800,88 | 1.950.502,40 | ||
|
Passiva |
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| 31.12.2018
EUR |
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
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| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 382.832,82 | 6.875,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 102.681.094,78 | 742.500,00 | |
| 103.063.927,59 | 749.375,00 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 13.939.429,23 | 37.176,58 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 6.914,51 | 0,00 | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 7.449.764,43 | 182.573,74 | |
| 21.396.108,16 | 219.750,32 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.622.554,62 | 9.511,46 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 215.120,69 | 0,00 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 5.826.714,78 | 0,00 | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 5.731.885,65 | 971.865,62 | |
| 14.396.275,74 | 981.377,08 | ||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 14.597.489,39 | 0,00 | |
| 153.453.800,88 | 1.950.502,40 |
|
2018
EUR |
2018
EUR |
2017
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 79.156.807,87 | 28.823.975,92 | |
| 2. Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -779.843,76 | 0,00 | |
| 3. andere aktivierten Eigenleistungen | 2.835.159,99 | 0,00 | |
| 4. sonstige betriebliche Erträge | 3.609.563,61 | 42.212,21 | |
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -10.457.432,08 | -1.390.666,99 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -26.919.865,18 | -25.469.860,00 | |
| -37.377.297,26 | -26.860.526,99 | ||
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -12.682.412,52 | -518.343,41 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für | -4.234.062,62 | -88.195,29 | |
| Altersversorgung und für Unterstützung | |||
| -16.916.475,13 | -606.538,70 | ||
| 7. Abschreibungen | -5.224.976,92 | -197.343,91 | |
| 8. sonstige betriebliche Aufwendungen | -6.630.632,66 | -3.153.102,26 | |
| 9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 6.582,26 | 0,00 | |
| 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 29.308,48 | 0,00 | |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.187.559,83 | -29.199,24 | |
| 12. Steuern von Einkommen und vom Ertrag | -899.006,33 | 0,00 | |
| 13. Ergenis nach Steuern | 15.621.630,31 | -1.980.522,97 | |
| 14. sonstige Steuern | -46.588,44 | -45.711,81 | |
| 15. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter | -4.828.175,76 | 0,00 | |
| 16. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages | |||
| abgeführter Gewinn / Erträge aus Verlustübernahme (Vorjahr) | -10.746.866,11 | 2.026.234,78 | |
| 17. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
An die Regionetz GmbH, Aachen
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Regionetz GmbH, Aachen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Regio-netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 einschließlich der Angaben zu den Regeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind - geprüft.
Nach unserer Beurteilung
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wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 in allen wesentlichen Belangen erfüllt und |
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entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG. |
Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Essen, den 31. Januar 2019
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Stephan Schims, Wirtschaftsprüfer
ppa. Thomas Brunke, Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde am 10.04.2019 festgestellt.
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