Dortmunder Stadtwerke Servicegesellschaft mbH
Selbe AdressePrivate Wach- und Sicherheitsdienste für Veranstaltungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Madlen Spinzig seit 5.3.2025 | Prokura |
Jörg Jacoby seit 27.2.2025 | Vorsitzender des Vorstands |
Eva Blankenberg seit 20.1.2025 | Prokura |
Oliver Thomas Watta seit 20.1.2025 | Prokura |
Ulrich Franz Helmut Jaeger seit 23.11.2022 | Vorstandsmitglied |
Thomas Kintgen seit 23.11.2022 | Prokura |
Ilka Dr. Homberger seit 4.1.2022 | Prokura |
Ralf-Peter Habbes seit 23.4.2014 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dortmunder Stadtwerke AktiengesellschaftDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen der Gesellschaft Die Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft (DSW21) ist das Infrastrukturunternehmen für Dortmund. Mit seinen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften bietet DSW21 bürgernahe Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern »Mobilität und Logistik«, »Energie und Wasser«, »Lebensräume« sowie »Datennetze« an. Gegenstand der Gesellschaft ist gemäß der Satzung von DSW21 die Beförderung von Personen und Gütern, die Gewinnung beziehungsweise die Erzeugung, der Bezug und die Lieferung von Energie und Wasser, die Durchführung von Aufgaben der Entsorgung, die Betätigung auf dem Gebiet der Telekommunikation sowie die Entwicklung und Vermarktung von Grundstücken. Diese zu erfüllenden Aufgaben sind teilweise auf Tochter- und Beteiligungsgesellschaften übertragen. Aktionäre von DSW21 sind die Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH mit einer Beteiligung von 94,9 % und die Stadt Dortmund mit einer Beteiligung in Höhe von 5,1 %. Die Beteiligungen von DSW21 sind im Anhang aufgeführt. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung prognostiziert eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage für die Zukunft und lässt somit Gutes hoffen. Jedoch bietet die wirtschaftliche Situation immer noch Anlass zur Sorge: Aufgrund des andauernden russischen Angriffskriegs besteht weiterhin die Gefahr für die europäische Freiheits- und Sicherheitsordnung und belastet nach wie vor die deutsche Wirtschaft. Deutschland schaffte es mit einer Kraftanstrengung in den vergangenen zwei Jahren die Energieversorgung zu sichern und sich von der russischen Abhängigkeit zu lösen. Die Energiepreise sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken, sie liegen aber noch über dem Vorkrisenniveau. Eine noch größere Herausforderung waren jedoch auch die Folgewirkungen des Krieges, die sich in der stark gestiegenen Inflation und die dadurch bedingten Zinssteigerungen der EZB äußerten. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen wurde auch durch einen recht hohen Krankenstand in Deutschland gedämpft. In Summe führten diese Entwicklungen zu einem Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes: Die deutsche Wirtschaft schrumpfte im Jahr 2023 um 0,3 %. Für das Jahr 2024 prognostiziert die Bundesregierung einen Zuwachs des Bruttoinlandprodukts von 0,2 %. Ebenso wird erwartet, dass sich der Anstieg der Verbraucherpreise mit einer jahresdurchschnittlichen Rate von 5,9 % in 2023 auf 2,8 % deutlich abschwächt. Kräftig steigende Tariflöhne und Lohnabschlüsse sowie auch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns und die Erhöhung des Bürgergelds stärken die Einkommensentwicklung. Insbesondere Geringverdienende profitieren von der damit einhergehenden stärkeren Kaufkraft. Gerade in Verbindung mit einer stabilen Beschäftigungsentwicklung könnte dies zu einem Anstieg des privaten Verbrauchs von 1,1 % führen. Mit knapp 46 Millionen erwerbstätigen Personen im vergangenen Jahr wurde ein historischer Höchststand der Erwerbstätigenzahl erreicht. Dieser Trend des Beschäftigungsaufbaus wird sich im Jahr 2024 noch fortsetzen, auch wenn die Zahl der Arbeitslosen auf rd. 2,7 Mio. geschätzt wird (Jahreswirtschaftsbericht 2023 der Bundesregierung). Während bundesweit die Arbeitslosenquote im Dezember 2023 mit einem Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte bei 5,7 % lag, beläuft sich die Arbeitslosenquote in Dortmund auf 11,5 %. Ende 2023 waren in Dortmund 37.301 Menschen arbeitslos gemeldet. Das waren rd. 2.409 mehr als im Dezember 2022. Dieser Trend im Dortmunder Arbeitsmarkt setzt sich ebenfalls in der Jugendarbeitslosigkeit (unter 25 Jahren) fort. Während Ende 2022 noch 2.979 junge Menschen arbeitslos gemeldet waren, stieg die Zahl im Dezember 2023 auf 3.210. Die größte Veränderung im negativen Sinne war allerdings mit einem Plus von 16,9 % bei den über 55-Jährigen zu verzeichnen. Im Jahr 2023 meldeten Dortmunder Arbeitgeber 7.467 neue Stellen, die sich überwiegend auf Gesundheitsberufe, Handelsberufe und - an dritter Stelle im Ranking - auf Verkehrs-/Logistikberufe bezogen. Zugleich gab es im selben Zeitraum 7.824 Stellenabgänge (Arbeitsmarktreport Dezember 2023 - Agentur für Arbeit Dortmund). Die Nachfrage im deutschen ÖPNV ist weiterhin auf der Erholspur. Nach pandemiebedingten Einbrüchen in den letzten Jahren konnten die Fahrgastzahlen - auch bedingt durch das DeutschlandTicket - wieder gesteigert werden. Gemäß dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nutzten im Jahr 2023 rund 9,5 Milliarden Fahrgäste in Deutschland Busse und Bahnen, das sind 8 % mehr als noch im Vorjahr. Bereits rd. 11 Mio. Menschen besitzen in Deutschland ein DeutschlandTicket. Dabei sind 48 % der DeutschlandTicket-Besitzer*innen Neuabonnent*innen (42 % Bartarif-Umsteiger, 6 % Zeitkarten- Umsteiger) und 4% Neukunden, sog. Systemeinsteiger. Jedes fünfte DeutschlandTicket ist ein Jobticket. Der VDV erwartet bis zum Jahr 2026 ein Anwachsen auf bis zu 15 Mio. DeutschlandTicket-Besitzern. Nicht abschließend beantwortet ist allerdings die Frage der Anschlussfinanzierung, auch wenn den Verkehrsunternehmen für das Jahr 2024 die nicht verbrauchten Ausgleichsmittel vom Vorjahr zur Verfügung gestellt werden. Das Fahrgastwachstum geht aktuell nicht mit einem erhöhten Kostendeckungsgrad einher. Auch wenn der aktuelle Fahrgastzuwachs als Erfolg bewertet werden kann, wird der wirtschaftliche Druck auf die Branche zunächst größer, denn die Lücke zwischen den Ticketeinnahmen und der Kostenentwicklung im Betrieb, bedingt durch die Personal-, Strom- und Dieselkosten, klafft weiter auseinander. Dies kann sich jedoch ändern, wenn bei den Neukundenabonnent*innen der "Zenit" überschritten wird (VDV-Jahrespressekonferenz 2024 und weitere Mitteilungen des VDV). Mitarbeitende Durchschnittlicher Bestand an Mitarbeitenden (ohne Vorstände)
Im Jahresdurchschnitt 2023 waren 2.219 Mitarbeitende, darunter 63 Auszubildende, bei DSW21 beschäftigt. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten ist von 12,8 % auf 12,4 % leicht gesunken. Der Anteil von Frauen an der Belegschaft ist leicht gestiegen von 20 % im Jahr 2022 auf 20,2 %. Es ergab sich eine leichte Verschiebung bei der durchschnittlichen Dauer der Unternehmenszugehörigkeit von 16,4 Jahren gegenüber 17,2 im Jahr 2022. Das durchschnittliche Lebensalter der Beschäftigten sank von 47,1 Jahren auf 46,2 Jahre. Die Schwerbehindertenquote sank zwar von 8,5 % auf 8,0 %, sie lag aber unverändert deutlich über der gesetzlichen Quote in Höhe von 5 %. DSW21 wird als sicherer Arbeitgeber mit guten Sozialleistungen und einer attraktiven Altersversorgung sowie pünktlichen Entgeltzahlungen wahrgenommen. Qualifizierte Fachkräfte sowie Fahrer*innen konnten weitgehend bedarfsgerecht rekrutiert werden. So konnte DSW21 96 Busfahrer*innen, darunter 65 Fahreranwärter*innen, für die innerbetriebliche Ausbildung zum/zur Busfahrer*in, und im Stadtbahnbereich insgesamt 41 Fahreranwärter*innen, aufgeteilt in vier Ausbildungskurse, einstellen. 236 Mitarbeitende schlossen im Jahr 2023 mit DSW21 einen Arbeitsvertrag und es wurden 24 Ausbildungsverträge realisiert. 13 junge Menschen wurden nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Aber auch interne Ausschreibungen ermöglichen berufliche Veränderungen, neue Herausforderungen von Mitarbeitenden, Bewegung und neue Perspektiven. DSW21 bildet auf konstantem Niveau - auch für DEW21 und die Stadt Dortmund - junge Menschen auch über den Bedarf hinaus aus und bereitet diese optimal auf das Berufsleben vor. Dabei wird für verschiedene kaufmännische und technische Berufsrichtungen eingestellt. Diese richten sich nach dem Bedarf der Fachbereiche und den betrieblichen Möglichkeiten; neue technologische Entwicklungen werden dabei aufgegriffen und umgesetzt. Die Weiterentwicklung der Mitarbeitenden wird durch Schulungen unterstützt. 2023 wurden insgesamt 72 Kurse als Präsenzseminare, Live-Online-Seminare und Pflichtunterweisungen angeboten, welche sich wie folgt verteilen:
Durch die insgesamt 352 von Mitarbeitenden bei »impulse21« eingereichten Verbesserungsvorschläge konnten rd. 56 Tsd. € eingespart werden. Angaben aufgrund des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24.04.2015 in der Fassung vom 12.08.2021 (Führungspositionen-Gesetz 2): Der Vorstand hatte dem Aufsichtsrat gemäß § 111 Absatz 5 AktG im Juni 2022 empfohlen, den Frauenanteil im Vorstand von DSW21 bis zum 30.06.2027 auf eine Person (= Zielgröße von 25 %) festzulegen. Die Festlegung eines Frauenanteils von 25 % (= 1 Person) für den Vorstand bis zum 30.06.2027 wurde damit begründet, dass es bis zur gesetzten Frist zu personellen Veränderungen kommen würde. Zwischenzeitlich ist der Vorstandsvorsitzende Guntram Pehlke 2023 ausgeschieden und durch die Vorstandsvorsitzende Heike Heim ersetzt worden. Somit ist die Quote aktuell erfüllt (drei männliche, ein weibliches Vorstandsmitglied/-er). Der Aufsichtsrat hatte der Hauptversammlung empfohlen, den Frauenanteil im Aufsichtsrat von DSW21 bis zum 30.06.2027 auf fünf Personen (= Zielgröße von 25 %) festzulegen. Entsprechende Beschlüsse wurden gefasst. Im Aufsichtsrat von DSW21 wurde die Zielgröße in Höhe von 25 % im Jahr 2022 festgelegt. Mit der Wahl am 23./24.05.2023 wurden insgesamt sechs Frauen in das Amt berufen, das sind bei einer Gesamtzahl von 20 Mitgliedern 30 %. 2023 wurde im Jahresverlauf außerdem ein männliches AR-Mitglied durch eine Frau ersetzt. Zurzeit sind somit sieben der 20 Aufsichtsräte weiblich, das entspricht einer Quote von 35 %. Des Weiteren wurde zeitgleich durch den Vorstand von DSW21 beschlossen, den Frauenanteil für die Führungsebene 1 auf eine Person (= Zielgröße 25 %) und den Frauenanteil für die Führungsebene 2 auf mindestens 10 Personen (= Zielgröße von 30 % bis 50 %) festzulegen. Die Frist für das Erreichen der Zielgrößen endet ebenfalls am 30.06.2027. Bei der Festschreibung der Frauenquote für den F1-Bereich/die Prokuristen-Ebene entsprach die Angabe der Zielgröße 25 % einer Person und damit auch dem Status Quo in 2023 (vier Prokuristen*innen, davon eine weiblich = 25 %). Auf der Führungsebene F2 sind mit Stand 31.12.2023 elf von 30 Personen weiblich, sodass die Zielgröße mit rund 37 % erreicht ist. Festlegungen/Zielgrößen von 2022 bezüglich des Frauenanteils zusammengefasst: a) Aufsichtsrat: Empfehlung an die Hauptversammlung 25 % b) Vorstand: 25 % c) Erste Führungsebene: 25 % d) Zweite Führungsebene: 30 - 50 % Steuerungskennzahlen DSW21 nutzt zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten verschiedene Kennzahlen. Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen unter anderem die Einnahmen aus den Ticketverkäufen sowie das Betriebsergebnis Verkehr und das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT). Zur Steuerung der Tochterunternehmen verwendet DSW21 diverse Kennzahlen. Dabei haben die finanziellen Leistungsindikatoren bei den Tochter- und Beteiligungsunternehmen die größte Bedeutung. Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft Geschäftsverlauf Zur Ermittlung der wirtschaftlichen Aussagekraft und der operativen Leistungsfähigkeit von DSW21 wird das EBIT herangezogen. Im Geschäftsjahr 2023 liegt dieser operative Gewinn bei 113 Mio. € und somit um 10,8 Mio. € höher als die Planzahlen vorsahen. Im Geschäftsjahr 2022 lag das EBIT bei 293,1 Mio. €. Das Jahresergebnis 2023 beläuft sich auf 75,1 Mio. € und fällt um rund 0,7 Mio. € höher aus als geplant. Das Jahresergebnis 2022 belief sich auf 252,4 Mio. €. Das DSW21-Ergebnis des Berichtszeitraumes als auch die Abweichungen zum Vorjahr werden maßgeblich durch die zweite Tranche der Übertragung der von DSW21 an DOGEWO21 gehaltenen Anteile an die DSW21-Beteiligungsgesellschaft geprägt. Während sich für das Vorjahr mit der ersten Tranche von 50,1 % Abgangsgewinne in Höhe von 193,2 Mio. € ergaben, beläuft sich der Wert für das Geschäftsjahr 2023 mit der zweiten Tranche von 29,8 % auf 114,9 Mio. €. Zudem wirkt sich die Gewinnübernahme von KSBG i.H. von 69,2 Mio. € positiv auf das Jahresergebnis aus. Eine Ausschüttung von DEW21 bleibt aufgrund der negativen Ergebnisübernahme von stadtenergie aus. Die Verlustübernahme von DEW21 beläuft sich auf 11,7 Mio. € und ist durch die Garantiedividende für Westenergie bedingt. Belastet wird das Jahresergebnis durch die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. Diese basieren auf dem Ist-Gutachten, das einen höheren Versorgungsaufwand infolge des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst und eine Erhöhung der Startgutschriften bei Betriebsrenten berücksichtigt. Während das Plan-Gutachten vom Mai 2022 noch eine Zuführung von 12 Mio. € vorsah, sieht das endgültige Gutachten eine Zuführung für 2023 i.H. von rd. 21 Mio. € vor. Der gestiegene Materialaufwand i.H. von 96,4 Mio. €, das sind rund 38 % mehr gegenüber dem Vorjahr, resultiert maßgeblich aus den Aufwendungen für Strom mit stark angestiegenen Einkaufswerten. Dieser Mehraufwand wurde jedoch weitestgehend mit den Energiebeihilfen i.H. 24,7 Mio. € kompensiert. Für das Geschäftsjahr 2023 hat DSW21 einen Anstieg des betriebsindividuellen Schwerbehindertenquotienten (SBQ) von 4,9 % auf 5,4 % ermittelt. Daraus resultiert für das Geschäftsjahr voraussichtlich ein Anspruch in Höhe von rd. 4,1 Mio. €. Das Verkehrsergebnis beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf -81,3 Mio. € und liegt um 20,2 Mio. € über dem Plan. Aufgrund von ggü. Plan deutlich höheren sonstigen Erträgen liegt das Betriebsergebnis über den Planwerten, allerdings infolge gestiegener Personalkosten von 132 Mio. € auf rd. 141 Mio. € sowie eines gestiegenen Materialaufwands unter dem Vorjahresniveau. Der Aufwandsdeckungsgrad im Verkehrsbereich beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf rund 69 %. Die Gesamt-Betriebsleistung für 2023 beträgt 21,6 Mio. Nutz-Zug- bzw. Nutz-Buskilometer und ist im Vergleich zum Vorjahr nur minimal geringer. Ertragslage Das Geschäftsjahr 2023 weist Umsatzerlöse i.H. von 129,9 Mio. € auf, was einem Anstieg von 17,3 Mio. € ggü. dem Vorjahr entspricht. Dieser Wert wird bestimmt durch die hohen Verkehrserlöse i.H. von 112 Mio. €, die im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls ein Plus von 19,4 Mio. € aufweisen. Es wurden rd. 1 Mio. Zeitkarten und somit rd. 300 Tsd. mehr als noch im Jahr davor verkauft. Die Fahrausweiserlöse liegen mit rd. 99,5 Mio. € insgesamt deutlich über dem noch von der Corona-Pandemie beeinflussten Jahr 2022, aber mit rd. 15,8 Mio. € unter den Planwerten. Der Rücklauf ggü. den Planzahlen ergibt sich aus dem zum 1. Mai 2023 eingeführten DeutschlandTicket und den damit einhergehenden Mindererlösen. Die Fahrausweiserlöse können nur einen Teil der Kosten decken, die bei der Erbringung des öffentlichen Nahverkehrsangebotes bei den Verkehrsunternehmen anfallen. Sonstige Umsatzerlöse durch Leistungen an Dritte sowie Miet- und Grundstückserträge belaufen sich auf 16,5 Mio. €. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen konnte ein Wert von 184,5 Mio. € erzielt werden; der Vorjahreswert lag bei 327,9 Mio.€. Im Wesentlichen werden die Erträge durch die anteiligen Abgangsgewinne für die Anteilsübertragung DOGEWO21 an die DSW21-Beteiligungsgesellschaft mit 114,9 Mio. €, die Ausgleichszahlungen von Bund und Ländern für die Finanzierung des DeutschlandTickets i.H. von 24,7 Mio. € sowie die Energiebeihilfen i.H. von 24,7 Mio.€ bestimmt. Die Energiebeihilfe umfasst dabei die ab dem 01.01.2023 greifenden Erträge aus der Energiepreisbremse sowie eine Ausgleichszahlung des Landes NRW aus dem Programm Energiekostensteigerung ÖPNV. Finanz- und Beteiligungsergebnis Das Finanz- und Beteiligungsergebnis, das sich aus den Finanzerträgen und -aufwendungen ergibt, beläuft sich im Geschäftsjahr auf rd. 130 Mio. €. Dies ist ein Plus von 39,7 Mio. € ggü. dem Vorjahreswert von 90,3 Mio. € und ist im Wesentlichen geprägt durch das Beteiligungsergebnis und durch eine Ausschüttung aus einem Wertpapierspezialfonds. Das Beteiligungsergebnis beläuft sich auf 116,5 Mio. € und liegt um 22,3 Mio. € über dem Planniveau. Dies ist weitestgehend auf den Beteiligungsertrag der KSBG i.H. von 69,2 Mio. € zurückzuführen. Dagegen bleibt im Geschäftsjahr 2023 eine Ausschüttung von DEW21 aufgrund der negativen Ergebnisübernahme von stadtenergie aus; der Planwert lag bei 39,9 Mio. €. Die Verlustübernahme von DEW21 beläuft sich auf 11,7 Mio. € und ist durch die für Westenergie vertraglich zugesicherte Garantiedividende bedingt. Positiv fällt der Verlustausgleich für den Dortmund Airport aus, der mit 3,6 Mio. € um 6,3 Mio.€ besser ausfällt als geplant. Der Verlustausgleich im Geschäftsjahr 2022 lag bei 8,5 Mio. €. Investitionen
DSW21 investierte im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 58,2 Mio. € in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr wird insbesondere durch die Investitionen in Fahrzeuge i.H. von 31,4 Mio. € geprägt, die wiederum durch die Anschaffung von KOM-Fahrzeugen, vor allem von 30 E-Bussen i.H. von 22,5 Mio. €, weiterer NG-Omnibusse und die Ersatzbeschaffung von B80D Stadtbahnen (4,7 Mio.€) geprägt werden. Die Verkehrsinfrastruktur i.H. von 13,3 Mio. € umfasst hierbei vor allem Investitionen in die Bauten des Schienenweges i.H. von 8,1 Mio. €, Investitionen in den Bau von E-Tankstellen mit rd. 2 Mio. €, Investitionen in die Prozessleittechnik und RBL mit 2,1 Mio. €. Mit den Investitionen wurden 11,5 Mio. € Zuschüsse Dritter (9,6 Mio. € für E-Busse) verrechnet. Kapitalflussrechnung/Finanzlage
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist geprägt durch das positive Jahresergebnis, die Abschreibungen sowie die Zuführung langfristiger Rückstellungen im Wesentlichen für Pensionen und die übrigen Veränderungen. Letzteres wird maßgeblich durch die Übertragung der von DSW21 an DOGEWO21 gehaltener Anteile an die DSW21-Beteiligungsgesellschaft (114,9 Mio. €) bestimmt. Cashflow aus Investitionstätigkeit Die Auszahlungen beinhalten Investitionen in Sachanlagen, immaterielle und geringwertige Wirtschaftsgüter, die sich überwiegend auf die Infrastruktur beziehen. Des Weiteren ist eine Erhöhung des Beteiligungsbuchwertes an der KEB (8,1 Mio. €) enthalten. Den Auszahlungen i.H. von 66,7 Mio. € stehen in den Einzahlungen im Wesentlichen erhaltene Investitionszuschüsse i.H. von 15,4 Mio. € gegenüber. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit In den Auszahlungen entfällt der Betrag auf die Tilgung der KSBG, Dortmund Airport und DEW21 u.a. betreffender Darlehen. Die Einzahlungen betreffen u.a. Darlehen hinsichtlich verschiedener Projekte der Verkehrsinfrastruktur (15 Mio. €), zur Refinanzierung von Darlehen von d-Port21 sowie für den Ausbau des BVB-Trainingszentrums. Finanzmittelbestand Der Finanzmittelbestand ist stichtagsbezogen. Die Liquidität wird durch entsprechende Kreditlinien sichergestellt. Vermögenslage
Zum 31. Dezember 2023 weist DSW21 eine Bilanzsumme von rd. 2,6 Mrd. € auf. Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahresstichtag um 225 Mio. €. Die Erhöhung des Sachanlagevermögens resultiert aus einer gegenüber der Abschreibung höheren Investitionstätigkeit vor allem in die Verkehrsinfrastruktur. Die Veränderung des Finanzanlagevermögens ergibt sich aus der Erhöhung des Beteiligungsbuchwertes an der DSW21-Beteiligungsgesellschaft infolge der Übertragung von 29,8 % der von DSW21 an DOGEWO21 gehaltenen Anteile an dieser. Die Veränderungen der sonstigen Aktiva beinhalten die Erhöhung von Forderungen ggü. verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen. Die Veränderung der Passiva ergibt sich im Wesentlichen aufgrund der ggü. dem Vorjahr höheren Steuerrückstellungen sowie der gestiegenen Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten. Sowohl die Eigenkapitalquote als auch die Quote der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten blieb im Vergleich zum Vorjahresstichtag mit rd. 41,5 % (Vorjahr 42%) bzw. 25 % nahezu konstant. Der Vorstand erwartet keine inflationsbedingten negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Insgesamt beurteilt der Vorstand die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft als positiv. Risiken, Chancen und Prognosen Jedes unternehmerische Handeln birgt Chancen, aber auch Risiken. Ziel des Risikomanagements von DSW21 ist die langfristige Sicherung der Unternehmensziele und des Unternehmenserfolges durch frühzeitiges Erkennen von Risiken sowie die Implementierung geeigneter Maßnahmen. Bei DSW21 existiert ein unternehmensinternes IT-basiertes Risikomanagementsystem, das die systematische Erfassung, Bewertung, Überwachung und Steuerung von Risiken kontinuierlich gewährleistet. Die Risiken werden in den Dimensionen "Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos in Prozent" und "Erwartetes Risikopotenzial nach Kategorien" bemessen. Im Risikomanagementsystem werden im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements auch die Risiken der Tochtergesellschaften berücksichtigt. Durch das Risikomanagementsystem werden der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Stadt Dortmund wiederkehrend in standardisierter Form über die aktuelle Risikolage informiert. Das System wird regelmäßig durch die interne Revision auf Ordnungsmäßigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft. Für DSW21 werden im Wesentlichen folgende Chancen und Risiken gesehen: Risiken Vom Ukraine-Krieg war DSW21 insbesondere durch den Anstieg der Energiepreise betroffen: DSW21 verbuchte im Geschäftsjahr 2023 unter Berücksichtigung der Strompreisbremse von rd. 22 Mio. € noch rd. 5 Mio. € höhere Strombezugskosten als 2022. Für DOGEWO21 bedeuten die erhöhten Energiekosten im Rahmen der Weitergabe der Betriebskosten ein erhöhtes Mietausfallrisiko, höhere Finanzierungskosten im Rahmen der Vorfinanzierung des Energieeinkaufs sowie deutliche Mehraufwendungen bei Baumaßnahmen infolge gestiegener Baupreise. Das trotz eines zwischenzeitlichen Preisrückgangs immer noch hohe Preisniveau in Zusammenhang mit hohen Volatilitäten an den Energiemärkten stellt für DEW21 ein Risiko dar. Ein weiterer Preisverfall auf den Terminmärkten könnte die ohnehin schon hohe Wettbewerbsintensität im Strom- und Gasmarkt weiter erhöhen und zu Kund*innenverlusten führen, da sich Wettbewerber auf dem Spotmarkt günstiger eindecken und den Kunden ggf. günstigere Konditionen bieten. Ein Preisanstieg birgt für DEW21 das Risiko, die gestiegenen Bezugskosten nicht an die Bestandskunden weitergeben zu können. Zusätzlich unterliegt DEW21 der laufenden Beobachtung durch das Bundeskartellamt. Seit dem ersten Wasserpreisverfahren des Bundeskartellamtes wurde DEW21 mit in die Vergleichsgruppe mit rund 40 weiteren Wasserversorgungsunternehmen aufgenommen. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2023 wurden bei der stadtenergie Auffälligkeiten bei Verrechnungs- und Abrechnungsdaten identifiziert. Diese betreffen im Wesentlichen die Datengrundlage zur Ermittlung der Mehr-/Mindermengenabrechnung und Verbrauchsabgrenzungen. Eine in diesem Zusammenhang umgehend in Auftrag gegebene Sonderprüfung der stadtenergie lieferte zudem die Erkenntnis, dass bestimmte Preisanpassungen gemäß den geltenden Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) rückwirkend zu überprüfen und zu korrigieren sind. Die Auswirkungen wurden weitestgehend quantifiziert und bewertet. Ein Blick auf den Dortmunder Airport zeigt, dass im Geschäftsjahr 2023 mit 2,9 Mio. Fluggästen eine Rekordzahl an Fluggästen erreicht werden konnte. Allerdings wird Wizz Air aufgrund von erforderlichen Wartungen an den Triebwerken über einen Zeitraum von mehreren Monaten voraussichtlich 45 Flugzeuge aus dem Verkehr ziehen und Strecken streichen, so dass Umsatzrückgänge zu erwarten sind. Das Risiko, dass dadurch das von der EU geforderte ausgeglichene Betriebsergebnis gefährdet ist, wird als gering eingeschätzt, da in den folgenden Jahren ein positives EU-EBITDA erwartet wird. Ferner wurde die von der Bezirksregierung genehmigte Änderung der Betriebszeiten vom OVG als rechtswidrig beurteilt. Eine Revision wurde nicht zugelassen, und eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde vom BVwG abgewiesen. Im Juni 2023 hat Dortmund Airport jedoch eine Änderungsgenehmigung erhalten, so dass aktuell die Betriebszeiten unverändert gelten dürfen. Die Fluggesellschaften rüsten ihre Airbus A320 sukzessive auf den größeren Typ A321 um. Dies erfordert allerdings auch eine Anpassung der Landebahn durch Verlegung der Schwellen von 1.700 auf mind. 2.000 m. Dieser Luftfahrzeugtyp kann in Dortmund aufgrund der kurzen Landestrecke nur bedingt eingesetzt werden, so dass Airlines Streckenverlagerungen in Betracht ziehen könnten. Daher hat Dortmund Airport bei der Bezirksregierung Münster (BR) einen Antrag auf Schwellenverlängerung gestellt. Dieser wird bei der BR i. R. eines Plangenehmigungsverfahrens behandelt. Die DOKOM21-Tochter BreitDO hat den Zuschlag für den geförderten Glasfaserausbau in Dortmund erhalten. Die Ausführungsarbeiten sollten durch einen Generalunternehmer getätigt werden. Aufgrund der Insolvenz des Generalunternehmers wird der Auftrag nun auf mehrere Nachunternehmer mit einzelnen Leistungsbestandteilen verteilt. Insgesamt wird das Risiko in Zusammenhang mit einer zeitlichen Verzögerung gesehen. Bezogen auf den Verkehrsbereich werden folgende Aspekte in der Risikokalkulation bewertet: Das DeutschlandTicket wurde zum 01.05.2023 zum Preis von 49 € monatlich eingeführt. Als Ausgleich wurde von Bund und Ländern für 2023 und 2024 eine Summe von 3 Mrd. € pro Jahr jeweils zur Hälfte zur Verfügung gestellt. Bund und Länder verständigten sich darauf, die restlichen Finanzierungsmittel des Jahres 2023 i.H. von 700 Mio. € aufs nächste Jahr zu übertragen. Dennoch können die Einnahmeverluste der Branche damit nicht komplett gedeckt werden. Zugleich wird eine weitere Nachschusspflicht durch Bund und Länder im Jahr 2024 ausgeschlossen. In der DSW21-Wirtschaftsplanung 2024 - 2028 wurde eine Anschlussregelung mit einer dynamisierten Ausgleichszahlung über 2024 hinaus unterstellt. Für 2023 hat DSW21 rund 24 Mio. € erhalten. Infolge höherer als prognostizierter Fahrausweiseinnahmen könnte das Risiko einer Rückzahlung bestehen. Hierfür wurde im Jahresabschluss 2023 eine Rückstellung gebildet (3,7 Mio. €). Für 2024 ist eine Ausgleichszahlung von 23,7 Mio. € vorläufig bewilligt. Weiterhin ist der unklare Umgang mit dem SemesterTicket aufzuführen. Politisch gibt es die Einigung, ein bundesweit einheitliches Semesterticket im Rahmen des DeutschlandTickets für Studierende zum Sommersemester 2024 zum Preis von 29,40 € monatlich einzuführen. Ob es durch die Einführung des DeutschlandTickets für Studierende zu Erlösrückgängen für DSW21 kommt, oder diese durch die "Billigkeitsleistungen" von Bund und Land ausgeglichen werden, ist zurzeit noch nicht geklärt. Durch die Stadt Dortmund müssen die Bahnsteige an fünf Haltestellen an der B1 auf 94 cm erhöht werden, um den niveaugleichen Ein- und Ausstieg in die neuen bzw. umgerüsteten B-Wagen zu ermöglichen. Der Wegfall der Trittstufen ist ab Mitte/Ende 2026 relevant. Nach derzeitigem Stand der Terminplanung ist die provisorische oder endgültige Fertigstellung der barrierefreien Bahnsteige bis zum o.g. Zeitraum gewährleistet. Weitere Risiken bestehen für DSW21 im Umfeld des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Insbesondere die stark dynamischen Kriminalitätsphänomene im Bereich Cybercrime stellen ein erhebliches Bedrohungspotential dar. Darüber hinaus birgt auch der regulatorische Rahmen weitere Risiken durch mögliche Bußgelder und Schadensersatzansprüche. Durch Weiterentwicklung der technischen und organisatorischen Maßnahmen wird der möglichen Gefahr kontinuierlich entgegengewirkt. Chancen DSW21 ist stets bemüht, Chancen bestmöglich zu nutzen. So bietet sich die Möglichkeit, durch ein Nahverkehrsangebot, das auf wandelnde Bedürfnisse der Fahrgäste und auf die gesellschaftliche sowie die städtische Entwicklung abgestimmt ist, Fahrgastzuwächse zu generieren. Diese können mit zu einer Verbesserung der Verkehrserlöse und des Betriebsergebnisses Verkehr beitragen. Im Rahmen der Verkehrswende verfolgt DSW21 kontinuierliche Optimierungen, um den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und das ÖPNV-Angebot attraktiver zu gestalten. DSW21 ist somit der Hauptakteur, um den Masterplan Mobilität 2030, die Grundlage für die Verkehrswende und die für 2035 angestrebte Klimaneutralität in Dortmund, umzusetzen. Neben Kooperationen im Bereich der Shared Mobility und der Vernetzung wird auch auf die Elektromobilität gesetzt: Die Busflotte wird kontinuierlich auf Elektromobilität umgerüstet, so sind aktuell 30 Elektro-Busse auf Dortmunds Straßen unterwegs. Unsere Stadtbahnen fahren mit 100 % Ökostrom aus norwegischer Wasserkraft. Im Rahmen der Modernisierung und Erweiterung der Stadtbahnwagenflotte wurden 26 neue Stadtbahnwagen beschafft, parallel läuft die baugleiche Modernisierung der 64 Bestandsfahrzeuge an. Durch eine einzigartige Dämmung wird die installierte Heizleistung bei den neuen bzw. modernisierten Wagen um 70 % und der Stromverbrauch der gesamten Flotte um 12,5 % gesenkt (rd. 4,8 Mio. Kilowattstunden pro Jahr - das entspricht dem Verbrauch von mehr als 1.000 Vier-Personen-Haushalten in Einfamilienhäusern). Mit diesen Ansätzen und Maßnahmen wird ein wichtiger Beitrag i. R. d. Nachhaltigkeitsstrategie geleistet. Ferner stellt sich DSW21 seinem Auftrag einer zukunftsorientierten Daseinsvorsorge. Mit der Beteiligung an der Wasserstoffzentrum Hamm GmbH & Co. KG treibt DSW21 nicht nur den Einsatz klimafreundlicher Wasserstofftechnologien voran, sondern entwickelt mit seiner H2-Konzernstrategie einen Rahmen für eine zukünftige Positionierung im Bereich der Wasserstoffwirtschaft. Zusätzliche Chancen von DSW21 und in der Unternehmensgruppe bestehen darin, weitere Beteiligungen als langfristiges Engagement einzugehen oder Kooperationen auszubauen. Corporate Governance Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und empfiehlt nationale und internationale Standards zur Unternehmensführung. Die Stadt Dortmund ist unmittelbar und mittelbar Alleinaktionärin von DSW21. Insofern treffen die Vorschriften des oben genannten Kodexes nur bedingt auf DSW21 zu. Am 29.03.2012 hat der Rat der Stadt Dortmund den Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund (PCGK) beschlossen. Dieser enthält Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung der städtischen Beteiligungsunternehmen. Der PCGK soll dazu dienen, die Transparenz und Effizienz im »Konzern Stadt Dortmund« zu optimieren. Dies geschieht in Form von Empfehlungen und Anregungen an die städtischen Unternehmen. Im Einzelnen verfolgt der PCGK folgende Ziele: • Aufstellen von Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten (Rat, Beteiligungsverwaltung, kommunale Beteiligungsunternehmen) • Förderung der effizienten Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat • Verbesserung des Informationsflusses zwischen Beteiligungsverwaltung und kommunalem Beteiligungsunternehmen • Absicherung der Ausrichtung am Gemeinwohl durch eine verbesserte Transparenz und Steuerungsmöglichkeit • Erhöhen des Vertrauens in Entscheidungen der Verwaltung und Politik. Der PCGK ist ausgerichtet auf eine kommunale Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). DSW21 ist eine Aktiengesellschaft. Aus diesem Grund sind nur Regelungen auf DSW21 übertragbar, die mit dem Aktienrecht im Einklang stehen. Finanzinstrumente Zu den wesentlichen verwendeten Finanzinstrumenten gehören die Finanzanlagen sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus werden Zinsswaps zur Absicherung und Optimierung der Finanzkonditionen eingesetzt. Ziel ist es, finanzielle Risiken für das Unternehmen zu vermeiden beziehungsweise zu vermindern. Preis-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken werden im Rahmen der Finanzplanung kontinuierlich überwacht und möglichen Risiken gegengesteuert. Prognose Insgesamt zeigen die Erfahrungen und Vergleiche mit anderen Kommunen, dass Nahverkehrsleistungen unter den derzeitigen Gegebenheiten nicht kostendeckend erbracht werden können. Die erwartete Unternehmensentwicklung von DSW21 basiert auf der Mittelfristplanung. In seiner Sitzung am 15.12.2023 hat sich der Aufsichtsrat von DSW21 mit der Mittelfristplanung 2024 bis 2028 befasst und diese zur Kenntnis genommen. Gemäß dieser Planung beläuft sich das EBIT für das Geschäftsjahr 2024 auf rd. 240 Mio. € Das EBIT (= operatives Ergebnis) ist im gesamten Planungszeitraum infolge des Beteiligungsergebnisses positiv. Der Verkauf der Anteile an STEAG wurde mit dem "Closing" am 29.12.2023 zum Abschluss gebracht. Der sich daraus ergebende Buchgewinn für das Jahr 2024 wird sich auf 264,7 Mio. € belaufen und maßgeblich das Jahresergebnis DSW21 prägen. Weiterhin werden die Ergebnisse geprägt durch die Zuführungen zu/Auflösungen aus den Pensionsrückstellungen. Für den Zeitraum 2024 bis 2028 belaufen sich die Auflösungen aus Pensionsrückstellungen laut Gutachten vom August 2023 aufgrund steigender Rechnungszinssätze auf rund 74 Mio. €. Das Beteiligungsergebnis wird für 2024 mit 93,8 Mio. € geplant. Insgesamt stellt das Beteiligungsergebnis in der prognostizierten Mittelfristplanung ein solides Gerüst dar. Im Jahr 2024 wird mit einer Fahrpreiserhöhung von 9,4 % (DeutschlandTicket ausgenommen) gerechnet. Die Steigerung der Fahrgastzahlen wird jährlich konstant mit 3 % angenommen. Das für das Jahr 2024 prognostizierte Betriebsergebnis Verkehr liegt bei -103 Mio. €. Dieses Betriebsergebnis wird geprägt sein durch die Verkehrserlöse in Höhe von rund 158,3 Mio. €, denen Material- und Personalkosten in Höhe von 227,6 Mio. € entgegenstehen. Bis 2028 investiert DSW21 gemäß Investitionsplanung rund 631,6 Mio. €. Davon fallen allein rd. 557,3 Mio. € im Verkehrsbereich an, insbesondere für die Erneuerung und Instandhaltung der Infrastruktur, wobei rd. 90,2 Mio. an Fördermitteln erwartet werden. Konkret betreffen die in den nächsten fünf Jahren geplanten Investitionen den Erwerb des Gebäudes an der Rheinischen Straße 1 als neue Hauptverwaltung von DSW21. Weitere wesentliche Investitionen sind die Ersatzbeschaffung von Stadtbahnen sowie für die Bus-/Fahrzeugflotte mit insgesamt mit 96,6 Mio. €, die Modernisierung der Stadtbahnwagen mit rd. 99,4 Mio. €, die Standortentwicklung Castrop mit ca. 60 Mio. €, sowie weitere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur wie z.B. die Erneuerung der Gleisanlagen (31,6 Mio. €), die Erneuerung des Stellwerks der U42/U46 (36,4 Mio. €) und der geplante Neubau der Leitstelle (30 Mio. €). Weitergehende Auswirkungen des Ukraine-Krieges sowie weiterer gesamtpolitischer Konflikte müssen beobachtet werden und können zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau prognostiziert werden. Die Liquidität der Gesellschaft ist gewährleistet. Öffentlicher Zweck Gemäß den Vorschriften des § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW ist festzustellen, dass DSW21 den satzungsmäßigen Aufgaben nachgekommen ist und die Vorschriften hinsichtlich der Berichterstattung beachtet wurden.
Dortmund, 01.07.2024 Dortmunder Stadtwerke AG Heike Heim Harald Kraus Jörg Jacoby Ulrich Jaeger Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. DSW21 hat ihren Sitz in Dortmund und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund unter HRB 2391 eingetragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH, Dortmund, einbezogen. Die Gesellschaft ist damit ihrerseits von der Verpflichtung zur Erstellung eines eigenen Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes befreit. Der Konzernabschluss der Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH wird bei der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch eingereicht und im Unternehmensregister bekannt gemacht. In der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Interesse einer klaren Darstellung einzelne Posten zusammengefasst. Der gesonderte Ausweis dieser Posten erfolgt in den jeweiligen Abschnitten des Anhangs. Die Betragsangaben erfolgen in tausend € (T€). Die Ziffern in den Vorspalten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung beziehen sich auf entsprechende Erläuterungen im Anhang. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist gesondert dargestellt. Aufgrund von Rundungsanpassungen wurden Vorjahresbeträge im Rahmen der Bilanz, des Anlagenspiegels und des Anhangs vereinzelt angepasst. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind anhand ihrer Anschaffungskosten erfasst und werden linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. In der Regel wird spätestens für das Jahr nach der Vollabschreibung der Abgang angenommen. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden auf der Grundlage ihrer Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Kosten der Fremdfinanzierung bleiben außer Ansatz. Eigene Leistungen werden mit Einzelkosten und angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten in die Herstellungskosten einbezogen. Kapitalzuschüsse werden spätestens als (wertmäßiger) Abgang verrechnet, wenn der bezuschusste Vermögensgegenstand in die abgerechneten Sachanlagen umgebucht wird. Die planmäßigen Abschreibungen der Zugänge im Sachanlagevermögen erfolgten im Berichtsjahr linear entsprechend den betrieblichen Nutzungsdauern. Die Zugänge der Vorjahre werden weiterhin planmäßig linear abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen basieren grundsätzlich auf den betrieblichen Nutzungsdauern. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelanschaffungspreis von 250,01 € bis 800,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für die Darstellung im Anlagengitter (Entwicklung des Anlagevermögens) wird unterstellt, dass diese Wirtschaftsgüter im Folgejahr ausscheiden. Zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten und zur Bildung von Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB vgl. (24). Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet, ggf. vermindert um Abschreibungen auf den beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Ausleihungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Langlaufende unverzinsliche und niedrig verzinsliche Darlehen an Werksangehörige werden, unter Berücksichtigung des Laufzeitbeginns des Darlehens, nach Kreditart für Privathaushalte mit dem am Stichtag veröffentlichen Effektivzinssatz der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit gewichteten durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die übrigen Vorräte (fertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen und Waren) werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen. Kosten der Fremdfinanzierung bleiben außer Ansatz. Nicht gängige Materialien werden entsprechend ihrer eingeschränkten Nutzbarkeit abgewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigungen angesetzt. Flüssige Mittel, der aktive Rechnungsabgrenzungsposten sowie der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung sind zum Nennwert bewertet. Das Eigenkapital ist zum Nennwert ausgewiesen. Die Entwicklung des Eigenkapitals ergibt sich aus der Darstellung in der Bilanz. In den Zuschüssen werden erhaltene und noch nicht verrechnetet Investitionszuschüsse, die zum Nominalwert angesetzt sind, ausgewiesen. Rückstellungen für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert. Bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB die bei der Bewertung zu berücksichtigende Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre vorgenommen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden ebenfalls berücksichtigt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird der von der Deutschen Bundesbank vorgegebene Marktzinssatz von 1,82 % (Dezember 2023), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehaltsanpassungen sind mit 2,5 %, Rentenanpassungen mit 2,0 % sowie Fluktuationsraten eingerechnet. Für die Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeit und Jubiläum wird ein Zinssatz von 1,74 % sowie ein Gehaltstrend von 2,0 % bzw. 2,5 % zugrunde gelegt. Neben den Verpflichtungen aus laufenden Pensionen und den am Bilanzstichtag bestehenden Anwartschaften sind auch Verpflichtungen für Deputate und Altersübergangsgeld im Ansatz berücksichtigt. Das bei der Berechnung berücksichtigte frühestmögliche Renteneintrittsalter liegt aufgrund der demografischen und tatsächlichen Entwicklung bei 64 Jahren. Der Unterschiedsbetrag zu der Pensionsrückstellung, berechnet mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, beträgt 8,9 Mio. €. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 übersteigen die frei verfügbaren Rücklagen den Gesamtbetrag des ausschüttungsgesperrten Betrages (Unterschiedsbetrag), sodass keine Ausschüttungssperre besteht. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nominalwert angesetzt. (1) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagengitter dargestellt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind im Anlagenspiegel als Zugang zu den Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Angaben nach der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen sind in den folgenden Tabellen enthalten: Tabelle 1 zu (1) Im Bilanzposten A.II. sind enthalten:
Tabelle 2 zu (1) Der Bilanzposten A.II.2. gliedert sich wie folgt:
Für die im Einzelabschluss von DSW21 ausgewiesene direkte bzw. indirekte Beteiligung an der RWE AG (24.487.756 RWE-Aktien) beträgt die stille Reserve am 31. Dezember 2023 639,3 Mio. €. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen enthalten unverändert Ausleihungen an die KEB von 87,9 Mio. €. Die Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen enthalten unverändert Ausleihungen an die KSBG von 70,2 Mio. €. Als Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Schwerpunkt Anteile an vier Wertpapier-Spezialfonds (Gesamtbuchwert: 178,8 Mio. €; Marktwert: 300,2 Mio. €; Ausschüttungen in 2023: 31,4 Mio.€) sowie ein Wertpapier-Depot ausgewiesen, welches ein Wertpapier in Höhe von 10 Mio. € enthält. Hierfür ist ein Ausfall nicht zu erwarten, so dass eine Abwertung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB zum 31.12.2023 nicht vorgenommen wurde. Die Wertpapiere dienen im Wesentlichen der Finanzierung der Pensionsverpflichtungen. Dabei werden die Wertpapiere bei einer Anlagestrategie mittleren Risikogrades mit dem Ziel angelegt, solide Renditen zu erwirtschaften. Die Anlagepolitik der Spezialfonds sieht vor, dass maximal 40 % des Gesamtfondsvermögens in Aktien investiert werden dürfen. Bei den sonstigen Ausleihungen sind betragsmäßig unverzinsliche und niedrig verzinsliche Baulohnvorschüsse an Werksangehörige von Gewicht. (2) Vorräte
Von Bedeutung sind vor allem die Materialläger für die Verkehrsbetriebe (Verbrauchs- und Reparaturmaterial, Treibstoffe, Reserveteile). Als Grundstücke weist DSW21 das in 2016 erworbene Wohnbauprojekt Dortmund-Mitte sowie die Ende 2018 bzw. 2019 erworbenen und unmittelbar an die Projektentwicklungsfläche Deggingshöfe angrenzenden Grundstücksflächen sowie den Ausbau der kommunalen Schienen aus. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen vor allem Forderungen > aus der Verkaufsabrechnung für Verkehrsleistungen und an das die Verkehrsmittelwerbung betreuende Unternehmen > aus Arbeiten und Lieferungen im Nebengeschäftsbereich. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeiten größer ein Jahr bestehen, wie im Vorjahr, nicht. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Ansprüche auf Gewinnausschüttung/-abführung, Steuerumlagen sowie aus der Gewährung eines kurzfristigen Liquiditätsdarlehen. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, umfassen im Wesentlichen den Gewinnanspruch gegenüber der WGW Holding KG, nach Saldierung mit Verbindlichkeiten aus anrechenbaren Steuern (22,0 Mio. €), sowie Forderungen gegen die KSBG aus Steuerforderungen, anrechenbaren Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschlägen und Zinsforderungen aus Darlehensforderungen (112,9 Mio. €). In den sonstigen Vermögensgegenständen bilden anrechenbare Steuern und Solidaritätszuschlag (27,6 Mio. €) sowie Umsatzsteuererstattungsanspruch (5,1 Mio. €) den Schwerpunkt. Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben 0,3 Mio. € eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. (4) Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält im Wesentlichen voraus gezahlte Pensionen und Sozialversicherungsbeiträge für Versorgungsbezügeempfänger sowie die in 2019 geleistete Einmalzahlung für das RBL-Backbone Datenübertragungsnetzwerk. (5) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB sind Vermögensgegenstände in Höhe von 2,0 Mio. €, in Form von Wertpapieren und Festgeldern, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und dazu dienen, Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen zu decken, mit Rückstellungen aus diesen Verpflichtungen in Höhe von 0,6 Mio. € saldiert worden. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgte zum beizulegenden Zeitwert. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betrugen 2,2 Mio. €. Erträge aus dem Deckungsvermögen (0,01 Mio. €) wurden mit Zinsaufwendungen (0,01 Mio. €) saldiert. Der sich ergebende Saldo ist unter dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten. (6) Eigenkapital Das Grundkapital von DSW21 beträgt zum Bilanzstichtag (382,44 Mio. €) und umfasst 76.488 Namensaktien zu je 5.000,- €. In die Kapitalrücklage von DSW21 wurden während des Geschäftsjahres 0,9 Mio. € eingestellt. Der Betrag resultiert aus der Umlageabrechnung der Gebietskörperschaften für die Verkehrsleistungen im Verbundraum. (7) Zuschüsse
Bei den noch nicht verrechneten Investitionszuschüssen stehen sich Zugänge von 15,4 Mio. € und Verrechnungen von 11,5 Mio. € gegenüber. Die am Bilanzstichtag noch nicht verrechneten Zuschüsse betreffen im Wesentlichen den zweigleisigen Ausbau in Asseln/Brackel (4,1 Mio. €), die Erneuerung der Fahrleitung auf der Ost-West-Strecke (2,2 Mio. €) sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrobusse am Betriebshof Brünninghausen (1,6 Mio. €) und für Stromfahrer (4,7 Mio. €). (8) Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) berechnet. Darin enthalten sind 10,6 Mio. € aus der Übernahme der Pensionsrückstellung von Dortmund Airport sowie 11,2 Mio. € aus der Übernahme der Pensionsrückstellung von Dortmund Hafen. Der Versorgungsanteil der Pensionsrückstellung ist im Personalaufwand und der Zinsanteil im Finanzergebnis erfasst. In den Personalrückstellungen sind 0,3 Mio. € aus Altersteilzeitregelungen am Bilanzstichtag enthalten. Bei den Rückstellungen aus Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen ist Deckungsvermögen in Form von Wertpapieren und Festgeldern verrechnet worden. Der sich danach ergebende Saldo von 1,4 Mio. € ist unter der Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögenverrechnung" ausgewiesen. Im Rahmen der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen ist Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 0,1 Mio. Euro in Form von Kassenvermögen einer Unterstützungskasse, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und dazu dient, Pensionsverpflichtungen zu erfüllen, mit Rückstellungen aus diesen Verpflichtungen in Höhe von 650,6 Mio. Euro saldiert worden. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betrugen 0,1 Mio. Euro. Die Steuerrückstellungen enthalten im Wesentlichen die voraussichtlichen Steuerbelastungen für Betriebsprüfungsrisiken sowie die wahrscheinliche Steuerbelastung aus einem Beteiligungsverkauf. Mit den sonstigen Rückstellungen wird den am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und Verpflichtungen Rechnung getragen. Vom Betrag her bedeutsam sind Rückstellungen > für Personalkosten (Altersteilzeit, Resturlaub, Mehrarbeit, variable Bezüge November/Dezember, Verdienstsicherung, Jubiläumszuwendungen, Leistungsprämien) > für Haftpflichtschäden/-prämien > für ausstehende Rechnungen > für Archivierungskosten > für Zinsbelastungen aufgrund von Betriebsprüfungsrisiken > für Rückzahlungen von Zuschüssen (9) Verbindlichkeiten
Für ein Darlehen in Höhe von 115,0 Mio. € sowie für ein Darlehen in Höhe von 75,0 Mio. €, die im Rahmen eines Wertpapier-Pensionsgeschäftes gewährt wurden, sind Anteile an einem Wertpapier-Spezialfonds verpfändet. Damit sind Verbindlichkeiten im Gesamtwert von 190,0 Mio. € gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entstammen dem laufenden Geschäftsverkehr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die Verpflichtungen gegenüber Holding GmbH, Dortmund Airport, Dortmund Hafen, Do-Netz und Stadtkrone Ost. Diese resultieren hauptsächlich aus Ergebnisübernahmen, kurzfristigen Darlehen, Steuern sowie aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden Verbindlichkeiten, die aus Darlehen resultieren gegenüber DOPARK21, Westfalentor 1, WGW GmbH und Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH sowie gegenüber rku.it, die den laufenden Liefer- und Leistungsverkehr betreffen, ausgewiesen. Wesentliche Posten innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten sind Steuerverbindlichkeiten (1,1 Mio. €). Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die im Geschäftsverkehr üblichen Eigentumsvorbehalte. (10) Rechnungsabgrenzungsposten Von Bedeutung sind Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf für das Folgejahr sowie ein erhaltener Baukostenzuschuss für die Modernisierung einer Indoor-Funkstation. (11) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. (12) Andere aktivierte Eigenleistungen Es handelt sich im Wesentlichen um Arbeiten am Gleisnetz und Streckensicherungsanlagen der Verkehrsbetriebe, um das Projekt Stromfahrer sowie die Erneuerung von Fahrleitungsmasten. (13) Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen betrieblichen Erträge beinhalten im wesentlichen Abgangsgewinne im Finanzvermögen, die aus der Einbringung von 29,7964 % der Geschäftsanteile an DOGEWO21 in die Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH resultieren (114,9 Mio. €) sowie Mittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirm (2,9 Mio. €), die ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz NRW (5,9 Mio. €), Zuwendungen im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket (24,7 Mio. €), Mittel zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr aufgrund stark gestiegener Energiekosten (3,0 Mio. €), Sachschadenvergütungen (1,8 Mio. €) und Erträge aus Sachbezügen (2,6 Mio. €). Darüber hinaus beinhalten die übrigen sonstigen Betriebserträge Entlastungsbeträge gemäß § 4 StromPBG (21,7 Mio. €). (14) Materialaufwand
Hier wird der Aufwand für den Fahrstrom- und den Dieselkraftstoffverbrauch sowie Material und Fremdleistungen für Instandhaltungen der Verkehrsbetriebe ausgewiesen. (15) Personalaufwand
Der Zinsanteil der Pensionsrückstellungen betrug bei DSW21 6,3 Mio. € und wird unter dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. (16) Abschreibungen Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus folgender Übersicht:
(17) Sonstige betriebliche Aufwendungen
(18) Beteiligungsergebnis
Die Erträge aus Gewinnabführung betreffen Dortmund Hafen, H-Bahn21, DSW Beteiligungsgesellschaft mbH sowie die anteiligeAbführung von DOKOM21. Die Erträge aus Beteiligungen betreffen im Wesentlichen die KSBG, WGW Holding KG, die KEB Holding AG und die EDG. Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen die Verlustübernahmen zugunsten von DEW21 und Dortmund Airport. (19) Finanzergebnis
Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen werden im Wesentlichen Zinsen für erhaltene Darlehen sowie die Zinsen aus der Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Rückstellungen ausgewiesen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens betreffen im Wesentlichen mit 923 T€ die Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG und wurde wegen dauerhafter Wertminderung vorgenommen. (20) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der ausgewiesene Steueraufwand von 51,1 Mio. € ergibt sich aus der Zuführung zu den Steuerrückstellungen. (21) Sonstige Steuern Hier sind Grundsteuer, Umsatzsteuer sowie die Kraftfahrzeugsteuer erfasst. (22) Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung In das Ergebnis sind periodenfremde Erträge im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge aus dem ÖPNV-Rettungsschirm in Höhe von insgesamt 6,6 Mio. € eingeflossen. (23) Sicherung von Verbindlichkeiten sowie Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Bei DSW21 bestehen zum 31. Dezember 2023 sonstige finanzielle Verpflichtungen von insgesamt 238,3 Mio. €, die mit 9,4 Mio. € aus Dienstleistungsverträgen gegenüber rku.it sowie aus dem zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestellobligo in Höhe von 228,9 Mio. € resultieren. Darüber hinaus bestehen für das Geschäftsjahr 2024 finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Wartungsverträgen in Höhe von 4,7 Mio. €. Für die zukünftigen Geschäftsjahre ist von Belastungen in ähnlicher Höhe auszugehen. DSW21 hat sich zugunsten von Dortmund Hafen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland für etwaige Ansprüche auf die Rückzahlung von Zuschüssen bis zu einem Höchstbetrag von 1,9 Mio. € verbürgt. DSW21 hat gegenüber einem darlehensgewährenden Kreditinstitut Patronatserklärungen zugunsten von Stadtkrone Ost in Höhe von 2,0 Mio. € abgegeben. DSW21 hat sich zugunsten der Terminal Besitzgesellschaft OS mbH & Co. KG gegenüber einem Kreditinstitut bis zu einer Darlehenshöhe von 7,4 Mio. € verbürgt (Stand 31. Dezember 2023: 6,1 Mio. €). DSW21 hat gegen die Mitgesellschafter in Höhe deren Beteiligung Ausgleichsansprüche. DSW21 hat gegenüber der Stadt Schwerte eine befristete Rückbürgschaft für Darlehen der Stadtwerke Schwerte GmbH abgeben (Stand 31. Dezember 2023: 2,5 Mio. €). DSW21 hat sich zugunsten Flughafen Dortmund GmbH gegenüber zwei Kreditinstituten bis zu einer Höhe von je 6,0 Mio. € verbürgt (Stand 31. Dezember 2023: 12,0 Mio. €). Die eingegangenen Verpflichtungen aus Bürgschaften, Patronats- und Rangrücktrittserklärungen gegenüber Dritten waren nicht zu passivieren, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten durch die Unternehmen voraussichtlich erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. (24) Angaben bezüglich derivativer Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Von der Möglichkeit zur Bildung von Bewertungseinheiten wurde Gebrauch gemacht. Als Methode zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheit wurde die Einfrierungsmethode angewandt. Im Einzelnen bestehen zum Bilanzstichtag drei Mikro-Hedges aus einem Grundgeschäft und einem Sicherungsgeschäft. Die Grundgeschäfte werden als aus einem Darlehensvertrag resultierende Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten bilanziert, während die jeweiligen Sicherungsgeschäfte in Form von derivativen Finanzinstrumenten (Zinssatzswaps) als schwebende Geschäfte nicht bilanziert werden. Die Darlehensverbindlichkeiten werden mit dem Sechs-Monats-EURIBOR verzinst, die Zinssatzswaps tauschen einen erhaltenen Zins in Höhe des Sechs-Monats-EURIBOR gegen einen zu zahlenden unveränderlichen Zinssatz in Höhe von 3,15 %, 1,699 % und 2,405 %. Abgesichert wird das aus Zinssatzschwankungen resultierende Zinsänderungsrisiko. Von der Gesellschaft wurden drei Zinssatzswaps abgeschlossen, deren Nominalbetrag sich zum 31. Dezember 2023 auf insgesamt 54,5 Mio. € beläuft. Mit diesen Geschäften wird, beginnend mit dem 20. September 2022 bzw. 27. April 2023, eine zinsvariable Verbindlichkeit in der Summe bis zu 54,5 Mio. € in eine festverzinsliche Verbindlichkeit getauscht. Die Vereinbarungen haben Laufzeiten bis September 2026, September 2031 und April 2030. Der beizulegende Wert beträgt nach internen Risikomodellen der ausgebenden Kreditinstitute 1,6 Mio. €. Die Marktwerte wurden nach der Barwertmethode ermittelt. Danach werden alle zukünftigen Zahlungen, sowohl auf der festen als auch auf der variablen Seite der Zinsswaps, auf den Bewertungstag abgezinst. Die Ermittlung der Zahlungen auf der variablen Seite erfolgt auf Basis der Terminzinssätze, die sich aus der aktuellen Zinsstrukturkurve ergeben. (25) Latente Steuern Passive latente Steuern nach § 274 Abs. 1.Satz 1 HGB bestehen nicht. Aktive latente Steuern nach § 274 HGB resultieren aus den handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätzen, insbesondere im Anlagevermögen und bei den Pensionsrückstellungen, die in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert werden. Der Kalkulation von latenten Steuern liegt grundsätzlich ein Steuersatz von 32,8 % zugrunde. (26) Steueraufwand oder Steuerertrag nach dem Mindeststeuergesetz DSW21 zählt zu den Einheiten des DSW Konzerns i. S. des § 4 (1) MinStG und fällt somit unter den Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes. Von der künftigen Anwendung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung werden keine zusätzlichen Steuerbelastungen erwartet. (27) Mitarbeiter
(28) Honorare für Abschlussprüfer Auf die Angabe der Honorare wird verzichtet, da diese im Konzernabschluss der Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH angegeben sind. (29) Organe Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands von DSW21 sind:
Für ein Aufsichtsratsmitglied, das bei DSW21 angestellt ist, bestand im Geschäftsjahr 2023 ein zinsfreies Darlehen mit einer Laufzeit bis zum 31.05.2023, welches monatlich in Höhe von 0,2 T€ getilgt wurde. Im Geschäftsjahr wurden 3,6 T€ zurückgezahlt. Zum 01.01.2023 bestand eine Restschuld von 3,6 T€. Zum 31.12.2023 bestand eine Restschuld von 0,0 T€. Darüber hinaus wurde diesem Aufsichtsratsmitglied am 01.07.2023 ein zinsfreies Darlehen in Höhe von 20 T€ gewährt, welches eine Laufzeit bis zum 30.11.2031 hat und monatlich in Höhe von 0,2 T€ getilgt wird. Im Geschäftsjahr wurden 1 T€ zurückgezahlt, sodass die Restschuld zum 31.12.2023 19 T€ beträgt. Sicherheiten seitens des Aufsichtsratsmitgliedes wurden nicht gestellt. Für die Darlehen wurden keine zusätzlichen Haftungsverhältnisse eingegangen. Vorstand Heike Heim, Ressort für Unternehmensentwicklung und Strategie (Vorsitzende ab 01.06.2023) Guntram Pehlke, Ressort für Unternehmensentwicklung und Strategie (Vorsitzender bis 31.05.2023) Harald Kraus, Ressort für Personal Jörg Jacoby, Ressort für Finanzen Ulrich Jaeger, Ressort für Verkehr Die Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 im Einzelnen:
Die Bezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2023:
Ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene, erhielten von DSW21 2.495 T€. Für Vorstandspensionäre und deren Hinterbliebene bestehen Pensionsrückstellungen von 30.180 T€ bei DSW21. Frau Heim, Herrn Jacoby, Herrn Kraus und Herrn Jaeger wird zur privaten Absicherung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung ein Finanzierungsbeitrag (Zuschuss) in Höhe von 40,48 % der festen Vergütung gewährt. Der Zuschuss wird unter den Sach- und sonstigen Bezügen ausgewiesen. Somit besteht hierfür keine Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung. Mit Eintritt in den Ruhestand von Frau Heim werden die erworbenen Ansprüche auf Altersrente aus vorherigen Beschäftigungsverhältnissen und aus der bei DSW21 aufgebauten betrieblichen Altersvorsorge realisiert. Für die Versorgungszusagen für Frau Heim beträgt der Stand der Pensionsrückstellungen daher zum 31.12.2023 2.326,1 T€. Herr Jacoby hat einen unverfallbaren Anspruch auf Altersversorgung aus seiner vorherigen Tätigkeit als Leitender Angestellter zum 31.12.2023 in Höhe von 158 T€. (30) Beteiligungen
* Jahresergebnis vor Ergebnisabführung/Verlustausgleich ** Jahresergebnis vor Ergebnisabführung/Verlustausgleich/Abführung Dividendenansprüche *** Bei dieser Gesellschaft handelt es sich hinsichtlich des Eigenkapitals sowie des Ergebnisses um Werte des Geschäftsjahres 2022 Die Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH hat am 19.09.2017 gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung an der Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft gehören. (31) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag ergeben. (32) Ergebnisverwendung Wir schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn 2023 in Höhe von 75.098.946,41 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Dortmund, den 01.07.2024 DER VORSTAND Heike Heim Harald Kraus Jörg Jacoby Ulrich Jaeger
(*) In den Abgängen sind Zuschüsse in Höhe von 11.492 T€ enthalten.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Dortmunder Stadtwerke AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Dortmunder Stadtwerke AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dortmunder Stadtwerke AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Duisburg, den 2. Juli 2024 PKF
Fasselt
Jahn, Wirtschaftsprüfer Hesse, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratesder Dortmunder Stadtwerke AktiengesellschaftDer Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die Lage und geschäftliche Entwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr 2023 regelmäßig unterrichtet. Alle Geschäftsvorgänge von wesentlicher Bedeutung wurden in den Sitzungen eingehend erörtert; notwendige Entscheidungen hierzu wurden getroffen. Der Bilanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 über die Entwicklung der Gesellschaft umfassend informiert. Dabei waren Lagebericht und Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 Gegenstand ausführlicher Beratungen. Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 ist unter Beachtung der Bestimmungen des § 53 HGrG durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Duisburg, durchgeführt worden. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 1. Juli 2024 erteilt. Der Bilanzausschuss und der Aufsichtsrat haben am 5. Juli 2024 und am 22. Juli 2024 über den Lagebericht und den Jahresabschluss 2023 in einer gemeinsamen Sitzung mit den Wirtschaftsprüfern eingehend beraten. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Lagebericht sowie dem Jahresabschluss 2023 zu. Für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Dortmund, 22. Juli 2024 Der Aufsichtsrat Thomas Westphal, Vorsitzender Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 22.07.2024 festgestellt. |
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