Levenig
Fresh GmbH
Nörvenich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
220.257,07 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.101,00 |
| II.
Sachanlagen |
208.156,07 |
| B.
Umlaufvermögen |
17.181,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.692,04 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.489,26 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
414.535,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
651.974,01 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
441.535,64 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
414.535,64 |
| B.
Rückstellungen |
5.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
646.474,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
651.974,01 |
Anhang
für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. Februar bis
31. Dezember 2018
Levenig Fresh GmbH, Nörvenich
Die Levenig Fresh GmbH mit Sitz in Nörvenich ist
unter der HRB-Nummer 7730 beim Amtsgericht Düren
eingetragen.
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Levenig Fresh GmbH für
das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und
264 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine "kleine
Kapitalgesellschaft".
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
wurde, soweit in Anspruch genommen, gemäß §
274a HGB sowie gemäß § 288 Abs. 1 HGB
Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stellen sich
wie folgt dar:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden mit den
Anschaffungskosten, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten,
abzüglich Skonti aktiviert und - soweit abnutzbar -
planmäßig abgeschrieben.
Planmäßige
Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250,00 € bis
zu 800,00 € werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden
nicht vorgenommen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen decken alle bis zur
Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden,
Verluste und Risiken, die das abgelaufene
Geschäftsjahr betreffen, angemessen und ausreichend
ab. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen "
Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in
Höhe von 441.535,64 € aus.
Zur Vermeidung von Zahlungsunfähigkeit und
insolvenzrechtlicher Überschuldung treten die
Gläubiger in einem etwaigen Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Gesellschaft mit ihren
Forderungen (Tilgung, Zinsen und Nebenforderungen)
gemäß §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 2
InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 InsO
bezeichneten Forderungen aller gegenwärtigen und
zukünftigen Gläubiger der Gesellschaft dergestalt
zurück, dass Tilgung, Verzinsung und Nebenforderungen
nur nach allen anderen Gläubigern und nur aus einem
künftigen Jahresübschuss, Bilanzgewin,
Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien
Vermögen verlangt werden können.
Auch für die Zeit vor Eröffnung eines
etwaigen Insolvenzverfahrens treten die Gläubiger mit
Ihren Forderungen (Tilgung, Zinsen und Nebenforderungen)
gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und
zukünftigen Forderungen von Gläubigern der
Gesellschaft in gleicher Art und Weise im Rang zurück
(sog. Durchsetzungssperre).
Zahlungen auf die Forderung (Tilgung, Zinsen und
Nebenforderungen) dürfen nur erfolgen, wenn die
Gesellschaft weder zahlungsunfähig noch im
insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet ist und soweit
auch die Zahlung auf die Forderung nicht zu einer
Zahlungsunfähigkeit oder im insolvenzrechtlichen
Überschuldung der Gesellschaft führt.
Entsprechendes gilt für eine Aufhebung dieser
Rangrücktrittsvereinbarung.
Der Rangrücktritt erfasst im Zweifel die
ältere Forderung. Ein Verzicht auf die Forderungen
wurde nicht vereinbart. Insgesamt sind damit in Höhe
von T€ 169 qualifizierte Rangrücktritte
erklärt worden.
Darüberhinaus haben die
Gellschafter-Geschäftsführerin Frau Andrea
Meyer-Levenig, der Gesellschafter Herr Sebastain Levenig
und die Gesellschafterin Frau Claudia Singer zur Vermeidung
einer (bilanziellen) Überschuldung bei der Levenig
Fresh GmbH eine Patronatserklärung dergestalt
abgegeben, dass sie dafür Sorge tragen werden, dass
die Gesellschaft jederzeit mit denjenigen finanziellen
Mitteln ausgestattet ist, die zur Rückführung
bestehender und zukünftiger Verbindlichkeiten
erforderlich sind.
Die Gesellschaft sieht damit zur Zeit eine
tatsächliche Überschuldung als nicht gegeben an.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen
Rückstellungen für die Erstellung von
Jahresabschluss und Steuererklärungen für das
abgeschlossene Geschäftsjahr.
Die Gliederung der Restlaufzeit nach Fristen ergibt
sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2018.
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
|
Restlaufzeit
1-5 Jahre
|
Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren
|
Gesamt
|
€
|
€
|
€
|
€
|
472.094,78
|
174.379,23
|
0,00
|
646.474,01
|
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch diverse selbstschuldnerische Bürgschaften,
einer Globalzession, einer Raumsicherungsübereignung,
Abtretung von Rechten aus noch abzuschließenden sowie
Grundbucheintragungen besichert.
IV. Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmerzahl
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach
§ 267 Abs. 5 HGB im Jahr 2018 betrug 21.
2. Gesellschaftsorgane
Zur alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführerin ist bestellt:
Frau Andrea Meyer-Levenig, Industriekauffrau,
Nörvenich
Sie ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Nörvenich, den 06.01.2020
(Andrea Meyer-Levenig)
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2020 festgestellt.
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