Jehle
GmbH
Horgenzell
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
495.688,00 |
458.227,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
389,00 |
389,00 |
| II.
Sachanlagen |
495.299,00 |
457.838,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
632.570,75 |
360.232,07 |
| I.
Vorräte |
90.170,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
366.509,65 |
360.093,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
175.891,10 |
138,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.621,00 |
4.124,45 |
| Summe
Aktiva |
1.130.879,75 |
822.583,52 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
480.862,92 |
326.998,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
314.498,46 |
133.742,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
153.864,46 |
180.756,01 |
| B.
Rückstellungen |
53.250,00 |
7.594,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
596.766,83 |
487.991,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
297.120,32 |
298.197,40 |
| Summe
Passiva |
1.130.879,75 |
822.583,52 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von
Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung finden die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB Anwendung.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde
Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich
die wirtschaftliche Lage wieder.
Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Angaben zur Bilanz
Aufgrund hoher Investitionen im Folgejahr wurde gem.
§ 7 g Abs. 3 EstG ein Investitionsabzugsbetrag in
Höhe von 50 % der geplanten Anschaffungskosten gebildet.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens
wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von Euro 800 wurden im Jahr der Anschaffung aktiviert und
voll abgeschrieben.
Bei den geleisteten Anzahlungen zur Betriebs- und
Geschäftsausstattung handelt sich um eine Anzahlung
für den Erwerb eines Jenz Chippertruck.
Das Vorratsvermögen wurde zu den
Anschaffungskosten bewertet.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare
Risiken berücksichtigt. Einzel- wie auch
Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Der Kassenbestand wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.000,00 € und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
Die Steuerrückstellungen weisen die für das
Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt wurden.
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Verbindlichkeitenspiegel für Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von 153.157,75 €
(Vorjahr: 74.932,72 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestehen in Höhe von 56.205,12 € (Vorjahr:
0,00 €).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear
oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe
unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Abschreibung führte, wurde von der degressiven zur
linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen
Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG
wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2023 nicht vorgenommen.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich
die wirtschaftliche Lage wieder.
Im Wirtschaftsjahr 2023 waren durchschnittlich 5
Personen beschäftigt.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach §
42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB:
| Sachverhalte |
Betrag |
Betrag Vorjahr |
| Forderungen |
20.472,65 € |
15.032,74 € |
Die Angaben beziehen sich auf Beträge, die den
Geschäftsführern zuzuordnen sind.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Martin Jehle Geschäftsführer
Horgenzell gez. Martin Jehle
sonstige Berichtsbestandteile
Horgenzell, den 26.7.2024
gez.
Martin Jehle, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2024
festgestellt. |