conplan
GmbH
Kelkheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.047,00 |
3.893,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.996,00 |
3.892,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
143.192,08 |
149.764,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.672,31 |
67.932,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
25.534,43 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
134.519,77 |
81.832,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
146.239,08 |
153.657,79 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
124.456,52 |
128.166,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
102.601,49 |
103.470,54 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.709,56 |
869,05 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.782,56 |
23.091,71 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.782,56 |
23.091,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
146.239,08 |
153.657,79 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2,266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Der Jahresabschluss 2011 wurde erstellt unter
Inanspruchnahme aller größenabhängigen
Erleichterungen aus den Regelungen zu den §§
274a, 276, 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände undder
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes ( § 253 I
1,III HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Soweit in den
Vorjahren für geringwertige
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00
ein Sammelposten gebildet wurde, erfolgt die Abschreibung
mit 20% p.a.
Ab dem Kalenderjahr 2010 wird die Regelung zur
Sofortabschreibung bis zu einem Betrag von 410,00 Euro in
Anspruch genommen.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 I 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag
gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr.2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagespiegel) ist dem Anhang als Anlage
beigefügt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres ( § 268 II
HGB).
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten ( § 268 V 1 HGB, § 285
Nr. 1 HGB) ergeben sich wie folgt :
Summer aller Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu ei-
nem Jahr
EUR
19.504,10 (TEUR 23)
Summer aller Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren
EUR
0,00 (TEUR 0)
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten, die durch Grundschulden gesichert
ist, beläuft sich auf EUR 0,00 (EUR 0,00).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB ( § 268 VII HGB).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte
des Unternehmens geführt durch
Herrn Henry Paetzold, Kaufmann (verstorben am
19.03.2011)
Herrn Marcel Paetzold, Kaufmann (ab 20.03.2011).
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten, Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2012 festgestellt.
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