Swiss Life Pensionsfonds AktiengesellschaftLiquidiert

Zeppelinstraße 1, 85748 Garching bei München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 145744
Eingetragen
12.12.2002
Branche
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Pensionskassen und PensionsfondsInvestmentfonds
Gegenstand
Betrieb von Pensionsfondsgeschäften im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ada Gualandi
seit 28.3.2025
Prokura
Oliver Beeck
seit 18.8.2023
Prokura
Claudia Endl
seit 21.4.2023
Vorstandsmitglied
Thomas Hübner
seit 4.6.2020
Vorstandsmitglied
Nelli Schieke
seit 25.9.2019
Prokura
Oliver Janitschek
seit 25.9.2019
Prokura
Michael Markus Essl
seit 27.7.2018
Prokura
Prokura
Hubertus Harenberg
seit 30.9.2013
Vorstandsmitglied
Peter Bergmann
seit 1.4.2009
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Swiss Life Pensionsfonds Aktiengesellschaft

Garching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Hinweis zum Gendern

Wir achten auf eine faire Sprache, die respektvoll und wertschätzend ist und niemanden benachteiligt. Wir sprechen Frauen und Männer an. Ansonsten schreiben wir geschlechtsneutral ("Geburtsname" statt "Mädchenname", "lesefreundlich" statt "leserfreundlich").

Wir orientieren uns an den Empfehlungen, die der Rat für deutsche Rechtschreibung und die Dudenredaktion veröffentlicht haben. Die verallgemeinernde männliche Form, das generische Maskulinum, verwenden wir nicht mehr. Gendersternchen, Binnen-I (SchülerInnen) oder Gender-Gap (Unterstrich, Doppelpunkt) setzen wir ebenfalls nicht ein.

Mit Interesse verfolgen wir weiterhin, welche Form des Genderns sich in der breiten Bevölkerung durchsetzen wird und welche Leitlinien die maßgeblichen Stellen danach festlegen. Schließlich geht es uns darum, möglichst viele Menschen zu erreichen - und dabei ist ein gemeinsames Verständnis von Sprache sehr hilfreich.

Hinweis bezüglich Rundungen

Die Addition von Einzelwerten kann aufgrund kaufmännischer Rundung von den Zwischen- und Endsummen um Rundungsdifferenzen abweichen. Prozentuale Veränderungen sind auf Basis der genauen Zahlenwerte (ohne Rundungen) berechnet.

Organe und weitere verantwortliche Personen

Aufsichtsrat

Dr. Daniel von Borries

Aufsichtsratsvorsitzender Chief Financial Officer, Mitglied der Geschäftsleitung der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland sowie Geschäftsführer der Swiss Life Deutschland Holding GmbH

Stefan Holzer

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Mitglied der Geschäftsleitung der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland sowie Geschäftsführer der Swiss Life Deutschland Holding GmbH

Dr. Ralph Möller-Bösling

Bereichsleiter Recht, Compliance & Public Affairs der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland sowie der Swiss Life Deutschland Holding GmbH

Vorstand

Claudia Endl (ab 01.04.2023)

Bereichsleiterin Finanzwesen der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland

Dr. Karl Peer Günther

Abteilungsleiter Recht Versicherung der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland

Hubertus Harenberg

Bereichsleiter Vertriebsmanagement Firmenkunden und Konsortialgeschäft der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland sowie Geschäftsführer der SLPM GmbH

Thomas Hübner

Bereichsleiter Partnermanagement der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland sowie Geschäftsführer der SLPM GmbH

Weitere verantwortliche Personen

Verantwortlicher Aktuar

Peter Bergmann

Lagebericht

Marktsituation

Wirtschaftliche Stagnation und nur langsam nachlassender Inflationsdruck prägten die deutsche Wirtschaft im gesamten Jahresverlauf 2023.

Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft fiel schwächer aus als zu Jahresbeginn allgemein erwartet. Das Statistische Bundesamt hat berechnet, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 % zurückging. Hierfür ist insbesondere der Rückgang der inländischen Nachfrage verantwortlich. Gerade die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise und der weiterhin hohen Inflationsraten haben den privaten Konsum geschwächt. Hinzu kam die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen. Der Arbeitsmarkt schwächte sich im derzeitigen konjunkturellen Umfeld zwar ab, blieb insgesamt aber stabil.

Zinsen, Aktien, Immobilien

Ausschlaggebend für die Entwicklung an den Kapitalmärkten im abgelaufenen Jahr waren die Zinsentscheidungen der großen Notenbanken, insbesondere der US-Notenbank Fed und der Europäischen Zentralbank (EZB). Anfang des Jahres hatten viele Investoren noch erwartet, dass die Leitzinsen bereits 2023 gesenkt würden, was zu einem vielversprechenden Jahresstart für Aktien führte. Diese Hoffnungen wurden jedoch enttäuscht: Die FED erhöhte bis zum Sommer das Zielband für ihre Leitzinsen auf 5,25 % bis 5,50 % und beließ es dort. Gleichzeitig hob auch die EZB ihre Schlüsselzinssätze an und hielt diese dann stabil.

Einlagen bei der EZB wurden dementsprechend zum Jahresende mit 4 % verzinst. Diese Entwicklungen lasteten bis zum Herbst sowohl auf den Aktien- als auch auf den Anleihekursen.

Zum Ende des Jahres hin wuchs die Zuversicht an den Märkten jedoch, dass die beiden Notenbanken 2024 nun tatsächlich zu Zinssenkungen übergehen würden. Und so kam es in den letzten beiden Monaten des Jahres zu einer rasanten Talfahrt bei den Zinsen für längere Laufzeiten. Dies drückte die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen zum Jahresende 2023 auf nur noch etwas mehr als 2 % - rund einen halben Prozentpunkt weniger als vor Jahresfrist.

An den globalen Aktienmärkten löste diese Entwicklung eine fulminante Jahresendrallye aus und bescherte den 40 wichtigsten Unternehmen am deutschen Aktienmarkt auf Jahressicht letztlich einen Anstieg um ca. 20 %.

Gegenwind kam im Berichtszeitraum vor allem von geopolitischer Seite sowie aus dem Bankensektor: Im März wurden die Schlagzeilen zunächst von der Schieflage verschiedener US-Regionalbanken sowie kurz darauf von der Notübernahme der Credit Suisse durch die schweizerische UBS bestimmt. Weltpolitisch kamen im Herbst zusätzlich zum andauernden militärischen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine auch noch die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten hinzu. All diese Entwicklungen konnten die Kapitalmärkte jedoch nur jeweils kurzfristig beeinflussen und wurden durch die oben genannten Entscheidungen der Notenbanken letztlich überkompensiert.

Die Immobilienmärkte in Deutschland waren 2023 von einer Vielfalt von Rahmenbedingungen geprägt - von einer Konjunktur am Rand der Rezession über die Straffung der Geldpolitik bis hin zum Wegfall von staatlichen Fördermaßnahmen für den Wohnungsbau. Gesamtwirtschaftliche Einflüsse zeigten sich am Mietmarkt vorrangig im Bürosektor mit allgemein sinkender Flächennachfrage und steigenden Leerständen. Die Knappheit bei den weiterhin nachgefragten hochwertigen Büros sorgte dagegen für steigende Spitzenmieten, wohingegen die Mieten bei schwächeren Objektqualitäten unter Druck standen. Der Einzelhandel, außerhalb des Segments des täglichen Bedarfs, litt wie im Vorjahr unter der inflationsbedingten Konsumzurückhaltung - die Mieten gaben hier weiter nach. Demgegenüber verschärften nachlassende Fertigstellungen bei unverändert starker Nachfrage die Angebotsdefizite an den Wohnungsmärkten der Großstadtregionen und sorgten für deutliches Mietwachstum.

Gestiegene Finanzierungskosten dämpften den Investmentmarkt ebenso wie Renditeoptionen bei Alternativanlagen, so dass das Transaktionsvolumen lt. CBRE, dem weltweit größten Immobiliendienstleistungs- und Investment-Unternehmen auf dem gewerblichen Immobiliensektor, gegenüber 2022 um 57 % auf rund 29 Mrd. Euro zurückging. Besonders prägnant war die Zurückhaltung der Investoren gegenüber Büros (ca.-77 % auf ca. 5,3 Mrd. Euro). Weit oben in der Anlegergunst stand der Sektor Logistik/Industrie mit ca. 7 Mrd. Euro (-34 % ggü. 2022), gefolgt von Wohnen mit rund 5,7 Mrd. Euro (-59 %). Die Ankaufsrenditen zogen im Jahresverlauf über alle Sektoren sukzessive an. Mit einem Anstieg von ca.100 Basispunkten war die Preisanpassung bei Büros (Top-7-Standorte) und innerstädtischen Geschäftshäusern deutlich ausgeprägter als bei Logistikimmobilien (+50 Basispunkte) und im Wohnsektor (+80 Basispunkte). Unter der Annahme eines sich stabilisierenden Zinsniveaus werden für das bevorstehende Jahr 2024 nur noch moderat steigende Ankaufsrenditen erwartet.

Anspruchsvolles Marktumfeld auch für die Lebensversicherung

Die Lebensversicherungsanbieter sahen sich ebenfalls mit einem schwierigen Marktumfeld konfrontiert.

Nach Jahren rückläufiger und historisch niedriger Kapitalmarktzinsen stiegen seit 2022 die Zinsen wieder. Die schrittweise Erhöhung der Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank im Kampf gegen die hohe Inflation setzte sich auch im Jahr 2023 fort. Dementsprechend wurden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 20. September 2023 auf 4,50 % Hauptrefinanzierungssatz, 4,75 % Spitzenrefinanzierungsfazilität bzw. 4,00 % Einlagenzins erhöht.

Höhere Zinsen helfen den Lebensversicherungsunternehmen auf lange Sicht bei der Finanzierung der Garantien und schaffen deutlich bessere Perspektiven für die zukünftige Kapitalanlage. Steigende Zinsen führen auch dazu, dass die Versicherer weniger Eigenmittel aufbringen müssen und dadurch größere Handlungsspielräume bei der Kapitalanlage bekommen.

Im Gegenzug werden durch die steigenden Zinsen konkurrierende Bankprodukte wieder attraktiver. Insbesondere gilt dies für das Einmalbeitragsgeschäft, sofern es kurzfristig angelegt ist. Banken können Zinserhöhungen schneller und flexibler an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben als Lebensversicherungsgesellschaften. Dies gilt vor allem für liquiditätsnahe Zinsangebote, wie Tages - und Festgeldkonten oder festverzinsliche Sparbriefe mit kurzen Laufzeiten.

Zusätzlich zwingen die Inflation und die gestiegenen Energiekosten die privaten Haushalte zu einem vorsichtigeren Umgang mit dem eigenen, verfügbaren Einkommen. Dies äußert sich in Krisenzeiten in der Reduzierung aller Ausgaben, die nicht unmittelbar notwendig sind. Langfristige Verpflichtungen, zu denen auch die Altersvorsorge gehört, dürften von den Verbraucherinnen und Verbrauchern tendenziell erst einmal zurückgestellt werden. Die Perspektiven für das Neugeschäft könnten sich daher deutlich eintrüben. Bei laufenden Lebensversicherungsverträgen besteht zudem die Gefahr, dass sich die Stornoquote erhöht und Beitragsfreistellungen zunehmen.

Geschäftsentwicklung Pensionsfonds 2023
(auf Basis der vorläufigen Ergebnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft vom 23.01.2024)

Nach dem sehr starken Wachstum im Jahr 2022 haben sich die Beitragseinnahmen der Pensionsfonds im Geschäftsjahr 2023 normalisiert.

Die gebuchten Bruttobeiträge beliefen sich auf 1,0 Mrd. Euro (- 53,4 %). Zum Jahresende waren knapp 649.000 Personen (+ 7,0 %) mit einem laufenden Beitrag für ein Jahr in Höhe von 232,7 Mio. Euro (+ 12,3 %) im Bestand.

Der gesamte Neuzugang erreichte 2023 über 57.800 Personen (+ 0,2 %). Der laufende Beitrag für ein Jahr aus diesem Neuzugang stieg auf 40,1 Mio. Euro (+ 17,8 %) und der Einmalbeitrag sank auf 0,8 Mrd. Euro (- 60,2 %). Auf Basis dieser Neugeschäftsbeiträge errechnet sich das sogenannte Annual Premium Equivalent (APE) in Höhe von 121,0 Mio. Euro (- 49,0 %). Die Beitragssumme des Neugeschäfts sank um 1,0 Mrd. Euro auf 2,0 Mrd. Euro (- 33,8 %).

Geschäftsverlauf

Die Swiss Life Pensionsfonds Aktiengesellschaft (AG) ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Als hundertprozentige Tochter der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland repräsentiert sie einen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung für die Muttergesellschaft.

Seit 01.01.2012 ist die Swiss Life Pensionsfonds AG mit 9 % am Konsortium MetallRente Pensionsfonds beteiligt. MetallRente ist das größte branchenübergreifende Versorgungswerk am Markt und bietet alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung an.

Die Entwicklung des Neugeschäfts der Swiss Life Pensionsfonds AG war im Geschäftsjahr 2023 rückläufig, was auf den Rückgang der Einmalbeiträge zurückzuführen ist.

a. Pensionspläne

Die Swiss Life Pensionsfonds AG betreibt folgende Arten von Pensionsplänen:

Der Pensionsplan "Beitragsbezogener Plan" wird im Rahmen der Entgeltumwandlung für Beitragszusagen mit Mindestleistungen eingesetzt.

Mit den Pensionsplänen "Leistungsbezogener Plan" und "Renditeorientiertes Modell" können in Verbindung mit § 3 Nr. 66 EStG die Übertragungen von bestehenden Pensions- und Unterstützungskassenzusagen umgesetzt werden.

Die Pensionspläne "Beitragsbezogener Pensionsplan für die Altersversorgung" und "Beitragsbezogener Pensionsplan für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung" werden im Rahmen des Konsortialgeschäfts MetallRente im Bereich der Entgeltumwandlung für Beitragszusagen mit Mindestleistungen eingesetzt.

"Ergänzende Pensionspläne zur Hinterbliebenenversorgung" ("Hinterbliebenenrente vor Rentenbeginn", "Hinterbliebenenrente nach Rentenbeginn" und "Waisenrente") sowie der "Ergänzende Pensionsplan zur Berufsunfähigkeitsversorgung" werden ebenfalls im Rahmen des Konsortialgeschäfts MetallRente im Bereich der Entgeltumwandlung zur Ergänzung der Beitragszusage mit Mindestleistung eingesetzt.

Die Pensionspläne "Beitragsbezogener Plan" und "Leistungsbezogener Plan" sind aus geschäftspolitischen Gründen für den Verkauf geschlossen. Es kann dennoch zu Neuzugängen zum Pensionsplan "Leistungsbezogener Plan" kommen, wenn eine Versorgungsvereinbarung des Pensionsplans "Renditeorientiertes Modell" auf die versicherungsförmige Durchführung umgestellt werden muss. Im Jahr 2023 gab zwei derartige Fälle. Neben diesen beiden Sachverhalten gab es 2023 nur Neugeschäft zu den Pensionsplänen "Renditeorientiertes Modell" und MetallRente.

Nach aktueller Einschätzung fallen die Pensionspläne nicht unter Artikel 8 Abs. 1 oder Artikel 9 Abs. 1, 2 oder 3 der Offenlegungsverordnung. Daher wird gemäß Artikel 7 der Taxonomie-Verordnung die folgende Erklärung zu den Pensionsplänen gegeben: Die den Finanzprodukten zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Geschäftsentwicklung: Ertragslage

Neugeschäft

Die Beitragseinnahmen des Neugeschäfts beliefen sich insgesamt auf 17.763 Tsd. Euro (2022: 22.258 Tsd. Euro). Dabei sanken die Einmalbeiträge auf 14.835 Tsd. Euro (2022: 19.918 Tsd. Euro). Die laufenden Beiträge verzeichneten im gleichen Zeitraum einen Anstieg von 25,1 % auf 2.927 Tsd. Euro (2022: 2.340 Tsd. Euro).

Beitragseinnahmen

Die gebuchten Bruttobeiträge sanken auf 22.784 Tsd. Euro (2022: 25.535 Tsd. Euro). Davon entfielen 13.990 Tsd. Euro auf das "Renditeorientierte Modell" (2022: 19.661 Tsd. Euro), 7.856 Tsd. Euro auf MetallRente (2022: 5.519 Tsd. Euro), 290 Tsd. Euro auf den "Beitragsbezogenen Plan" (2022: 341 Tsd. Euro) und 648 Tsd. Euro in Form von Zuzahlungen auf den "Leistungsbezogenen Plan" (2022: 14 Tsd. Euro).

Leistungen zugunsten der versorgungsberechtigten Personen

Der Bestand mit einer überwiegenden Anzahl an Anwärterinnen und Anwärtern führte in den letzten Jahren zu einem gleichmäßigen Anstieg der Versorgungsleistungen. Für unmittelbare, vertragsmäßig fällige Leistungen wurden 12.889 Tsd. Euro (2022: 12.664 Tsd. Euro) aufgewendet. Davon entfielen 10.610 Tsd. Euro auf das "Renditeorientierte Modell" (2022: 10.194 Tsd. Euro), 590 Tsd. Euro auf MetallRente (2022: 476 Tsd. Euro) sowie 1.689 Tsd. Euro auf den "Beitragsbezogenen Plan" und den "Leistungsbezogenen Plan" (2022: 1.996 Tsd. Euro). Die Leistungsverpflichtungen gegenüber den Versorgungsnehmenden (Deckungsrückstellung) nahmen um 22.578 Tsd. Euro zu (2022: Rückgang um 30.256 Tsd. Euro). Das "Rendite-orientierte Modell" verzeichnete eine Zunahme von 12.556 Tsd. Euro (2022: Rückgang um 30.484 Tsd. Euro), MetallRente eine Zunahme von 9.962 Tsd. Euro (2022: Zunahme um 859 Tsd. Euro), der "Beitragsbezogenen Plan" erreichte eine Zunahme von 213 Tsd. Euro (2022: Rückgang um 138 Tsd. Euro) und bei dem "Leistungsbezogenen Plan" ergab sich ein Rückgang von 153 Tsd. Euro (2022: Rückgang um 493 Tsd. Euro).

Kostenentwicklung

Die Verwaltungsaufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2023 auf dem nahezu konstanten Niveau von 654 Tsd. Euro (2022: 683 Tsd. Euro). Die Abschlusskosten stiegen auf 1.622 Tsd. Euro (2022: 1.567 Tsd. Euro).

Kapitalanlagenergebnis

Das saldierte Kapitalanlagenergebnis für Rechnung und Risiko der Swiss Life Pensionsfonds AG erhöhte sich auf 831 Tsd. Euro (2022: 406 Tsd. Euro).

Das saldierte realisierte Ergebnis aus Kapitalanlagen, bei denen das Anlagerisiko durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird, belief sich im Jahr 2023 auf 2.666 Tsd. Euro (2022: -1.754 Tsd. Euro). Zusätzlich waren im Berichtszeitraum - der allgemeinen Marktentwicklung geschuldet - saldierte nicht realisierte Gewinne über 12.170 Tsd. Euro (2022: saldierte nicht realisierte Verluste 39.958 Tsd. Euro) zu verzeichnen aus Kapitalanlagen, bei denen das Anlagerisiko durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird.

Das operative Kapitalanlagemanagement verantwortet die Swiss Life Insurance Asset Management GmbH, eine Konzerngesellschaft der Swiss Life Holding AG.

Jahresergebnis

Im Jahr 2023 entstand ein pensionsfondstechnischer Verlust von 249 Tsd. Euro (2022: 545 Tsd. Euro). Zusammen mit einem negativen nicht pensionsfondstechnischen Ergebnis von 162 Tsd. Euro (2022: 267 Tsd. Euro) ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 411 Tsd. Euro (2022: 842 Tsd. Euro).

Geschäftsentwicklung: Finanzlage

Entwicklung des Eigenkapitals und der Deckungsrückstellung

Die einzelnen Bestandteile entwickelten sich folgendermaßen:

2023
Euro
2022
Euro
Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 3.000.000,00
Kapitalrücklage 7.164.309,04 6.064.309,04
Gewinnrücklagen 25.092,92 25.092,92
Bilanzverlust - 4.982.421,84 - 4.571.594,36
Eigenkapital 5.206.980,12 4.517.807,60

Im Geschäftsjahr erfolgte eine Einzahlung in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der Swiss Life Pensionsfonds AG in Höhe von 1.100.000,00 Euro durch die Alleinaktionärin Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland.

Die Deckungsrückstellung erhöhte sich um 1.420 Tsd. Euro auf 37.902 Tsd. Euro (2022: 36.482 Tsd. Euro).

Liquidität

Im Rahmen einer Liquiditätsplanung stellt die Swiss Life Pensionsfonds AG sicher, dass die Gesellschaft jederzeit uneingeschränkt in der Lage ist, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Zum Ende des Geschäftsjahres betrug der Liquiditätsbestand 2.927 Tsd. Euro (2022: 2.953 Tsd. Euro).

Geschäftsentwicklung: Vermögenslage

Die unveränderte Ausrichtung des Kapitalanlagenbestandes der Swiss Life Pensionsfonds AG hat weiterhin zur Folge, dass die Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen - welche nahezu komplett bei der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland abgeschlossen wurden - den wesentlichen Bestandteil der Kapitalanlage darstellen.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Bei den Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren kam es im Geschäftsjahr saldiert zu einem Zugang von 1.030 Tsd. Euro auf 1.425 Tsd. Euro.

Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen

Den Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen wurden saldiert 922 Tsd. Euro zugeführt, sodass sich der Bestand auf 36.704 Tsd. Euro (2022: 35.209 Tsd. Euro) erhöht. Neben Zuschreibungen von 756 Tsd. Euro waren auch Abschreibungen über 184 Tsd. Euro zu verzeichnen.

Sonstige Ausleihungen

Durch die Amortisierung in Höhe von 72 Tsd. Euro verminderten sich die ansonsten unveränderten Sonstigen Ausleihungen auf 3.245 Tsd. Euro.

Derivative Finanzinstrumente und Aktien

Die Swiss Life Pensionsfonds AG setzte derivative Finanzinstrumente nur zur Absicherung von Anlagerisiken im Portfolio ein. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden innerhalb eines Spezialfonds Währungsabsicherungsgeschäfte abgeschlossen. Neben der strategisch gehaltenen Beteiligung fanden Aktieninvestitionen über Spezialfonds statt.

in % der Buchwerte
Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen 88,3
Sonstige Ausleihungen 8,3
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 3,4
100,0

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Im Rahmen des positiven Marktumfelds und der Neuanlage von Kapitalzuflüssen kam es bei den Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu einem Zuwachs von 21.179 Tsd. Euro auf 246.576 Tsd. Euro. Neuinvestitionen von saldiert 9.578 Tsd. Euro und Zuschreibungen von 10.513 Tsd. Euro lassen die Anteile an Investmentvermögen auf 169.139 Tsd. Euro ansteigen. Neben neuen Mitteln im Saldo von 1.222 Tsd. Euro waren auch bei den Verträgen bei Lebensversicherungen Zuschreibungen von 1.657 Tsd. Euro zu verzeichnen. Die Einlagen bei Kreditinstituten, welche für noch nicht investierte Mittel vorgehalten wurden, haben sich auf 4.945 Tsd. Euro reduziert (2022: 6.613 Tsd. Euro).

in % der Buchwerte
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 68,6
Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen 29,4
Einlagen bei Kreditinstituten 2,0
100,0

Bewertungsreserven

Die Bewertungsreserven bei Kapitalanlagen errechnen sich aus der Differenz zwischen den Zeitwerten und den fortgeführten Anschaffungskosten der einzelnen Positionen. Dabei spricht man

bei positiven Bewertungsreserven von sogenannten "stillen Reserven" und

bei negativen Bewertungsreserven von sogenannten "stillen Lasten".

Die fortgeführten Anschaffungskosten der im Bestand befindlichen Kapitalanlagen werden dabei durch Zu- bzw. Abschreibungen beeinflusst, während die Zeitwerte unmittelbar den Schwankungen des Kapitalmarkts unterliegen.

Wie im Vorjahr hat das weiterhin hohe - aber leicht rückläufige - Zinsniveau zur Folge, dass im Geschäftsjahr saldiert negative Bewertungsreserven zu verzeichnen waren. So zeigte sich bei den stillen Lasten, in Folge des rückläufigen Zinsniveaus, ein Rückgang auf 400 Tsd. Euro (2022: 578 Tsd. Euro). Zum Bilanzstichtag ist aufgrund der Dauerhalteabsicht und -fähigkeit davon auszugehen, dass es sich bei den Lasten - der überwiegend verzinslichen Wertpapiere - um vorübergehende Wertminderungen handelt, da diese bei Endfälligkeit mit ihren höheren Nominalwerten zurückgezahlt werden. Ebenfalls zeigt sich bei den stillen Reserven im Geschäftsjahr ein Anstieg auf 11 Tsd. Euro (2022: 4 Tsd. Euro).

Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und Vergleich mit der Prognose

In einem volatilen Marktumfeld konnte die Swiss Life Pensionsfonds AG die finanziellen Unternehmensziele im Berichtsjahr 2023 nicht vollständig erreichen. Aufgrund des nicht realisierten Neugeschäfts in der Zielgruppe Großunternehmen schloss die Swiss Life Pensionsfonds AG im Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 411 Tsd. Euro (2022: -842 Tsd. Euro).

Risikomanagement und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Swiss Life Pensionsfonds AG versteht Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess bei der Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie. Das Risikomanagement liegt in der unmittelbaren Verantwortung des Vorstands und erfolgt in enger Abstimmung mit der Muttergesellschaft.

Allgemeines

Die Geschäftstätigkeit der Swiss Life Pensionsfonds AG unterliegt einer Vielzahl von Risiken, wie sie stets mit unternehmerischem Handeln einhergehen. Der bestmöglichen Steuerung und Überwachung dieser Risiken kommen im Hinblick auf die nachhaltige Sicherung der Substanz und des operativen Erfolgs des Unternehmens große Bedeutung zu.

Die Risikostrategie der Swiss Life Pensionsfonds AG wird aus ihrer Geschäftsstrategie abgeleitet und stellt die mit der Geschäftsstrategie verbundenen Risiken und den Umgang mit ihnen dar.

Im Rahmen des gruppenweiten Nachhaltigkeitsprogramms integriert die Swiss Life Pensionsfonds AG ebenso wie ihre Dienstleistungsunternehmen auch Nachhaltigkeits- und Klimaaspekte in die bestehenden Risikomanagement-Frameworks zur Geschäftssteuerung. Dabei behandelt das Risikomanagement insbesondere physische und transitorische Risiken des Wandels hin zu einer klimaverträglichen Gesellschaft.

Die Risikotoleranz definiert den Grad, bis zu dem die Swiss Life Pensionsfonds AG bereit ist, Risiken einzugehen. Alle identifizierten Risiken sind angemessen zu überwachen, zu bewerten und zu steuern. Mittelbar unterstützt das Risikomanagement damit die folgenden Ziele:

Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens

Sicherung einer nachhaltigen Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber unseren Kundinnen und Kunden, Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern, Lieferantinnen und Lieferanten und den Mitarbeitenden

Etablierung einer Risikokultur und Schärfung des Risikobewusstseins aller Mitarbeitenden

Erfüllung aller aufsichtsrechtlichen Anforderungen, insbesondere der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen (MaGo für EbAV)

Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes auch im Notfall

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Vermeidung von negativen Wahrnehmungen in der Öffentlichkeit, die zu einer nachhaltigen Schädigung des Rufes der Swiss Life Pensionsfonds AG und dadurch auch der Swiss Life Gruppe führen könnten.

Unter Berücksichtigung dieser Ziele vermeidet die Swiss Life Pensionsfonds AG bestandsgefährdende Risiken und überwacht die Gesamtrisikosituation laufend.

Organisatorischer Aufbau des Risikomanagements

Die Entscheidungs- und Überwachungsprozesse erfolgen entsprechend der Festlegungen in den Funktionsausgliederungsverträgen bzw. in den Dienstleistungsvereinbarungen mit der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland der SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH und der Swiss Life Insurance Asset Managers GmbH. Bei der Durchführung der Entscheidungs- und Überwachungsprozesse im Risikomanagementsystem und der Ausübung der Risikomanagementverantwortung werden die Vorstände der Swiss Life Pensionsfonds AG von den Dienstleistungsunternehmen unterstützt. Die Übernahme von Risiken und deren Management durch die operativen Organisationseinheiten der Dienstleistungsunternehmen werden dabei von der Risikoüberwachung getrennt.

Das Risikomanagement bauen wir kontinuierlich aus und die Interne Revision prüft es laufend auf seine Wirksamkeit hin.

Risikomanagementsystem

Risiken treten im gesamten Unternehmen sowie in unterschiedlichen Ausprägungen auf. Über den Risikomanagementprozess der Swiss Life Pensionsfonds AG und ihrer Dienstleistungsunternehmen werden daher alle Unternehmensbereiche angesprochen und sämtliche Risikokategorien abgedeckt. Im Rahmen des Risikokontrollprozesses werden Risiken kontinuierlich identifiziert, analysiert, gesteuert und überwacht.

Alle Erkenntnisse fließen in Risikoberichte und in den Bericht über die eigene Risikobeurteilung ein (ERB-Bericht).

Der Vorstand ist für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne von § 23 VAG verantwortlich. Die Swiss Life Pensionsfonds AG hat im Sinne des § 26 VAG i. V. m. § 237 Abs. 1, § 234 c VAG über

ein wirksames Risikomanagementsystem zu verfügen,

das gut in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist und dabei

die Informationsbedürfnisse der Personen, die das Unternehmen leiten, gebührend berücksichtigt.

Darüber hinaus finden die regulatorischen Vorgaben der EbAV II Richtlinie Anwendung sowie deren lokale Umsetzung. Der geforderte Funktionsausgliederungsbeauftragte bei der Swiss Life Pensionsfonds AG wurde benannt. Dieser arbeitet mit der Risikomanagementfunktion zusammen, die an die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland ausgelagert wurde.

Die gesetzlich geforderte eigene Risikobeurteilung wurde 2022 durchgeführt und der zugehörige Bericht erstellt. Die nächste eigene Risikobeurteilung ist für 2025 geplant.

Die Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderungen erfolgt unter den Vorgaben von Solvency I für die Swiss Life Pensionsfonds AG. Dabei werden die nach § 17 i. V. m. § 9 KapAusstV berechneten Werte für die Solvency I- Quoten nach § 237 VAG i. V m. §§ 213 und 214 VAG verwendet.

Risikomanagementprozess

Der Risikomanagementprozess umfasst die Schritte Risikostrategieentwicklung, Identifikation der Risiken, Analyse, Bewertung und Überwachung der Risiken im Rahmen der Risikoinventur, Identifikation der Kontrollen, Bewertung der Kontrollen im Kontroll-Assessment sowie Risikodokumentation im Rahmen der Risikoberichterstattung. Sämtliche Schritte sind in einer Risikomanagementrichtlinie dokumentiert. Diese Richtlinie regelt alle Prozessschritte, definiert die Verantwortungen, erläutert die Limite und regelt die Bestandteile der Risikoberichterstattung.

Wir überprüfen unsere Risikostrategie mindestens einmal jährlich, üblicherweise im Anschluss an die jährliche Überprüfung der Geschäftsstrategie auf Aktualität.

Darüber hinaus überprüfen wir die Risikostrategie bei substanziellen Änderungen der Geschäftsstrategie oder bei wesentlichen Änderungen der Umfeldparameter bzw. der Erwartungen zu diesen Parametern, bei Bedarf auch außerhalb des jährlichen Aktualisierungsrhythmus.

Im Rahmen der Risikoüberwachung nehmen wir periodisch eine Beurteilung hinsichtlich der ausgelagerten Funktionen vor. Die Beurteilung stützt sich auf das Datenmaterial und die Risikoeinschätzungen der für das Unternehmen tätigen Dienstleistenden und deren Einschätzungen im Workflow des internen Kontrollsystems.

Operativ umgesetzt wird die Risikoüberwachung, indem einmal jährlich Informationen zu Compliance, Business und IT-Sachverhalten bei den für die Swiss Life Pensionsfonds AG tätigen Outsourcing-Unternehmen eingeholt werden, die im Rahmen der Risikomanagementtätigkeiten der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland generiert werden. Die Swiss Life Pensionsfonds AG verwendet diese Informationen als zentrales Kontrollelement bei der Risikoüberwachung der Prozesse und Kontrollen hinsichtlich des Outsourcings.

Auf einer konsolidierten Basis dieser generierten Daten nimmt der Vorstand eine gesamte Einschätzung der Kontrollen im operativen Geschäft und der Risikolage hinsichtlich Compliance und IT vor. Der Vorstand entscheidet, ob die Ergebnisse dem vorgegebenen Risikoappetit genügen.

Vierteljährlich holen wir Einschätzungen der für die Prozess- und Kontrollmaßnahmen verantwortlichen Personen der Outsourcing-Partner ein, ob sich Änderungen bei Prozessen, Risiken oder Kontrollen ergeben haben, welche die Risikosituation der Swiss Life Pensionsfonds AG beeinflussen und/oder verschlechtern. Diese Einschätzungen sammeln, aggregieren und verwenden wir, um die Funktionsfähigkeit der Risikoüberwachung beim Outsourcing laufend zu beurteilen.

Die Risikoanalyse basiert auf einer zweimal im Jahr durchgeführten Risikoinventur. Hierbei werden bei den Dienstleistenden in allen relevanten Bereichen Risikoeinschätzungen abgefragt, aggregiert und bewertet.

Um die Risiken messen zu können wird eine Quantifizierungsmethodik mittels Value at Risk angewendet. Dieser wird aus einer simulierten Jahresgesamtschadenverteilung abgeleitet. Die Risikobeurteilung erfolgt unter Berücksichtigung von risikosteuernden Maßnahmen und nach Beteiligung der Versorgungsnehmerinnen und Versorgungsnehmer. Es wird angenommen, dass die risikosteuernden Maßnahmen im prognostizierten Umfang greifen.

Basierend auf den zur Verfügung gestellten Informationen und unter Würdigung der Gesamtrisikosituation erstellen wir jährlich einen Risikobericht.

Dieser dient zum einen als lokaler Bericht, zum anderen auch zur Dokumentation gegenüber Aufsicht und Revision. Er beinhaltet qualitative Informationen zur Risikosituation und quantitative Informationen zur Solvabilitätskapitalausstattung.

Risiken der Swiss Life Pensionsfonds AG und ihre Überwachung

Die Swiss Life Pensionsfonds AG unterscheidet folgende Risiken:

Die Swiss Life Pensionsfonds AG führt in ihrem Bestand auch Versorgungsvereinbarungen mit sogenannten versicherungsförmigen Garantien, bei denen Beitrag und Leistung fest vereinbart sind. Für solche Versorgungsvereinbarungen werden unter Zugrundelegung eines bei Versorgungsbeginn festgeschriebenen Rechnungszinses prospektiv kalkulierte Deckungsrückstellungen gebildet. Hinsichtlich dieses Rechnungszinses, der für die gesamte Laufzeit der Versorgungsvereinbarung festgeschrieben ist, besteht für die Swiss Life Pensionsfonds AG ein Zinsgarantierisiko. Die Zinszusatzreserve soll sicherstellen, dass auch solche Versorgungsvereinbarungen, deren Deckungsrückstellungen die Swiss Life Pensionsfonds AG mit einem im Vergleich zum gesetzlichen Referenzzins relativ hohen Rechnungszins gebildet werden, voraussichtlich dauerhaft erfüllt werden können.

Zum 31.12.2023 beträgt der gesetzliche Referenzzins 1,57 % und unterschreitet damit in einem Teilbestand den bei Versorgungsbeginn festgeschriebenen Rechnungszins. Entsprechend wird zum 31.12.2023 eine Zinszusatz-Rückstellung in Höhe von 3.887 Tsd. Euro gebildet. Da bei den betroffenen Versorgungsvereinbarungen die Zins- und Biometrierisiken fast vollständig kongruent rückgedeckt sind, erfolgt die Gegenfinanzierung zur Bildung der Zinszusatz-Rückstellung durch einen um 3.775 Tsd. Euro höheren Zeitwertansatz der korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen. Insgesamt beschränkt sich also das Zinsgarantierisiko für die Swiss Life Pensionsfonds AG auch in Zeiten einer zu bildenden Zinszusatz-Rückstellung im Wesentlichen auf das Ausfallrisiko der Rückdeckungsversicherer.

Das Kostenrisiko bezeichnet das Risiko, dass die in den Beiträgen bzw. der Deckungsrückstellung explizit oder implizit einkalkulierten Kostenzuschläge nicht ausreichen, um die künftigen Aufwendungen für den Abschluss und die Verwaltung der Versorgungsvereinbarungen zu finanzieren. Die Angemessenheit der Rechnungsgrundlage Kosten wird regelmäßig mittels Projektionsrechnungen überprüft. So wurde zum 31.12.2021 eine Verstärkung der Verwaltungskostenreserve für die Pensionspläne "Beitragsbezogener Plan" und "Leistungsbezogener Plan" mit der BaFin abgestimmt und durchgeführt.

Als biometrische Risiken werden die Risiken infolge eines Verlusts bezeichnet, der aufgrund von Abweichungen zwischen erwartetem und tatsächlichem Aufwand für Schäden und Leistungen entstehen kann. Die Abweichungen können durch Zufall, Irrtum oder Änderung entstehen. So können sich Lebenserwartung sowie Sterbe- und Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten deutlich anders entwickeln als ursprünglich angenommen. Durch kongruente Rückdeckung bei der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland bzw. bei der Allianz Lebensversicherungs-AG sowie durch zwei Rückversicherungsverträge werden diese Risiken nahezu vollständig ausgelagert.

Marktrisiken entstehen durch Marktpreisschwankungen bei Kapitalanlagen und Vermögenswerten sowie Finanzinstrumenten. Hierdurch wird das Kapitalanlage- bzw. Vermögensanlageergebnis wesentlich beeinflusst. Um diese Risiken aufzufangen, achtet die Swiss Life Pensionsfonds AG auf eine ausgewogene Mischung und Streuung der Kapital- und Vermögensanlagen.

Marktrisiken beinhalten prinzipiell auch Nachhaltigkeitsrisiken, die sogenannten ESG-Risiken. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment, E), Soziales (Social, S) und Unternehmensführung (Governance, G) die - wenn sie eintreten - wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben oder haben können.

Um diese Risiken zu mindern, wird ein breites Spektrum von ESG-Faktoren und -Kriterien, die sich in der Finanzbranche entlang internationalen Standards (u.a. PRI) durchgesetzt haben und zu mehr Transparenz bei Anlageentscheidungen führen, beim Investitionsprozess der Swiss Life Pensionsfonds AG berücksichtigt. Auch helfen diese ESG-Faktoren und -Kriterien alle wesentlichen sozialen und ökologischen Aspekte sowie Aspekte der Unternehmensführung von Emittenten und Sachwerten zu überwachen.

Aus den vertraglichen Beziehungen der Swiss Life Pensionsfonds AG mit Wertpapieremittenten, Gegenparteien, Rückversicherern und anderen Schuldnern resultieren Kreditrisiken, sofern die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht vollumfänglich erfüllt werden. Dies umfasst Wertverluste beim Ausfall von Forderungen, bei einer Verschlechterung der Bonität von Geschäftspartnerinnen bzw. Geschäftspartnern oder falls sich die Bewertungen der Bonität von Schuldnern an den Kapitalmärkten (Credit Spreads) ändern.

Die Swiss Life Pensionsfonds AG hält bei festverzinslichen Anlagen überwiegend Papiere von Emittenten aus dem Bereich Investment Grade (entsprechend einer Kreditqualität von AAA bis BBB im Sinne der Klassifizierung von S&P). Dabei werden Anlagen auf Basis einer fundamentalen Bilanzanalyse ausgewählt und im Sinne eines Portfolioansatzes über diverse einzelne Emittenten (auch Unternehmensanleihen) gestreut. Für Anlagen in den einzelnen Kreditqualitätskategorien existiert ein Limitierungssystem, das für niedrig eingestufte Anlagen (entsprechend einer Kreditqualität von BB und tiefer gemäß der Klassifizierung von S&P) besonders enge Grenzen vorsieht.

Die bestehenden Kreditrisiken im Anlagebereich werden unter Einbeziehung der Restlaufzeit der Anlagen regelmäßig bewertet und überwacht. Neben Bewertungen externer Ratingagenturen verwenden wir dabei zusätzlich interne Beurteilungen.

Hinsichtlich der auf eigenes Risiko bilanzierten pensionsfondstechnischen Rückstellungen in Höhe von 38.085 Tsd. Euro ist der Teil der Deckungsrückstellung für die vereinbarten Leistungen über kongruente Rückdeckungsversicherungen bedeckt. Das Anlagerisiko der Swiss Life Pensionsfonds AG besteht hier nur hinsichtlich der Bedeckung des verbleibenden Teils der Deckungsrückstellung für die vereinbarten Verwaltungstätigkeiten. Zusammen mit den Beitragsüberträgen und den Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle besteht insgesamt ein Anlagerisiko von nur ca. 2,8 % der pensionsfondstechnischen Rückstellungen auf eigenes Risiko. Dieses Anlagerisiko wird dadurch gemindert, dass zur Sicherung der Bedeckung neben den genannten Rückdeckungsversicherungen nur in Anlageformen gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) investiert wird.

Innerhalb der pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Höhe von 246.576 Tsd. Euro besteht ein Anlagerisiko für die Swiss Life Pensionsfonds AG nur hinsichtlich der Bedeckung eines Teils der Deckungsrückstellung für MetallRente in Höhe von 37.736 Tsd. Euro. Das in gleicher Höhe korrespondierende MetallRente-Sicherungsvermögen muss eine den Kundinnen und Kunden versprochene Garantieleistung finanzieren. Der Barwert dieser Garantieleistung zum 31.12.2023 beträgt 33.434 Tsd. Euro. Dieses Anlagerisiko wird über einen automatisierten täglichen Umschichtungsalgorithmus gemindert, der das bedeckende Fondsvermögen bei kritischen Marktveränderungen unmittelbar in sicherere und ausreichend diversifizierte Anlagen umschichtet.

Das Risiko des Ausfalls der Rückdeckungsversicherungen bei der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland bzw. der Allianz Lebensversicherungs-AG ist begrenzt durch das Risikomanagement der Lebensversicherer und deren Einbindung in größere Konzerne. Gleiches gilt für die Rückversicherungskonstruktion. Hier achtet die Swiss Life Pensionsfonds AG bei der Auswahl der Rückversicherer systematisch auf deren Bonität.

Zu den Operationellen Risiken zählen alle Risiken aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitenden, Systemen, insbesondere im Bereich Informationstechnologie und bei technischen Anlagen oder aus externen Ereignissen.

Halbjährlich identifizieren und bewerten die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland sowie die Swiss Life Insurance Asset Managers GmbH im Rahmen des Funktionsausgliederungsvertrages bzw. im Rahmen der Dienstleistungsverträge mit der Swiss Life Pensionsfonds AG unter anderem alle wesentlichen Operationellen Risiken und erarbeiten Maßnahmen, um diese Risiken zu reduzieren. Der Vorstand wird im Rahmen der Risikoberichterstattung informiert und entscheidet darüber, welche Risiken durch geeignete Maßnahmen vermieden oder verringert und welche getragen werden können. Ein wesentliches Instrument zur Begrenzung der Operationellen Risiken stellt das Interne Kontrollsystem (IKS) dar. Regelungen und Kontrollen in den Organisationsbereichen beugen Fehlentwicklungen und dolosen Handlungen vor. Darüber hinaus sind alle Mitarbeitenden in ihrem Handeln an den Code of Conduct gebunden. Dieser legt Verhaltensregeln fest und bildet damit die Grundlage für eine rechtlich und ethisch korrekte Geschäftstätigkeit.

Im Kontext der wesentlichen IT-Applikationen/IT-Infrastruktur (IKS-IT) wird zur Risikomitigation der Operationellen Risiken ein Abgleich zwischen COBIT-Anforderungen (Control Objectives for Information and related Technology) und den umgesetzten Verfahren generiert. Genauso erfolgt im Kontext des Managementsystems für Informationssicherheit (Information Security Management System - ISMS) ein Abgleich mit ISO 27002:2022. Hierbei wird eine Einschätzung bezüglich des Erfüllungsgrades der vordefinierten Standards getroffen. Finales Resultat des jährlichen Prozessdurchlaufs ist eine aktuelle umfassende Dokumentation und Bewertung der IKS-relevanten Prozesse sowie der wesentlichen Systeme und Applikationen der IT-Map. Dazu werden die entsprechenden Risiken, Schlüsselkontrollen und Maßnahmen erfasst, welche dann Eingang in die Inventurbewertung finden.

Schwerwiegende Ereignisse wie der Ausfall von Mitarbeitenden, der Informationstechnologie, von Dienstleistenden oder Gebäuden können wesentliche operative Geschäftsprozesse gefährden. Im Rahmen von Notfallplanungen im Framework zum Business Continuity Management (BCM) treffen die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland sowie die Swiss Life Insurance Asset Managers GmbH, mit definierten Verfahren Vorsorge für Notfälle, welche die Kontinuität der wichtigsten Geschäftsprozesse und -systeme gefährden könnten. Diese werden durch regelmäßige Übungen getestet und haben sich in der Praxis bewährt. Um die steigende Bedrohungslage ausreichend über das BCM abdecken zu können, werden jährlich Bedrohungsanalysen durchgeführt, um die wesentlichsten Bedrohungen wie unter anderem Klimarisiken im Sinne von Naturereignissen wie Flut und Sturm zu identifizieren und mit einer Notfallplanung zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Risikoinventur ergaben sich keine Hinweise auf eine signifikante Veränderung der Risikolage u.a. aufgrund geopolitischer Einflüsse, wie der Ukrainekrieg einschließlich mittel- und unmittelbarer Folgen, der aktuellen Inflationsentwicklung und der Entwicklung des Arbeitsmarkts sowie Veränderungen in der IT-Welt). Die Folgen der Coronapandemie hatten keinen wesentlichen Einfluss. Auch ESG-Nachhaltigkeitsaspekte haben keine materiellen und nennenswerten Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbereich. Die Themen und weitere potenzielle Auswirkungen werden künftig weiterhin eng beobachtet.

Die Erkenntnisse des IKS Business, des IKS Informationstechnologie (IT) und des Business Continuity Managements (BCM) flossen ebenfalls in die Bewertung mit ein. Die gewonnenen Einblicke auf prozessualer Ebene werden ebenfalls im Rahmen der Risikoinventur regelmäßig reflektiert und sind Bestandteil der Bewertung. Insgesamt konnten wir keine gravierenden Auswirkungen beobachten.

In die Kategorie der Operationellen Risiken gehören auch Rechtsrisiken. Diese umfassen sowohl die Gefahr von Verlusten aufgrund der Verletzung geltender rechtlicher Bestimmungen als auch das Risiko, Verluste aufgrund einer Änderung der Rechtslage für in der Vergangenheit abgeschlossene Geschäfte zu erleiden. Die Konformität mit rechtlichen Bestimmungen wird über ein fortlaufendes Monitoring des rechtlichen und regulatorischen Umfelds und einer entsprechenden internen Kommunikation sichergestellt. Insbesondere die vielfältigen vertraglichen Vereinbarungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, denen die Versicherungsverträge unterliegen, werden laufend durch den Fachbereich Recht, Compliance & Public Affairs sowie den Datenschutz- und Geldwäschebeauftragten bei den Dienstleistungsunternehmen beobachtet. Zudem werden auch gesetzliche Anforderungen aus dem ESG-Kontext fortlaufend überwacht und berücksichtigt.

Liquiditätsrisiken können dann auftreten, wenn auf die Swiss Life Pensionsfonds AG unerwartet hohe Versorgungsleistungen zukommen. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Erfüllbarkeit von Verbindlichkeiten gegenüber den Versorgungsberechtigten führt die Swiss Life Pensionsfonds AG regelmäßig kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanungen unter Beachtung der erwarteten Entwicklung der Cashflows aus den Versorgungsvereinbarungen durch. Bei Produkten mit versicherungsförmiger Garantie wird dem Liquiditätsrisiko dadurch begegnet, dass die laufenden Rentenleistungen wie auch die optionalen Kapitalleistungen aus kongruent abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen fließen. Bei nichtversicherungsförmigen Produkten werden die Versorgungsleistungen aus dem entsprechend der vereinbarten Strategischen Asset Allocation (SAA) angelegten Kundenvermögen finanziert. Die Swiss Life Pensionsfonds AG achtet auf die Vereinbarung einer geeigneten Kunden-SAA und damit auf die Fungibilität des Kundenvermögens, um so das Liquiditätsrisiko zu begrenzen. Darüber wird in mit den Kunden getroffenen Vereinbarungen zu außerplanmäßigen Kapitalleistungen geregelt, dass diese in Abhängigkeit von der Liquidierbarkeit des finanzierenden Kundenvermögens zeitlich verzögert zur Auszahlung gelangen.

Ein Liquiditätsrisiko kann auch aus Abschlusskostenvorfinanzierungen im MetallRente-Neugeschäft rühren. Dieses Liquiditätsrisiko wird durch laufende Abstimmungen im MetallRente-Konsortium über die Höhe des Neuproduktions-Budgets begrenzt.

Konzentrationsrisiken entstehen im Unternehmen dort, wo sich Einzelrisiken aufgrund einer hohen Exponierung oder einer starken Korrelation verstärken. Wegen des Querschnittscharakters von Konzentrationsrisiken betrachtet die Swiss Life Pensionsfonds AG diese Risiken bei den zugrundeliegenden Einzelrisiken, so beispielsweise im Rahmen der Kreditrisiken und der pensionsfondstechnischen Risiken. Die von der Swiss Life Pensionsfonds AG versicherungsförmig übernommenen Versorgungsleistungen werden mittels Rückdeckungsversicherungen und Rückversicherungen kongruent abgesichert und somit wird hier ggf. vorhandenen Konzentrationsrisiken vollumfänglich begegnet. In der Kapitalanlage werden die Grundsätze der Mischung und Streuung beachtet. Darüber hinaus überwacht und steuert die Swiss Life Pensionsfonds AG auch Risikokonzentrationen für Ausfallrisiken bei Kapitalanlagen mit einem entsprechenden internen Limitierungssystem.

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie die Auseinandersetzungen im Nahen Osten haben aus heutiger Sicht keine direkten wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen. Geopolitische Risiken können jedoch die Entwicklung der Volkswirtschaft und die internationalen Kapital- und Finanzmärkte beeinflussen. Weitere Entwicklungen werden durch das Risikomanagement kontinuierlich überwacht. Zudem werden mögliche Risikoszenarien identifiziert, bewertet und Handlungsmaßnahmen abgeleitet.

Strategische Geschäftsentscheidungen beruhen auf Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung. Damit bergen sie das Risiko, dass die prognostizierte Entwicklung nicht oder nicht in vollem Umfang eintritt. Zudem kann es in einem sehr dynamischen Umfeld zu Fehleinschätzungen über tatsächliche Trends und Entwicklungen des Markts kommen.

Die Swiss Life Pensionsfonds AG beobachtet die Märkte kontinuierlich und dokumentiert strategische Entscheidungen sowie deren Grundlagen. Die aktuelle Unternehmensstrategie wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an ein verändertes Marktumfeld angepasst.

Einschätzung der gesamten Risikolage

Die Swiss Life Pensionsfonds AG betreibt weiterhin einen Produktmix mit reduzierten Garantien. Dies trägt dazu bei, dass die Gesellschaft sowohl die biometrischen Risiken als auch die Anlage- und insbesondere Zinsgarantierisiken reduziert.

Das finanzielle Hauptrisiko liegt nach derzeitiger Einschätzung in den - unabhängig von der Bestandsgröße zu tragenden - Verwaltungsfixkosten. Auf Grundlage der Erfahrungswerte der Vergangenheit ist auch zukünftig mit einer steigenden Nachfrage nach Pensionsfondsprodukten zu rechnen. Die damit verbundenen Beitragssteigerungen führen zu einer stetigen Reduzierung dieses Risikos.

Dies führt unter den gegebenen Verhältnissen insgesamt zu einer sich verbessernden Risikolage der Gesellschaft und versorgt unsere Kundinnen und Kunden mit sicheren Produkten.

Die Swiss Life Pensionsfonds AG verfügt nach Einschätzung des Vorstands über die notwendigen Instrumentarien, um den identifizierten und bewerteten Risiken zeitnah und angemessen zu begegnen. Das Risikomanagementsystem wird permanent weiterentwickelt, um schnell auf neue Risikoentwicklungen reagieren zu können. Aus Sicht des Vorstands sind derzeit keine weiteren Entwicklungen erkennbar, die die Lage der Gesellschaft oder die Erfüllbarkeit der übernommenen LeistungsverpfIichtungen aus den Versorgungsverträgen nachhaltig beeinträchtigen.

Solvabilität

Um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Solvabilität erfüllen zu können, wurde im Geschäftsjahr die Kapitalrücklage durch eine Einzahlung i.H.v. 1.100,0 Tsd. Euro von 6.064,3 Tsd. Euro auf 7.164,3 Tsd. Euro erhöht. Die Solvabilitätsspanne von 3.745,8 Tsd. Euro (2022: 3.020,8 Tsd. Euro) liegt oberhalb des Mindestbetrags des Garantiefonds von 3.000 Tsd. Euro (2022: 3.000 Tsd. Euro). Die Eigenmittel betragen 5.207,7 Tsd. Euro (2022: 4.518,5 Tsd. Euro). Dabei werden implizite Mittel nicht berücksichtigt. Die Solvabilitätsquote liegt bei 139,0 % (2022: 149,6 %).

Zukünftige Chancen und Prognosebericht

Swiss Life fördert selbstbestimmtes Leben

Swiss Life unterstützt Menschen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dies gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern gleichermaßen für die Mitarbeitenden in Unternehmen. Deshalb bietet Swiss Life in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zukunftsweisende Produkte und Vorsorgekonzepte mit optimierter Kapitalanlage in Aktien und Fonds an.

Belegschaften über Branchenversorgungswerke renditestark versorgen

Die Versorgungsberechtigten von Pensionsfonds können von der modernen, kollektiven Kapitalanlage in diesem Durchführungsweg profitieren und mit attraktiven Renditen rechnen. Dies ist ein elementarer Aspekt beim Aufbau eines finanziell gesicherten, selbstbestimmten Ruhestands.

Die Swiss Life Pensionsfonds AG ist Konsortialpartnerin im Pensionsfonds des Versorgungswerks MetallRente, über den auch das Versorgungswerk KlinikRente seinen Kundinnen und Kunden betriebliche Altersversorgung anbietet.

Als Konsortialpartnerin von MetallRente und KlinikRente sind wir sicher, dass sich die bAV-Lösungen der Versorgungswerke vor allem durch ihren herausragenden Zielgruppenbezug, die damit verbundene Identifikationswirkung sowie die Risikostreuung im Rahmen der Konsortialstrukturen bestens dazu eignen, Belegschaften adäquat zu versorgen.

Daher sehen wir in der Ausrichtung auf branchenorientierte Beratung von Unternehmen und deren Belegschaften einen starken Wachstumsmotor für die bAV.

Auslagerung von Pensionszusagen

Die Swiss Life Pensionsfonds AG zeichnet sich im Geschäftssegment der Auslagerung von Pensionszusagen durch das Fehlen jeglicher Beitrags- und Leistungsgarantien aus. Hierdurch kann man mit den Unternehmen individuelle Kapitalanlagestrategien vereinbaren, die sich an deren Erwartungen an bilanzielle und monetäre Effekte und ihrer Risikobereitschaft ausrichten.

Zielgruppe Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften und kleinere bis mittelgroße Kollektive

Das primäre Ziel einer Auslagerung von Pensionszusagen besteht in der Bilanzbereinigung und anschließender Bilanzstabilität. Das heißt, die von der Swiss Life Pensionsfonds AG übernommenen Verpflichtungen sollten immer ausreichend finanziert sein - im Idealfall unabhängig von der Entwicklung bzw. Rendite der zugrunde liegenden Kapitalanlage.

Die hierfür notwendige Verknüpfung der Kapitalanlage mit der Verpflichtungsseite lässt sich durch ein besonderes Anlagekonzept herstellen. Dieses ist speziell auf die Finanzierung langlaufender Versorgungsverpflichtungen ausgelegt und größtenteils von festverzinslichen Wertpapieren geprägt. Die Swiss Life Pensionsfonds AG setzt dabei auf das Konzept des "Duration Matching". Das bedeutet, dass Laufzeiten bzw. Zinssensitivität von Verpflichtungen und Kapitalanlagen bestmöglich aufeinander abgestimmt werden.

Die Swiss Life Pensionsfonds AG bietet seit Jahren Kapitalanlagekonzepte mit Duration Matching an und kann damit ihre Kundinnen und Kunden vor performancebedingten Nachschussrisiken schützen, die sich aufgrund von krisenbedingten Turbulenzen an den Finanzmärkten ergeben können.

Marktzinsniveau sorgt für günstige Rahmenbedingungen

Die HGB-Rückstellungen, die Unternehmen für Pensionsverpflichtungen bilden, werden aufgrund der Anwendung von Durchschnittszinsen der vergangenen Jahre noch längere Zeit mit Zinssätzen berechnet, die deutlich unter den aktuellen Marktzinsen liegen. Die Swiss Life Pensionsfonds AG hingegen bewertet die übernommenen Verpflichtungen mit aktuellen Zinsen, die sich aus der zugrunde liegenden Kapitalanlage ableiten. Somit kann die Swiss Life Pensionsfonds AG aufgrund des derzeitigen Zinsumfelds Auslagerungen gegen Einmalprämien anbieten, die der HGB-Rückstellung des auslagernden Unternehmens entsprechen, ohne dass daraus eine Unterfinanzierung des für die Erfüllung der Verpflichtungen notwendigen Kapitals resultiert. Es ergeben sich im Gegenteil sogar Finanzierungspuffer, die vor Nachschussrisiken schützen, bspw. aufgrund von biometrischen Einflüssen oder Rentensteigerungen.

Die beschriebenen Effekte ergeben sich ausschließlich bei Kapitalanlagestrategien, die stark von festverzinslichen Wertpapieren dominiert werden. Daher sind die Geschäftsaussichten insbesondere für Auslagerungen in die Swiss Life Pensionsfonds AG zurzeit sehr vielsprechend, weil die Strategie des Duration Matching auf genau diese Assetklasse setzt.

Prognose

Für den Gesamtmarkt der Lebensversicherung, einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds, hält der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) im Jahr 2024 einen geringen Zuwachs der Beitragseinnahmen von insgesamt 0,1 % für realistisch. Das minimale Beitragsplus liegt in der unsicheren Entwicklung der Wirtschaft sowie der nur zögerlich nachlassenden Inflation begründet.

Im Geschäft mit laufenden Beiträgen erwartet der GDV für den Gesamtmarkt der Lebensversicherung einen leichten Rückgang von 0,2 %. Im Einmalbeitragsgeschäft wird ein Wachstum (0,9 %) unterstellt. Die Prognose für das Jahr 2024 ist aufgrund geringerer Nachholeffekte insgesamt verhalten.

Dabei wird bei den Pensionsfonds für 2024 mit einer stabilen Entwicklung der Beitragseinnahmen gerechnet. Grundsätzlich besteht jedoch eine hohe Prognoseunsicherheit für den Geschäftsverlauf von Pensionsfonds, da zum einen die Zinsentwicklung von einer hohen Dynamik geprägt ist und es zum anderen im Zuge der Auslagerung der betrieblichen Altersvorsorge wie in den Vorjahren zu größeren Einzeltransaktionen und damit schwer vorhersehbaren Einmalbeitragszahlungen kommen kann.

Für die Unternehmensplanung der Swiss Life Pensionsfonds AG wird im Jahr 2024 ein leichter Zinsrückgang sowie ein wirtschaftlicher Aufschwung unterstellt. Die Prognose basiert auf den einheitlichen ökonomischen Annahmen der Swiss Life Gruppe mit Stand vom Juli 2023.

Die Swiss Life Pensionsfonds AG rechnet für die kommenden Geschäftsjahre weiterhin sowohl mit einer soliden Nachfrage nach Lösungen zur Auslagerung von Pensionszusagen als auch einem hohen Vorsorgebedarf im Konsortialgeschäft, unter anderem durch die steuerlichen Förderungen nach § 3 Nr. 63 EStG. Aufgrund des leistungsstarken und zukunftsfähigen Modells erwarten wir daher einen steigenden Umsatz bei der Auslagerung von Pensionszusagen.

Im nächsten Jahr geht die Swiss Life Pensionsfonds AG von einer deutlichen Steigerung der gebuchten Bruttobeiträge und einer ebenfalls steigenden Entwicklung der Beitragssumme im Neugeschäft aus, das hauptsächlich von laufenden Beiträgen aus fremdgeführtem Konsortialgeschäft sowie Einmalbeiträgen geprägt sein wird. Bei den Leistungsauszahlungen ist aufgrund des gestiegenen Bestands mit einer leichten Erhöhung zu rechnen. Die Funktionsbereichskosten für das kommende Geschäftsjahr steigen dementsprechend an.

Weiterhin gehen wir von einem leicht ansteigenden Kostenergebnis aus. Hierbei profitiert die Gesellschaft von einem Skaleneffekt infolge des wachsenden Bestands. Bei den Erträgen aus Kapitalanlagen wird ein moderater Anstieg aufgrund der verbesserten Rahmenbedingungen im Zuge steigender Zinsen erwartet.

Unter diesen Prämissen rechnet die Swiss Life Pensionsfonds AG damit, dass sich ihr Jahresergebnis im nächsten Jahr leicht verbessert wird.

Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Vorstand am 11.03.2024 den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dabei kommt der Vorstand zu folgender Einschätzung:

"Zusammenfassend stellen die Vorstände gemäß § 312 Abs. 3 AktG fest, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihnen in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt; berichtspflichtige Maßnahmen wurden im Geschäftsjahr weder vorgenommen noch unterlassen."

Versorgungsangebot

Die Swiss Life Pensionsfonds AG betreibt Pensionsfondsgeschäfte im Sinne von Teil 4, Kapitel 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie unmittelbar mit dem Pensionsfonds zusammenhängende Geschäfte.

Ihr Leistungsumfang umfasst:

Altersversorgung

Invaliditätsversorgung und

Hinterbliebenenversorgung

jeweils in Form von Renten- oder Kapitalleistungen.

Die Dotierung des Pensionsfonds durch den Arbeitgeber kann sowohl laufend (i. d. R. in Verbindung mit § 3 Nr. 63 EStG) als auch einmalig (i. d. R. in Verbindung mit § 3 Nr. 66 EStG) erfolgen. Dabei werden die Zusagearten "Leistungszusage" und "Beitragszusage mit Mindestleistung" unterstützt.

 

Garching b. München, 11. März 2024

Der Vorstand

Claudia Endl

Dr. Karl-Peer Günther

Hubertus Harenberg

Thomas Hübner

Bewegung des Bestands an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2023

Anwärter Invaliden- und Altersrenten Hinterbliebenenrenten
Männer
Anzahl
Frauen
Anzahl
Männer
Anzahl
Frauen
Anzahl
Summe der Jahresrenten
Tsd. Euro
Witwen
Anzahl
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 6.494 1.993 846 421 8.864 175
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 1.842 657 79 26 700 16
2. Sonstiger Zugang 0 0 0 0 282 0
3. Gesamter Zugang 1.842 657 79 26 982 16
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod 16 1 26 7 172 11
2. Beginn der Altersrente 43 10 0 0 0 0
3. Invalidität 2 1 0 0 0 0
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 3 1 5 0 170 0
5. Beendigung unter Zahlung von Beträgen 86 24 0 0 0 0
6. Beendigung ohne Zahlung von Beträgen 1 1 0 0 0 0
7. Sonstiger Abgang 7 3 0 0 0 0
8. Gesamter Abgang 158 41 31 7 342 11
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 8.178 2.609 894 440 9.503 180
davon
1. nur mit Anwartschaft auf Invaliditätsversorgung 1.319 470 0 0 0 0
2. nur mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung 224 68 415 257 6 0
3. mit Anwartschaft auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung 188 39 202 71 0 0
4. beitragsfreie Anwartschaften 1.670 620 0 0 0 0
5. in Rückdeckung gegeben 307 70 347 113 1.554 43
6. in Rückversicherung gegeben 32 5 2 0 2 0
7. lebenslange Altersrente 8.175 2.609 811 389 8.591 2
8. Auszahlungsplan mit Restverrentung 0 0 0 0 0 0
Hinterbliebenenrenten
Summe der Jahresrenten
Witwer
Anzahl
Waisen
Anzahl
Witwen
Tsd. Euro
Witwer
Tsd. Euro
Waisen
Tsd. Euro
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 13 2 921 91 2
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 1 0 73 2 0
2. Sonstiger Zugang 0 0 45 4 0
3. Gesamter Zugang 1 0 118 6 0
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod 2 0 51 2 0
2. Beginn der Altersrente 0 0 0 0 0
3. Invalidität 0 0 0 0 0
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 0 0 0 0 0
5. Beendigung unter Zahlung von Beträgen 0 0 0 0 0
6. Beendigung ohne Zahlung von Beträgen 0 0 0 0 0
7. Sonstiger Abgang 0 0 0 0 0
8. Gesamter Abgang 2 0 51 2 0
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 12 2 988 95 2
davon
1. nur mit Anwartschaft auf Invaliditätsversorgung 0 0 0 0 0
2. nur mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung 0 0 0 0 0
3. mit Anwartschaft auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung 0 0 0 0 0
4. beitragsfreie Anwartschaften 0 0 0 0 0
5. in Rückdeckung gegeben 4 0 97 7 0
6. in Rückversicherung gegeben 0 0 0 0 0
7. lebenslange Altersrente 0 0 0 0 0
8. Auszahlungsplan mit Restverrentung 0 0 0 0 0

Als Folge der Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen gegenüber den im Bericht ausgewiesenen Zahlen ergeben.

Bilanz zum 31.12.2023

Aktivseite

2023
Euro
2023
Euro
2022
Euro
A. Kapitalanlagen
I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Beteiligungen 1,00 1,00
II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.425.011,24 395.285,19
2.' Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen 36.703.907,10 35.209.398,26
davon bei verbundenen Unternehmen: 34.134.049,26 Euro (Vorjahr: 35.209.398,26 Euro)
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 1.000.000,00 1.000.000,00
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 2.425.030,92 2.497.385,25
41.553.949,26 39.102.068,70
41.553.950,26 39.102.069,70
B. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
I. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 246.568.793,09 225.266.408,73
II. Sonstiges Vermögen 7.515,57 130.865,92
246.576.308,66 225.397.274,65
C. Forderungen
I. Forderungen aus dem Pensionsfondsgeschäft an
1. Arbeitgeber und Versorgungsberechtigte 160.750,40 191.998,67
II. Forderungen an Lebensversicherungsunternehmen 346.052,94 323.762,98
davon an verbundenen Unternehmen: 346.052,94 Euro (Vorjahr: 323.762,98 Euro)
III. Sonstige Forderungen 500.462,94 320.633,92
davon an verbundenen Unternehmen: 113.050,00 Euro (Vorjahr: 76.160,00 Euro)
1.007.266,28 836.395,57
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen und Vorräte 352,40 458,13
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 2.926.869,97 2.953.050,82
III. Andere Vermögensgegenstände 858.832,12 814.099,18
3.786.054,49 3.767.608,13
E. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 68.737,52 85.743,73
Summe der Aktiva 292.992.317,21 269.189.091,78

Passivseite

2023
Euro
2023
Euro
2022
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 3.000.000,00
II. Kapitalrücklage 7.164.309,04 6.064.309,04
III. Gewinnrücklagen
1. andere Gewinnrücklagen 25.092,92 25.092,92
IV. Bilanzverlust -4.982.421,84 -4.571.594,36
5.206.980,12 4.517.807,60
B. Pensionsfondstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1. Bruttobetrag 11.046,38 11.363,87
II. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 37.902.434,89 36.482.452,06
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle
1. Bruttobetrag 171.216,91 71.494,90
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
1. Bruttobetrag 680,02 680,02
38.085.378,20 36.565.990,85
C. Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
I. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 246.576.308,62 225.418.266,14
D. Andere Rückstellungen
I. Sonstige Rückstellungen 96.201,41 190.298,24
E. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft gegenüber
1. Arbeitgebern 786.146,72 995.661,80
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 21.853,69 41.865,05
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 9.834,12 Euro (Vorjahr: 18.709,22 Euro)
III. Verbindlichkeiten gegenüber Lebensversicherungsunternehmen 354.426,84 308.570,36
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 341.957,64 Euro (Vorjahr: 291.849,69 Euro)
IV. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 121,42
V. Sonstige Verbindlichkeiten 1.865.021,61 1.150.510,32
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 228.679,32 Euro (Vorjahr: 390.730,68 Euro)
3.027.448,86 2.496.728,95
Summe der Passiva 292.992.317,21 269.189.091,78

Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.

 

Garching b. München, 11. März 2024

Prof. Dr. Gerhard Mayr, Treuhänder

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B. II. und C. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341 f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 240 Satz 1 Nummer 10 bis 12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist. Soweit die Deckungsrückstellung auf Versorgungsvereinbarungen beruht, die im Rahmen von Konsortialverträgen übernommen wurden, bei denen die Swiss Life Pensionsfonds AG nicht Federführer ist, stützt sich diese Bestätigung auf die des Verantwortlichen Aktuars des Federführers.

 

Garching b. München, 11. März 2024

Peter Bergmann

Verantwortlicher Aktuar

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Posten 2023
Euro
2023
Euro
2022
Euro
I. Pensionsfondstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 22.784.143,10 25.534.523,68
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 21.373,53 43.889,04
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 317,49 1.422,37
22.763.087,06 25.492.057,01
2. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 1.823.074,49 1.363.107,70
davon aus verbundenen Unternehmen: 164.321,49 Euro (Vorjahr: 55.837,57 Euro)
b) Erträge aus Zuschreibungen 756.623,08 653.895,74
c) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 1.570.526,45 0,00
4.150.224,02 2.017.003,44
3. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 12.170.003,23 1.848.727,04
4. Sonstige pensionsfondstechnische Erträge für eigene Rechnung 30.754,87 18.237,08
5. Aufwendung für Versorgungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versorgungsfälle
aa) Bruttobetrag 12.788.866,95 12.634.579,20
bb) Anteil der Rückversicherer 0,00 2.577,79
b) Veränderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte ' Versorgungsfälle
aa) Bruttobetrag 99.722,01 31.540,76
12.888.588,96 12.663.542,17
6. Veränderung der übrigen pensionsfondstechnischen Netto-Rückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Buttobetrag 22.578.025,31 -30.255.733,05
7. Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb ' für eigene Rechnung
a) Abschlussaufwendungen 1.621.971,36 1.566.989,36
b) Verwaltungsaufwendungen 653.649,23 682.700,93
2.275.620,59 2.249.690,29
8. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 246.295,89 257.018,67
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 183.645,90 150.254,26
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 223.096,79 2.957.121,85
653.038,58 3.364.394,78
9. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 0,00 41.806.269,75
10. Sonstige pensionsfondstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 967.547,06 93.080,03
11. Pensionsfondstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung -248.751,32 -545.219,40
II. Nichtpensionsfondstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 151.071,99 310.739,35
2. Sonstige Aufwendungen 313.149,58 607.874,00
0,00 -162.077,59 -297.134,65
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -410.828,91 -842.354,05
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1,43 -0,25
5. Jahresfehlbetrag -410.827,48 -842.353,80
6. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -4.571.594,36 -3.729.240,56
7. Bilanzverlust -4.982.421,84 -4.571.594,36

Anhang zum Jahresabschluss

Die Swiss Life Pensionsfonds Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Garching bei München und ist im Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 145744) eingetragen.

Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV) erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten oder den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei einer dauerhaften Wertminderung vorgenommen.

Als Zeitwert der Beteiligungen wird der Ertragswert des Unternehmens angesetzt.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften mit den Anschaffungskosten bzw. den am Bilanzstichtag bestehenden niedrigeren Börsenwerten/Rücknahmepreisen bewertet (strenges Niederstwertprinzip). In den Vorjahren vorgenommene Abschreibungen sind gemäß § 253 Abs. 5 HGB höchstens bis zu den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Börsenwerten/Rücknahmepreisen zuzuschreiben.

Als Zeitwerte der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und der anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere werden die jeweiligen Börsenkurse/Rücknahmepreise am Bilanzstichtag angesetzt.

Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen werden gemäß § 341b Abs. 4 HGB zu Zeitwerten bewertet.

Basierend auf Informationen der jeweiligen Lebensversicherungsunternehmen werden als Zeitwerte der Lebensversicherungsverträge, anknüpfend an die DAV-Veröffentlichung 2/1994, das Deckungskapital zuzüglich des Schlussüberschussanteilfonds (ohne Beteiligung der Bewertungsreserven) angesetzt.

Im "Beitragsbezogenen Plan" sowie bei den "Sicherheits- und Wachstumsorientierten Modellen" wird das aufgrund der jeweiligen versicherungsförmigen Garantie vorhandene biometrische Risiko durch die korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen vollständig kongruent rückgedeckt. Damit ist die Bildung der Nachreservierung im Pensionsfonds als wirtschaftlich durchlaufender Posten zu verbuchen (vgl. Gesetzesbegründung zu Ziffer 75 BilMoG, Bundesdrucksache 16/10067 vom 30.07.2008): Die Gegenfinanzierung der mit Bezug auf § 23 Abs. 1 Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) im Bereich der pensionsfondstechnischen Rückstellungen zu bildenden Nachreservierung in Höhe von 52.107,63 Euro (2022: 49.085,98 Euro) erfolgt durch einen entsprechend höheren Zeitwertansatz der kongruent korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen.

Da der gemäß § 23 Abs. 2 PFAV zu ermittelnde Referenzzins (zum 31.12.2023 beträgt dieser 1,57 %) in einem Teilbestand der Versorgungsvereinbarungen auf Rechnung und Risiko der Swiss Life Pensionsfonds AG den verwendeten maßgeblichen Rechnungszins unterschreitet, wurde gemäß § 23 Abs. 3 PFAV im Bereich der pensionsfondstechnischen Rückstellungen eine Zinszusatzreserve in Höhe von 2.840.556,60 Euro (2022: 2.823.983,84 Euro) gebildet. Hiervon entfällt ein Anteil von 111.372,68 Euro (2022: 117.772,09 Euro) auf die Verwaltungskostenrückstellung. Der andere Teil in Höhe von 2.729.183,92 Euro (2022: 2.706.211,75 Euro) entfällt auf die Deckungsrückstellung der eigentlichen Versorgungsvereinbarungen. Da hinsichtlich dieser Versorgungsvereinbarungen die Zinsrisiken vollständig kongruent rückgedeckt sind, ist die formale Bildung der Zinszusatzreserve im Pensionsfonds als wirtschaftlich durchlaufender Posten zu verbuchen (vgl. Gesetzesbegründung zu Ziffer 75 BilMoG, Bundesdrucksache 16/10067 vom 30.07.2008). Die Gegenfinanzierung der Bildung der Zinszusatzreserve erfolgt in Höhe von 2.729.183,92 Euro (2022: 2.706.211,75 Euro) durch einen entsprechend höheren Zeitwertansatz der kongruent korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen.

Auch innerhalb der pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurde eine Zinszusatzreserve mit Blick auf heute schon garantierte Verrentungsfaktoren gestellt. Diese beträgt 1.046.237,53 Euro (2022: 1.192.399,86 Euro). Die garantierten Verrentungsfaktoren sind wiederum vollständig über Rückdeckungsversicherungen rückgedeckt, so dass sich auch hier der Aufwand zur Stellung der Zinszusatzreserve durch den entsprechend höheren Zeitwertansatz der kongruent korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen ausgleicht. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Nachreservierung der Ausscheideordnungen: Zum 31.12.2023 wurde innerhalb der pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine Nachreservierung mit Blick auf heute schon garantierte Verrentungsfaktoren gestellt. Diese beträgt 63.503,88 Euro (2022: 72.070,55 Euro) und wird ebenfalls durch den entsprechend höheren Zeitwertansatz der kongruent korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen gegenfinanziert.

Namensschuldverschreibungen werden gemäß § 341c Abs. 1 HGB mit den Nennbeträgen angesetzt.

Schuldscheinforderungen und Darlehen werden gemäß § 341c Abs. 3 i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten zuzüglich laufzeitabhängiger Zinszuschreibungen bzw. -abschreibungen angesetzt. Die Zinszuschreibungen bzw. -abschreibungen ermitteln sich mithilfe der Effektivzinsmethode. Abschreibungen sind im Einzelfall, z. B. bei Bonitätsverschlechterungen der Schuldner, vorzunehmen.

Die Zeitwerte der Namensschuldverschreibungen sowie der Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit der Barwertmethode auf Grundlage von Zins-Struktur-Kurven ermittelt. Risikoaspekten wird durch die Berücksichtigung von Bewertungsunterschieden (Spreads) Rechnung getragen.

Das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (inklusive der zuzurechnenden Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen) wird gemäß § 341d HGB mit den Zeitwerten bewertet.

Die Zeitwerte der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, die für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehalten werden, ermitteln sich aus den Börsenwerten/Rücknahmepreisen am Bilanzstichtag. Als Zeitwert der Lebensversicherungsverträge wird, anknüpfend an die DAV-Veröffentlichung 2/1994, das Deckungskapital zzgl. des Schlussüberschussanteilfonds (ohne Beteiligung der Bewertungsreserven) angesetzt. Aufgrund des kurzfristigen Charakters der Einlagen bei Kreditinstituten werden die Buchwerte als Zeitwerte angesetzt.

Für den Konsortialvertrag MetallRente werden die anteiligen Kapitalanlagen vom federführenden Unternehmen bewertet.

Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand sind mit dem Nominalwert angesetzt. Andere Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bewertet.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden noch nicht fällige Zinserträge zu Nominalwerten angesetzt.

Übrige Aktiva werden mit den jeweiligen Nennwerten, unter Berücksichtigung geleisteter Tilgungen und Abschreibungen, bilanziert. Im Einzelnen:

Forderungen

Sachanlagen (Betriebs- und Geschäftsausstattung; die Nutzungsdauer beträgt 13 Jahre)

Die Beitragsüberträge werden berechnet, indem jene Beiträge, welche Ertrag nach dem Abschlussstichtag darstellen, zeitanteilig abgegrenzt werden.

Pensionsfondstechnische Rückstellungen: Deckungsrückstellung

Pensionsfondstechnische Rückstellungen ergeben sich für Verwaltungskostenrückstellungen der "Sicherheits- und Wachstumsorientierten Modelle" sowie für die Verwaltungskostenrückstellungen bei "Beitragszusagen mit Mindestleistung". Darüber hinaus werden pensionsfondstechnische Rückstellungen auch für vom Pensionsfonds zugesagte versicherungsförmige Rentengarantien gebildet. Die jeweilige Deckungsrückstellung wurde grundsätzlich einzelvertraglich nach der prospektiven Methode berechnet.

Es wurden folgende Rechnungsgrundlagen verwendet:

Produkt für Beitragszusage mit Mindestgarantie (Verwaltungskostenrückstellung während der gesamten Laufzeit, Mindestgarantie in der Aufschubphase, Rentenzusage in der Rentenbezugsphase):

Wahrscheinlichkeitstafel: Sterbetafel DAV 2004 R

Rechnungszinssatz: Tarife 2000: 3,25 %

Tarife 2004 und Tarife 2005: 2,75 %

Tarife 2007 und 2008: 2,25 %

Tarife 2012: 1,75 %

Tarife 2015: 1,25 %

Tarife 2017: 0,9 %

Produkt für Leistungszusage in Form der "Sicherheits- und Wachstumsorientierten Modelle" (Verwaltungskostenrückstellung während der gesamten Laufzeit, Rentenzusage in der Rentenbezugsphase):

Wahrscheinlichkeitstafel: Sterbetafel DAV 2004 R zzgl. unternehmenseigener Geschlechtermixe, falls die Tarife geschlechtsunabhängig kalkuliert werden

Rechnungszinssatz: Tarife 2004 und Tarife 2005: 2,75 %

Tarife 2007 und 2008: 2,25 %

Tarife 2012: 1,75 %

Tarife 2015: 1,25 %

Tarife 2017: 0,9 %

Produkt für Leistungszusage in Form der "Renditeorientierten Modelle" (Deckungsrückstellung, soweit diese nicht durch das Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Vermögen abgedeckt ist):

Wahrscheinlichkeitstafel: Heubeck 2018 G

Rechnungszinssatz: Je nach vertragsgemäßer Zusammensetzung der die jeweilige Versorgungsvereinbarung bedeckenden Anlageformen (Vermögensanlage in Spezialfonds SLPF-A und/oder SLPF-R und/oder SLPF-S und/oder in Rückdeckungsversicherungen) ergibt sich für jeden Versorgungsberechtigten ein individueller Mischrechnungszinssatz.

2,20 % soweit Vermögensanlage in SLPF-A erfolgt

1,30 % soweit Vermögensanlage in SLPF-R erfolgt

1,90 % soweit Vermögensanlage in SLPF-S erfolgt

bis zu 4,0 % soweit Vermögensanlage in Rückdeckungsversicherungen erfolgt (je nach Rechnungszins der jeweiligen Rückdeckungsversicherung)

Für den Konsortialvertrag MetallRente werden die anteiligen pensionsfondstechnischen Rückstellungen vom federführenden Unternehmen berechnet. Sofern die Bilanzangaben nicht rechtzeitig vorliegen, werden Schätzungen bilanziert.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle wird in Höhe der jeweiligen Leistungssumme gebildet. Für bekannte Versorgungsfälle, die bis zum Abschlussstichtag eingetreten sind, wird eine Schadenrückstellung basierend auf dem riskierten Kapital und dem Barwert der Leistung gebildet. Für am Abschlussstichtag unbekannte Versorgungsfälle wird eine pauschale Rückstellung gebildet, die sich aus der mittleren verbrauchten IBNR-Reserve (IBNR = Incurred But Not Reported) der letzten drei Jahre berechnet und mindestens dem Verbrauch des aktuellen Jahres entspricht.

Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Zum 01.01.2012 wurden 9 % des Bestands des MetallRente Pensionsfonds auf die Swiss Life Pensionsfonds AG übertragen. Der Bilanzwert in Höhe von 680,02 Euro (2022: 680,02 Euro) resultiert aus dieser Bestandsübertragung.

Die pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden in Höhe des Aktivwerts des korrespondierenden Sicherungsvermögens ausgewiesen, das getrennt vom übrigen Vermögen geführt wird (retrospektive Methode). Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden gebildet

für Beitragszusagen mit Mindestleistung für den Fondsanteil in der Anwartschaftsphase,

bei allen Leistungszusagen in Form der "Sicherheits- und Wachstumsorientierten Modelle" in der Anwartschaftsphase für die Rentenzusage (mit Ausnahme des "Sicherheitsorientierten Modells" bei Vertragsbeginn ab 01.01.2009) und

beim "Renditeorientierten Modell" während der gesamten Vertragslaufzeit für die gesamte Versorgungszusage.

Bei den anderen Rückstellungen handelt es sich um sonstige Rückstellungen, die in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendigen Erfüllungsbeträge angesetzt werden und ausschließlich Laufzeiten von weniger als einem Jahr haben.

Die anderen Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag bewertet. Dazu zählen die Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft gegenüber Arbeitgebern und die sonstigen Verbindlichkeiten.

Bewertungsunterschiede zwischen der Handels- und Steuerbilanz entstanden im Geschäftsjahr 2023 nur in unwesentlicher Höhe. Es liegt ein Steuersatz von 27,38 % zu Grunde. Auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern wurde aufgrund des ausgeübten Wahlrechts verzichtet.

Aktivseite

A. Kapitalanlagen

Zeitwerte der zu Anschaffungskosten oder Nennwert ausgewiesenen Kapitalanlagen gemäß § 54 RechVersV:

Bilanzwerte 2023
Euro
Zeitwerte 2023
Euro
Bilanzwerte 2022
Euro
Zeitwerte 2022
Euro
I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Beteiligungen 1,00 1,00 1,00 1,00
II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.425.011,24 1.431.035,07 395.285,19 399.192,53
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 1.000.000,00 914.421,22 1.000.000,00 866.450,41
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 2.425.030,92 2.114.805,38 2.497.385,25 2.052.820,14
Summe 4.850.043,16 4.460.262,67 3.892.671,44 3.318.464,08

Angaben zum Anteilsbesitzs gemäß § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB

Wesentliche Beteiligungen

Name, Sitz Kapitalanteil
%
Eigenkapital
in Euro
Ergebnis
in Euro
AERS Consortio AG, Stuttgart 1 9 70.048,25 -13.817,94

1) Die Angaben zum Eigenkapital und Ergebnis basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022.

Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß § 285 Nr. 18 HGB

Bilanzwerte 2023
Euro
Zeitwerte 2023
Euro
Bilanzwerte 2022
Euro
Zeitwerte 2022
Euro
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.337.037,21 1.332.396,72 0,00 0,00
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 1.000.000,00 914.421,22 1.000.000,00 866.450,41
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 2.425.030,92 2.114.805,38 2.497.385,25 2.052.820,14

Eine Abschreibung der Lasten auf Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, welche gemäß § 341b Abs. 2, 2. Halbsatz HGB bilanziert werden, wurde nicht vorgenommen, da es sich - unter Bezugnahme auf die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) aufgestellten Kriterien - um voraussichtlich vorübergehende Wertminderungen handelt.

Bei den Sonstigen Ausleihungen resultieren die voraussichtlich vorübergehenden Wertminderungen zum Bewertungsstichtag aus der Zins- und Credit-Spread-Entwicklung. Es ist von einer vollständigen Rückzahlung der Nominalbeträge bei Endfälligkeit auszugehen.

Anteile an Investmentanteilen gemäß § 285 Nr. 26 HGB

Anlageziele / Fondsart Bilanzwerte
Euro
Zeitwerte
Euro
Stille Reserven/ Lasten
Euro
Ausschüttungen
Euro
Gemischte Fonds
SLPF-A 41.291.647,43 41.292.949,20 1.301,77 0,00
SLPF-R 53.024.931,09 53.034.293,64 9.362,55 0,00
SLPF-S 48.115.832,83 48.115.832,83 0,00 865.932,51
Summe 142.432.411,35 142.443.075,67 10.664,32 865.932,51

Die aufgeführten Investmentanteile können börsentäglich zurückgegeben werden.

Der Großteil der aufgeführten Investmentanteile wird im Aktivposten B. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehalten.

B. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Bei den hier aufgeführten Kapitalanlagen handelt es sich um Investmentfondsanteile und um Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen, die zu Zeitwerten bilanziert werden.

Der Anlagestock besteht aus:

Anteile Stück Bilanzwerte 2023
Euro
Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen 72.484.156,51
Fondsanteile Beitragsbezogener Plan
SLPF-A 6.079 1.078.402,29
Fondsanteile Leistungsbezogener Plan
SLPF-A 226.552 40.192.207,75
SLPF-R 311.596 52.958.142,34
SLPF-S 556.833 48.115.684,94
Übrige Fondsanteile
Allianz APF Renten 160.254 9.241.848,25
Allianz Euro Cash Anteilklasse P (EUR) 8.064 7.392.588,13
Allianz SDG Euro Credit W (EUR) 2.919 2.815.662,52
MetallRente FONDS PORTFOLIO Anteilklasse W (EUR) 5.787 7.344.628,92
Gesamt 241.623.321,65

Zur Bedeckung der versorgungsstechnischen Verpflichtungen aus dem leistungsbezogenen Plan und dem Konsortium MetallRente Pensionsfonds, die zum Stichtag noch nicht in Fondsanteilen investiert waren, wurden Treuhandkonten eingerichtet, deren Salden sich am Stichtag auf 4.945.471,44 Euro (2022: 6.613.236,09 Euro) belaufen.

Zusätzlich bestehen Forderungen in Höhe von 7.515,57 Euro (2022: 130.865,92 Euro), welche ebenfalls zur Bedeckung der versorgungstechnischen Verpflichtungen dienen.

C. Forderungen

Bei den Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Überschüssen an Lebensversicherungsunternehmen, Forderungen im Zusammenhang mit dem Konsortialgeschäft und Forderungen aus Leistungen an Lebensversicherungsunternehmen.

D. Sonstige Vermögensgegenstände

Bei den anderen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um vorschüssig geleistete Zahlungen für Versorgungsfälle.

Entwicklung des Aktivposten A. im Geschäftsjahr 2023

Aktivposten Bilanzwerte Vorjahr
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge 1
Euro
Zuschreibungen
Euro
A. Kapitalanlagen
I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Beteiligungen 1,00 0,00 0,00 0,00
II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 395.285,19 1.029.798,09 372,80 300,76
2. Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen 35.209.398,26 3.022.287,14 2.100.454,72 756.322,32
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 1.000.000,00 0,00 0,00 0,00
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 2.497.385,25 0,00 72.354,33 0,00
Summe A. 39.102.069,70 4.052.085,23 2.173.181,85 756.623,08
Insgesamt 39.102.069,70 4.052.085,23 2.173.181,85 756.623,08
Aktivposten Abschreibungen
Euro
Bilanzwerte Geschäftsjahr
Euro
A. Kapitalanlagen
I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Beteiligungen 0,00 1,00
II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,00 1.425.011,24
2. Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen 183.645,90 36.703.907,10
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 0,00 1.000.000,00
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 0,00 2.425.030,92
Summe A. 183.645,90 41.553.950,26
Insgesamt 183.645,90 41.553.950,26

1) davon Zinsamortisation 72.354,33 Euro

Entwicklung des Aktivposten B.I. im Geschäftsjahr 2023

Aktivposten Bilanzwerte Vorjahr
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Nicht realisierte Gewinne
Euro
B. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 149.048.120,68 34.725.118,59 25.147.284,78 10.513.210,65
2. Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen 69.605.051,96 7.273.737,91 6.051.425,94 1.656.792,58
3. Einlagen bei Kreditinstituten 6.613.236,09 0,00 1.667.764,65 0,00
Summe B.I. 225.266.408,73 41.998.856,50 32.866.475,37 12.170.003,23
Insgesamt 225.266.408,73 41.998.856,50 32.866.475,37 12.170.003,23
Aktivposten Nicht realisierte Verluste
Euro
Bilanzwerte Geschäftsjahr
Euro
B. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,00 169.139.165,14
2. Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen 0,00 72.484.156,51
3. Einlagen bei Kreditinstituten 0,00 4.945.471,44
Summe B.I. 0,00 246.568.793,09
Insgesamt 0,00 246.568.793,09

Passivseite

A. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital in Höhe von 3.000.000,00 Euro ist unverändert in drei Millionen Stück auf den Namen lautende Aktien eingeteilt. Der Nennwert je Aktie entspricht 1,00 Euro. Der gesamte Betrag des Grundkapitals ist voll eingezahlt.

Eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB ist in ausreichendem Maß vorhanden und beträgt unverändert 300.000,00 Euro, sodass die zusätzliche Bildung einer gesetzlichen Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG entfällt.

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Einzahlung in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der Swiss Life Pensionfonds AG in Höhe von 1.100.000,00 Euro durch die Alleinaktionärin Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland. Damit wurde dem zunehmenden Kapitalbedarf Rechnung getragen.

Bilanzverlust

2023
Euro
Verlustvortrag -4.571.594,36
Jahresfehlbetrag -410.827,48
Bilanzverlust -4.982.421,84

B. Pensionsfondstechnische Rückstellungen

In der Deckungsrückstellung ist eine Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Zeiten in Höhe von 868.995,12 Euro (2022: 887.796,90 Euro) enthalten.

C. Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Von der Deckungsrückstellung in Höhe von 246.576.308,66 Euro (2022: 225.418.266,14 Euro) sind 163.154.569,52 Euro (2022: 145.042.843,65 Euro) Deckungsrückstellungen im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 RechPensV, wobei ein Teilbetrag in Höhe von 33.433.789,32 Euro (2022: 24.239.702,88 Euro) aus dem Konsortialgeschäft MetallRente stammt.

Bei renditeorientieren Modellen sind biometrische Risiken aus eingeschlossenen Zusatzversicherungen rückversichert. Diese sind risikobasiert und sichern den Auffüllbedarf bei Leistungseintritt ab. Daher beträgt der Anteil von pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für das rückversicherte Geschäft 0,00 Euro (2022: 0,00 Euro).

D. Andere Rückstellungen

2023
Euro
2022
Euro
I. Sonstige Rückstellungen 96.201,41 190.298,24

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Provisionen und den Jahresabschluss (Aufstellung und Prüfung) 2023.

E. Andere Verbindlichkeiten

Die anderen Verbindlichkeiten haben ausschließlich Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr.

2023
Euro
2022
Euro
I. Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft gegenüber Arbeitgebern 786.146,72 995.661,80

Bei den Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft gegenüber Arbeitgebern handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht ausbezahlte Überschüsse aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 359.685,87 Euro (2022: 350.144,44 Euro), noch nicht fälligen Beiträgen in Höhe von 305.000,00 Euro (2022: 266.000,00 Euro), Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Konsortialgeschäft in Höhe von 121.460,85 Euro (2022: 223.104,51 Euro) sowie noch nicht ausgezahltes Versorgungskapital in Höhe von 0,00 Euro (2022: 156.412,85 Euro).

2023
Euro
2022
Euro
III. Verbindlichkeiten gegenüber Lebensversicherungsunternehmen 354.426,84 308.570,36

In dieser Position ist die Verbindlichkeit aus der Rückdeckungsversicherung mit der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland in Höhe von 341.957,64 Euro (2022: 291.849,69 Euro) enthalten.

2023
Euro
2022
Euro
V. Sonstige Verbindlichkeiten 1.865.021,61 1.150.510,32

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen sonstige Verbindlichkeiten des MetallRente Pensionsfonds in Höhe von 1.636.342,29 Euro (2022: 759.779,64 Euro) enthalten, die vom federführenden Unternehmen ermittelt werden. Zudem werden hier Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 228.679,32 Euro (2022: 390.730,68 Euro) ausgewiesen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Pensionsfondstechnische Rechnung

1. Gebuchte Bruttobeiträge

2023
Euro
2022
Euro
a) Gebuchte Bruttobeiträge untergliedert nach
aa) Laufende Beiträge 7.948.646,64 5.616.387,37
bb) Einmalbeiträge 14.835.496,46 19.918.136,31
22.784.143,10 25.534.523,68
b) Gebuchte Bruttobeiträge, untergliedert nach Beiträgen im Rahmen von Verträgen
aa) Ohne Gewinnbeteiligung 13.990.162,56 19.660.620,53
bb) Mit Gewinnbeteiligung 8.793.980,54 5.873.903,15
22.784.143,10 25.534.523,68
c) Gebuchte Bruttobeiträge aus
aa) Beitragsbezogenen Pensionsplänen 7.948.646,64 5.616.387,37
bb) Leistungsbezogenen Pensionsplänen 14.835.496,46 19.918.136,31
22.784.143,10 25.534.523,68

2. Erträge aus Kapitalanlagen

2023
Euro
2022
Euro
a) Erträge aus Kapitalanlagen (Aktivposten A.) 1.043.655,30 887.498,94
davon aus Lebensversicherungsverträgen 1.028.454,84 870.366,34
b) Erträge aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.) 3.106.568,72 1.129.504,50
davon aus Lebensversicherungsverträgen 168.057,54 53.676,18
Summe 4.150.224,02 2.017.003,44

3. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen

2023
Euro
2022
Euro
Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 12.170.003,23 1.848.727,04
davon aus Lebensversicherungsverträgen 1.656.792,58 1.845.834,44

8. Aufwendungen für Kapitalanlagen

2023
Euro
2022
Euro
a) Aufwendungen für Kapitalanlagen (Aktivposten A.) 212.514,26 481.027,37
davon aus Lebensversicherungsverträgen 205.012,18 272.028,32
b) Aufwendungen für Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.) 440.524,32 2.883.367,41
davon aus Lebensversicherungsverträgen 187.299,21 520.347,64
Summe 653.038,58 3.364.394,78

9. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen

2023
Euro
2022
Euro
Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 0,00 41.806.269,75
davon aus Lebensversicherungsverträgen 0,00 0,00

Rückversicherungssaldo:

Der Saldo aus den verdienten Beiträgen der Rückversicherer, den Anteilen der Rückversicherer an den Bruttoaufwendungen für Versorgungsfälle, den Bruttoaufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb und der Veränderung des Anteils der Rückversicherer an der Brutto-Deckungsrückstellung beträgt -21.373,53 Euro (2022: -41.311,25 Euro).

II. Nichtpensionsfondstechnische Rechnung

1. Sonstige Erträge

2023
Euro
2022
Euro
Erträge aus erbrachten Dienstleistungen 0,00 276.337,25
Konsortium MetallRente 53.110,79 17.138,93
Übrige Erträge 97.961,20 17.263,17
Summe 151.071,99 310.739,35

2. Sonstige Aufwendungen

2023
Euro
2022
Euro
Aufwendungen, die das Unternehmen als Ganzes betreffen 305.115,56 564.524,76
Übrige 8.034,02 43.349,24
Aufwendungen
Summe 313.149,58 607.874,00

Provisionen und sonstige Bezüge der Vertreter, Personalaufwendungen

2023
Euro
2022
Euro
Provisionen jeglicher Art der Vertreter 143.720,53 347.115,41

Sonstige Angaben

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Vorstands sind oben unter dem Punkt "Organe" (Seite 3) aufgeführt. Diese Seite ist Bestandteil des Anhangs.

Für die Tätigkeiten der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats wurden keine Bezüge gewährt. Die Tätigkeiten wurden im Rahmen des Funktionsausgliederungsvertrags mit der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland abgegolten.

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine eigenen Mitarbeitenden.

Zum Jahresende bestehen keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlichen Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Das Honorar des Abschlussprüfers in Höhe von 32.387,06 Euro enthält ausschließlich Aufwendungen für die Abschlussprüfung.

Nachtragsbericht

Es liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung vor, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres und bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts eingetreten sind.

Konzernübersicht

Die Swiss Life Pensionsfonds AG ist eine Tochtergesellschaft der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, welche in den Einzelabschluss der Swiss Life AG mit Sitz in Zürich einbezogen ist. Die Swiss Life AG mit Sitz in Zürich ist eine 100-prozentige Tochter der Swiss Life Holding AG, Zürich, und in deren Konzernabschluss enthalten (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Dieser wird bei der das Unternehmensregister führenden Stelle offengelegt.

Die Überschussbeteiligung ist in der Anlage zum Anhang "Überschussbeteiligung 2024" zusammengestellt.

 

Garching b. München, 11. März 2024

Der Vorstand

Claudia Endl

Dr. Karl-Peer Günther

Hubertus Harenberg

Thomas Hübner

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Swiss Life Pensionsfonds Aktiengesellschaft, Garching bei München

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Swiss Life Pensionsfonds Aktiengesellschaft, Garching bei München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Swiss Life Pensionsfonds Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Pensionsfonds geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats des Geschäftsberichts 2023 verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichtes - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Pensionsfonds geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 20. März 2024

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Thomas Varain, Wirtschaftsprüfer

Elke Förg, Wirtschaftsprüferin

Anlage zum Anhang: Überschussbeteiligung 2024

Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer im Kalenderjahr 2024

Überschussberechtigt sind die Versorgungsverträge im Rahmen der Pensionspläne "Beitragsorientierter Plan" und "Leistungsbezogener Plan" hinsichtlich des Risiko- und Kostenergebnisses. Weiterhin sind die Anteile an den Versorgungsverträgen überschussberechtigt, welche die Swiss Life Pensionsfonds AG im Rahmen des Konsortialgeschäfts MetallRente Pensionsfonds hält.

Die Überschussbeteiligung wird zum Teil aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) dotiert, zum Teil wird sie zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert (Direktgutschrift). Die Angemessenheit der Überschussbeteiligung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgrund gesetzlicher Vorgaben überwacht. Die Höhe der Überschussanteile wird jährlich vom Vorstand unter Beachtung der maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars festgelegt.

Da für die Bestände der Pensionspläne "Beitragsorientierter Plan" und "Leistungsbezogener Plan" zum 31.12.2023 keine RfB vorhanden ist und in 2023 auch keine Risiko- und Kostengewinne entstanden sind, werden in 2024 keine Überschussanteile an die Versorgungsverträge ausgeschüttet.

Hinsichtlich der Erläuterungen zur Überschussbeteiligung und der Höhe der Überschussanteile im Kalenderjahr 2024 für die MetallRente verweisen wir auf den Geschäftsbericht der Allianz Pensionsfonds AG."

Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung

Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat den Vorstand beraten und die Geschäftsführung überwacht. Dabei hat er sich mit der Lage, der weiteren Entwicklung und der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft sowie mit wesentlichen Maßnahmen befasst. Der Aufsichtsrat war in alle grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Er hat sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand überzeugt. Mit Wirkung zum 01.04.2023 hat der Aufsichtsrat weiterhin Frau Claudia Endl zur Vorständin bestellt.

Der Aufsichtsrat hat sich in Sitzungen mit dem Vorstand im März und im Dezember beraten. Zur Vorbereitung hat der Vorstand Unterlagen an den Aufsichtsrat übersandt. Über wichtige Vorgänge informierte der Vorstand sowohl schriftlich als auch telefonisch zwischen den Sitzungen. Zudem fand ein regelmäßiger Austausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen statt.

Schwerpunkte der Sitzungen sowie der laufenden Information waren vornehmlich die strategische Ausrichtung der Gesellschaft u.a. mit dem Ziel, sich auf das eigene ROM-Geschäft zu konzentrieren und damit eine deutliche Verbesserung der Jahresüberschüsse zu erreichen sowie die starke Entwicklung des Neugeschäftes im Bereich der MetallRente.

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat die Quartalsberichte gemäß § 90 AktG vorgelegt. In diesen wurden unter anderem die Entwicklung der Beitragseinnahmen, der Kapitalanlagen, der Produkte und der Verwaltung dargestellt und erläutert. Alle Themen wurden mit dem Vorstand eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich mit den Berichten des Vorstands auseinandergesetzt. Auf Grund der laufenden Berichterstattung waren im Geschäftsjahr 2023 keine Maßnahmen nach § 111 Abs. 2 S. 1 AktG erforderlich.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat die Jahresabschlussunterlagen geprüft. Der Abschlussprüfer war bei der Bilanzaufsichtsratssitzung anwesend und hat über die die Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat keine Einwendungen gegen die Jahresabschlussunterlagen und billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, der der Hauptversammlung vorgelegt wird.

Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von EUR 410.827,48 und führt zu einem Bilanzverlust von EUR 4.982.421,84. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Nach eingehender Prüfung unter Berücksichtigung der Lage der Gesellschaft sowie der Aktionärsinteressen befürwortet der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns und schließt sich diesem an.

Der Aufsichtsrat hat weiterhin den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Teil der Prüfung war auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. Der Abschlussprüfer hat nach seiner pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung mit dem folgenden Vermerk bestätigt, dass

"1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Swiss Life Pensionsfonds Aktiengesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Aufsichtsrat schließt sich dieser Beurteilung an und hat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.

Der Aufsichtsrat hat weiterhin den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars in seiner Sitzung am 09.04.2024 erörtert. Es ergaben sich keine Beanstandungen oder Einwendungen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die sehr gute Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2023.

 

Garching b. München, 09.04.2024

Der Aufsichtsrat der Swiss Life Pensionsfonds AG

Dr. Daniel von Borries, Aufsichtsratsvorsitzender

Stefan Holzer, Mitglied des Aufsichtsrats

Dr. Ralph Möller-Bösling, Mitglied des Aufsichtsrats

Impressum

Geschäftsbericht 2023 der Swiss Life Pensionsfonds AG

Herausgeber:

Swiss Life Pensionsfonds AG

Zeppelinstraße 1 85748 Garching b. München

Tel. +49 89 38109-1004

Fax +49 89 38109-4696 info@swisslife.de www.swisslife.de

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