GAME HOUSE I GmbHLiquidiert

Efeuweg 38, 91126 Schwabach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 16463
Eingetragen
27.7.1999
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenSpielhallen und Betrieb von GlücksspielautomatenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
die An- und Weitervermietung von Räumlichkeiten zum Betrieb von Automaten-Spielsalons und gastronomischen Betrieben. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören ferner alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehende Nebengeschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Norbert Bischoff
seit 1.6.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Norbert Bischoff
91126 Schwabach Efeuweg 38
12.500 €
50.00%
Rainer Fleischer
90650 Seukendorf Waldstr. 5
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GAME HOUSE I GmbH

Schwabach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 03.05.2012

Bilanz

Aktiva

3.5.2012 31.12.2011
EUR EUR
A. Umlaufvermögen 13.363,82 12.766,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.363,82 12.766,71
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 66.945,69 65.275,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 80.309,51 78.042,47

Passiva

   
  3.5.2012 31.12.2011
  EUR EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,01 -12.500,01
2. eingefordertes Kapital 12.499,99 12.499,99
II. Verlustvortrag 79.445,68 77.775,75
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 66.945,69 65.275,76
B. Rückstellungen 1.090,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 79.219,51 77.042,47
Bilanzsumme, Summe Passiva 80.309,51 78.042,47

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft, insbesondere auf die Gliederung der Bilanz- und GuV-Posten, finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB mit den Erleichterungen i.S.d. § 288 HGB Anwendung.

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB) Gebrauch gemacht, keinen Lagebericht zu erstellen.

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren Herr Norbert Bischoff und Herr Rainer Fleischer.

Die Gesellschaft wurde per Gesellschafterbeschluss vom 04.05.2012 aufgelöst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet.

Die Erstellung der Bilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 252 - 256 HGB) unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 279 - 283 HGB) bewertet.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Aktiva

Die ausstehenden Einlagen wurden von der Gesellschaft bisher noch nicht eingefordert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.

Passiva

Das Stammkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden nur insoweit aufgelöst, soweit der Grund für die Rückstellung entfallen ist.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Restlaufzeiten der ausgewiesenen Verbindlichkeiten betragen weniger als fünf Jahre.

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