Weiss
GmbH
Ludwigsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.527,23 |
5.410,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.527,23 |
5.410,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.527,23 |
18.192,46 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.527,23 |
18.192,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
7.372,13 |
8.498,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.117,07 |
1.126,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.527,23 |
18.192,46 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Weiss GmbH i.L. wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei dem Abschluss handelt
es sich um eine Liquidationsbilanz.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk
teilweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Sonstige Angaben
Liquidator
Zum Liquidator im Berichtsjahr war Herr Heiner Weiss,
Kaufmann, bestellt.
Die Weiss GmbH i.L. ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter (Komplementär) der Dentaltechnik Weiss
GmbH & Co. KG, Ludwigsburg.
Ludwigsburg, den 17. April 2013
Heiner Weiss
sonstige Berichtsbestandteile
Liquidationsbilanz zum 31.12.2010
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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