Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 66668
Eingetragen
28.10.2011
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Produkt- und Dienstleistungs-Entwicklung, -Vermarktung und -Vertrieb im TIME-Sektor (Telekommunikation, Informationstechnologie, Medien & Entertainment).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Dr. Jänsch
seit 28.10.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michael Jänsch
Willich
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Citurn GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Umlaufvermögen 548,16 848,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 486,52 388,50
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 61,64 459,70
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 6.318,16 5.700,60
Summe Aktiva 6.866,32 6.548,80

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 30.700,60 30.463,11
III. Jahresfehlbetrag 617,56 237,49
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.318,16 5.700,60
B. Rückstellungen 250,00 500,00
C. Verbindlichkeiten 6.616,32 6.048,80
Summe Passiva 6.866,32 6.548,80

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Citurn GmbH hat ihren Sitz in Düsseldorf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRB 66668 eingetragen.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen der Satzung der Gesellschaft aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

B. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Die Gliederung der Bilanz sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

I. Anlagevermögen

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

II. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt.

Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände am Bilanzstichtag haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Kassen-, Bank- und Postscheckbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt.

Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt.

III. Eigenkapital

Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.

IV. Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen (§ 284 Abs. 2 HGB).

V. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit nach § 285 Nr. 1a HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnlichen Rechten gesichert. Es bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB) in Höhe von 6.616,32 €. Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

VI. Umrechnungsgrundsätze

Probleme der Währungsumrechnung entstehen nicht, da ausschließlich in EUR fakturiert wird.

C. Sonstige Angaben

I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Zu Geschäftsführer waren bzw. wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr bestellt:

Dr. Michael Jänsch vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Den Geschäftsführern wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es sind für sie keine Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) eingegangen worden.

II. Angaben zu den Haftungsverhältnissen

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht.

III. Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen

Es bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Beteiligungsverhältnisse.

IV. Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 13. Januar 2022 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.1.2022.

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