CECA GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Chaiyot Rattanagomean seit 25.9.2003 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CECA GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGRechtliche Verhältnisse: Firma: C.E.C.A GmbH, Computer-Elektro-Maschinen-Export Sitz: Kaiserstr. 36, 66121 Saarbrücken-Schafbrücke Zweigstellen: keine Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Stammkapital: 25.564,59€. Das Stammkapital ist vollständig eingezahlt. Der Ausweis des Eigenkapitales erfolgt zum Nennwert. Geschäftsjahr: Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr mit Bilanzstichtag zum 31.12. eines jeden Jahres. Gegenstand des Unternehmens: Export von Computern sowie elektronischen Bauteilen und Maschinen des Industriebedarfs sowie der Betrieb von Gaststätten (Aharn-Thai); Verträge: Gründungsvertrag vom 05.05.1986 unter Urkunde Nr. 430/86 vor Notar Manfred Krause, Saarbrücken als Computer-Electro-Contract-Agency GmbH. Gemäß Änderungsvereinbarung vom 26.10.2000 unter Urkunde Nr. 1668/2000 wurde die Gesellschaft in die heutige Bezeichnung umfirmiert. Gleichzeitig erfolgte die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes um den Betrieb von Gaststätten. Die Eintragung ins Handesregister ist unter der Nummer HRB 8252 erfolgt. Größenmerkmale nach § 267 HGB: Im Berichtsjahr ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Sie ist weder prüfungs- noch uneingeschränkt offenlegungspflichtig. Geschäftsführer: Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Chayot Rattanagomean. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gliederung: Der vorliegende Jahresabschluß wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Eine weitergehende oder durch den Geschäftszweig bedingte abweichende Gliederung ist nicht vonnöten. Bewertung: Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung des Kontinuitätsprinzips wie in den Vorjahren. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßige Abschreibungen bewertet. Die bei der Bemessung der Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauernerscheinen angemessen. Wo steuerliche Verinfachungsregelungen in Anspruch genommen wurden, sind besondere Erläuterungen gemacht. Die Vorräte an Waren, Rohmaterial sowie Hilfs- und Betriebsstoffen sind, soweit vorhanden, zum Bilanzstichtag durch Inventur körperlich erfaßt und mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Evtl. Besonderheiten sind im Jahresbericht erläutert. Die flüssigen Mittel wurden mit den Nominalwerten angesetzt. Evtl. vorhandene Anlagen im Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungswerten bilanziert. Besonderheiten sind, sofern vorhanden, gesondert erläutert. Der Ausweis des Eigenkapitales erfolgt zum Nennwert. Die Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Rückstellungen sind in Höhe des nachvernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Alle ausgewiesenen Beträge sind Euro-Beträge. Ergänzende Angaben: Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB liegen nicht vor. Buchführung: Sowohl Finanzbuchhaltung als auch Lohnbuchhaltung wurde auf der EDV-Anlage des Steuerberaters nach dem System ADDISON erstellt. Die behördlichen Genehmigungen bzw. Freigaben durch die OFD Stuttgart liegen für diese Software vor. Die Gesellschaft führt die für eine ordnungsmäßige Buchführung erforderlichen Bücher und Verzeichnisse. Die Belege sind ordnungsgemäß vorhanden, erläutert und übersichtlich abgelegt. Buchführung und Belegwesen entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Rechnungslegung. Der Jahresabschluß ist aus der Buchführung zutreffend ermittelt worden. Steuerrechtliche Verhältnisse: Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Sie unterliegt mit ihren Umsätzen der Regelbesteuerung gemäß §§ 16 bis 18 UStG. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht Kraft Rechtsform gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Abschlußerstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer für das Berichtsjahr vorgenommen und die sich danach ergebende Rückstellung eingebucht.
Chayot Rattanagomean, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.07.2013 |
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