Parchimer Entsorgungs GmbH-PEGLiquidiert
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gisela Gesell seit 15.9.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Parchimer Entsorgungs GmbH-PEGParchimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
ANHANG zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010Parchimer Entsorgungs GmbH - PEGA. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Parchimer Entsorgungs GmbH - PEG ist nach den Größenkriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. VIII 2 EGHGB nicht angepasst. B. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Die Vermögensgegenstände und Schulden aus dem Gebühreninkasso der Jahre 2003 und 2004 für den Landkreis Parchim werden außerhalb des Jahresabschlusses der Gesellschaft gesondert in einer Treuhandbilanz ausgewiesen. C. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur dann berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Die Vorräte(Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) sind mit den angefallenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, sofern nicht aus Gründen der verlustfreien Bewertung ein niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Die flüssigen Mittelsind zum Nennwert bilanziert. Der Sonderposten mit Rücklageanteil wurde in Vorjahren für steuerliche Sonderabschreibungen gebildet. Der Sonderposten wurde zum Bilanzstichtag planmäßig aufgelöst. Damit wurden sinngemäß die Übergangsregelungen des Artikels 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB angewendet. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Vorschriften des § 250 HGB für Erträge und Aufwendungen gebildet, die zukünftigen Abrechnungszeiträumen zuzuordnen sind. D. Erläuterungen zu den Posten des Jahresabschlusses I. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 ergibt sich aus der Anlage 1 zu diesem Anhang. 2. Vorräte Der Ansatz der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte auf der Grundlage der Stichtagsinventur zum 31. Dezember 2010. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Forderungen gegen Gesellschafter sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 310 enthalten. 4. Liquide Mittel Die Bestände an flüssigen Mitteln wurden mit den Nominalbeträgen erfasst. 5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Auf der Aktivseite wurden geleistete Zahlungen abgegrenzt, die Aufwand im Folgejahr werden. Sie enthalten keine Disagiobeträge. 6. Eigenkapital Das Eigenkapital ergibt sich zum Bilanzstichtag wie folgt:
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. 7. Rückstellungen Die Position "sonstige Rückstellungen" enthält hauptsächlich voraussichtliche Jahresabschlusskosten von TEUR 12, Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern von TEUR 13, Tantiemen von TEUR 4 sowie ausstehende Abrechnungen von TEUR 9. 8. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben nachfolgend aufgeführte Restlaufzeiten:
E. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. 2. sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus einem unbefristeten Mietvertrag von TEUR 12 p. a. und aus einem Leasingvertrag in Höhe von TEUR 38 bei einer Laufzeit bis 2015. 3. Beirat Mitglieder des Beirates waren im Geschäftsjahr 2010: -Herr Bernd Rolly, Bürgermeister, -Herr Volker Weiß, Dipl.-Oec., Vorsitzender, -Herr Klaus Gottschalk, Dipl-Ing. für Elektrotechnik, -Frau Hannelore Bick, Angestellte bei der PEG, -Herr Henry Meyer, Leiter Müllumladeanlage. Den Beiratsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2010 Aufwandsentschädigungen in Höhe von TEUR 1 gezahlt. 4. Angaben zur Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Gisela Gesell, Fin.-Oec. (FS). Zu den Angaben der Bezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Parchim, den 30. Juni 2011 Gisela Gesell, Geschäftsführerin WEITERE DATENDer Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 31.08.2011 festgestellt. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.08.2011 |
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