Erbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen
Motorsport Event MPS LimitedLiquidiert
24536 Neumünster, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Marggraf seit 24.2.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Motorsport Event MPS LimitedNeumünsterJahresabschluss zum 31. Dezember 2014Bilanz zum 31. Dezember 2014Aktivseite
Anhang zum Jahresabschluss 2014INHALTSVERZEICHNIS
I. Rechtliche Verhältnisse
II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeMit Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes zum 01. Januar 1986 ergibt sich in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch die Notwendigkeit, den Jahresabschluss der Motorsport-Event MPS Ltd. nach den Vorschriften dieses Gesetzes aufzustellen. Nach den in § 267 HGB (i.d.F.d. KapCoRiliG vom 24.02.2000; BGBl. I S. 154) angegebenen Größenklassen, zuletzt geändert durch das EuroBilG vom 10.12.2001 (BGBl. I S. 3414), ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt die Berücksichtigung zu Anschaffungskosten. Der Ansatz von Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgt zum Nominalwert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. III. Einzelangaben zur Bilanz
IV. SonstigesZum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse, Bürgschaften und sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 251 HGB. V. Ergebnisverwendung
Der verbleibende Verlustvortrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Neumünster, den 22.04.2015 Thomas Marggraf, Geschäftsführer |
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