Webergy Internet Software AGLiquidiert

Professor-Heinke-Straße 31, 27498 Helgoland, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 59083
Eingetragen
22.11.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareProgrammierungstätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
Erstellung und Wartung von Computerprogrammen aller Art, EDV Beratung sowie die Errichtung und der Betrieb von Netzwerkstrukturen.

Historie

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Management

NameRolle
Thore Laufenberg
seit 22.11.2006
Vorstandsmitglied
Peter Straub
seit 22.11.2006
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Webergy Internet Software AG

Lindlar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   341.255,89   169.098,30
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   227,55   355,10
II. Sachanlagen   341.028,34   168.019,73
III. Finanzanlagen   41.109,91   723,47
B. Umlaufvermögen   163.878,72   205.621,70
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   35.712,10   41.016,97
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   128.166,62   164.604,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten   5.222,67   4.740,84
Summe Aktiva   551.467,19   379.460,84

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   196.773,68   168.404,82
I. Gezeichnetes Kapital   50.000,00   50.000,00
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   118.404,82   -10.694,88
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   28.368,86   129.099,70
B. Rückstellungen   138.642,93   114.271,95
C. Verbindlichkeiten   216.050,58   96.784,07
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   551.467,19   379.460,84

Anhang

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr zum 31. Dezember 2009 ist auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH- und des Aktiengesetzes beachtet worden. Im Einzelnen sind die folgenden Grundsätze und Methoden angewandt worden.

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften nach der linearen bzw. linear/degressiven Methode vorgenommen. Ein Bruttoanlagenspiegel gem. § 268 Abs. 2 HGB wird in der Anlage zu diesem Anhang gezeigt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis zu EURO 150,00 sind im Jahr des Zugangs entsprechend den steuerlichen Regeln voll abgeschrieben worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von EURO 150,00 bis 1.000,- EURO sind im Jahr des Zugangs entsprechend den steuerlichen Regeln pauschal mit 20 % abgeschrieben worden. Da diese GWGs keine wesentliche Bedeutung haben, kann die steuerliche Regelung in den handelsrechtlichen Abschluss übernommen werden.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet. Es fand eine Einzelbewertung aller Forderungen statt. Für eine Pauschalwertberichtigung blieb somit kein Raum. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschussstichtag.

In den sonstigen Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Handelsrechtlich zulässige Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 2 HGB) sind nicht gebildet worden.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind nach dem Höchstwertprinzip bewertet.

Soweit ein Wahlrecht für die Darstellung gesetzlich bestimmter Sachverhalte in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang besteht, erfolgen die Angaben in der Regel im Anhang.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse entfallen zu 94 % auf das europäische Ausland und zu 6 % auf das Inland.

Die Zusammensetzung des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen ergeben sich aus dem beigefügten Anlagespiegel.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Verbindlichkeiten mit der Restlaufzeit über 5 Jahre betragen EUR 42.069,60 mit der Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre EUR 82.345,67, die restlichen Verbindlichkeitenhaben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf Steuern EUR 6.368,86 (Vj. EUR 6.202,03 ) auf die soziale Sicherheit entfallen EUR 197,06 (Vj. EUR 31,05).

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Quartalsmittel gem. § 267 Abs. 5 HGB 6 Mitarbeiter (Vorjahr 6).

Neben der Hauptversammlung hat die Webergy Aktiengesellschaft folgende Organe:

Aufsichtsrat

Herr Prof. Dr. André Bresges

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Keller, Elsdorf

Herr Martijn Oost, Grimbergen, Belgien

Vorstand

Herr Frank Thore George Laufenberg (Vorsitzender)

Herr Peter Straub

Auf die Angabe der Gesamtbezüge wird gem. § 288 HGB verzichtet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Finanzielle Verpflichtungen, die nicht im Jahresabschluss enthalten sind, bestehen angabengemäß nicht.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft von den Vorständen, den Herren Frank Thore George Laufenberg und Peter Straub geführt.

 

Lindlar, im Dezember 2010

Frank Thore George Laufenberg, Vorsitzender des Vorstandes

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