SES
Rinderaufzucht GmbH
Auengrund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.587,00 |
13.677,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.587,00 |
13.677,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
686.502,62 |
613.157,60 |
| I.
Vorräte |
366.621,00 |
354.511,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
245.228,06 |
245.133,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
74.653,56 |
13.512,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
696.089,62 |
626.834,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
235.292,31 |
162.243,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
24.236,86 |
24.236,86 |
| III.
Gewinnvortrag |
112.441,90 |
40.909,57 |
| IV.
Jahresüberschuss |
73.048,96 |
71.532,33 |
| B.
Rückstellungen |
18.600,00 |
18.450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
442.197,31 |
446.141,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
696.089,62 |
626.834,60 |
Anhang
1. Allgemeine Hinweise
Der Jahresabschluss der Firma SES Rinderaufzucht GmbH
wurde aufgrund der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der
Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2009 wurden
per 01.01.2010 unverändert vorgetragen. Anpassungen
auf den 01.01.2010 aufgrund des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) waren nicht
erforderlich, da von den Beibehaltungswahlrechten nach den
Vorschriften des Einführungsgesetzes zum
Handelsgesetzbuch (EGHGB) Gebrauch gemacht wurde.
Gesetzlich erforderliche Davon-Vermerke wurden im
Anhang ausgewiesen, sofern sie in Ausübung eines
Wahlrechts nicht in die Bilanz oder in die Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Der Bestandsnachweis für das
Sachanlagevermögen erfolgte durch eine
Anlagenbuchhaltung, aus der neben dem Anschaffungsdatum und
den Anschaffungskosten auch die Abschreibungen und die
jeweiligen Restbuchwerte sowie die Zu- und Abgänge
ersichtlich sind.
Die Abschreibungen der Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens erfolgten gemäß § 253
Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter
Beachtung des gesetzlichen Niederstwertprinzips mit den
Anschaffungskosten gemäß § 253 Abs. 1 Satz
1 i.V.m. § 255 Abs. 2 HGB oder mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt worden.
Die Bewertung des Tierbestandes erfolgte nach §
240 Abs. 4 HGB i.V.m. dem BMF-Schreiben vom 14.11.2001
i.V.m. den Richtwerten zur Bewertung von Viehvermögen
gem. BStBl. I 1995, S. 179 ff (Gruppenbewertung).
Die im Vorratsvermögen bilanzierten Tiere wurden
durch permanente Inventur unter Zuhilfenahme eines
EDV-gestützten Erfassungsprogramms aufgenommen. Eine
körperliche Bestandsaufnahme der Tierbestände
fand in der Zeit vom 04.11.2010 bis 19.11.2010 statt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind
durch Einzelwertberichtigungen und das allgemeine
Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen
ausreichend berücksichtigt worden.
Saldenbestätigungen wurden eingeholt. Sie lagen im
Berichterstellungszeitpunkt vollständig vor.
Für sämtliche Guthaben bei bzw.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben
Saldenbestätigungen zum Bilanzstichtag vorgelegen.
Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten war nicht zu
bilden.
Das Stammkapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag
und der Eintragung im Handelsregister.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr liegen nicht vor.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr liegen nicht
vor.
3. Erläuterungen der Bilanz
Der Gesamtbetrag der Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen beträgt Euro 220.655,19.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
Euro 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt Euro 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen beträgt insgesamt Euro
436.289,24.
Gegenüber Mitgliedern der
Geschäftsführungsorgane wurden Kredite in
Höhe von Euro 0,00 gewährt.
Haftungsverhältnisse zugunsten Mitglieder der
Geschäftsführungsorgane bestehen nicht.
4. Sonstige Angaben
Die laufenden Geschäfte wurden im Berichtsjahr
von dem Geschäftsführer, Herrn
Diplom-Agraringenieur Silvio Reimann, getätigt.
Die Angabe der Geschäftsführerbezüge
unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2011 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Gemäß § 328 Abs. 1 Nr. 1 letzter
Halbsatz HGB wird darauf hingewiesen, dass der
Jahresabschluss wegen der Inanspruchnahme von
Erleichterungen nur teilweise offengelegt wurde, der
Bestätigungsvermerk sich jedoch auf den
vollständigen Jahresabschluss bezieht.
Vollständiger Wortlaut des
Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers
Dem Jahresabschluss und dem Lagebericht erteilen wir
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Firma SES Rinderaufzucht GmbH, Auengrund/OT Crock, für
das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember
2010 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden
die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu Einwendungen nicht
geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des
Jahresabschlusses und/oder Lageberichtes in einer von der
bestätigten Fassung abweichenden Form
(einschließlich der Übersetzung in andere
Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit
dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf
unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir verweisen
diesbezüglich auf § 328 HGB.
Coburg, den 10.08.2011
Dr. Kräußlein & Kollegen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Thomas Kräußlein
- Wirtschaftsprüfer -
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