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SPE III Schinkel GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2008 bis zum 31.12.2008Bilanz
Anhang1. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU BESONDERHEITEN DER FORM, INSBESONDERE DER GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Angabe und Begründung der Darstellungsform von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die SPE III Schinkel GmbH ist nach den Umschreibungen der Größenklassen des § 267 HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Aufgrund des vorliegenden Rumpfgeschäftsjahres vom 01. Februar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 sind die zu jedem Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Vorjahresbeträge für den Zeitraum vom 01. November 2007 bis zum 31. Januar 2008 nicht vergleichbar. Die Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Auf die größenabhängigen Erleichterungen für die Gliederung der Bilanz ist verzichtet worden. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB hinsichtlich der Angaben im Anhang wurden in Anspruch genommen. 2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BEWERTUNG UND BILANZIERUNG EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER MASSNAHMEN Angabe der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der SPE III Schinkel GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Des Weiteren wurden bei der Bewertung des Grundstückes und des Gebäudes außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt TEuro 3.983 nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB vorgenommen. Für Steuerzwecke darf gleichwohl keine Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG erfolgen. Nach Auffassung des BMF ist eine solche Abschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nur dann zulässig, wenn der Wert des jeweiligen Wirtschaftsgutes zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt (vgl. BMF- Schreiben vom 25. Februar 2000, BStBl. I S. 372, Tz. 6). Die außerplanmäßige Abschreibung auf den Grund und Boden resultiert aus einer neuen internen Bewertung des Bodenwertes auf Euro 229,50/qm. Damit reduziert sich der Gesamtwert um TEuro 383 auf TEuro 6.506. Der Gebäudewert wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen um TEuro 3.600 auf TEuro 8.403 abgeschrieben. Diese Werte wurden unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Veränderungen für den Raum Stuttgart vorgenommen und müssen in den nächsten Wirtschaftsjahren regelmäßig erneut überprüft werden. Die Tatsache, dass der derzeitíge Mieter IBM zum 31. Dezember 2009 seinen Mietvertrag gekündigt hat, war bereits bei Erwerb bekannt und wurde entsprechend in der Kalkulation bei der Akquisition berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Rechnungsabgrenzungsposten Für geleistete Zahlungen, die Aufwand für einen Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen, wurden Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte in Höhe der geschätzten oder erwarteten Kostenbelastung. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. SONSTIGE ANGABEN 3.1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird ein Darlehen in Höhe von TEuro 12.300 bei der DG Hypothekenbank AG, Hamburg, ausgewiesen, welches bis spätestens zum 31. Dezember 2012 in Höhe des dann valutierenden Restkapitals zur Rückzahlung fällig ist. Die daraus resultierenden Zinsverbindlichkeiten belaufen sich auf Euro 199.193 und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zur Besicherung des Darlehens ist eine Gesamtbriefgrundschuld am Grundstück der Gesellschaft in Höhe von Euro 63.911.485 (DM 125.000.000) zuzüglich 15% p. a. dingliche Grundschuldzinsen und 10% einmaliger Nebenleistung bestellt. Die Gesamtbriefgrundschuld sichert im Rahmen einer Gesamtfinanzierung über TEuro 57.000 auch die Darlehensverbindlichkeiten von weiteren fünf Immobiliengesellschaften. Diese Gesellschaften haben zur Sicherung der Gesamtfinanzierung ebenfalls Gesamtbrief-grundschulden in gleicher Höhe wie die SPE III Schinkel GmbH bestellt. Des Weiteren wurde die Abtretung der Mietzinsforderungen aus sämtlichen bezüglich des Beleihungsobjektes geschlossenen bzw. noch zu schließenden Mietverträgen und die Thesaurierung und Verpfändung der Mietüberschüsse der Jahre 2008 und 2009 aus dem derzeitigen Mietvertrag für das Beleihungsobjekt ("Mietüberschuss") vereinbart. Für zukünftige Zins- und Tilgungsleistungen aus dem oben genannten Darlehensvertrag unterhält die Gesellschaft ein Konto als Barsicherheit bei der M. M. Warburg & Co. KGaA, Hamburg. Zum Stichtag valutiert das Konto mit einem Betrag in Höhe von Euro 648.464. 3.2. Angabe der Namen der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Geschäftsführer der SPE III Schinkel GmbH war während des Berichtszeitraumes: Herr Damien Revon, licencié en droit, Paris, Frankreich. 3.3. Angabe des Vorschlages über die Verwendung des Ergebnisses Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen. 3.4. Angabe zum Einbezug in den Konzernabschluss Der CB Richard Ellis Strategic Partners Europe Fund III US-TE LP ("TE LP") und der CB Richard Ellis Strategic Partners Europe Fund III EU LP ("EU LP"), zusammen auch als "Fonds" bezeichnet, haben die Gesellschaft CB Richard Ellis SPE III Holdings S. à r. l. ("HoldCo") gegründet. Die HoldCo wiederum hält alle direkten und indirekten Beteiligungen inklusive der operativen Gesellschaften, die das Eigentum an den Grundstücken und Gebäuden halten. Die Finanzzahlen dieser drei Gesellschaften und der SPE III Co-Investment S. à r. l., die Gesellschaft in der die CBRE Investors GmbH ihren Kapitaleinsatz tätigt, werden unter Berücksichtigung der Beteiligungsverhältnisse konsolidiert. Das konsolidierte Finanzergebnis ist auf Ebene der HoldCo verfügbar.
Frankfurt am Main, den 10. August 2009 SPE III Schinkel GmbH gez. Damien Revon, Geschäftsführer |
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