Syntax Germany Acquisition GmbH
Höhnerweg 4, 69469 Weinheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Haiko Bartheidel seit 15.8.2025 | Geschäftsführer |
Dirk Schawag seit 15.8.2025 | Geschäftsführer |
Dirk Schwawag seit 6.4.2023 | Geschäftsführer |
Jesus Martinez seit 10.8.2021 | Prokura |
Uwe Jürgens seit 17.9.2020 | Prokura |
Thadeus Mocarski seit 28.1.2020 | Geschäftsführer |
Christian Primeau seit 28.1.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Syntax Systems Limited | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Syntax Germany Acquisition GmbHWeinheimKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhalt Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Konzernabschluss der Syntax Germany Acquisition GmbH Konzerngewinn- und -verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung Konzernbilanz Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung Konzernkapitalflussrechnung Konzernanhang Konzerngewinn- und -verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung
Siehe entsprechenden Konzernanhang KonzernbilanzAktiva
Passiva
Siehe entsprechenden Konzernanhang Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
Siehe entsprechenden Konzernanhang Konzernkapitalflussrechnung
Siehe entsprechenden Konzernanhang Konzernanhang für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahrmit Vergleichsinformationen für das Jahr 20221. Unternehmensportrait Syntax Germany Acquisition GmbH (die "Gesellschaft"), mit Sitz in Weinheim, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 735523 eingetragen. Gemeinsam mit ihren hundertprozentigen Tochtergesellschaften bietet sie Full-Service-Geschäftslösungen speziell in den Bereichen Managed Services, Enterprise Cloud Computing, Enterprise Resource Planning, Business Intelligence und E-Business an. Die Gesellschaft wurde am 1. August 2018 gegründet. 2. Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS: Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen, vom International Accounting Standards Board (das "IASB") herausgegebenen und von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards ("IFRS") sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee ("IFRIC") aufgestellt. Die handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 315e (1) Handelsgesetzbuch ("HGB") wurden ebenfalls beachtet. Der Abschluss ist Teil des Konzernabschlusses der Syntax Systems Limited, einer Private Corporation (nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft) mit Sitz in Kanada, die den Konzernabschluss für den größten und für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Geschäftsführung (Board of Directors) hat den Abschluss der Syntax Systems Limited am 25. April 2024 genehmigt. Der vorliegenden Konzernabschluss wurde von der Geschäftsführung am 24. Juli 2024 zur Veröffentlichung genehmigt. 3. Maßgebliche Rechnungslegungsmethoden: Die folgenden Rechnungslegungsmethoden wurden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Berichtszeiträume angewendet. (a) Grundlagen für die Darstellung: Der Konzernabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung auf der Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt mit Ausnahme der leistungsorientierten Verpflichtung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. 3. Maßgebliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung): (b) Fremdwährung: (i) Funktionale Währung und Darstellungswährung: Der vorliegende Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der Gesellschaft, dargestellt. Jede Tochtergesellschaft der Gesellschaft bestimmt ihre eigene funktionale Währung, und die Abschlussposten jeder Tochtergesellschaft werden nach ihrer eigenen funktionalen Währung bewertet. Die funktionale Währung ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Unternehmen tätig ist. Ein ausländischer Geschäftsbetrieb, der integraler Bestandteil des berichtenden Unternehmens ist, d. h., die Tätigkeit des ausländischen Geschäftsbetriebs wird ausgeübt, als sei es ein erweiterter Bestandteil des berichtenden Unternehmens, hat die gleiche funktionale Währung wie das berichtende Unternehmen, da er im selben primären Wirtschaftsumfeld tätig ist wie das berichtende Unternehmen. (ii) Währungsumrechnung: Geschäftsvorfälle in Fremdwährung sind mit den zum Zeitpunkt der Transaktionen geltenden Wechselkursen in die funktionalen Währungen der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften umzurechnen. Auf fremde Währung lautende monetäre Vermögenswerte und Schulden werden mit dem am Abschlussstichtag geltenden Wechselkurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, sind zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umzurechnen. Auf Fremdwährung lautende Ertrags- und Aufwandsposten werden am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Gewinne und Verluste werden unter den Finanzaufwendungen erfasst. (c) Konsolidierungskreis: Der vorliegende Konzernabschluss umfasst die Jahresabschlüsse der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften. Alle konzerninternen Salden der Gesellschaft mit Tochtergesellschaften sowie sämtliche Transaktionen zwischen der Gesellschaft und den Tochtergesellschaften wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Tochtergesellschaften sind Unternehmen (Einheiten), die von der Gesellschaft beherrscht werden. Beherrschung liegt vor, wenn die Gesellschaft schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in das Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung beginnt, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Die Tochtergesellschaften der Syntax Germany und der jeweilige Eigentumsanteil stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht gemäß §§ 264b und 264 (3) Handelsgesetzbuch (HGB) Gebrauch, wonach Tochtergesellschaften von Syntax Germany Acquisition GmbH von der Pflicht befreit sind, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zu erstellen und offenzulegen und diese ggf. prüfen zu lassen. Die Tochtergesellschaften Syntax Service GmbH, Syntax Systems GmbH & Co. KG und Syntax LP GmbH machen von dieser Befreiung Gebrauch. (d) Unternehmenserwerb: Unternehmenserwerbe werden nach der Erwerbsmethode bilanziert, wenn die Beherrschung auf die Gesellschaft übergeht. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung (einschließlich des ggf. zum Erwerbszeitpunkt angesetzten Betrags des nicht beherrschenden Anteils an einem erworbenen Unternehmen) und dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Wertansätze der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Die übertragene Gegenleistung berechnet sich durch Addition der beizulegenden Zeitwerte der von der Gesellschaft übertragenen Vermögenswerte, der von der Gesellschaft übernommenen Schulden und der von der Gesellschaft im Austausch für die Beherrschung über das erworbene Unternehmen ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente zum Erwerbszeitpunkt einschließlich der Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer Vereinbarung über eine bedingte Gegenleistung stammen. Das Recht auf Erhalt einer bedingten Gegenleistung bzw. die Verpflichtung zur Zahlung einer bedingten Gegenleistung wird als Vermögenswert, als eine Schuld oder als Eigenkapital eingestuft. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet; ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Eine als Vermögenswert oder als Schuld eingestufte bedingte Gegenleistung wird entweder als Finanzinstrument oder als Rückstellung bewertet. Änderungen der beizulegenden Zeitwerte, die zu den Berichtigungen vorläufiger Kaufpreisallokationen innerhalb des Bewertungszeitraums gehören, werden im Berichtszeitraum korrigiert und erfolgen rückwirkend. Spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Schuld eingestuften bedingten Gegenleistung werden gemäß den maßgeblichen IFRS bilanziert und ergebniswirksam erfasst. Mit dem Erwerb verbundene Kosten, mit Ausnahme von Kosten für die Emission von Schuldtiteln oder Aktienpapieren sowie Integrations- und Restrukturierungskosten, die der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb entstehen, werden sofort erfolgswirksam erfasst. Geschäfts- oder Firmenwert ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem insgesamt gezahlten Kaufpreis und dem beizulegenden Zeitwert des im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworbenen Reinvermögens. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mit seinen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich oder früher, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, einer Wertminderungsprüfung unterzogen. (e) Umsatzerlöse Die Gesellschaft erzielt vorrangig Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen. Sie erfasst Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden, wenn die Übertragung der Verfügungsmacht erfolgt ist. Die Höhe entspricht dabei der Gegenleistung, die die Gesellschaft im Austausch für ihre Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Die Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung bewertet. Hiervon ausgenommen sind Beträge, die im Namen Dritter eingezogen werden, Nachlässe, Rabatte, Steuern und Gebühren. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft stammen in der Regel aus wiederkehrenden Dienstleistungen und professionellen Dienstleistungen. Wiederkehrende Dienstleistungen umfassen Managed-Service-Verträge zum Festpreis. Professionelle Dienstleistungen werden auch als Verträge auf Basis von Zeit- und Materialaufwand bezeichnet, wobei Material in diesem Fall aus Reisekosten und Spesen besteht. Bei wiederkehrenden Dienstleistungsverträgen erfolgen Rechnungsstellung und Inkasso durch die Gesellschaft in der Regel bei Ausführung und über die Laufzeit des entsprechenden Vertrages. Einige der wiederkehrenden Dienstleistungsverträge der Gesellschaft umfassen Service-Level-Vereinbarungen zu Verfügbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Sicherheit, Reaktion auf Störfälle bzw. Erfüllung von Service- und Änderungsanfragen. Soweit seitens der Gesellschaft wesentliche Unsicherheit darüber besteht, eine bestimmte Service-Level-Vereinbarung erfüllen zu können, würde die Umsatzrealisierung im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertrag verschoben, bis diese Unsicherheit beseitigt ist. Die Umsatzrealisierung wäre insoweit beschränkt, in dem eine Rückstellung für eventuelle Schäden oder Service-Level-Credits gebildet wurde. Sofern die Gesellschaft es für wahrscheinlich hält, dass wegen der Nichteinhaltung einer Service-Level-Vereinbarung ein Ressourcenabfluss erforderlich sein könnte, wäre darüber hinaus eine Rückstellung für die erwarteten Kosten zu bilden. Im Rahmen von Verträgen, die auf professionellen Dienstleistungen basieren, berechnet die Gesellschaft die Dienstleistungen auf der Grundlage von Tages- oder Stundensätzen für die in Anspruch genommenen Leistungen. Rechnungsstellung und Inkasso erfolgen nach Erbringung der Leistungen. Die Umsatzrealisierung aus diesen Verträgen erfolgt zeitanteilig mit Erbringung der Leistungen, wobei die entsprechenden Kosten für die Erbringung dieser Leistungen zum Zeitpunkt ihres Anfallens als Umsatzkosten ausgewiesen werden. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden in der Regel über den Zeitraum erfasst, in dem sie erbracht werden. Umsatzerlöse aus professionellen Dienstleistungen, die zum Festpreis erbracht werden, werden grundsätzlich zeitraumbezogen unter Anwendung inputbasierter Methoden zur Schätzung des Fertigstellungsgrades erfasst. Bei Verkäufen von Hardware und Software überträgt die Gesellschaft die Verfügungsmacht. Die Umsatzrealisierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem das Produkt an den Kunden geliefert oder bei ihm installiert wurde. Die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und die Übertragung der entsprechenden Verfügungsmacht an den Kunden erfolgen entweder über einen Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem Betrag, der die Gegenleistung (ohne Rabatte und Nachlässe) widerspiegelt, die die Gesellschaft im Austausch für diese Leistungen erwartet. Eine Gegenleistung aus Verträgen mit Kunden wird den identifizierten Leistungsverpflichtungen auf der Grundlage ihres Einzelveräußerungspreises zugeordnet. Die Gesellschaft berücksichtigt darüber hinaus, ob der Vertrag weitere Leistungsversprechen enthält, die separate Leistungsverpflichtungen darstellen, denen ein Teil des Transaktionspreises zugeordnet werden muss. Die Gesellschaft ist zu dem Schluss gekommen, dass sie im Rahmen der Umsatzvereinbarung als Prinzipal handelt, da sie in der Regel die Verfügungsmacht über die Leistungen besitzt, bevor sie sie an den Kunden übergibt. Tritt sie hingegen als Agent auf, erfolgt die Umsatzrealisierung als Teil der Gegenleistung. Die Gesellschaft überprüft monatlich die erwartete Gewinnmarge aus einem Vertrag. Sollte sie zu dem Schluss kommen, dass ein Vertrag wahrscheinlich unrentabel sein wird, würden alle voraussichtlichen Verluste sofort in voller Höhe erfasst und eine Rückstellung gebildet, die dem niedrigeren Betrag aus den Kosten für die Erfüllung des Vertrags und den Kosten für die vorzeitige Beendigung des Vertrags entspricht. (f) Ertragsteuern: Der Ertragsteueraufwand besteht aus tatsächlichen Steuern und latenten Steuern. Steuern werden im Konzernergebnis erfasst. Eine Ausnahme gilt für Fälle, in denen sie im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb stehen oder sich auf Posten beziehen, die außerhalb des Gewinns oder Verlusts direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall werden die Steuern entsprechend der bilanziellen Behandlung des Postens, auf den sich die Steuern beziehen, erfasst Tatsächliche Steuern umfassen die auf das zu versteuernde Ergebnis der Periode zu entrichtenden Steuern oder Steuererstattungen, wobei die Steuersätze und Steuervorschriften angewandt werden, die zum Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind sowie Anpassungen an die zu entrichtenden Ertragsteuern bzw. Ertragsteuererstattungen früherer Jahre. Die in der Konzernbilanz erfassten erstattungsfähigen oder geschuldeten Ertragsteuern enthalten während des Berichtszeitraums geleistete Anzahlungen. Das zu versteuernde Ergebnis der Periode unterscheidet sich von dem in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Posten "Verlust vor Ertragsteuern", da es Erlös- und Aufwandspositionen, die in anderen Geschäftsjahren steuerbar oder abzugsfähig sind und Posten, die weder steuerbar noch abzugsfähig sind, ausschließt und Erlös- und Aufwandspositionen früherer Jahre, die in diesem Geschäftsjahr steuerbar oder abzugsfähig sind, einschließt. Das Management überprüft regelmäßig die in den Steuererklärungen enthaltenen Positionen in den Fällen, in denen die Steuergesetzgebung Interpretationsspielraum zulässt. Schulden werden ggf. auf der Grundlage des Betrags erfasst, in dessen Höhe eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen dem in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der einzelnen Vermögenswerte und Schulden und deren Steuerbemessungsgrundlage erfasst. Diese Unterschiede entstehen aufgrund der unterschiedlichen Behandlung von Posten für Bilanzierungszwecke und für steuerliche Zwecke. Die Steuereffekte dieser Differenzen spiegeln sich als latente Steueransprüche bzw. latente Steuerschulden wider. Latente Steueransprüche enthalten zudem noch nicht genutzte steuerliche Verluste und noch nicht genutzte Steuergutschriften. Für die folgenden Posten werden keine latenten Steuern erfasst:
Latente Steuern werden auf nicht abgezinster Basis bewertet. Die Berechnung erfolgt unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften, die am Abschlussstichtag gelten oder angekündigt sind zu dem Zeitpunkt, an dem die Auflösung der Differenzen erwartet wird. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang bilanziert, in dem sie wahrscheinlich realisiert werden können. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden zu jedem Abschlussstichtag erneut bewertet. Bei Unternehmenserwerben werden die latenten Steueransprüche vor dem Erwerbszeitpunkt erneut bewertet. Eine latente Steuerschuld ist für alle zu versteuernden temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit auflösen werden. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden, für die gemäß der gleichen Steuerbehörde ein Anspruch auf Aufrechnung besteht, werden in der Konzernbilanz auf Nettobasis dargestellt. (g) Sachanlagen: (i) Ansatz und Bewertung: Eine Sachanlage wird zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet. (ii) Abschreibung: Eine Sachanlage wird ab dem Zeitpunkt abgeschrieben, an dem sie gefertigt oder installiert und in ihren für die beabsichtigte Nutzung durch das Management gebrauchsfähigen Zustand gebracht wurde. Die Berechnung der Abschreibung erfolgt durch Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögenswerts, abzüglich seines geschätzten Restwerts, über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts wie folgt:
Die Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft und ggf. prospektiv angepasst. (h) Leasingverhältnisse: Die Gesellschaft muss bei Vertragsbeginn beurteilen, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Die Feststellung, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis enthält, erfordert Ermessensentscheidungen. Es handelt sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Die Gesellschaft erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingverpflichtung auf Basis des Barwerts künftiger Mindestleasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses am Bereitstellungsdatum. Dies ist der Zeitpunkt, an dem der Leasinggegenstand der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Die Berechnung von Leasingvereinbarungen kann Optionen zur Verlängerung oder Kündigung des Leasingverhältnisses enthalten, wenn es hinreichend sicher ist, dass die Gesellschaft diese Option ausüben wird. Leasingverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz mit dem Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen bewertet und zu dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinst. Lässt sich dieser Satz nicht ohne Weiteres bestimmen, ist der Grenzfremdkapitalzinssatz der Gesellschaft heranzuziehen. Die Leasingzahlung wird in die Leasingverpflichtung und die Finanzaufwendungen aufgeteilt. Die Finanzaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses dem Konzernergebnis belastet, damit über die Perioden ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingverpflichtung entsteht. Das Nutzungsrecht wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die Gesellschaft über oder in den Kosten des Nutzungsrechts wird berücksichtigt, dass die Gesellschaft eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Die Feststellung darüber erfolgt auf die gleiche Weise wie bei den Sachanlagen. Die Leasingverpflichtung umfasst den Nettobarwert der folgenden Leasingzahlungen:
Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Dies umfasst Folgendes:
Wie nach IFRS zulässig, hat die Gesellschaft außerdem die folgenden Rechnungslegungsmethoden gewählt:
Neubewertung Das Nutzungsrecht wird regelmäßig um etwaige Wertminderungsaufwendungen gekürzt und um sichere Neubewertungen der Leasingverpflichtung berichtigt. Die Leasingverpflichtung wird neu bewertet, wenn bei den künftigen Leasingzahlungen eine Änderung eintritt, die auf eine Veränderung bei einem zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder (Zins-)Satz zurückzuführen ist oder wenn die Gesellschaft ihre Einschätzung darüber ändert, ob sie eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausüben wird. Wird eine Leasingverpflichtung auf diese Weise neu bewertet, wird eine entsprechende Berichtigung des Buchwerts des Nutzungswerts vorgenommen bzw. im Konzernergebnis erfasst, sofern der Buchwert des Nutzungswerts auf null reduziert wurde. (i) Immaterielle Vermögenswerte: Immaterielle Vermögenswerte, die von der Gesellschaft erworben werden und eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer haben, werden zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet. Immaterielle Vermögenswerte, die von der Gesellschaft im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworben werden und eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer haben, werden zum Zeitpunkt des Erwerbs abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet. Planmäßige Abschreibung: Mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts werden immaterielle Vermögenswerte ab dem Zeitpunkt, an dem sie zur Nutzung verfügbar sind, in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer wie folgt linear abgeschrieben:
Die Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft und ggf. angepasst. (j) Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte: Am Ende jedes Berichtszeitraums überprüft die Gesellschaft den Buchwert ihrer Sachanlagen, Nutzungsrechte und immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer, um zu bestimmen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt, um den Umfang eines etwaigen Wertminderungsaufwands zu bestimmen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens jährlich oder früher, wenn es einen Anhaltspunkt für eine Wertminderung gibt, einer Wertminderungsprüfung unterzogen. Zwecks Überprüfung auf eine Wertminderung werden Vermögenswerte, die nicht einzeln überprüft werden können, zu der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten ist ("zahlungsmittelgenerierende Einheit"). Vermögenswerte der Gesellschaft werden einer einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, wenn eine vernünftige und stetige Basis für die Zuordnung identifiziert werden kann. Ist dies nicht der Fall, werden die Vermögenswerte der Gesellschaft der kleinsten Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, für die eine vernünftige und stetige Basis für die Zuordnung identifiziert werden kann. Die jüngste ausführliche Berechnung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, der in einer vorhergehenden Periode ermittelt wurde, kann für die Überprüfung dieser Einheit auf Wertminderung in der aktuellen Periode benutzt werden, vorausgesetzt, dass alle Kriterien erfüllt sind. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwand in Bezug auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten wird zugeordnet, um zuerst den Buchwert des der Einheit zugewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerts zu reduzieren und dann den Buchwert der anderen Vermögenswerte anteilig zu reduzieren. Der Wertminderungsaufwand wird sofort in der Periode, in der er anfällt, ergebniswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Bei der Beurteilung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst. Dazu wird ein Abzinsungssatz vor Steuern herangezogen, der die aktuellen Markterwartungen des Zeitwerts des Geldes und die für den Vermögenswert spezifischen Risiken widerspiegelt, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden. Wertminderungsaufwendungen, die in früheren Perioden erfasst worden sind, werden zu jedem Abschlussstichtag auf Anhaltspunkte überprüft, ob sich die Wertminderung verringert hat oder ob die Gründe für die Wertminderung noch bestehen. Ein Wertminderungsaufwand wird aufgehoben (Wertaufholung), wenn sich eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Eine Wertaufholung erfolgt nur insoweit, als der Buchwert des Vermögenswerts nicht den Buchwert übersteigt, der nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Zwecks Überprüfung auf eine Wertminderung wird der Geschäfts- oder Firmenwert derjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit der Gesellschaft zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien des entsprechenden Unternehmenserwerbs profitieren wird. Eine für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasste Wertminderung kann nicht aufgeholt werden. (k) Rückstellungen: Rückstellungen sind Schulden, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Rückstellungen werden gebildet, wenn der Gesellschaft aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung rechtlich oder faktisch entstanden ist, mehr dafür als dagegen spricht, dass die Gesellschaft die Verpflichtung erfüllen muss und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Gegenleistung dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist, unter Berücksichtigung der Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Verpflichtung. Die Rückstellungen werden zum Barwert bewertet, und die Erhöhung der Rückstellung aufgrund des Zeitablaufs wird unter Finanzaufwendungen erfasst. Eine Rückstellung für einen belastenden Vertrag wird gebildet, wenn die Gesellschaft einen Vertrag abgeschlossen hat, bei dem die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen aus diesem Vertrag. (I) Finanzinstrumente: Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. (i) Finanzielle Vermögenswerte: Erstmaliger Ansatz und Bewertung Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz klassifiziert und nachfolgend zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz richtet sich nach den Eigenschaften des vertraglichen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts und dem Geschäftsmodell der Gesellschaft zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte. Die Gesellschaft bewertet einen finanziellen Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und in dem Fall, in dem ein finanzieller Vermögenswert nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich Finanzierungskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente (oder wenn die Gesellschaft einen praktischen Behelf angewendet hat), werden mit dem Transaktionspreis bewertet, der gemäß IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden ("IFRS 15") ermittelt wurde. Damit ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet werden kann, muss er zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen ("Solely Payments of Principal and Interest"; SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Folgebewertung Zum Zwecke der Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in zwei Kategorien eingeteilt:
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden in den Folgeperioden anhand der Effektivzinsmethode bewertet und unterliegen der Wertminderung. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, verändert oder wertgemindert wird. In diese Kategorie der finanziellen Vermögenswerte fallen Zahlungsmittel, Forderungen und sonstige langfristige Vermögenswerte der Gesellschaft. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie mit der Absicht erworben wurden, kurzfristig verkauft oder zurückgekauft zu werden. Derivate, einschließlich getrennter eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, sie werden als wirksame Sicherungsinstrumente designiert. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen, wobei die Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden. Die Gesellschaft hält zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Ausbuchung Ein finanzieller Vermögenswert wird insbesondere dann ausgebucht, wenn sein vertragliches Anrecht auf Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert ausläuft; oder wenn die Gesellschaft ihre Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem Vermögenswert übertragen hat. (ii) Finanzielle Verbindlichkeiten: Erstmaliger Ansatz und Bewertung Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz entweder als Verbindlichkeit, als Darlehen und Ausleihungen oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert. Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und im Fall von Darlehen und Ausleihungen sowie Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Finanzierungskosten erfasst. Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gesellschaft umfassen Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden, Leasingverbindlichkeiten und ähnliche Verpflichtungen und langfristige Finanzverbindlichkeiten, die als Verbindlichkeit, Darlehen und Ausleihungen klassifiziert sind. Folgebewertung Zum Zwecke der Folgebewertung werden finanzielle Verbindlichkeiten in drei Kategorien eingeteilt: Verbindlichkeit, Darlehen und Ausleihungen; Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten; Als Sicherungsinstrumente in einer wirksamen Absicherung designierte Derivate. Verbindlichkeit, Darlehen und Ausleihungen Nach ihrem erstmaligen Ansatz werden verzinsliche Darlehen und Ausleihungen im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden und den auf dem Effektivzinssatz basierenden Abschreibungsprozess durchlaufen. Die Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt unter Berücksichtigung etwaiger Abschläge oder Aufschläge bei Erwerb sowie Gebühren und Kosten, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind. Die Effektivzinssatz-Abschreibung ist in den Finanzaufwendungen enthalten. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten und finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie mit der Absicht eingegangen wurden, kurzfristig zurückgekauft zu werden. Diese Kategorie umfasst darüber hinaus von der Gesellschaft abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in einer Sicherungsbeziehung designiert werden. Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten Die Gesellschaft bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt bzw. aufgehoben sind oder auslaufen. Die Gesellschaft bucht eine finanzielle Verbindlichkeit auch dann aus, wenn deren Bedingungen geändert werden und die Cashflows der geänderten Verbindlichkeit sich maßgeblich ändern. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit auf Basis der geänderten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. (iii) Saldierung von Finanzinstrumenten: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden miteinander saldiert und der Nettobetrag wird in der Konzernbilanz ausgewiesen, sofern zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch auf Saldierung der ausgewiesenen Beträge besteht, die Gesellschaft beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig den betreffenden Vermögenswert zu realisieren und die dazugehörige Verbindlichkeit zu begleichen. (m) Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: (i) Beitragsorientierte Pläne: Die Gesellschaft erfasst im Rahmen von beitragsorientierten Plänen geleistete Beiträge ergebniswirksam in der Periode, in der die Arbeitnehmer die betreffende Arbeitsleistung erbringen, die sie zum Bezug dieser Beiträge berechtigen. Für die Gesellschaft besteht keine rechtliche oder faktische Verpflichtung, zusätzliche Beträge zu zahlen, die über die im Plan vereinbarten hinausgehen. (ii) Leistungsorientierte Pläne: An jedem Abschlussstichtag extrapolieren unabhängige Versicherungsmathematiker die Daten der jüngsten vollständigen versicherungsmathematischen Bewertung, um zu Rechnungslegungszwecken den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zu bestimmen. Die Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtungen, der laufende Dienstzeitaufwand und ggf. der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand werden mit Hilfe des Verfahrens laufender Einmalprämien ermittelt. Dazu wird auf bestmögliche Schätzungen des Managements zurückgegriffen, die die Abzinsungssätze, erwartete Gehaltssteigerungen, den Indexierungssatz der gezahlten Altersrenten sowie die Sterbetafel umfassen. Das Management bestimmt den Abzinsungssatz, indem sie die aktuellen Marktzinssätze für festverzinsliche Unternehmensanleihen mit Investment-Grade-Rating ermittelt. Hierbei handelt es sich um angepasste Sätze, um die Dauer der erwarteten künftigen Zahlungsmittelabflüsse der Altersversorgungspläne widerzuspiegeln. Die Kostenkomponenten der leistungsorientierten Versorgungspläne werden folgendermaßen erfasst:
Sie werden unmittelbar in den Gewinnrücklagen erfasst und umfassen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus erfahrungsbedingten Berichtigungen und aus Veränderungen bei den finanziellen und demografischen Annahmen. (n) Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen: Monetäre Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen und nicht monetäre Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen von wirtschaftlicher Substanz werden, wenn sie im Rahmen des normalen Geschäftsverlaufs stattfinden, mit dem Tauschbetrag ("Exchange Amount") bewertet. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Geschäftsvorfall um den Tausch eines Produkts oder einer Sachanlage handelt, die zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten wird. Findet der Geschäftsvorfall nicht im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit statt, wird er mit dem Tauschbetrag bewertet, sofern es eine maßgebliche Änderung des Eigentums an dem übertragenen Gegenstand gibt und ein unabhängiger Beweis für den Tauschbetrag vorliegt. Alle anderen Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zum Buchwert bewertet. 4. Ermessensentscheidungen bei der Rechnungslegung und Quellen von Schätzungsunsicherheiten: Bei der Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS muss das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden Ermessensentscheidungen treffen und Annahmen und Schätzungen verwenden, die sich auf die Höhe der in diesem Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden, Umsatzerlöse und Aufwendungen sowie die Angaben zu Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten auswirken. Diese Annahmen und Schätzungen werden regelmäßig überprüft. Sie basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und anderen Faktoren, darunter künftige Ereignisse, deren Eintritt angesichts der Umstände realistisch erscheint. Die tatsächlichen Ergebnisse der Positionen, die Annahmen und Schätzungen unterliegen, können von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen. Die wichtigsten Annahmen und Schätzungen lauten wie folgt: (a) Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte: Bei der Anwendung des Discounted Cash Flow (DCF)-Modells zur Bestimmung des erzielbaren Betrags eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, dem/der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, müssen bestimmte Parameter verwendet werden, darunter Schätzungen der künftigen Cashflows, Abzinsungssätze und sonstige Variablen. Dies bedingt ein hohes Maß an Ermessensentscheidungen. Wertminderungsprüfungen für Sachanlagen, Nutzungsrechte und immaterielle Vermögenswerte basieren ebenfalls auf Annahmen. Jede künftige Verschlechterung der Marktbedingungen oder schlechte betriebliche Leistungen könnten dazu führen, dass die aktuellen Buchwerte der Sachanlagen, Nutzungsrechte und immateriellen Vermögenswerte nicht realisiert werden könnten. Für nähere Informationen siehe Anhangangabe 1. (b) Unternehmenserwerbe: Bei einem Unternehmenserwerb muss die Gesellschaft Annahmen und Schätzungen vornehmen, um die Kaufpreisallokation des erworbenen Unternehmens zu bestimmen. Dabei muss sie die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden zu ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewerten. Diese Annahmen und Schätzungen beeinflussen die Höhe der in der Konzernbilanz zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden. Darüber hinaus beeinflussen die geschätzten Nutzungsdauern der erworbenen Sachanlagen, die Identifizierung immaterieller Vermögenswerte und die Bestimmung der unbegrenzten oder begrenzten Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte das Konzernergebnis der Gesellschaft. Für nähere Informationen siehe Anhangangabe 6. (c) Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen: Die Bewertung der Verpflichtungen im Rahmen leistungsorientierter Versorgungspläne durch die Gesellschaft verlangt den Einsatz statistischer Daten und anderer Parameter, die dazu dienen, künftige Veränderungen vorauszuberechnen. Diese Parameter umfassen den Abzinsungssatz der leistungsorientierten Verpflichtungen, die erwarteten Gehaltssteigerungen, den Indexierungssatz der gezahlten Altersrenten sowie die Sterbetafel. Wenn sich herausstellt, dass die versicherungsmathematischen Annahmen deutlich von den später beobachteten Ist-Daten abweichen, könnte dies erhebliche Änderungen an der Höhe der ergebniswirksam erfassten Kosten der leistungsorientierten Versorgungspläne und der in der Konzernbilanz ausgewiesenen leistungsorientierten Verpflichtungen zur Folge haben. Für nähere Informationen siehe Anhangangabe 23. (d) Leasingverhältnisse: Die Gesellschaft muss Ermessensentscheidungen treffen, um die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu bestimmen und um zu beurteilen, ob es hinreichend sicher ist, Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen auszuüben. Für die Bewertung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten wird ein geschätzter Abzinsungssatz auf Basis des Grenzfremdkapitalzinssatzes herangezogen. Für nähere Informationen siehe Anhangangaben 14 und 19. (e) Ertragsteuern: Die Bewertung latenter Steueransprüche durch die Gesellschaft beruht auf der Annahme, dass es wahrscheinlich ist, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen, gegen die die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können. Für nähere Informationen siehe Anhangangabe 11. 5. Anwendung geänderter und neuer Standards und Interpretationen Das IASB hat verschiedene Standards herausgegeben, die zwar verpflichtend, aber für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr noch nicht anzuwenden sind. Erstmalig anzuwendende Internatinal Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen (IFRIC):
Die Veröffentlichung der Änderungen und Verbesserungen an den Standards und Interpretationen haben keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Konzerns. Nur die Standards, die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft haben könnten, werden nachfolgend angegeben: Am 23. Januar 2020 hat der IASB Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses herausgegeben, die klarstellen, wie Schulden als kurz- oder langfristig zu klassifizieren sind. Am 31. Oktober 2022 hat der IASB ,Langfristige Schulden mit Kreditbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)' herausgegeben, um Informationen, die ein Unternehmen über langfristige Schulden mit Kreditbedingungen bereitstellt, zu verbessern. Zum Zwecke der Klassifizierung als langfristig wurde mit den Änderungen das Erfordernis gestrichen, dass das Recht, die Erfüllung einer Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben, davon abhängt, dass das Unternehmen Bedingungen zu erfüllen hat oder anders formuliert, dass Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erfüllen muss, keinen Einfluss darauf haben, ob ein Unternehmen das Recht hat, die Erfüllung einer Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben. Stattdessen wird klargestellt, dass im Rahmen der Klassifizierung auf bestehende Rechte des Unternehmens zum Abschlussstichtag abzustellen ist. Die Änderungen bestätigten einmal mehr, dass nur die Kreditbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, die Klassifizierung einer Schuld als kurzfristig oder langfristig beeinflussen. Kreditbedingungen, die ein Unternehmen erst nach dem Abschlussstichtag erfüllen muss, haben keinen Einfluss auf die Klassifizierung einer Schuld zu diesem Zeitpunkt. Die Änderungen stellen zudem klar, wie ein Unternehmen eine Schuld klassifiziert, die eine "Counterparty Conversion Option" enthält. Nach den Änderungen gilt demnach Folgendes:
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Konzern beabsichtigt nicht, diese Änderung vorzeitig anzuwenden. Das Management prüft derzeit noch, ob und in welcher Weise sich die Anwendung dieses Standards auswirkt. IFRS 18 - Darstellung und Angaben im Abschluss Am 9. April 2024 gab der IASB IFRS 18 ,Darstellung und Angaben im Abschluss' heraus, der darauf abzielt, die Berichterstattung über die finanzielle Leistung eines Unternehmens (Ertragslage) zu verbessern. IFRS 18 ersetzt IAS 1 ,Darstellung des Abschlusses' Der Standard übernimmt zahlreiche Vorschriften von IAS 1 unverändert. Durch den neuen Rechnungslegungsstandard gibt es maßgebliche Änderungen an der Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens, eine diszipliniertere und transparentere Darstellung der vom Management definierten Erfolgskennzahlen (üblicherweie als "Non-GAAP-Kennzahlen", "MPMs" bzw. "alternative Leistungskennzahlen" bezeichnet) und weniger Zusammenfassung ("Aggregation") von Posten zu großen, einzelnen Zahlen. Die größten Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsstandards stellen sich wie folgt dar: Einführung einer neu definierten Zwischensumme ,Betriebsergebnis' sowie die Vorschrift, alle Erträge und Aufwendungen auf Grundlage der Hauptgeschäftsaktivitäten des Unternehmens in drei neue Kategorien (Betrieb, Investition, Finanzierung) einzuordnen; Angabe der vom Management definierten Erfolgskennzahlen - MPMs); und Ergänzung neuer Grundsätze zur Aggregation und Disaggregation von Informationen. IFRS 18 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Bislang wurde noch nicht ermittelt, in welchem Umfang sich die Übernahme dieses neuen Standards auswirkt, und der Konzern hat noch nicht entschieden, den Standard vorzeitig anzuwenden. 6. Änderungen des Konsolidierungskreises: Veräußerung von Unternehmen: Im Juli 2023 veräußerte die Gesellschaft ihre Beteiligung in Asien für einen Betrag von 1 TEUR, was zu einem Veräußerungsverlust von 576 TEUR führte. 7. Umsatzerlöse: Die Umsatzerlöse beziehen sich nur auf Verträge mit Kunden und werden nach den wichtigsten Rubriken und geografischen Gebieten wie folgt aufgeschlüsselt:
8. Ergänzende Informationen zu Aufwendungen und Erträgen: Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden nach den wichtigsten Rubriken und Kategorien wie folgt aufgeschlüsselt:
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beträgt 656 (2022: 710). Hierbei handelt es sich vollständig um Angestellte. Die Prüfungshonorare für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr belaufen sich auf 293 TEUR (2022: 260 TEUR). Die Steuerberatungshonorare betragen 218 TEUR (2022: 163 TEUR). 9. Planmäßige Abschreibungen: Die einzelnen Abschreibungskategorien stellen sich wie folgt dar:
10. Finanzergebnis: Das Finanzergebnis stellen sich wie folgt dar:
11. Ertragsteuern: Die Ertragsteuerkomponenten stellen sich wie folgt dar:
Die nachfolgende Tabelle stellt eine Überleitung zwischen den Ertragsteuern auf Grundlage der kombinierten, in Deutschland geltenden und in den anderen Steuerrechtskreisen, in denen die Gesellschaft tätig ist, anwendbaren Ertragsteuersätzen und den in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ertragsteuern dar:
Überleitung latenter Steuer(-ansprüche) -schulden: Die Änderungen der latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden stellen sich wie folgt dar:
KonzernbilanzDie Konzernbilanz weist folgende Positionen auf:
Der Vortrag der im zum 31. Dezember 2023 endenden Geschäftsjahr entstandenen Nettobetriebsverluste ist zeitlich unbeschränkt möglich. Die Nutzung von Nettobetriebsverlusten ist pro Jahr auf 1 Mio. EUR plus 60 % des verbleibenden steuerpflichtigen Einkommens, das verrechnet werden kann, begrenzt. Nicht genutzte Verluste werden auf unbestimmte Zeit vorgetragen. Zum 31. Dezember 2023 wurden keine latenten Steuerschulden für temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochtergesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen erfasst, da die Gesellschaft die Entscheidungen, die die Realisierung latenter Steuerschulden betreffen, kontrolliert und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. 12. Forderungen: Die Forderungen stellen sich wie folgt dar:
13. Sachanlagen Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Sachanlagen:
Die materiellen und immateriellen, gegenwärtigen und zukünftigen Vermögenswerte aller Konzerngesellschaften, einschließlich Syntax Germany Acquisition GmbH und ihrer Tochtergesellschaften, dienen als Sicherheit für die Kreditfazilitäten der Syntax Systems Limited Gruppe. 14. Nutzungsrechte: Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Nutzungsrechte:
15. Immaterielle Vermögenswerte: Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte:
16. Geschäfts- oder Firmenwert: Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Geschäfts- oder Firmenwerts:
Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf Wertminderung Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde der folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet:
Entsprechend der unter Anhangangabe 3(k) beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Gesellschaft den Geschäfts- oder Firmenwert auf Wertminderung überprüft. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung ermittelt. Der beizulegende Zeitwert basiert auf dem marktbasierten Ansatz, der EBITDA-Multiples - hier: Unternehmenswert (Enterprise Value)/Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen bzw. EV/EBITDA - verwendet. Bei diesem Ansatz basiert der Wert auf Marktdaten vergleichbarer Unternehmen (Peers) bzw. impliziten Transaction Comparables (Werte die bei vergleichbaren Transaktionen zugrunde gelegt wurden). Der marktbasierte Ansatz umfasst folgende wesentliche Schritte:
Die Gesellschaft hat Transaktionen mit Zielunternehmen identifiziert, die vergleichbare Merkmale in Bezug auf Geschäftstätigkeit und Zielmärkte aufweisen. Auch wenn sich diese Zielunternehmen in Bezug auf Geschäftstätigkeit und Service-Diversifikation unterscheiden, so werden sie doch alle von den gleichen zugrunde liegenden Faktoren beeinflusst und stellen Zielunternehmen dar, die für einen Erwerb durch andere Marktteilnehmer in Frage kämen. Auf Grundlage ihrer Analyse wählte die Gesellschaft ein EBITDA-Multiple von 12 x basierend auf dem EBITDA des aktuellen Geschäftsjahres. Die Gesellschaft hat keinen Abschlag gegenüber identifizierten Transaktionen berücksichtigt und stattdessen auf Quartile gesetzt, da:
Die erzielbaren Werte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit überstiegen ihre Buchwerte. Demzufolge wurde zum 31. Dezember 2023 und 2022 kein Wertminderungsaufwand für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. 17. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzte Schulden: Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzten Schulden stellen sich wie folgt dar:
18. Langfristige Finanzverbindlichkeiten: Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
(i) Effektivzinssatz zum 31. Dezember 2023
(a) Befristetes Schuldscheindarlehen: Das befristete Schuldscheindarlehen mit einer Darlehenssumme in Höhe von 34.000 TEUR wurde mit Syntax System Ltd ("SSL"), der Muttergesellschaft der Gesellschaft, abgeschlossen. Das Darlehen wird ab Auszahlung mit 2,46 % p.a. verzinst. Die Zinsberechnung erfolgt kalendergenau, wobei das Basisjahr mit 360 Tagen angesetzt wird (act/360). Der Darlehensvertrag wurde am 1.1.2024 verlängert. Die Darlehenssumme sowie alle im Zusammenhang mit diesem Darlehen aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen sind entweder (a) am 1. Januar 2027 oder (b) bei Eintritt des Verzugsfalls zahlbar, je nachdem, was eher eintritt. Für den Fall, dass die Darlehenssumme sowie alle im Zusammenhang mit diesem Darlehen aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen nicht vollständig bis zum 1. Januar 2027 gezahlt wurden, werden Darlehensgeber und Darlehensnehmer die Bedingungen dieses befristeten Darlehens neu verhandeln. Der Darlehensnehmer darf den gesamten Darlehensbetrag aus diesem Schuldscheindarlehen oder Teile davon jederzeit oder auch zwischendurch ohne Vorankündigung zurückzahlen; es müssen dafür weder Boni noch Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt werden. (b) Befristetes Schuldscheindarlehen: Das befristete Schuldscheindarlehen mit einer Darlehenssumme in Höhe von 13.000 TEUR wurde mit Syntax System Ltd ("SSL"), der Muttergesellschaft der Gesellschaft, abgeschlossen. Es dient dem Unternehmenserwerb der Linke Information Technology Holdings S.L. Barcelona/Spanien. Das Darlehen wird ab Auszahlung mit 3,74 % p.a. verzinst. Die Zinsberechnung erfolgt kalendergenau, wobei das Basisjahr mit 360 Tagen angesetzt wird (act/360). Die Darlehenssumme sowie alle im Zusammenhang mit diesem Darlehen aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen sind entweder (a) am 13. April 2026 oder (b) bei Eintritt des Verzugsfalls zahlbar, je nachdem, was eher eintritt. Für den Fall, dass die Darlehenssumme sowie alle im Zusammenhang mit diesem Darlehen aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen nicht vollständig bis zum 13. April 2026 gezahlt wurden, werden Darlehensgeber und Darlehensnehmer die Bedingungen dieses befristeten Darlehens neu verhandeln. Der Darlehensnehmer darf den gesamten Darlehensbetrag aus diesem Schuldscheindarlehen oder Teile davon jederzeit oder auch zwischendurch ohne Vorankündigung zurückzahlen; es müssen dafür weder Boni noch Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt werden. (c) Befristetes Schuldscheindarlehen: Das befristete Schuldscheindarlehen mit einer Darlehenssumme in Höhe von 22.807 TEUR (entspricht 33.631 TCAD) wurde mit Syntax System Ltd ("SSL"), der Muttergesellschaft der Gesellschaft, abgeschlossen. Es dient dem Unternehmenserwerb der Illumiti Consulting AG, Freienbach/Schweiz. Das Darlehen wird ab Auszahlung mit 3,74 % p.a. verzinst. Die Zinsberechnung erfolgt kalendergenau, wobei das Basisjahr mit 360 Tagen angesetzt wird (act/360). Die Darlehenssumme sowie alle im Zusammenhang mit diesem Darlehen aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen sind entweder (a) am 18. Juni 2026 oder (b) bei Eintritt des Verzugsfalls zahlbar, je nachdem, was eher eintritt. Für den Fall, dass die Darlehenssumme sowie alle im Zusammenhang mit diesem Darlehen aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen nicht vollständig bis zum 18. Juni 2026 gezahlt wurden, werden Darlehensgeber und Darlehensnehmer die Bedingungen dieses befristeten Darlehens neu verhandeln. Der Darlehensnehmer darf den gesamten Darlehensbetrag aus diesem Schuldscheindarlehen oder Teile davon jederzeit oder auch zwischendurch ohne Vorankündigung zurückzahlen; es müssen dafür weder Boni noch Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt werden. Am 31. Mai 2022 schlossen die Muttergesellschaft und die Gesellschaft eine Vereinbarung, nach der die Muttergesellschaft im Wege einer Teilabtretung einen Betrag in Höhe von 20.000 TEUR in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einbrachte und die Verpflichtung aus dem befristeten Schuldscheindarlehen um einen Betrag in Höhe von 20.000 TEUR reduzierte. (d) Befristetes Darlehen: Das befristete Darlehen mit einer Darlehenssumme in Höhe von 2.292 TEUR wurde mit Syntax USA FIT Acquisition LLC, einer Tochtergesellschaft von SSL, abgeschlossen. Das Darlehen wird ab Auszahlung mit 2,46 %p.a. verzinst. Die Zinsberechnung erfolgt kalendergenau, wobei das Basisjahr mit 360 Tagen angesetzt wird (act/360). Die Zinsen sind am 31. Dezember jedes Jahres fällig (vorbehaltlich der Übereinkunft der Parteien, dass Zinsen nicht zahlbar sind, sondern weiter auflaufen) und laufen von Tag zu Tag auf den Darlehensbetrag auf. Die Darlehenssumme sowie alle im Zusammenhang mit diesem Darlehen aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen sind entweder (a) am 4. April 2025 oder (b) bei Eintritt des Verzugsfall zahlbar, je nachdem, was eher eintritt. Für den Fall, dass die Darlehenssumme sowie alle im Zusammenhang mit diesem Darlehen aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen nicht vollständig bis zum 4. April 2025 gezahlt wurden, werden Darlehensgeber und Darlehensnehmer die Bedingungen dieses befristeten Darlehens neu verhandeln. Der Darlehensnehmer darf den gesamten Darlehensbetrag aus diesem Schuldscheindarlehen oder Teile davon jederzeit oder auch zwischendurch ohne Vorankündigung zurückzahlen; es müssen dafür weder Boni noch Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt werden. Die Restlaufzeiten für die langfristigen Finanzverbindlichkeiten stellen sich für die folgenden Jahre wie folgt dar:
19. Leasingverbindlichkeiten und ähnliche Verpflichtungen: Leasingverbindlichkeiten und ähnliche Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
Variable Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten enthalten sind, belaufen sich für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr auf 140 TEUR (2022: 121 TEUR). Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten und ähnliche Verpflichtungen belaufen sich für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr auf 633 TEUR (2022: 404 TEUR). Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit von Leasingverbindlichkeiten und ähnlichen Verpflichtungen für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beträgt 15,26 Monate (2022: 22,58 Monate). Der gewichtete durchschnittliche Abzinsungssatz zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf 3,88 % (2022: 2,93 %). Die Mindestzahlungen für Leasingverbindlichkeiten und ähnliche Verpflichtungen (einschließlich Zinsen) stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
20. Stammkapital und Kapitalrücklage: Genehmigt in einer unbegrenzten Anzahl an Anteilen und ohne Nennwert: Stammanteile, stimmberechtigt, gewinnberechtigt Ausgegebene und voll eingezahlte Anteile stellen sich wie folgt dar:
21. Ergänzende Informationen zur Kapitalflussrechnung: (a) Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit: Die Nettoveränderung des Working Capital im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stellt sich wie folgt dar:
(b) Cashflows aus Investitionstätigkeit: Nicht zahlungswirksame Transaktionen aus der Finanzierungs- und Investitionstätigkeit stellen sich wie folgt dar:
(c) Cashflows aus Finanzierungstätigkeit: Die folgende Tabelle zeigt die Veränderungen von finanziellen Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten:
22. Finanzinstrumente und Finanzrisikomanagement: (a) Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten: Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der am Bemessungsstichtag in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern für den Verkauf eines Vermögenswerts erhalten bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Die Schätzung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt durch Abzinsung erwarteter Zahlungsströme. Die Abzinsungssätze gelten dabei für Vermögenswerte und Schulden, die die gleichen Restlaufzeiten und Konditionen aufweisen. Schätzungen sind von Natur aus subjektiv, mit Unsicherheiten behaftet und erfordern in hohem Maße Ermessensentscheidungen und können demzufolge nicht präzise bestimmt werden. Darüber hinaus werden Ertragsteuern und sonstige Aufwendungen, die bei einer Veräußerung dieser Finanzinstrumente anfallen würden, nicht in den beizulegenden Zeitwerten berücksichtigt. Folglich entsprechen die beizulegenden Zeitwerte nicht notwendigerweise den Nettobeträgen, die bei Erfüllung dieser Instrumente realisiert würden. Die Gesellschaft hat den beizulegenden Zeitwert ihrer Finanzinstrumente wie folgt bestimmt:
Der Buchwert aller Finanzinstrumente der Gesellschaft entspricht annähernd dem beizulegenden Zeitwert, es sei denn, in der nachfolgenden Tabelle ist etwas anderes angegeben:
Alle in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfassten Finanzinstrumente müssen auf der Grundlage einer dreistufigen Bemessungshierarchie bewertet werden. Die Stufen werden folgendermaßen definiert:
Die Gesellschaft hat keinerlei Finanzinstrumente im Bestand, die zum 31. Dezember 2023 und 2022 in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst wurden. (b) Kapitalmanagement: Das Kapitalmanagement der obersten Muttergesellschaft, der Syntax Systems Ltd. Montreal/Kanada, dient dazu, die Unternehmensfortführung (Going Concern) sicherzustellen und dabei gleichzeitig die Rendite ihrer Anteilseigner zu maximieren. Die oberste Muttergesellschaft muss einen von den Kreditgebern vorgegebenen Verschuldungsgrad einhalten. Zum 31. Dezember 2023 erfüllt die Gesellschaft die Kreditauflage. (c) Finanzrisikomanagement: Im normalen Geschäftsverlauf ist die Gesellschaft einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben: Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Marktrisiko einschließlich Zinsänderungsrisiko und Währungsrisiko. Die Gesellschaft verwendet operative Prognosen, um die negativen Auswirkungen dieser Risiken auf ihr Geschäft zu minimieren. Die folgende Analyse stellt ein Maß für die finanziellen Risiken der Gesellschaft dar, die sich zum 31. Dezember 2023 und 2022 aus Finanzinstrumenten ergeben. (d) Kreditrisiko: Kreditrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass eine Gegenpartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallrisiko), was einen finanziellen Verlust zur Folge hätte. Das Kreditrisiko der Gesellschaft resultiert im Wesentlichen aus Zahlungsmitteln, Forderungen und sonstigen langfristigen Vermögenswerten. Zum 31. Dezember 2023 verfügt die Gesellschaft über Sichteinlagen bei namhaften Finanzinstituten, und das Management schätzt das Ausfallrisiko als vernachlässigbar ein. Sonstige langfristige Vermögenswerte beziehen sich auf Mieten. Eine breit angelegte Mieterbasis sorgt dabei für eine Streuung des Ausfallrisikos. Im normalen Geschäftsverlauf verringert die Gesellschaft ihr Kreditrisiko in Bezug auf Forderungen durch Überwachung der Vermögensverhältnisse ihrer Bestandskunden und durch Beobachtung des Rückzahlungsverhaltens bei eingegangenen Kreditengagements ihrer Neukunden. Für die Gesellschaft besteht kein wesentliches Risiko gegenüber einem einzelnen Kunden oder einer Gegenpartei. Nur sehr selten kommt es bei der Gesellschaft zu einem Kreditverlust bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Trotzdem wird zu jedem Abschlussstichtag eine Analyse durchgeführt, die der Bemessung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste dient. Dazu folgt die Gesellschaft einer vereinfachten Vorgehensweise. Für die Bemessung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gruppiert die Gesellschaft ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Fälligkeit. Die Berechnung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste spiegelt neben einem wahrscheinlichkeitsgewichteten Ergebnis und dem Zeitwert des Geldes angemessene und belastbare Informationen wider, die zum Abschlussstichtag über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen verfügbar sind. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegt ein Ausfall vor, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachkommen wird und kein Rückgriffsrecht durch die Gesellschaft besteht. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass die Forderungen realisierbar sind. Die Gesellschaft ermittelt, ob Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überfällig sind, je nach Art des Kunden, seinem Zahlungsverhalten in der Vergangenheit und der Branche, in der er tätig ist. Eine Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen wird dann vorgenommen, wenn das Management der Auffassung ist, dass der erwartete erzielbare Betrag niedriger ausfällt als die tatsächliche Forderung aus Lieferungen und Leistungen. Die Beurteilung darüber, ob die Gesellschaft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als überfällig ansieht, hängt von den Kreditbedingungen des jeweiligen Kunden ab. Die Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen wird zu jedem Abschlussstichtag durch das Management überprüft. Zum 31. Dezember 2023 und 2022 war die Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen vernachlässigbar. Zum 31. Dezember 2023 lag bei der Gesellschaft keine Ausfallrisikokonzentration vor, da ihre Kunden sich in unterschiedlichen Rechtsordnungen und Branchen befinden. Die überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich wie folgt dar:
Für die zum 31. Dezember 2023 und 2022 endenden Geschäftsjahre musste die Gesellschaft keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abschreiben. Vor dem Hintergrund des Zahlungsverhaltens ihrer Kunden in der Vergangenheit vertritt die Gesellschaft die Auffassung, dass die Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen angemessen ist, um die Risiken eines Zahlungsausfalls abzudecken. (e) Liquiditätsrisiko: Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen fristgerecht und zu angemessenen Kosten nachzukommen. Aufgrund vertraglicher und steuerlicher Verpflichtungen sowie finanzieller Verbindlichkeiten ist die Gesellschaft einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt. Die Steuerung ihres Liquiditätsrisikos erfolgt durch Überwachung ihres Betriebsbedarfs. Die Gesellschaft erstellt Budgets und Cash-Prognosen, um sicherzustellen, dass sie über ausreichend liquide Mittel verfügt, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Auch wenn der Bedarf der Gesellschaft an Zahlungsmitteln je nach Zeitpunkt und Umfang der normalen Geschäftstätigkeit und Unwägbarkeiten in Bezug auf die konjunkturelle Entwicklung Schwankungen unterliegt, ist die Gesellschaft der Auffassung, dass die aus der Geschäftstätigkeit generierten Zahlungsmittel zusammen mit anderen Liquiditätsquellen ausreichen, um den derzeit bestehenden Verpflichtungen, einschließlich Schuldendienst, nachkommen zu können. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Vertragslaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten (undiskontiert)
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Vertragslaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten (undiskontiert)
(f) Marktrisiko: Marktrisiko ist das Risiko, dass der Gesellschaft Verluste entstehen, wenn sich zugrunde liegende Marktfaktoren, wie beispielsweise Zinssätze und Wechselkurse, nachteilig verändern. (i) Zinsänderungsrisiko: Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktzinssätze verändern. Die Cashflows der Gesellschaft sind keinem maßgeblichen Zinsrisiko ausgesetzt. Das Management verringert dieses Risiko durch Abschluss festverzinslicher Finanzierungsvereinbarungen. (ii) Währungsrisiko: Das Währungsrisiko für die Gesellschaft resultiert aus Wechselkursschwankungen, die das Risiko bergen, dass sich nachfolgende Werte verringern oder erhöhen:
Die Einheiten der Gesellschaft fakturieren ihre Kunden und tätigen ihre Ausgaben in lokaler Währung, um dadurch das Währungsrisiko zu minimieren. Zum 31. Dezember 2023 stellen sich die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, die Wechselkursschwankungen unterliegen, wie folgt dar:
Aufgrund ihrer Kurzfristigkeit ist das Risiko aus Wechselkursschwankungen nicht maßgeblich. Eine Wechselkursschwankung um 1 % würde die Höhe der Finanzaufwendungen nicht maßgeblich verändern. Darüber hinaus sind die Nettoinvestitionen der Gesellschaft in einen ausländischen Geschäftsbetrieb einem Marktrisiko ausgesetzt, das auf Wechselkursschwankungen zurückzuführen ist, hauptsächlich auf Änderungen des Wertes des chinesischen Renminbis gegenüber dem Euro. Ein Rückgang des Wechselkurses des chinesischen Renminbis gegenüber dem Euro um 1 % würde kaum Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis haben. 23. Pensionsrückstellungen: (a) Leistungsorientierte Pläne Die Gesellschaft hat einen leistungsorientierten Plan wie nachfolgend beschrieben: Syntax Services GmbH Syntax Services GmbH hat einen leistungsorientierten Pensionsplan, bei dem jeder regulär angestellte Mitarbeiter der Gesellschaft, dessen Einstellung vor dem 31. Dezember 2008 erfolgte, eine Anwartschaft auf den leistungsorientierten Pensionsplan der Gesellschaft erworben hat. Dieser Plan gewährt dem Mitarbeiter einen Anspruch auf eine monatliche Rente, die ab dem 65. Lebensjahr oder früher, falls eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eintritt, zu zahlen ist. Die Höhe der monatlichen Altersrente und der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente errechnet sich aus der Multiplikation der folgenden drei Werte: (i) Verhältnis der Rentenbemessungsgrundlage zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung, die bei Eintritt des Versicherungsfalles für die Rentenberechnung maßgebend ist. Maßgebend ist die Beitragsbemessungsgrenze im Monat Oktober des letzten Kalenderjahres vor Eintritt des Versicherungsfalles. Die Rentenbemessungsgrundlage wird auf Basis des pensionsfähigen Einkommens ermittelt. Für Einkommensteile bis zur Hälfte der BBG erfolgt der Ansatz mit dem einfachen Betrag, für Teile des pensionsfähigen Einkommens über der Hälfte der BBG bis zur vollen BBG mit dem 2,5-fachen Betrag und für Teile des pensionsfähigen Einkommens über der BBG mit dem 8,5- fachen Betrag. Die Rentenbemessungsgrundlage ist das so gewichtete pensionsfähige Einkommen. (ii) Benchmark. Die Benchmark liegt bei 4,00 DM. (iii) Anrechenbare Dienstjahre. Als anrechenbare Dienstjahre gelten alle vollen anrechenbaren Dienstjahre und ein Dienstjahr oder ein Teil davon, wenn mindestens die Hälfte davon abgeleistet wurde. Als anrechenbare Dienstjahre gilt die Zeit, in der der Mitarbeiter im Dienst war. Dienstjahre nach Vollendung des 45. Dienstjahres bleiben unberücksichtigt. Dienstjahre nach Vollendung des 65. Lebensjahres werden nicht mehr mitgezählt. (b) Andere langfristig fällige Leistungen Syntax Services GmbH Alle Mitarbeiter von Syntax Services GmbH haben mit Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25, 40 und 45 Jahren Anspruch auf eine Jubiläumsleistung. Diese wird berechnet als 1 Urlaubstag auf Basis des 13,5-fachen Monatsgehalts / 12 Monate / 22 Arbeitstage. Die Jubiläumsleistung wird um die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge erhöht. Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer leistungsorientierten Pläne und anderer langfristig fälliger Leistungen den folgenden versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt: Zinsänderungsrisiko Ein Rückgang des Zinssatzes für festverzinsliche Anleihen, was eine Reduzierung des verwendeten Abzinsungssatzes zur Folge hätte, würde den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung erhöhen. 23. Pensionsrückstellungen (Fortsetzung) (c) Versicherungsmathematisches Risiko: Inflations-, Gehalts- und Langlebigkeitsrisiko Für die Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen wird die bestmögliche Schätzung des Managements für die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen für jedes identifizierte Risiko herangezogen:
(i) Potenzielle Auswirkung auf die leistungsorientierten Verpflichtungen. (d) Änderung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung:
Die Gesellschaft erwartet, dass sie in dem am 31. Dezember 2024 endenden Geschäftsjahr Leistungen in Höhe von 565 TEUR zahlen wird. Zum 31. Dezember 2023 betrug die gewichtete durchschnittliche Dauer der leistungsorientierten Verpflichtung 16,1 Jahre. (e) Kosten für Versorgungsleistungen:
(i) In den Vertriebs- und Verwaltungskosten
erfasst.
(f) Versicherungsmathematische Annahme: Die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen, die die Gesellschaft zur Bewertung ihrer leistungsorientierten Verpflichtungen verwendet, stellen sich wie folgt dar:
(g) Sensitivitätsanalyse: Die Berechnung der Sensitivitätsanalysen der leistungsorientierten Verpflichtungen erfolgte auf der Grundlage vernünftigerweise für möglich gehaltener Änderungen der einzelnen wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen ohne gleichzeitige Änderungen mehrerer wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen zu berücksichtigen. Die Änderung einer versicherungsmathematischen Annahme könnte die Änderung einer anderen versicherungsmathematischen Annahme zur Folge haben, die die Auswirkungen der Änderung dieser Annahmen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung verstärken oder abschwächen könnten. Die tatsächlichen Ergebnisse der Positionen, die Annahmen unterliegen, können abweichen.
(i) Auswirkung auf die leistungsorientierten Verpflichtungen. 24. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen: Salden und Transaktionen zwischen der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften, bei denen es sich um nahestehende Unternehmen und Personen handelt, wurden bei der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangangabe nicht dargestellt. Zum 31. Dezember 2023 war die Gesellschaft eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Syntax System Limited Inc. ("Syntax", "SSL" oder die "Muttergesellschaft"), die 100 % der Stammanteile an der Gesellschaft hält. In den Vertriebs- und Verwaltungskosten sind die folgenden Transaktionen der Gesellschaft mit SSL und der sie beherrschenden Anteilseigner enthalten:
Die Kontosalden mit SSL und ihren hundertprozentigen Tochtergesellschaften stellen sich wie folgt dar:
Vergütung von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen Zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen zählen die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Geschäftsführer. Die folgende Tabelle zeigt den Vergütungsaufwand für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen:
In Übereinstimmung mit § 314 (1) Nr.6 HGB entfallen 644 TEUR (Vorjahr: 623 TEUR) dieses Betrags auf die Geschäftsführer der Muttergesellschaft Syntax Germany Acquisition GmbH, Weinheim. 25. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Es gab keine Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die eine Anpassung des Konzernabschlusses erforderlich machen.
24. Juli 2024 Geschäftsführer KonzernlageberichtDer folgende Konzernlagebericht zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Syntax Germany Acquisition GmbH und ergänzt den Konzernabschluss (der "Konzernabschluss") und den darin enthaltenen Konzernanhang für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr. Die im vorliegenden Konzernlagebericht enthaltenen Finanzinformationen wurden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards ("IFRS") erstellt. Sämtliche dargestellten Zahlen im vorliegenden Dokument lauten, soweit nicht anders angegeben, auf die Berichtswährung Euro (EUR). Zukunftsorientierte Aussagen Jede in diesem Bericht enthaltene Aussage, die keine vergangenheitsbezogene Tatsache darstellt, kann als zukunftsgerichtete Aussage betrachtet werden. In diesem Bericht vorkommende Aussagen, die beispielsweise "kann", "wird", "würde", "der Auffassung sein" "erwarten", "schätzen" oder ähnliche Formulierungen oder Verben bzw. deren Verneinungen enthalten, sind in der Regel Hinweise auf zukunftsorientierte Aussagen. Diese zukunftsorientierten Aussagen sind keine Gewähr für die künftige Ertragsstärke des Konzerns. Sie unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die Prognose, die Rentabilität und die tatsächlichen Ergebnisse der Syntax Germany Acquisition GmbH von der in diesen Aussagen konkret genannten oder darin implizierten Angaben zu Rentabilität oder künftigen Ergebnissen deutlich abweichen. Detaillierte Informationen zu Risiken und Unsicherheiten finden sich unter dem Abschnitt "Chancen und Risiken" dieses Konzernlageberichts. 1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS 1.1 KONZERNSTRUKTUR Syntax Germany Acquisition GmbH ("Syntax Germany") mit Sitz in Weinheim, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 735523 eingetragen. Syntax Germany wurde am 1. August 2018 gegründet. Gemeinsam mit ihren hundertprozentigen Tochtergesellschaften (der "Konzern") spezialisiert sich Syntax Germany als Anbieter von Full-Service-Geschäftslösungen auf Managed Services, Enterprise Cloud Computing, Enterprise Resource Planning, Business Intelligence und E-Business. Über seine Tochtergesellschaft zählt der Konzern darüber hinaus zu den führenden spanischen Anbietern von Cloud-Lösungen mit einem Schwerpunkt auf SAP-Workloads auf AWS. Der Konzern bietet eine Vielzahl an SAP-Lösungen, darunter SAP ERP (inkl. S/4 HANA), SAP CRM, SAP Process Integration (PI), SAP Business Warehouse (BW) und SAP Business Intelligence (BI). Linke ist der weltweit erste unabhängige AWS Premier Partner mit SAP- und Migrationskompetenz. Illumiti ist spezialisiert auf die End-to-End-Implementierung und den Support/ die Wartung von SAP S/4HANA (mehr als 30 S/4HANA-Implementierungen seit 2015), der ERP-Software SAP Business ByDesign und der Human Capital Management Software SAP SuccessFactors. Illumiti ist Spezialist für AWS, Microsoft Azure und Google Cloud und kann seine Kunden bei der Umstellung auf die öffentliche Cloud (Public Cloud) unterstützen. Die Tochtergesellschaften von Syntax Germany und die jeweilige Beteiligungsquote stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Im Juli 2023 veräußerte der Konzern seine Beteiligung in Asien durch Verkauf seiner Anteile an Syntax Systems (Suzhou) Co. Ltd. Im Laufe des Jahres 2023 hat der Konzern auch die Linke Information Technology Holding S.L.U. mit der Linke Information Technology S.L.U. (umfimiert in: Syntax Information Technology S.L.U.) verschmolzen. Bei der in Europa tätigen Syntax Germany handelt es sich um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Syntax Systems Ltd ("Syntax" oder die "Muttergesellschaft"), mit Hauptsitz in Kanada und Betriebsstätten in Nordamerika, Europa und Afrika. Die Geschäftsleitung (Executive Team) von Syntax Germany ist für die unabhängige Leitung des Tagesgeschäfts des Konzerns verantwortlich. Die Konzernleitung (Group Executive Team) ist eng in Entscheidungen eingebunden, die für den Konzern von elementarer Bedeutung sind, wie beispielsweise in die Gesamtstrategie, Fragen der Finanzierung und Investitionsentscheidungen. 1.2 STRATEGIE Syntax Strategie besteht darin, bereits bestehenden und neuen Kunden die gesamte Palette an Dienstleistungen anzubieten, Kompetenzzentren (Centers of Excellence; CoE) einzurichten, um Marktanteile in wichtigen Nischenmärkten zu gewinnen und seine Hyperscaler-Kapazitäten zu forcieren.
1.4 GESCHÄFTSMODELL Syntax ist Anbieter von Managed-Cloud-Diensten für unternehmenskritische Anwendungen und verfügt über besondere Kompetenz bei der Implementierung und Steuerung von Multi-ERP-Anwendungen (Oracle und SAP) in einer sicheren und stabilen privaten, öffentlichen, hybriden oder Multi-Cloud-Umgebung. Durch die Zusammenarbeit mit Syntax in den Bereichen Private-Cloud-, Public-Cloud- und Hybrid-Enterprise-Cloud-Lösungen sowie Beratungsleistungen und Managed Services wirken sich die Investitionen in SAP, Oracle E-Business Suite, Oracle JD Edwards, PeopleSoft und Hyperion für die Kunden von Syntax wertsteigernd aus. Syntax ist weltweit mit Niederlassungen vertreten und kooperiert mit Unternehmen wie SAP, Oracle, AWS, Microsoft, IBM, HPE und anderen Technologieführern. Als zertifizierter Partner von SAP, Oracle, Microsoft, Amazon Web Services, Google und IBM bietet Syntax Lösungen für das Enterprise Computing über den gesamten Application- und Tech-Stack. Durch das Angebot überzeugender technischer und funktionaler Beratungsleistungen sowie herausragendem Monitoring und erstklassiger Automation unterstützt Syntax Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen und auf verschiedensten Märkten. Mit Niederlassungen in der ganzen Welt und mehr als tausend Kunden aus allen Geschäftssegmenten verfügt Syntax über einen breiten und diversifizierten Kundenstamm, der durch langjährige Kundenbeziehungen geprägt ist. 1.5 CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY Die Mission des ,Corporate Social Responsibility Education'-Programms von Syntax besteht darin, die Mitarbeiter weltweit dafür zu sensibilisieren, durch ehrenamtliches und wohltätiges Engagement einen Zusatznutzen zu erbringen mit dem Ziel, in der unmittelbaren Umgebung - sei es lokal, regional oder global - unterstützend zu wirken und das Thema Bildung nachhaltig zu verankern. Durch gezielte Initiativen, jährlich stattfindende Freiwilligentage für wohltätige Zwecke und finanzielle Unterstützung sind Syntax und ihre Mitarbeiter stolz darauf, dazu beitragen zu können, Bildung als erlebbaren Erkenntnisgewinn zu verstehen. 2 MAKROÖKONOMISCHE ENTWICKLUNGENTWICKLUNG DER WELTWIRTSCHAFT Der Internationalen Währungsfonds (IWF) rechnet für das Jahr 2024 mit einer stetigen, aber langsamen globalen Erholung, die je nach Region unterschiedlich ausfällt. Der IWF prognostiziert in diesem und im kommenden Jahr ein weiteres Wirtschaftswachstum von 3,2 Prozent für die Weltwirtschaft. Während das Wachstum in den Industriestaaten von 1,6 Prozent im Jahr 2023 auf 1,7 Prozent im Jahr 2024 und auf 1,8 Prozent im Jahr 2025 leicht anziehen dürfte, wird diese Entwicklung durch die prognostizierte leichte Abschwächung in den Schwellen- und Entwicklungsländern von 4,3 Prozent für das Jahr 2023 auf 4,2 Prozent für die Jahre 2024 und 2025 wieder zunichte gemacht. Die Prognose für das weltweite Wachstum für den Zeitraum 2024 bis 2029 ist mit 3,1 Prozent auf dem niedrigsten Stand seit Jahrzehnten. Es wird damit gerechnet, dass die weltweite Inflation stetig zurückgeht: von 6,8 Prozent im Jahr 2023 auf 5,9 Prozent im Jahr 2024 und 4,5 Prozent im Jahr 2025. Dabei dürften die Industrienationen sehr viel schneller ihre Inflationsziele erreichen als die Entwicklungs- und Schwellenländer. Die Kerninflation wird den Prognosen zufolge eher schrittweise zurückgehen. 1 2.2 ENTWICKLUNG IN DEUTSCHLAND Nach Angaben des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel wird die Erholung der deutschen Wirtschaft noch Zeit benötigen. Die Frühindikatoren signalisieren, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der ersten Jahreshälfte stagnieren wird. Insgesamt rechnen wir nun für das laufende Jahr mit einem Anstieg des BIP von nur noch 0,1 Prozent (Winterprognose: 0,9 Prozent) und erwarten erst im kommenden Jahr eine moderate Erholung mit einem Anstieg um 1,2 Prozent (Winterprognose: 1,2 Prozent). Mit der bislang ausbleibenden Erholung mehren sich die Zeichen, dass auf der deutschen Wirtschaft vor allem strukturelle Probleme lasten und die Spielräume für das Wirtschaftswachstum entsprechend geringer sind. Insgesamt gehen wir davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2025 lediglich 2 Prozent über dem Niveau aus dem Jahr 2019 liegen wird. In Anbetracht der schwachen wirtschaftlichen Dynamik zeigt sich der Arbeitsmarkt relativ robust. Die Beschäftigung dürfte im laufenden Jahr noch einmal etwas zulegen, bevor sie im Zuge des demografischen Wandels auf einen Abwärtstrend einschwenkt. Der anhaltende gravierende Fachkräftemangel wird auch in Reaktion auf die hohe Verbraucherpreisinflation der vergangenen Jahre zu deutlich steigenden Löhnen führen. Da die Inflation spürbar sinkt, werden die real verfügbaren Einkommen im laufenden Jahr erstmals nach drei Jahren wieder steigen und den privaten Konsum ankurbeln. Die Exporte dürften im laufenden Jahr noch einmal spürbar zurückgehen, bevor sie mit dem sich allmählich wieder belebenden Welthandel auf einen moderaten Expansionskurs einschwenken. Das schwache konjunkturelle Umfeld wird die Unternehmensinvestitionen dämpfen. Das Finanzierungsdefizit des Staates dürfte vor allem aufgrund der Konsolidierungsmaßnahmen von 2,1 Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 auf 0,8 Prozent im Jahr 2025 zurückgehen. 2 2.3 SEKTORSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Marktüberblick Der globale ERP (Enterprise Resource Planning)- Markt wächst nach wie vor und wird dabei angetrieben durch den steigenden Bedarf an integrierten Geschäftsprozessen und Datenanalysen in Echtzeit. Wichtige Akteure, wie SAP und Oracle, dominieren den Markt, während zahlreiche Nischenanbieter ebenfalls die Wettbewerbslandschaft prägen. Unternehmen setzen zunehmend ERP-Lösungen ein, um ihre Abläufe zu rationalisieren, die Produktivität zu steigern und wertvolle Geschäftserkenntnisse zu gewinnen. Die Bereitstellungsmodelle für ERP-Systeme entwickeln sich kontinuierlich weiter. Dabei ist eine deutliche Verlagerung von traditionellen On-Premise-Lösungen (Software wird von einem Anbieter erworben und auf der hauseigenen Hardware betrieben) hin zu Cloud-basierten Modellen (Software und auch Speicher- und Rechenleistung werden vom jeweiligen Anbieter bezogen) zu beobachten. Durch das Angebot von Remote Monitoring Services (RMS), Public-Cloud- und Private-Cloud-Lösungen spielen Managed Service Provider (MSPs) eine entscheidende Rolle in diesem Ökosystem. Nachfragetreiber Die Nachfrage nach ERP-Lösungen und -Dienstleistungen wird von zahlreichen Faktoren angetrieben. Zunächst einmal sind hier die aktuellen branchenübergreifenden Initiativen zur digitalen Transformation zu nennen, die die Unternehmen quasi zwingen, ihre IT-Infrastruktur zu modernisieren und moderne ERP-Systeme einzuführen. Ein wichtiger Trend ist die Verlagerung in Richtung Cloud-Computing. Unternehmen verlangen die Flexibilität, Skalierbarkeit und Kosteneffizienz Cloud-basierter ERP-Lösungen. Sicherheitsbedenken auf der einen Seite und der Bedarf widerstandsfähiger Datenschutzmechanismen sind Antrieb für die Unternehmen, nach Sicherheitsdiensten zu verlangen, die bereits in ihre ERP-Systeme integriert sind. Darüber hinaus ist bei Unternehmen zunehmend der Trend zu erkennen, Tätigkeiten, die nicht zum Kerngeschäft zählen, an MSPs auszulagern, um sich auf die eigenen Kernkompetenzen konzentrieren zu können und spezialisierte Anbieter für das IT-Management zu nutzen. Marktchance Die Marktchancen für Syntax Europe im Bereich ausgelagerter ERP-Systeme und -Funktionen (Enterprise-hosted ERP Services) sind vielversprechend und durch kräftiges Wachstum gekennzeichnet. Der deutsche Markt für SAP-Lösungen, einschließlich Cloud- und Lizenzdienste, wird bis zum Jahr 2024 voraussichtlich mehrere Milliarden Euro wert sein und von verschiedenen Faktoren angetrieben werden. Der Übergang zu Cloud-basierten ERP-Lösungen nimmt an Fahrt auf. Es wird erwartet, dass Cloud- ERP-Lösungen bis zum Jahr 2024 erstmalig On-Premise-ERP-Lösungen übertreffen werden. Getrieben wird diese Verlagerung durch die Notwendigkeit von Innovationen, Effizienzgewinnen und Kostenreduzierungen. Dabei investieren Unternehmen umfangreich in Cloud-Technologien, um ihre Geschäftsprozesse zu modernisieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Man geht davon aus, dass in Deutschland Schlüsselsektoren wie das Verarbeitende Gewerbe, die Hightech-Branche, die Automobilindustrie und Versorger ein erhebliches Wachstum verzeichnen werden. Der Markt für Cloud- und Lizenzdienste in diesen Sektoren dürfte ein deutliches Wachstum verzeichnen. So geht man allein im Bereich Industrielle Fertigung von einem Wachstum von 19,3 % gegenüber dem Vorjahr aus. Entscheidend dafür sind vor allem die Konzentration auf Cloud-Umsätze und die Einführung neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und Machine Learning (ML). Ebenso bietet der spanische Markt vielfältige Möglichkeiten für Syntax Europe. Man geht davon aus, dass die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) für den gesamten adressierbaren Markt (Total Adressable Market; TAM) für SAP-Lösungen in Spanien für den Zeitraum 2023-2027 11 % betragen wird. Auf dem spanischen Markt gibt es umfangreiche Investitionen in den Sektoren Konsumgüter, Gesundheitswesen, Life Sciences (Biotechnologie, Medizintechnik, Pharmazie), Einzelhandel und Großhandel. So wird beispielsweise für die Industrielle Fertigung in Spanien ein Wachstum von beachtlichen 45 % gegenüber dem Vorjahr prognostiziert. Grund ist vor allem die hohe Nachfrage nach Lösungen für die digitale Transformation und Automatisierungslösungen. Darüber hinaus konzentriert sich der spanische Markt auf Umsatzerlöse aus Cloud-Abonnements, wobei erhebliche Wachstumschancen in Bereichen wie Business Technology-Plattformen, Human Capital Management und Cloud-ERP erwartet werden. Unternehmen in Spanien priorisieren zunehmend Projekte, die sofortigen Nutzen bringen und eine deutliche Kapitalrendite (ROI) erwirtschaften, was sich hervorragend mit dem Angebotsspektrum von Syntax in den Bereichen digitale Transformation, Datenmanagement und Cloud-Einführung deckt. Insgesamt bietet der Markt für ERP-Dienstleistungen in Deutschland, Spanien und der weiter gefassten DACH-Region erhebliche Wachstumschancen für Syntax Europe. Mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Cloud-Lösungen, branchenspezifische Anwendungen und Sicherheitsdienstleistungen ist Syntax hervorragend aufgestellt, um von der aktuellen Marktdynamik zu profitieren und die eigene Marktposition weiter zu festigen. Die besondere Schwerpunktsetzung auf die Themen digitale Transformation, Automatisierung und Integration wird die Nachfrage weiter ankurbeln und bei Syntax Europe für nachhaltiges Wachstum und Rentabilität sorgen. 3 FINANZKENNZAHLEN 3.1 ERTRAGSLAGE Ertragslage für die zum 31. Dezember endenden Geschäftsjahre
Zu den wichtigsten Leistungsindikatoren (KPIs) des Konzerns zählen Umsatzerlöse und normalisiertes EBITDA, die im Mittelpunkt der internen Planung und Kontrolle stehen. 3.2 UMSATZERLÖSE Analyse der Umsatzerlöse: Umsatzerlöse für die zum 31. Dezember endenden Geschäftsjahre
Die Umsatzerlöse des Konzerns stiegen um 16,5 Millionen EUR von 121,0 Millionen EUR im Jahr 2022 auf 137,5 Millionen EUR im Jahr 2023. Umsatzerlöse aus Verträgen über wiederkehrende Dienstleistungen stiegen um 12,0 Millionen EUR bzw. 13,2 % gegenüber dem Vorjahr infolge des in den Jahren 2022 und 2023 hinzugewonnenen Neugeschäfts, insbesondere in den Geschäftsbereichen Private and Public Cloud, End User Services und Software Maintenance Support. Umsatzerlöse aus professionellen Dienstleistungen erhöhten sich um 3,3 Millionen EUR bzw. 12,0 % gegenüber dem Vorjahr, was auf die Gewinnung einiger größerer Kundenprojekte sowohl bei Digital Manufacturing als auch S/4HANA zurückzuführen ist. Bei Verträgen über wiederkehrende Dienstleistungen erfolgen Rechnungsstellung und Inkasso durch Syntax Germany in der Regel bei Ausführung des entsprechenden Vertrages und die Umsatzrealisierung typischerweise über den Leistungszeitraum. Einige der Verträge des Konzerns über wiederkehrende Dienstleistungen umfassen Service-Level-Vereinbarungen zu Verfügbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Sicherheit, Incident Response (Reaktion auf Störfälle) bzw. Erfüllung von Service- und Änderungsanfragen. Im Rahmen von Verträgen über professionelle Dienstleistungen berechnet Syntax Germany die Dienstleistungen auf der Grundlage von Tages- oder Stundensätzen für die in Anspruch genommenen Leistungen ab. Rechnungsstellung und Inkasso erfolgen monatlich nach Erbringung der Leistungen. Die Umsatzerlöse in Asien verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,1 Millionen EUR bzw. 58,1 % in Folge der Veräußerung (Devestition) in Asien im Jahr 2023. 3.3 NORMALISIERTES EBITDA Das EBITDA des Geschäftsjahres 2023 beträgt EUR 17,5 Mio. Das normalisierte EBITDA ist definiert als Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen sowie sonstigen Posten. Zu den sonstigen Posten zählen insbesondere Restrukturierungs- und Integrationskosten im Zusammenhang mit Neuerwerbungen. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das normalisierte EBITDA 18,9 Millionen EUR. Dies entspricht einem Anstieg von 9,5 Millionen EUR bzw. 101,0 % gegenüber dem Vorjahr. Zurückzuführen ist dieser Anstieg in erster Linie auf das gestiegene Geschäftsvolumen gepaart mit einem guten Kostenmanagement, insbesondere in den Bereichen Vertrieb und Verwaltung. 3.4 UMSATZKOSTEN Für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr belaufen sich die Umsatzkosten auf insgesamt 97,1 Millionen EUR bzw. 70,7 % (2022: 73,6 %) der Umsatzerlöse. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 8,1 Millionen EUR bzw. 9,1 %, da sich die Betriebskosten aufgrund der gestiegenen Umsätze erhöht haben. Der Rückgang der Umsatzkosten im Verhältnis zu den Umsatzerlösen ist auf den Produktmix zurückzuführen. Die im Bereich Private Cloud erzielten Umsatzerlöse fielen im Jahr 2023 deutlich höher aus und wiesen größere Gewinnspannen auf. 3.5 VERTRIEBS- UND VERWALTUNGSKOSTEN Für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr belaufen sich die Vertriebs- und Verwaltungskosten auf insgesamt 22,9 Millionen EUR bzw. 16,6 % (2022: 19,9 %) der Umsatzerlöse. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 1,3 Millionen EUR bzw. 5,2 % und beruht im Wesentlichen auf einer niedrigeren konzerninternen Verrechnung mit der Syntax System USA, LP, Delaware. 3.6 PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN Die planmäßigen Abschreibungen verringerten sich um 2,3 Millionen EUR bzw. 10,6 %. Grund sind insbesondere immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Illumiti, die bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 vollständig abgeschrieben wurden (1,3 Millionen EUR Abschreibung von Verträgen sowie 83 TEUR für Markennahmen im Rahmen einer Kaufpreisallokation (PPA) im Jahr 2022 ggü. Null im Jahr 2023). 3.7 VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
Zum 31. Dezember 2023 blieben die langfristigen Vermögenswerte mit 83,7 Millionen EUR unverändert gegenüber dem Vorjahr. 3.8 INVESTITIONSAUSGABEN Die Zugänge zu Sachanlagen, Nutzungsrechten und immateriellen Vermögenswerten belaufen sich für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr auf insgesamt 19,2 Millionen EUR (2022: 13,2 Millionen EUR). Der Anstieg um 6,0 Millionen EUR gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das gestiegene Geschäftsvolumen im Bereich Private Cloud zurückzuführen. 3.9 KAPITALSTRUKTUR Die Kapitalstruktur, eine Kombination aus Fremdkapital und Eigenkapital, die die Gesellschaft zur Finanzierung ihres Gesamtbetriebs und ihres Wachstums einsetzt, stellt sich am Ende des Geschäftsjahres 2023 im Vergleich zur Kapitalstruktur am Ende des Geschäftsjahres 2022 im Wesentlichen unverändert dar. Eine Ausnahme bildet das kumulierte Defizit, das sich um den Jahresfehlbetrag in Höhe von 5,4 Millionen EUR und die Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen um 1,5 Million EUR erhöhte. 3.10 LIQUIDITÄT Der Konzern steuert sein Liquiditätsrisiko durch wöchentliche Prognose seines Working Capital. Der Konzern erstellt rollierende Dreimonats-Cash-Prognosen, um sicherzustellen, dass er über ausreichend liquide Mittel verfügt, um seinen Verpflichtungen nachkommen zu können. Auch wenn der Zahlungsmittelbedarf des Konzerns je nach Zeitpunkt und Umfang der normalen Geschäftstätigkeit Schwankungen unterliegt, ist der Konzern der Auffassung, dass die aus der Geschäftstätigkeit generierten Zahlungsmittel zusammen mit konzerninternen Finanzierungen ausreichen, um den derzeit bestehenden Verpflichtungen, einschließlich Schuldendienst, nachkommen zu können. Die revolvierende Kreditfazilität von Syntax in Höhe von 3,5 Millionen USD wurde im Oktober 2021 im Zusammenhang mit der konzernweiten Refinanzierung von Kreditfazilitäten auf Ebene von Syntax Canada und dem damit verbundenen Bankenwechsel gekündigt. Die Kreditfazilität wurde im März 2022 durch eine neue Kreditfazilität in Höhe von 3,0 Millionen EUR ersetzt. 3.11 Gesamtaussage Die Vermögens- und Finanzlage war im Geschäftsjahr 2023 stabil. Der Konzern ist seinen finanziellen Verpflichtungen jederzeit in vollem Umfang nachgekommen. 4 CHANCEN UND RISIKEN Syntax Germany ist verschiedenen Chancen und Risiken ausgesetzt, die strategischer, operativer, marktbezogener und finanzieller Art sind. Die Steuerung und der Umgang mit Unsicherheitsfaktoren bilden einen integralen Bestandteil des Geschäftsbetriebs, um die strategischen und finanziellen Ziele des Konzerns zu erreichen. Die Geschäftsleitung von Syntax Germany stellt sicher, dass die Konzernleitung alle relevanten Risikofaktoren identifiziert und dass die notwendigen Risikomanagementsysteme und -instrumente zur Verfügung stehen, um das Ausmaß unerwünschter Vorfälle strategischer, operativer oder finanzieller Art zu reduzieren. Im Folgenden führen wir die für uns relevanten identifizierten Chancen und Risiken auf. Die Reihenfolge der dargestellten Risiken spiegelt die gegenwärtige Einschätzung nach Priorität wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die gegenwärtige Bedeutung dieser Risiken für uns. 4.1 CHANCEN Syntax sieht eine Chance, durch Erweiterung der Amazon AWS- und Microsoft Azure-Kompetenzen Marktanteile hinzuzugewinnen und die geografische Reichweite zu erhöhen. Erzielt wird dies durch kontinuierliche Investitionen in das Vertriebsteam sowie durch Fusionen und Unternehmenserwerbe (siehe 1.1). Darüber hinaus konzentriert sich Syntax auf Cross-Selling-Möglichkeiten, um den bestehenden Kundenstamm zu optimieren und ergänzende Dienstleistungen vorzustellen, wodurch sowohl Kundenwert als auch Kundenbindung erhöht werden. Dienstleistungen rund um Sicherheit sind ein wichtiger Wachstumsfaktor für Syntax, da Unternehmen dem Thema Cybersicherheit auf dem Weg zur digitalen Transformation zunehmend Bedeutung beimessen. Dank fortschrittlicher Sicherheitslösungen ist Syntax hervorragend positioniert, um den wachsenden Bedarf zu decken und umfassenden Schutz für die kritischen Vermögenswerte seiner Kunden zu bieten. Darüber hinaus verfügt Syntax über hohe Kompetenz im Bereich Dienste für Diskrete Fertigung, den die Gesellschaft als äußerst dynamisch einschätzt. Dank des vorhandenen Fachwissens in diesem Bereich ist Syntax in der Lage, Kunden aus der Fertigungsindustrie maßgeschneiderte Lösungen zur Steigerung der betrieblichen Effizienz und Förderung von Innovation anbieten zu können. 4.2 STRATEGISCHE RISIKOFAKTOREN Investitionsentscheidungen Die Investitionsentscheidungen des Konzerns sind möglicherweise nicht zufriedenstellend. Versäumnisse bei Investitionsentscheidungen könnten sich kurzfristig negativ auf Gewinn und Cashflow auswirken und Reputationsschäden verursachen. Gemeinsam mit der Konzernleitung von Syntax nimmt Syntax Germany regelmäßig strategische Überprüfungen vor. Dabei kommen Kundenanalyse und Marktforschung zum Einsatz, um eine Grundlage für die Entscheidungsfindungsprozesse zu haben. Rechtsverstöße und/oder Rechtsstreitigkeiten Bei der Delivery von Software und der Erbringung von Dienstleistungen geht es um das Management des Risikos, die Rechte geistigen Eigentums Dritter zu verletzen. Sollte der Konzern die Rechte geistigen Eigentums Dritter verletzen, könnte dies zu einem Haftungsfall für den Konzern führen, sich kurzfristig negativ auf Gewinn und Cashflow auswirken und Reputationsschäden verursachen. Der Konzern schließt mit Mitarbeitern, unabhängigen Auftragnehmern und Dritten im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit Vertraulichkeitsvereinbarungen ab, um einen gewissen Schutz zu gewährleisten. Die Mitarbeiter werden auf bestehende Vertraulichkeitsauflagen der Kunden hingewiesen. Wo dies sinnvoll erscheint, werden gezielte Patentrecherchen durchgeführt, um Bereiche zu identifizieren, in denen neue Produkte oder in der Entwicklung befindliche Dienstleistungen möglicherweise mit dem geistigen Eigentum Dritter kollidieren. Der Einsatz von Fremdsoftware im Produktangebot von Syntax Germany wird überwacht. Die Auswahl von Komponenten Dritter unterliegt einer technischen Überprüfung und Bewertung in der Entwurfsphase. Arbeits- und Beraterverträge enthalten Klauseln zum Schutz geistigen Eigentums. 4.3 MAKROÖKONOMISCHE RISIKOFAKTOREN Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Syntax Germany liegen Im Jahr 2023 bewegte sich Syntax Deutschland in einem komplexen makroökonomischen Umfeld, das von mehreren bedeutenden Risikofaktoren geprägt war. Eine mögliche Abschwächung der globalen und europäischen Konjunktur, die durch geringere Konsumausgaben, eine niedrigere Industrieproduktion und rückläufige Unternehmensinvestitionen angetrieben wird, stellt eine Bedrohung für die Nachfrage nach IT- und ERP-Dienstleistungen dar. Eine geringere Nachfrage nach IT- und ERP-Dienstleistungen könnte zu einem Rückgang der Einnahmen aufgrund geringerer Kundenausgaben führen. Gleichzeitig führten die anhaltend hohen Inflationsraten in der EU zu einem Anstieg der Kosten für Waren, Dienstleistungen und Arbeit, was die Gewinnspannen drückte und die Kaufkraft der Kunden schmälerte, was sich wiederum auf ihre IT-Budgets auswirken konnte. Die Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Bekämpfung der Inflation führten zu höheren Kreditkosten für Unternehmen, was Investitionen in IT-Infrastruktur und ERP-Lösungen verzögern oder reduzieren könnte. Infolgedessen könnten die Kunden von Syntax IT-Investitionen verschieben, während Syntax mit steigenden Finanzierungskosten konfrontiert wird. Darüber hinaus führten anhaltende Unterbrechungen der Lieferkette, die durch geopolitische Spannungen und andere globale Ereignisse noch verschärft wurden, zu Verzögerungen bei der Hardware-Beschaffung und erhöhten Kosten, was sich auf den Zeitplan und die Rentabilität von Projekten auswirkte. Verzögerungen bei der Hardwarebeschaffung könnten sich auf die Projektdauer auswirken und zu Verzögerungen bei der Rechnungsstellung und damit bei den Einnahmen führen. Der angespannte Arbeitsmarkt und der Mangel an qualifizierten IT-Fachkräften in Deutschland erschwerten die Situation zusätzlich, trieben die Löhne in die Höhe und stellten eine Herausforderung dar, die notwendigen Talente für die Erbringung von Dienstleistungen und Wachstumsinitiativen einzustellen und zu halten. Syntax ist mit höheren Gehaltsaufwendungen und höheren Kosten für die Rekrutierung konfrontiert. Beides führt zu höheren Betriebskosten und könnte die Rentabilität schmälern. Geopolitische Unsicherheiten, einschließlich der Spannungen zwischen den großen Weltmächten und regionaler Konflikte, trugen zur Marktvolatilität bei und beeinträchtigten den internationalen Handel, was sich auf die Geschäftstätigkeit und die Investitionen der Kunden auswirkte. Währungsschwankungen, insbesondere zwischen dem Euro und anderen wichtigen Währungen, erhöhten die Komplexität zusätzlich, da sie sich auf die Kosten von Importen und Exporten sowie auf die Rentabilität internationaler Verträge auswirkten. Dies könnte zu einer geringeren Rentabilität der Produkte und Dienstleistungen von Syntax führen. Steigende Energiepreise aufgrund von Lieferengpässen oder politischen Veränderungen erhöhten ebenfalls die Betriebskosten für Syntax und seine Kunden und beeinträchtigten die gesamtwirtschaftliche Stabilität und die Kaufkraft. Schließlich führten Änderungen der EU- oder deutschen Vorschriften, insbesondere in den Bereichen Datenschutz, Cybersicherheit und Steuern, zu zusätzlichen Kosten für die Einhaltung der Vorschriften und zu betrieblichen Herausforderungen.Diese makroökonomischen Risikofaktoren prägten die strategischen Entscheidungen und die operative Widerstandsfähigkeit von Syntax Deutschland im Jahr 2023 und unterstreichen die Bedeutung von Anpassungsfähigkeit und proaktivem Risikomanagement bei der Navigation in einem unsicheren wirtschaftlichen Umfeld. 4.4 OPERATIVE RISIKOFAKTOREN Zu den wichtigsten operativen Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, zählen Cybersecurity, Datenverlust, Datenschutz und Serviceverfügbarkeit. Cybersecurity-Risiko Syntax Germany ist angewiesen auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der IT-Systeme - sowohl intern als auch als Teil ihres Serviceangebots an die Kunden. Cybersecurity-Vorfälle kommen zunehmend häufiger vor, und Cyberangriffe werden immer komplexer. Ein gravierender Cybersecurity-Vorfall, der zu Ausfällen der IT-Systeme oder einem Verlust von Kundendaten führt, könnte zu Einschränkungen im Geschäftsbetrieb der Gesellschaft verursachen, Bußgelder und/oder Vertragshaftung zur Folge haben, sich kurzfristig negativ auf Gewinn und Cashflow auswirken, Reputationsschäden verursachen und die Kundenbeziehungen beschädigen sowie die Vertrauenswürdigkeit auf dem Markt erschüttern. In der Gesellschaft werden regelmäßig interne und externe unabhängige Überprüfungen durchgeführt. Zudem werden die unternehmenseigenen Systeme und Prozesse regelmäßig aktualisiert, um das Risiko von Cybersecurity-Vorfällen und Systemstörungen zu minimieren. Die Überprüfungen erfolgen durch unabhängige externe und interne Prüfer. Die Ergebnisse werden vom Chief Information Officer (CIO), dem Bereich Governance, Risk und Compliance, der Rechtsabteilung, Unternehmensvertretern und Sicherheitsexperten überprüft. Das Resultat dieser Überprüfungen hat Einfluss auf die internen Kontrollen, Prozesse und Arbeitsabläufe auf Ebene der Konzerninfrastruktur und der Kundenprojekte. Um dem Risiko zu begegnen, zählen zu den Abhilfemaßnahmen sowohl technische, betriebliche und vertragliche Maßnahmen als auch regelmäßige Mitarbeiterschulungen zu den Themen Informationssicherheit, Datenschutz und Datenmanagement. Im Hinblick auf vollständiges Remote Working hat der CIO den Geschäftsbetrieb und die betrieblichen Prozesse speziell unter diesem Aspekt untersucht, um mögliche Risiken, die in diesem Zusammenhang bestehen, zu beseitigen. Der Konzern verfügt über eine Cyber-Haftpflichtversicherung, um den Schaden aus einem Cybersecurity-Vorfall möglichst gering zu halten. Einhalten von Gesetzen und Vorschriften im Zusammenhang mit Informationssicherheit und Datenschutz Ein Risiko besteht grundsätzlich in der Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und vertraglicher Vorschriften im Zusammenhang mit Informationssicherheit und Datenschutz. Die Nichteinhaltung könnte für den Konzern Haftungsfälle und Bußgelder zur Folge haben, sich kurzfristig negativ auf Gewinn und Cashflow auswirken, Reputationsschäden verursachen und die Kundenbeziehungen beschädigen sowie die Vertrauenswürdigkeit auf dem Markt erschüttern. Der Konzern überprüft die Auswirkungen neuer Vorschriften und Gesetze zu Informationssicherheit und Datenschutz auf sich und seine Kunden. Das Ergebnis dieser Überprüfungen hat Einfluss auf die internen Kontrollen und Prozesse sowie das Produktdesign und die Ausgestaltung von Lösungen und Arbeitsabläufen. Der Konzern sensibilisiert seine Mitarbeiter für die möglichen Auswirkungen sich verändernder Vorschriften und bietet zielgerichtete Schulungen innerhalb der Geschäftsbereiche an. Datenverlust Ein Risiko besteht im Verlust sensibler Kunden- oder Mitarbeiterdaten. Der Verlust von Kunden- oder Konzerndaten, sei es durch einen Cybersecurity-Vorfall, durch das Fehlverhalten eines Mitarbeiters oder anderweitig verursacht, könnte für den Konzern Haftungsfälle und Bußgelder und/oder Vertragshaftung zur Folge haben, sich kurzfristig negativ auf Gewinn und Cashflow auswirken, Reputationsschäden verursachen und die Kundenbeziehungen beschädigen sowie die Vertrauenswürdigkeit auf dem Markt erschüttern. Systeme und Prozesse zum Schutz vor Datenverlust sind vorhanden, darunter Datenredundanz in verschiedenen Rechenzentren sowie Maßnahmen, die eine logische Trennung für den Schutz von Anwendungsdaten gewährleisten. Fehler in der Software-Lösung oder im Software-Produkt oder Ausfallzeiten Software-Bugs oder Systemausfälle bei Hosting oder Support. Dies könnte für den Konzern Haftungsfälle zur Folge haben, sich kurzfristig negativ auf Gewinn und Cashflow auswirken, Reputationsschäden verursachen und die Kundenbeziehungen beschädigen sowie die Vertrauenswürdigkeit auf dem Markt erschüttern. Der Konzern gestaltet seine Systeme, Kundenlösungen und Infrastruktur so, dass Schutz vor Ausfällen und Serviceverfügbarkeit gewährleistet ist. Es gibt zertifizierte Prozesse für Störungsbehebung (Critical Incident Management) und Störungsvermeidung (Problem Management). Eine Berufshaftpflichtversicherung ist vorhanden. Verzögerungen bei der Servicebereitstellung oder Nichteinhaltung von Anforderungen Unfähigkeit, den kundenspezifischen Serviceanforderungen für eine fristgerechte Erfüllung der Vertragsbedingungen zu entsprechen. Projektverzögerungen oder Projektausfälle können für den Konzern Haftungsfälle zur Folge haben, sich kurzfristig negativ auf Gewinn und Cashflow auswirken, Reputationsschäden verursachen und die Kundenbeziehungen beschädigen sowie die Vertrauenswürdigkeit auf dem Markt erschüttern. Der Konzern hat in der Vergangenheit bereits bewiesen, dass er Projekte erfolgreich durchführen kann und verfügt über das Personal und das Fachwissen, um die vertraglichen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen. 4.5 FINANZIELLE RISIKOFAKTOREN Der Konzern ist einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben: Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Marktrisiko einschließlich Zinsänderungsrisiko und Währungsrisiko. Der Konzern verwendet operative Prognosen, um die negativen Auswirkungen dieser Risiken auf sein Geschäft zu minimieren. Kreditrisiko Kreditrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass eine Gegenpartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallrisiko), was einen finanziellen Verlust zur Folge hätte. Das Kreditrisiko des Konzerns resultiert im Wesentlichen aus Zahlungsmitteln, Forderungen und sonstigen langfristigen Vermögenswerten. Zum 31. Dezember 2023 verfügt der Konzern über Sichteinlagen bei namhaften Finanzinstituten, und das Management schätzt das Ausfallrisiko als vernachlässigbar ein. Im normalen Geschäftsverlauf verringert der Konzern sein Kreditrisiko in Bezug auf Forderungen durch Überwachung der Vermögensverhältnisse seiner Bestandskunden und durch Beobachtung des Rückzahlungsverhaltens bei eingegangenen Kreditengagements seiner Neukunden. Für den Konzern besteht kein wesentliches Risiko gegenüber einem einzelnen Kunden oder einer Gegenpartei. Nur sehr selten kommt es im Konzern zu einem Kreditverlust bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Trotzdem wird zu jedem Abschlussstichtag eine Analyse durchgeführt, die der Bemessung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste dient (Gesamtlaufzeit-ECL). Dazu folgt der Konzern einer vereinfachten Vorgehensweise. Für die Bemessung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gruppiert der Konzern seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Fälligkeit. Die Berechnung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste spiegelt neben einem wahrscheinlichkeitsgewichteten Ergebnis und dem Zeitwert des Geldes angemessene und belastbare Informationen wider, die zum Abschlussstichtag über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen verfügbar sind. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegt ein Ausfall vor, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachkommen wird und kein Rückgriffsrecht durch die Gesellschaft besteht. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass die Forderungen realisierbar sind. Eine Feststellung darüber, ob Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überfällig sind, erfolgt je nach Art des Kunden, seinem Zahlungsverhalten in der Vergangenheit und der Branche, in der er tätig ist. Eine Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen wird dann vorgenommen, wenn der Konzern der Auffassung ist, dass der erwartete erzielbare Betrag niedriger ausfällt als die tatsächliche Forderung aus Lieferungen und Leistungen. Inwieweit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als überfällig gelten, hängt von den Kreditbedingungen des jeweiligen Kunden ab. Der Konzern überprüft die Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen zu jedem Abschlussstichtag. Zum 31. Dezember 2023 war die Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen vernachlässigbar. Zum 31. Dezember 2023 lag bei Syntax Germany keine Ausfallrisikokonzentration vor, da die Kunden sich in unterschiedlichen Rechtsordnungen und Branchen befinden. Zum 31. Dezember 2023 mussten keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschrieben werden. Vor dem Hintergrund des Zahlungsverhaltens seiner Kunden in der Vergangenheit, vertritt der Konzern die Auffassung, dass die Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen angemessen ist, um die Risiken eines Zahlungsausfalls abzudecken. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen fristgerecht bzw. zu angemessenen Kosten nachzukommen. Aufgrund vertraglicher und steuerlicher Verpflichtungen sowie finanzieller Verbindlichkeiten ist der Konzern einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt. Die Steuerung seines Liquiditätsrisikos erfolgt durch Working Capital-Management. Dazu werden Budget- oder Cash-Prognosen erstellt, um sicherzustellen, dass der Konzern über ausreichend Mittel verfügt, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Auch wenn der Bedarf der Gesellschaft an Zahlungsmitteln je nach Zeitpunkt und Umfang der normalen Geschäftstätigkeit und Unwägbarkeiten in Bezug auf die konjunkturelle Entwicklung Schwankungen unterliegt, ist der Konzern der Auffassung, dass die aus der Geschäftstätigkeit generierten Zahlungsmittel zusammen mit konzerninternen Finanzierungen ausreichen, um den derzeit bestehenden Verpflichtungen, einschließlich Schuldendienst, nachkommen zu können. Sollte ein Kunde oder eine Gegenpartei seine bzw. ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, hat dies negative Auswirkungen auf den Cashflow von Syntax. In diesem Fall kann es erforderlich werden, die Kreditlinie des Unternehmens in Anspruch zu nehmen, wodurch hohe Zinsen anfallen und sich die Cashflow-Situation weiter verschärft. Darüber hinaus kann es notwendig werden, die Zahlung von Lieferantenrechnungen aufzuschieben, was zu ungünstigen Konditionen für künftige Einkäufe oder im Extremfall zu einer vollständigen Auslistung von Lieferanten führen kann. Langfristig kann eine angespannte Liquiditätslage zu einem schlechteren Kreditrating führen. Als Folge, um nur einige zu nennen, müsste Syntax höhere Zinssätze zahlen, hätte einen eingeschränkten Zugang zu Finanzierungen, könnte die Loyalität der Kunden verlieren und der Ruf auf dem Markt könnte beschädigt werden. 4.6 KRIEG IN DER UKRAINE Der Krieg in der Ukraine fordert in tragischer Weise Menschenleben, verursacht menschliches Leid und führt zudem zu massiven Schäden an der Infrastruktur der Ukraine. Durch den Krieg sind mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine in die Nachbarländer geflohen. Gegen Russland wurden Sanktionen verhängt. Die Energie- und Rohstoffpreise waren gestiegen, sind aber im Laufe des Jahres 2023 stetig gesunken. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine Reihe von Zinserhöhungen und andere geldpolitischen Maßnahmen vorgenommen, um die Inflation zu bekämpfen und die Wirtschaft zu stabilisieren. Syntax unterhält keinerlei vertragliche Beziehungen zu sanktionierten Ländern. Die Gesellschaft beobachtet die Situation sehr genau. 4.7 Politische Unsicherheit in der Slowakei Das Jahr 2023 war in der Slowakei von erheblicher politischer Unsicherheit bestimmt, die sich auf das Geschäftsumfeld und die konjunkturellen Aussichten auswirkte. Aufgrund häufiger Wechsel in der politischen Führung und Koalitionskonflikten, die zu politischen Unwägbarkeiten führten, prägte staatliche Instabilität das Land. Darüber hinaus machten die geopolitische Lage der Slowakei und ihre Beziehungen zu den Nachbarländern die Situation nochmals komplizierter, insbesondere im Hinblick auf die EU-Politik und regionale Sicherheitsfragen. Syntax beobachtet die Situation sehr genau und bleibt in seiner strategischen Planung anpassungsfähig und wachsam, um potenzielle Risiken zu mindern. Die Situation in der Slowakei ist für die Gruppe von besonderer Bedeutung, da Syntax in der Stadt Kosice eine Niederlassung mit mehr als 100 Mitarbeitern unterhält. Die politischen Unwägbarkeiten könnten den Geschäftsbetrieb stören und ein schwieriges Lebens- und Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter von Syntax schaffen. 5 AUSBLICK Der Schwerpunkt der zukünftigen Strategie liegt nach wie vor auf der herausragenden Leistungserbringung von Multi-ERP-Lösungen in Multi-Cloud-Umgebungen mit differenziertem Patentportfolio. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet die Geschäftsführung mit Umsatzerlösen in Höhe von 149,2 Millionen EUR. Es wird erwartet, dass sich die Umsatzerlöse in den Segmenten wiederkehrende und nicht wiederkehrende Dienstleistungen gegenüber dem Jahr 2023 erhöhen und zwar um 8,0 % bei den wiederkehrenden und um 11,0% bei den nicht wiederkehrenden Dienstleistungen. Die Prognosen für das normalisierte EBITDA belaufen sich auf 21,7 Millionen EUR. Dies entspricht einer Veränderung um 14,4 % im Vergleich zum Berichtsjahr. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernlageberichts sieht das Management aufgrund der politischen Unsicherheit in der Slowakei, des Kriegs in der Ukraine oder aufgrund vertraglicher Bestimmungen keinerlei Risiken, die die Unternehmensfortführung des Konzerns gefährden würden.
24. Juli 2024 Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Syntax Germany Acquisition GmbH, Weinheim Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Syntax Germany Acquisition GmbH, Weinheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Syntax Germany Acquisition GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 24. Juli 2024 KPMG
Mangels, Wirtschaftsprüfer Amrhein, Wirtschaftsprüfer
14-04-2025 Syntax Service GmbH vertreten durch / represented by Christian Primeau
15-04-2025 Syntax Service GmbH vertreten durch / represented by Björn Bartheidel
11-04-2025 Syntax Service GmbH vertreten durch / represented by Dirk Schawag
Syntax Service GmbH
14-04-2025 Syntax Germany Acquisition GmbH vertreten durch / represented by Christian Primeau
15-04-2025 Syntax Germany Acquisition GmbH vertreten durch / represented by Björn Bartheidel
11-04-2025 Syntax Germany Acquisition GmbH vertreten durch / represented by Dirk Schawag
14-04-2025 Syntax Service GmbH vertreten durch / represented by Christian Primeau
15-04-2025 Björn Bartheidel
11-04-2025 Dirk Schawag
14-04-2025 Syntax LP GmbH vertreten durch / represented by Christian Primeau
15-04-2025 Björn Bartheidel
11-04-2025 Dirk Schawag
19-12-2024 Syntax Germany Acquisition GmbH vertreten durch / represented by Ralf Sürken Dirk Schawag |
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