Francis GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Robert Fischer seit 13.4.2026 | Geschäftsführer |
Detlev Friedhelm Meyer seit 18.2.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
1 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TOCOS Beteiligung GmbHHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023KonzernlageberichtGRUNDLAGEN DES KONZERNS Die TOCOS Beteiligung GmbH (im Folgenden auch kurz: TOCOS) hat erstmalig zum 31. Dezember 2015 einen IFRS-Konzernabschluss aufgestellt. Ursächlich hierfür war der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Hawesko Holding SE im Februar 2015. Die TOCOS hält neben der Hawesko Holding SE zum 31. Dezember 2023 keine Anteile an anderen Unternehmen. Das Mutterunternehmen, die TOCOS, ist nahezu ausschließlich durch Eigenkapital (Stand 31. Dezember 2023: € 228,7 Mio.) finanziert. Diese Mittel dienten ursprünglich im Wesentlichen dem Beteiligungserwerb an der Hawesko-Gruppe. Aufgrund der wesentlichen Bedeutung der Hawesko Holding SE als einziger Tochtergesellschaft der TOCOS und damit der Hawesko-Gruppe für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses der TOCOS, beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen im Wesentlichen auf die Hawesko-Gruppe. KONZERNSTRUKTUR Der TOCOS-Konzern ist ein international agierendes Handelsunternehmen für Weine im Premium- und Luxusbereich. Mit einem Umsatz von € 660,3 Mio. und durchschnittlich 1.283 Beschäftigten im Geschäftsjahr 2023 ist er einer der größten Weinhändler im Premium- und Luxussegment in Europa. Der Konzern umfasst die Hawesko Holding SE und ihre Tochtergesellschaften. Der Konzern gliedert seine Aktivitäten in drei Unternehmensbereiche (Segmente): Das Segment E-Commerce konzentriert sich auf den Online-Handel für Endkunden und umfasst sowohl eigene Handelsgeschäfte als auch Marktplatzlösungen. Dabei kann der strategische Schwerpunkt sowohl auf dem Betreiben eines eigenen Handelsgeschäfts als auch auf dem Betreiben einer Marktplatzlösung liegen, auf der beispielsweise Winzerinnen und Winzer ihre Weine direkt an Endkunden verkaufen. Die Formate des Segments E-Commerce grenzen sich untereinander jeweils thematisch und von angebotenen Sortimenten ab. Mit HAWESKO gehört Deutschlands größter Premiumonlineweinhändler zu diesem Segment, ebenso wie der Online-Spanien-Spezialist Vinos. WirWinzer ist das führende Marktplatzmodell für Winzerinnen und Winzer. Im Ultrapremiumbereich gehört mit Tesdorpf einer der ältesten und größten deutschen Fine-Wine-Händler zum Segment, ebenso wie die WeinArt, die als besonderer Raritätenhändler die absolute Spitze des Weinhandels darstellt. Das Segment Retail umfasst Multichannel-Handelskonzepte, die vornehmlich stationäre Ladengeschäfte für Endkunden betreiben. Die größte deutsche Weinfachhandelskette, Jacques', und das Premiumformat Wein & Co. in Österreich bieten ein einzigartiges Einkaufserlebnis für Weinliebhaber. Mit insgesamt 361 stationären Ladengeschäften in Deutschland und Österreich können Kunden die Welt des Weins auf authentische Weise entdecken. In den 338 stationären Ladengeschäften (Vorjahr: 332) bei Jacques' stehen persönliche Beratung, Verkostungen und ein sorgfältig kuratiertes Sortiment im Fokus. In den 23 Wein & Co. Shops und Bars (Vorjahr: 22) in den wichtigsten Ballungszentren Österreichs erwartet die Kunden eine Auswahl an erstklassigen Weinen aus aller Welt sowie besondere Genussmomente. Das Segment B2B umfasst verschiedene Distributionsgesellschaften in Deutschland, der Schweiz, Österreich und Tschechien sowie seit diesem Jahr einem Joint Venture im Baltikum. Alle Unternehmen sind auf die Distribution von Premiumweinen, Champagnern und Spirituosen in die Gastronomie und Hotellerie, den Weinfach- und den Lebensmitteleinzelhandel spezialisiert. Eine Vielzahl der besten Winzerinnen und Winzer aus der ganzen Welt lassen sich exklusiv durch unsere Unternehmen in den verschiedenen Ländern distribuieren. Marken wie Antinori aus Italien, Torres, Faustino und Vega Sicilia aus Spanien, Lafite-Rothschild, Taittinger, Bollinger, Louis Jadot und Gérard Bertrand aus Frankreich, Montes aus Chile, Catena aus Argentinien, Penfolds aus Australien und viele andere mehr sind langjährige Partner dieses Segments. Insgesamt gehören 14 operativ tätige Handelsunternehmen und ein Joint Venture im Baltikum zur Hawesko-Gruppe. Zur besseren Lesbarkeit werden die Firmenbezeichnungen im Folgenden abgekürzt; bitte beachten Sie dazu die Übersicht auf Seite 23 des Konzernanhangs.
KONZERNSTRATEGIE Der von uns adressierte Premium- bis Luxusweinmarkt beziffert sich in Deutschland und den anderen europäischen Ländern im Wert auf die oberen 20 bis 25 Prozent des gesamten Weinmarkts. Der Premiumweinmarkt ist ein regionaler und teilweise lokal ausgeprägter Markt mit einer großen Vielzahl an kleineren Winzerinnen und Winzern und einer enormen Angebotsbreite an Produkten. Weine im Premiumbereich sind überwiegend keine Massenprodukte, sondern liebevoll hergestellte und durch die Natur und die Lagen in der Menge limitierte handwerkliche Produkte. Im Fine-Wine- oder Luxusbereich gibt es hingegen einen internationalen Markt mit einer weltweiten Nachfrage auf die entsprechenden Winzer und Produkte. Kunden in unserem Segment des Marktes sind passioniert, wissensdurstig und immer auf der Suche, den besonderen Wein für sich zu entdecken. Sie stellen hohe Anforderungen an Händler und gehen dafür vertrauensvolle Beziehungen zu ihnen ein. Der Premium- und Luxusweinmarkt ist überwiegend ein polypoler Markt mit eigenen Regeln, der durch vielfältige, langjährige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen geprägt ist und dadurch aber auch hohe Eintrittsbarrieren aufweist. Wein macht den Moment besonders. Er ist Ausdruck purer Lebensfreude und unsere ganze Leidenschaft. Diese Leidenschaft wollen wir mit unseren Kundinnen und Kunden teilen, jeden Tag. Der TOCOS-Konzern ist mit bereits einer der größten Weinhändler im Premiumbereich in Europa. Aufgrund der kleinteiligen und lokalen Marktbeschaffenheiten in den wertschöpfenden Beziehungen zum Kunden und zum Winzer ist der Konzern überwiegend dezentral organisiert, ohne jedoch Synergien und mögliche Skaleneffekte in Backofficebereichen zu vernachlässigen. Das strategische Ziel der Hawesko-Gruppe und damit auch im TOCOS-Konzern ist seit 2015 unverändert, »Europas größte, innovativste und profitabelste Weinhandelsgruppe im Premiumbereich zu werden«. Dabei ist das höchste unternehmerische Prinzip im Konzern, stets profitables Wachstum zu erzielen. Insgesamt besteht die Strategie des Konzerns aus fünf Bausteinen: Märkte, Wachstum Die Hawesko-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2023 82 Prozent ihrer Umsätze in Deutschland, 18 Prozent in anderen europäischen Ländern, überwiegend in Österreich, der Schweiz, Schweden und Tschechien. Unser Ziel ist es, eine bereits sehr gute, europäische Marktposition der Gruppe in den kommenden Jahren weiter auszubauen. Zum einen durch Akquisitionen und zum anderen durch die gezielte Expansion von bereits etablierten Formaten. Hierbei ist das vorrangige Ziel, auf Basis unserer hohen Vermarktungsexpertise mit unterschiedlichen Handelsgeschäftsmodellen, gezielten Zugang zu neuen Kundengruppen zu schaffen und so weitere Skaleneffekte sowohl in den internen Prozessen als auch in den externen Lieferantenbeziehungen zu realisieren In Deutschland verfügt die Hawesko-Gruppe bereits insgesamt und in jedem Segment über einen Marktanteil im Premiumbereich von mehr als 20 Prozent. Wir wollen dabei in jedem Jahr stärker als der Markt wachsen. In einem rückläufigen Marktumfeld mit gesunkenem Pro-Kopf-Verbrauch und rückgehender Käuferreichweite (DIW, Nielsen) konnten wir unseren Marktanteil 2023 erneut leicht steigern. Zukünftiges Wachstum wird im Wesentlichen durch die weitere organische Expansion in den Segmenten generiert. So ist beispielsweise eine weitere Flächenexpansion für Jacques' in den kommenden Jahren auf bis zu 500 Depots geplant. 2023 ist die Hawesko-Gruppe mit der Dunker-Group eine strategische Partnerschaft eingegangen und erwarb in diesem Zusammenhang 50 Prozent der Anteile an der Dunker Group OÜ. Damit weitet die Hawesko-Gruppe ihre internationalen Aktivitäten aus und erschließt den baltischen Markt. Dunker Group OÜ (»Dunker«) ist mit seinen Tochtergesellschaften mit knapp € 77 Mio. Umsatz eines der führenden Distributionsunternehmen für Wein in den baltischen Staaten und beschäftigt rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bisher wurde Dunker partnerschaftlich von den Anteilseignern Andres Villomann und Arvo Kask (jeweils 50 Prozent) geführt. Letzterer veräußerte seine Anteile an die Hawesko-Gruppe und schied aus der Geschäftsführung aus. Digitalisierung Unser Ziel ist es, die Hawesko-Gruppe in eine digital versierte Organisation mit einem »Best in Class« E-Commerce-Geschäft durch ein sehr gutes Kundenverständnis als Wachstumstreiber zu verwandeln. Zudem nutzen wir die Digitalisierung, um langfristig unsere interne Effizienz zu steigern. In der Digitalisierung besteht großes Synergiepotenzial innerhalb der Gruppe, indem Investitionen gebündelt und Best Practice zwischen den Konzern-Unternehmen geteilt werden. In all diesen Bereichen soll der Einsatz von KI unterstützen. Die Forcierung dieses Synergieprozesses ist eine übergeordnete und herausragende Managementaufgabe, welche konzernübergreifend durch Vorstand und Geschäftsführung angegangen wird, um den Größenvorteil der Gruppe zu materialisieren. Operative Exzellenz Die dezentrale Struktur des Konzerns mit auf klar umrissene Kundensegmente fokussierten Tochtergesellschaften ermöglicht eine optimale Spezialisierung des Angebots bei gleichzeitig kompakter Organisation. Unser Lean-Management-Approach richtet dabei alle Ressourcen auf das perfekte Kundenerlebnis aus und verbessert dafür fortlaufend die internen Prozesse. Hierbei hat jedes Unternehmen für sich den Anspruch, als Benchmark für sein betriebenes Geschäftsmodell im Weinhandel zu gelten. Nachhaltigkeit Wir sind davon überzeugt, dass Wert und Werte zusammengehören. Wein ist eins der nachhaltigsten Produkte: Bei keinem anderen Lebensmittel können Erzeugung und Konsum zeitlich so weit auseinanderliegen. Langfristiges und nachhaltiges Denken ist für uns daher ein Bestandteil unserer DNA - in den Beziehungen zu unseren Lieferanten- und Partnern ebenso wie in denen zu unseren Kunden und Beschäftigten. Um diese DNA klar festzuschreiben, haben wir 2021 eine umfängliche Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, die alle in unseren Unternehmen seit langer Zeit bestehenden Aktivitäten und Verhaltensweisen sowie Social- und Governance-Ziele in einem gemeinsamen Wertegerüst vereint. Menschen, Talente, Führung Die Hawesko-Gruppe versteht sich als Arbeitgeber, dessen kulturelle Werte auf Vertrauen sowie klaren und wertschätzenden Führungsprinzipien basieren. Wir wollen eine passionierte, neugierige, engagierte und diverse Belegschaft haben. Unser Ziel ist es, Führungskräfte auf allen Ebenen selbst auszubilden. So konnten wir in den vergangenen Jahren 67 Prozent der leitenden Positionen im Konzern intern besetzen. In einer zentral koordinierenden HR-Funktion für People & Culture wird dafür die Entwicklung und Rekrutierung der Führungskräfte unternehmensübergreifend gebündelt und für den personellen Austausch zwischen den Gesellschaften durch Transparenz und Gesellschaftsübergreifenden Einsatz der Kollegen bewusst gefördert. STEUERUNGSSYSTEM, PRINZIPIEN UND FINANZIELLE ZIELE Um unsere strategischen Ziele setzen und erreichen zu können, verfolgen wir ein konzernweites Steuerungssystem. Wir verwenden konkrete Leistungskennziffern, um den Erfolg zuverlässig und nachvollziehbar messen zu können. Die internen Steuerungssysteme der Hawesko Holding SE und deren Tochtergesellschaften unterstützen die Geschäftsführung und das Management bei der Steuerung und Überwachung des Konzerns, der Segmente und der einzelnen Tochtergesellschaften. Die Systeme bestehen aus Planungs-, Ist- und Forecast-Rechnungen und basieren auf der jährlich überarbeiteten strategischen Mehrjahresplanung des Konzerns. Dabei werden vor allem Marktentwicklungen, Trends, Investitionen und deren Einfluss auf die Hawesko-Gruppe sowie finanziellen Möglichkeiten des Konzerns berücksichtigt. Die Unternehmenssteuerung hat das Ziel, die Hawesko-Gruppe und ihre Tochterunternehmen kontinuierlich und nachhaltig zu entwickeln. Das Konzernberichtswesen umfasst monatliche Ergebnisrechnungen sowie quartalsweise nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) erstellte Berichte aller konsolidierten Tochtergesellschaften und stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie der Unternehmensbereiche dar. Die Finanzberichterstattung wird durch weitere Detailinformationen ergänzt, die für die Beurteilung und Steuerung des operativen Geschäfts notwendig sind. Ein weiterer Bestandteil der Steuerungssysteme sind jährlich erstellte Berichte zu den wesentlichen Risiken des Unternehmens, die bei Bedarf durch Ad-hoc-Meldungen ergänzt werden. Die genannten Berichte werden in den Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen der Hawesko-Gruppe diskutiert und stellen wesentliche Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen für die Geschäftsführung des Konzerns dar. Zur Steuerung des Konzerns verwendet die TOCOS vorzugsweise Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung (Umsatz, Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)), der Kapitalflussrechnung (Free-Cashflow), der Bilanz (Vermögenspositionen und Finanzverbindlichkeiten) sowie ausgewählte Schlüsselkennzahlen (Key Performance Indicators, KPIs) der jeweiligen Segmente. Die folgenden Wachstums-, Rendite- und Liquiditätsziele hat die Hawesko-Gruppe für sich festgelegt und verwendet diese wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für die interne Steuerung. Aufgrund der Bedeutung der Hawesko-Gruppe für den TOCOS-Konzern sind die Leistungsindikatoren ebenso für den TOCOS-Konzern relevant: • Umsatzwachstum: Das Umsatzwachstum der Hawesko-Gruppe soll stets höher sein als das des Gesamtmarkts. Auch wenn der Gesamtmarkt keinen Anstieg aufweist, soll der Umsatz des Konzerns wachsen. Das Ziel ist, den Marktanteil der Hawesko-Gruppe permanent auszuweiten. • Operatives EBIT und operative EBIT-Marge: Die Profitabilität des Unternehmens wird durch das operative EBIT (operatives Ergebnis vor Steuern und Zinsen) und die operative EBIT-Marge, also dem Verhältnis von operative EBIT zum Umsatz, gemessen. Die Anpassungen bereinigen die Kennzahl EBIT um einmalige, nicht operative Sachverhalte und ermöglichen damit einen verbesserten Ausweis der operativen Leistung des Unternehmens. Sachverhalte, die ein Adjustment begründen, sind in einem Katalog festgehalten. Sie umfassen: Abgangsergebnisse von Vermögenswerten, außerplanmäßige Ab- und Zuschreibungen und als Bereinigungen auch personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen und nicht betrieblich bedingte, außerordentliche Kosten aus Rechtsverfahren und Unternehmenstransaktionen. Die im Vorjahresgeschäftsbericht angekündigte Umstellung auf eine bereinigte EBIT-Kennzahl erfolgte im Hinblick auf eine bessere Vergleichbarkeit mit der Berichterstattung von Branchenunternehmen und zur Erhöhung der Transparenz hinsichtlich nicht nachhaltiger Ergebniselemente. Bei der Berechnung dieser Kennzahlen wird das EBIT jeweils um Sonderaufwendungen erhöht und um Sondererträge reduziert. Die operative EBIT-Marge sollte eine Mindest-Rendite von 5 Prozent nicht unterschreiten. Bei dem derzeitigen Niveau der Umsatzerlöse von > € 650 Mio. entspricht dies einem Mindestniveau von € 34 Mio. Strategisches langfristiges Ziel ist eine operative EBIT-Marge von 7 Prozent zu erreichen. • Kapitalrendite: Diese wird durch die Vorsteuerrendite (den Return on Capital Employed, ROCE) gemessen. Ist der ROCE höher als die durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC), schafft das Unternehmen Wert. Die Hawesko-Gruppe hat sich das Ziel gesetzt, einen ROCE von mindestens 14,0 Prozent zu erwirtschaften. • Free-Cashflow: Aus dem operativen Geschäft soll ein Liquiditätsüberschuss generiert werden, damit vor allem für Investitionen sowie für die Zahlung angemessener Dividenden ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Der Free-Cashflow sowie die Kapitalrendite werden aufgrund der übergreifenden Finanzierungs- und Investitionsstrukturen ausschließlich auf Konzernebene gemessen. Das oberste Ziel der ökonomischen Steuerung in der Hawesko-Gruppe ist die Generierung von profitablem Wachstum. Zur Steuerung des Konzerns werden keine wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren eingesetzt. FORSCHUNG UND INVESTITIONEN Die Hawesko-Gruppe entwickelt zentrale Softwarebestandteile seiner Vertriebsplattformen in Zusammenarbeit mit seinen strategischen Partnern selbst. Die Entwicklung bezieht sich auf einen Software-Entwicklungsprozess, der auf das Hinzufügen neuer Funktionalitäten und/oder die Verbesserung der bestehenden Systemlandschaft durch wichtige Systemfunktionalitäten entlang der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette abzielt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Technologieinfrastruktur der Hawesko-Gruppe die Unternehmensstrategie unterstützt und auf die operativen Prozesse und Systeme abgestimmt ist. Die Entwicklungstätigkeiten und übergeordnete Initiativen im E-Commerce, insbesondere bei der Anwendungsprüfung von Einsatzfeldern generativer Künstlicher Intelligenz, erfolgen konzernweit gebündelt in zwei Einheiten des E-Commerce-Segments. WIRTSCHAFTSBERICHT GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENDATEN Die deutsche Wirtschaft ist 2023 gemessen am Brutto-Inlands-Produkt (BIP) in eine Rezession gerutscht und preisbereinigt um 0,3 Prozent gesunken. Damit konnte die gesamtwirtschaftliche Erholung, nach dem Einbruch in den Coronajahren, nicht weiter fortgesetzt werden. Im Vergleich zu den Vor-Coronajahren liegt das Bruttoinlandsprodukt 2023 noch 0,7 Prozent über dem Wert von 2019. Die Experten des Statistischen Bundesamtes führen dies auf weiterhin hohe Preise in allen Wirtschaftsstufen, eine geringe Nachfrage in In- und Ausland sowie ungünstige Finanzierungsbedingungen zurück. Die Inflation fiel in 2023 mit 5,9 Prozent Steigerung gegenüber 2022 geringer aus als im Vorjahr (+6,9 Prozent in 2022), liegt aber das zweite Jahr in Folge auf einem hohen Niveau. Besonders Nahrungsmittel waren erneut besonders stark von den Teuerungsraten betroffen und stiegen im Schnitt um 12,4 Prozent. Die Kerninflation (Inflationsrate ohne die besonders schwankungsanfälligen Kategorien Nahrungsmittel und Energie) liegt bei 5,1 Prozent in 2023 und damit über dem Niveau von 2022 (+3,8 Prozent). Diese Kerngröße verdeutlicht, dass die Inflationsrate auch in sämtlichen anderen Warenkategorien hoch war und sich flächendeckend auf alle Sektoren erstreckte. Der Konsumklimaindex lag in Deutschland im Dezember bei -27,6 auf einem weiter sehr niedrigen Niveau. Damit ist die Stimmung der Konsumenten nicht mehr ganz so schlecht wie zu Ende des Jahres 2022, als insbesondere die Energiekosten sprunghaft anstiegen und den Index belasteten. Eine Trendwende stellte das Jahr 2023 keinesfalls dar - im Gegenteil verschlechterte sich der Wert Anfang 2024 erneut. Die GfK-Forscher führen die schlechte Verbraucherstimmung auf eine Verunsicherung infolge der hohen Lebenshaltungskosten sowie andauernder Krisen zurück. Deutscher Weinmarkt Ausführliche Angaben zum Deutschen Weinmarkt liefert das Deutsche Weininstitut in der Statistik zum vergangenen Weinwirtschaftsjahr (01.08. - 31.07.). Demnach hat die deutsche Bevölkerung im Vergleich per 31.07.2023 mit 19,2 Litern erneut eine zum Vorjahreszeitraum deutlich geringere Menge an Wein pro Person gekauft (Vorjahr: 19,9 Liter). Der Konsum von Schaumwein ist dabei mit einem Volumen von 3,2 Litern konstant geblieben. Die Käuferreichweite der Wein kaufenden Haushalte in Deutschland ist dabei ebenfalls erneut gesunken und liegt nun 10 Prozent unter dem Wert von 2019. Damit befindet sich der Weinmarkt in Deutschland in einer Situation, in der eine hohe Angebotsmenge auf eine weiter sinkende Nachfrage trifft. Die Entwicklung sinkender Nachfrage bei gleichzeitig steigenden Angeboten betrifft den gesamten europäischen Weinmarkt, weshalb die EU Winzer mit Zuschüssen bei der Verarbeitung von überschüssigen Wein zu Industriealkohol unterstützt. GESAMTAUSSAGE ZUR GESCHäFTSENTWICKLUNG 2023 Die Jahre 2020 und 2021 waren infolge der Coronapandemie und der behördlichen Auflagen geprägt von einem zeitweise stark veränderten Konsumverhalten der Kundinnen und Kunden verbunden mit einer Sonderkonjunktur für das E-Commerce- und Retail-Segment. 2022 folgte der russische Einmarsch in die Ukraine und eine damit einhergehende, stark ansteigende Inflation mit negativen Auswirkungen auf das Käuferverhalten sowie sämtlichen Margen- und Kostenpositionen welche bis heute anhält. In seiner Prognose für das Jahr 2023 ging die Geschäftsführung zunächst von einem verhaltenen ersten Quartal 2023 gefolgt von einer Normalisierung der Inflation sowie einer Verbesserung der Konsumentenstimmung aus. Damit einhergehend wurde eine Trendumkehr in der Umsatzentwicklung der E-Commerce-Einheiten sowie leichtem Wachstum in allen anderen Segmenten aus erwartet. Diese Erwartung hat sich in der Rückschau nicht bewahrheitet. Während das Retail-Segment, angetrieben durch Jacques', um knapp zwei Prozent leicht wachsen konnte, gingen die Umsatzerlöse im E-Commerce erneut um neun Prozent zurück. Das B2B-Segment profitierte durch den im ersten Halbjahr noch andauernden Erstkonsolidierungseffekt der Global Wines & Spirits s.r.o. und konnte deshalb um drei Prozent wachsen. Bereinigt um diesen Effekt gingen die Umsatzerlöse um knapp ein Prozent zurück. Insgesamt betrugen die Konzernumsätze € 660 Mio. und liegen 1,7 Prozent unterhalb des Vorjahres und damit innerhalb des zuletzt im Oktober 2023 prognostizierten Rahmens. Das operative EBIT liegt mit € 18,9 Mio. infolge des Umsatzrückgangs 14,8 Prozent unterhalb des Vorjahres. Die ursprüngliche Prognose aus dem Geschäftsbericht 2022 betrug € 23 - 29 Mio. und konnte, insbesondere aufgrund der ausbleibenden Trendumkehr im E-Commerce, nicht gehalten werden. Das reportete EBIT beträgt € 9,1 Mio. und liegt damit deutlich unterhalb des Vorjahresniveaus von € 23,9 Mio. Dies ist im Wesentlichen auf eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund der Verkürzung der Nutzungsdauern für Kundenbeziehungen in Höhe von € 8,2 Mio. sowie Restrukturierungsaufwand in Höhe von € 1,6 Mio. zurückzuführen. Im Vorjahr waren zudem Erträge aus einem gewonnenen Rechtsstreit in Höhe von knapp € 2 Mio. enthalten. Insgesamt erachtet die Geschäftsführung die Umsatzentwicklung im Vergleich zum Marktgeschehen, bis auf E-Commerce, als zufriedenstellend bis gut. Sämtliche Segmente waren von der geringeren Konsumneigung infolge des geringeren verfügbaren Einkommens betroffen, konnten diese aber durch die Weiterentwicklung der Positionierung und der Angebote weitgehend kompensieren. Die Profitabilität ist insgesamt nicht zufriedenstellend. Steigende Einkaufskonditionen bei den Winzern konnten durch eine verbesserte Steuerung und Produktstruktur ausgeglichen werden. Gleichzeitig sind insbesondere die Logistik- und Versandkosten in allen Einheiten zu optimieren und bestehende Kostenstrukturen zu überprüfen. ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSINDIKATOREN
Im Geschäftsbericht 2022 haben wir unsere Erwartungen hinsichtlich der für uns bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren aus unserem Steuerungssystem formuliert. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Entwicklung und die tatsächlich erzielten Ergebnisse 2023. Das operative Ergebnis beträgt € 18,9 Mio. und wurde um nicht operative Effekte in Höhe von € 9,8 Mio. bereinigt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die vorgenommenen Anpassungen:
Die wichtigsten Leistungsindikatoren haben sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:
Der Free-Cashflow wird als Summe aus Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und der Investitionstätigkeit (ohne den Erwerb und die Veräußerung von Tochterunternehmen und Beteiligungen sowie ohne Ein- oder Auszahlungen für als Finanzanlagen gehaltene finanzielle Vermögenswerte) sowie gezahlten Zinsen definiert.
ERTRAGSLAGE DES KONZERNS Der Umsatz des TOCOS-Konzern betrug 2023 und liegt damit knapp unterhalb des Vorjahresniveaus von , jedoch deutlich über dem Umsatzniveau vor der Pandemie (2019: € 556,0 Mio.).
Das Retail-Segment konnte, getrieben durch Jacques', das Vorjahresniveau in einem rückläufigen Marktumfeld übertreffen. Dies resultiert neben neu eröffneter Filialen und Depots auch aus einem Wachstum auf vergleichbarer Retailfläche. Gegenläufig entwickelten sich die Onlinekanäle beider Einheiten entsprechend des E-Commerce-Segments. Das B2B-Segment profitierte im ersten Halbjahr noch vom Erstkonsolidierungseffekt der zum 01.07.2022 mehrheitlich übernommenen Global Wines and Spirits, Tschechien (€ 11 Mio.) und ist, bereinigt um diesen Effekt, im Umsatz leicht gesunken. Während die Gastronomie- und Hotellerieumsätze dabei gesteigert werden konnten, gingen die Fachhandels- und Lebensmitteleinzelhandelsumsätze zurück. Das Segment E-Commerce erlebte im zweiten Jahr in Folge nach den starken Wachstumsimpulsen in den Jahren 2020 und 2021 einen Rückgang im Umsatz um rund neun Prozent. Dabei war die messbare Frequenz auf den Onlineshops auf einem zufriedenstellenden Niveau. Die Conversion-Rate sowie die durchschnittlichen Warenkörbe waren im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Über alle Segmente gingen die Absätze stärker zurück als die generelle Umsatzentwicklung, was teilweise über Preiserhöhungen beziehungsweise einem hochpreisigeren Sortiment ausgeglichen werden konnte.
2023 ging der Anteil der Umsatzerlöse des Konzerns in Deutschland auf 82 Prozent zurück (Vorjahr: 83 Prozent). Dies resultiert aus dem rückläufigen E-Commerce-Geschäft, dessen Kundenstamm größtenteils in Deutschland ansässig ist. Gleichzeitig stiegen die Umsätze im Großhandel und der Gastronomie in Österreich und der Schweiz weiter an sowie infolge der Vollkonsolidierung der Global Wines & Spirits auch in Tschechien. Die Rohertragsmarge, berechnet als Rohertrag im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, ist im Berichtsjahr auf 44,0 Prozent (Vorjahr: 43,7 Prozent) leicht gestiegen. Dies ist auf durchgeführte Preiserhöhungen sowie einem veränderten Sortiments- und Angebotsmix mit mehr Exklusivmarken und Private Labeln mit Winzern zurückzuführen. Der überproportionale Rückgang des margenstarken E-Commerce-Segments zugunsten des margenschwächeren B2B-Geschäfts dämpft in der Konzernbetrachtung dabei den Margenanstieg. Dank der vorgenommenen Preiserhöhungen konnten die Rohertragsmargen trotz steigender Einkaufs- und auch Inbound-Logistikkosten in sämtlichen Segmenten stabil gehalten oder erhöht werden. Der Personalaufwand stieg im Geschäftsjahr um auf (Vorjahr:). Dies ist im Wesentlichen auf die Vollkonsolidierung der Global Wines & Spirits sowie auf die gezahlten Inflationsausgleichsprämien an Teile der Beschäftigten zurückzuführen. Die Zahl der Beschäftigten stieg 2023 um auf . Der Großteil des Anstiegs entfällt auf den Ganzjahreseffekt der im zweiten Halbjahr 2022 erstmalig vollkonsolidierte Global Wines & Spirits in Tschechien mit 29 Beschäftigten in der zweiten Jahreshälfte (durchschnittlich 58 Mitarbeiter in 2022). Demgegenüber sind im Retail- und E-Commerce-Segment die Mitarbeiterzahlen leicht reduziert worden.
(Berechnung auf Basis der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt; Rundungsdifferenzen möglich) Geografisch verteilen sich die Beschäftigten wie folgt:
Die Werbeaufwendungen enthalten Aufwendungen für die Neukundengewinnung und die Reaktivierung inaktiver Kunden. Sie dienen dazu, die Geschäftsbasis des Konzerns Jahr für Jahr zu verbreitern und Umsatzeinbußen infolge von inaktiven Kunden auszugleichen. Die Werbeaufwendungen gingen in 2023 aufgrund durchgeführter, produktivitätsorientierter Budgetreduzierungen von auf zurück. Dementsprechend lagen die Neukundenzahlen 2023 auch erwartungsgemäß leicht unterhalb des Vorjahresniveaus. Die Partnerprovisionen beinhalten die Aufwendungen für die Handelsagenturen im B2B-Segment sowie die Provisionen der Depot-Betreiber von Jacques'-Depots und stiegen im Geschäftsjahr um auf an. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Umsatzerlöse im Segment Retail zurückzuführen. Demgegenüber stehen leicht niedrigere Provisionen aus dem Rückgang der Umsatzerlöse des deutschen B2B-Segments. Die Fracht- und Logistikkosten sanken aufgrund der schwächeren absatzgetriebenen Umsatzentwicklung im E-Commerce im Konzern leicht von auf Die Kostenquote sank ebenfalls leicht und beträgt 6,0 Prozent (Vorjahr: 6,1 Prozent). Während die Frachtkosten infolge des zeitweisen Rückgangs des Dieselpreises auch in der Kostenquote sanken, stiegen die Logistikkosten absolut und im Quotienten an. Dies ist in großen Teilen auf weiterbelastete überproportionale Lohnerhöhungen bei Dienstleistern zurückzuführen. Die sonstigen Kosten stiegen im Geschäftsjahr um auf an. Dies ist im Wesentlichen auf die Wiederaufnahme der Veranstaltungen und Reisetätigkeiten im B2B Segment sowie die Verkostungen bei Jacques' zurückzuführen. Die Abschreibungen von insgesamt € 37,2 Mio. stammen mit € 23,7 Mio. aus der Hawesko-Gruppe und mit € 13,5 Mio. aus der Verkürzung von Nutzungsdauern auf Kundenbeziehungen und aus Abschreibungen auf Marken auf Ebene des TOCOS-Konzerns. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) des TOCOS-Konzerns betrug im Berichtsjahr € 9,1 Mio. (Vorjahr: € 23,9 Mio.). Gegenüber der Hawesko-Gruppe führen insbesondere höhere sonstige betriebliche Aufwendungen von € 176,8 Mio. (Vorjahr: € 179,5 Mio.), höhere Abschreibungen von € 37,2 Mio. (Vorjahr: € 35,2 Mio.) und höhere Personalaufwendungen von € 77,9 Mio. (Vorjahr: € 76,0 Mio.) zu einem niedrigeren EBIT.
Das Finanzergebnis weist einen Aufwand von (Vorjahr Nettoertrag: € 0,2 Mio.) aus, der maßgeblich durch die Zinsaufwendungen für Finanzierungs- und Leasingverträge und aus der Bewertung von Put-Optionen für Minderheitsanteile verursacht wurde (Zinsaufwand 2023: , Vorjahr: € 4,4 Mio.). 2023 sind des Weiteren Wertminderungen auf vergebene Kredite in Höhe von € 1,4 Mio. enthalten. Das Vorjahresergebnis enthält einen Ertrag aus der Bewertung der in der Vergangenheit im Konzern besessenen Anteile an der Global Wines & Spirits zum Zeitpunkt vor der Vollkonsolidierung in Höhe von € 4,5 Mio. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnis (€ -8,2 Mio.) und des Ertragssteueraufwands (€ 2,3 Mio.) sowie der oben dargestellten EBIT-Anpassungen (€ -9,8 Mio.) ergibt sich ein Konzernjahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von € 1,4 Mio.€ (Vorjahr Überschuss: € 15,9 Mio.). Der auf die Gesellschafter der TOCOS entfallende Konzernjahresfehlbetrag - ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter - belief sich auf € 1,9 Mio. (Vorjahr Überschuss:). VERMöGENSLAGE DES KONZERNS
Die Bankguthaben und Kassenbestände reduzierten sich aktivitätsbedingt gegenüber dem Vorjahr um auf € 28,0 Mio. Dieser Rückgang - sowie der gleichzeitige Anstieg der Finanzschulden - resultieren im Geschäftsjahr im Wesentlichen infolge der Investitionen in die Erweiterung des Logistikzentrums des E-Commerce in Höhe von knapp € 19 Mio. sowie die Akquisition von 50 Prozent der Anteile an der Dunker Group OÜ in Höhe € 7,1 Mio. Die Vorräte und geleisteten Anzahlungen stiegen um auf Dabei gingen die geleisteten Anzahlungen um € 1,3 Mio. infolge der Auslieferung des stärker nachgefragten Subskriptionsjahrgangs 2020 zurück, während der Bestand an Handelswaren um € 6,8 Mio. anstieg. Dieser Anstieg entfällt im Wesentlichen auf die B2B-Einheiten, während die Bestände der Retail- und E-Commerce-Einheiten auf Vorjahresniveau liegen. Er resultiert zum einen aus einem etwas schwächeren Jahresendgeschäft sowie zum anderen aus im Vergleich zum Vorjahr zeitlich vorgezogenen Champagnerlieferungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31.12.2023 und stiegen um an. Der Anstieg resultiert aus dem Retail-Segment und ist auf den verstärkten Einsatz von Kreditkarten seitens der Kunden zurückzuführen, welche erst im Folgemonat zu einem Mittelzufluss führen. Auf das B2B-Segment entfallen etwa zwei Drittel der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des TOCOS-Konzerns. Speziell den großen deutschen Lebensmitteleinzelhändlern werden in der Regel längere Zahlungsziele eingeräumt, woraus der hohe Forderungsbestand resultiert. Kunden aus der Gastronomie und Hotellerie verfügen in der Regel über deutlich kurzfristigere Zahlungsziele oder müssen in Vorkasse treten. Im B2B-Segment werden zusätzlich für den Großteil der Kundinnen und Kunden aus der Gastronomie und Hotellerie Kreditausfallversicherungen abgeschlossen, um das Ausfallrisiko zu reduzieren. In den B2C-Segmenten Retail und E-Commerce besteht aufgrund des hohen Anteils an Kreditkarten- oder EC-Kartenzahlungen und des recht geringen Anteils an Rechnungskäufen ein im Verhältnis zum Umsatz niedrigeres Niveau an ausstehenden Forderungen. Forderungsverkäufe werden im TOCOS-Konzern nur in Einzelfällen genutzt. Die immateriellen Vermögenswerte gingen um auf zurück. Dies ist maßgeblich auf die Verkürzung der Nutzungsdauern der Kundenbeziehungen des Segments Einzelhandel (Retail) in Höhe von € 8,2 Mio. zurückzuführen. Des Weiteren überstiegen erstmalig nach mehreren Jahren hoher Investitionen in die digitale Infrastruktur die Abschreibungen die Neuinvestitionen, was planmäßig ebenfalls zu einem Rückgang führt. Die Sachanlagen und Nutzungsrechte stiegen im Geschäftsjahr um an. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den getätigten Investitionen in die Erweiterung des Logistikzentrums des E-Commerce in Tornesch. Die Nutzungsrechte aus aktivierten Leasingverträgen blieben konstant und betragen zum 31.12.2023 € 121,0 Mio. Der Großteil der Nutzungsrechte entfällt auf gemietete Einzelhandelsflächen bei Jacques' und Wein & Co. sowie auf Bürogebäude. Die sonstigen Aktiva umfassen im Wesentlichen nicht vollständig konsolidierte Beteiligungen, gewährte Darlehen sowie sonstige finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte. Im Geschäftsjahr enthalten die sonstigen Aktiva nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen in Höhe von € 7,4 Mio., welche sich aus der Akquisition und Folgebewertung zum Jahresende der Dunker Group OÜ ergeben. Dies, sowie höhere Steuerforderungen, führen zu einem Anstieg um etwa € 10,3 Mio. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen infolge des Bestandsaufbaus leicht an und liegen € 2,7 Mio. über dem Vorjahresniveau. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen den Endkunden im Rahmen von Bonus-/ Treueprogrammen zugesagten Punkteguthaben, noch nicht ausgelieferte Subskriptionsanzahlungen sowie aus dem B2B-Segment zugesagten Kundenrückvergütungen und gingen analog der geleisteten Anzahlungen leicht zurück. Die Leasingverbindlichkeiten beziehen die passivierten zukünftigen Zahlungen aus geschlossenen Miet- und Leasingverträgen ein und blieben im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Der Rückgang der sonstigen Passiva ist weitgehend auf geringere Rückstellungen für Ertragssteuerzahlungen zurückzuführen. Im Geschäftsjahr wurden im Rahmen der Abgabe der Steuererklärungen für die außergewöhnlich ertragreichen Jahre 2020 und 2021 die zurückgestellten Steuern für beide Jahre gezahlt. Aufgrund der niedrigeren Erträge in den Jahren 2022 und 2023 dotieren die Rückstellungen zum Jahresende deutlich niedriger als im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote hat sich im Geschäftsjahr reduziert und beträgt 44,5 Prozent (Vorjahr: 45,7 Prozent). FINANZLAGE DES KONZERNS UND RENTABILITäT Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Die Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements werden im Abschnitt »Steuerungssystem, Prinzipien und finanzielle Ziele« erläutert. KAPITALSTRUKTUR
Der Kapitalbedarf des TOCOS-Konzerns umfasst die Investitionen in das Anlagevermögen und die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit sowie den Erwerb weiterer Konzerngesellschaften im Rahmen des anorganischen Wachstums. Dabei finanziert sich der Konzern im Wesentlichen über Bankkredite, Leasingverträge und den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Innerhalb unbefristeter Rahmenkredite zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit (Working Capital) bestehen kurzfristige Kreditlinien mit einem erhöhten Volumen von insgesamt € 95,0 Mio. (Vorjahr € 70,0 Mio.) Diese Kreditlinien wurden am Abschlussstichtag zu 12,4 Prozent (Vorjahr: 5,8 Prozent) in Anspruch genommen. Zum 31.12.2023 überstiegen die Finanzschulden das Bankguthaben um € 25,4 Mio. Die lang- und kurzfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten umfassen vor allem Bankdarlehen, die im Rahmen von Kreditvereinbarungen mit inländischen Kreditinstituten abgeschlossen wurden, und Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16. Die in den Kreditvereinbarungen enthaltenen vertraglichen Rückzahlungsverpflichtungen der Hawesko Holding SE wurden stets eingehalten. Vertraglich vereinbarte Covenants bestanden keine. Über die bestehenden Kreditlinien war außerdem zu jedem Zeitpunkt während des Berichtsjahrs eine ausreichende Liquiditätsausstattung gegeben. Die langfristigen Finanzschulden enthalten eine in 2022 abgeschlossene KfW-Finanzierung über € 18 Mio. für die Erweiterung der Logistikhalle in Tornesch bei Hamburg, welche zum Ende des Geschäftsjahres vollständig abgerufen wurde und als Annuität in gleichen Raten bis 2032 getilgt wird. Zur Finanzierung der Logistikerweiterung wurde im Geschäftsjahr zusätzlich eine weitere Finanzierung mit einer ratierlichen Rückzahlung bis 2030 in Höhe von € 8 Mio. aufgenommen. Weiterhin wurde der Erwerb der Anteile der Dunker Group OÜ durch die Aufnahme von Darlehen in Höhe von € 7,1 Mio. mit einer Laufzeit bis 2028 finanziert. Bei den kurzfristigen Krediten handelt es sich im Wesentlichen um rollierende Kreditaufnahmen in Euro und Schweizer Franken mit einer Laufzeit von jeweils ein bis drei Monaten. Die Konditionen der Finanzschulden und Einzelheiten zu den Leasingverbindlichkeiten sind dem Konzernanhang im Abschnitt "Angaben zur Kapitalflussrechnung" zu entnehmen. Zum 31.12. bestand eine Nettoverschuldung von (Vorjahr:). Liquiditätsanalyse Auf Ebene des TOCOS-Konzerns ist der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von € 30,9 Mio. auf € 22,3 Mio. gesunken und weicht damit um rd. € 8,6 Mio. bedingt durch erhöhte Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten vom Cashflow auf Ebene der Hawesko-Gruppe ab. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit im TOCOS-Konzern mit € -27,4 Mio. (Vorjahr: € -23,1 Mio.) liegt mit € -4,3 Mio. unter dem Cashflow auf Ebene der Hawesko-Gruppe. Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit des TOCOS-Konzerns von € 2,5 Mio. (Vorjahr: € - 30,5 Mio.) sind Tilgungen in Höhe von € 2,5 Mio. (Vorjahr € 12,6 Mio.), auf die in 2015 aufgenommenen mittel- und langfristigen Finanzschulden zur Finanzierung des Erwerbs der weiteren Anteile an der Hawesko, Leasingverbindlichkeiten sowie die Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden in Höhe von € 30,8 Mio. maßgebend für die Entwicklung. Da die Liquiditätsentwicklung der Hawesko-Gruppe die Entwicklung des TOCOS-Konzerns maßgeblich beeinflusst, wird nachfolgend die Liquiditätsanalyse der Hawesko-Gruppe dargestellt.
Der Free-Cashflow sank gegenüber dem Vorjahr um auf und ist maßgeblich durch das hohe Investitionsvolumen geprägt. Bereinigt um die mit langfristigen Darlehen finanzierte Investitionen in das E-Commerce-Lager beträgt dieser in 2023 € 14,7 Mio. (Vorjahr: € 23,8 Mio.). Der Rückgang des Free-Cashflows ergibt sich zudem aus der Entwicklung des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie den gezahlten Ertragssteuern. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sank von im Vorjahr auf im Berichtsjahr. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus drei Effekten: Zum einen liegt das EBITDA knapp € 5,7 Mio. unterhalb des Vorjahresniveaus. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr Bestände in Höhe von € 6,5 Mio. aufgebaut, während die operativen Verbindlichkeiten nahezu konstant blieben. Im Vorjahr war das Verbindlichkeitsniveau noch deutlich reduziert worden, was damals den operativen Cashflow belastete. Hinzu kommt, dass in 2023 Ertragssteuern für die außergewöhnlich ertragreichen Jahre 2020 und 2021 gezahlt wurden, was zu einer zusätzlichen Steuerzahlung in Höhe von € 11,5 Mio. führte. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist geprägt von der Investition in die Erweiterung des Logistikzentrums des E-Commerce in Tornesch in Höhe von € 19,0 Mio. (Vorjahr: € 7,2 Mio.). Die weiteren Investitionen betreffen im Wesentlichen die Umbauten beziehungsweise Neubauten von Filialen von Jacques', Wein & Co. sowie Vinos und belaufen sich auf € 2,2 Mio. (Vorjahr: € 3,0 Mio.). Des Weiteren wurden Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von € 3,1 Mio. getätigt (Vorjahr: € 5,0 Mio.). Diese entfallen größtenteils auf das Retail-Segment und dort auf die Investitionen in die Modernisierung der IT-Struktur. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beinhaltet weiterhin die Investition in die nach der Equity-Methode bilanzierte Dunker Group OÜ in Höhe von € 7,1 Mio. In 2023 wurden keine Dividenden seitens der Dunker Group OÜ an den Hawesko-Konzern ausgeschüttet. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit umfasst neben der Zahlung der Dividende an unsere Aktionäre (€ 17,1 Mio., Vorjahr inkl. Sonderdividende: € 22,5 Mio.) maßgeblich die Tilgung von Krediten und die Auszahlungen von Leasingverbindlichkeiten sowie die Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden in Höhe von € 30,3 Mio. Im Vorjahr waren ebenfalls der Erwerb der verbleibenden Minderheitsanteile an WirWinzer und Vinos enthalten. Insgesamt sank der Free-Cashflow deutlich auf (Vorjahr:) und liegt damit unter der prognostizierten Bandbreite von € 18 bis € 22 Mio. RENTABILITÄT Neben dem EBIT hat die Entwicklung der Vermögenswerte einen erheblichen Einfluss auf den ROCE. Die Kennzahl ROCE wird im TOCOS-Konzern wie folgt errechnet: EBIT dividiert durch den Durchschnitt des eingesetzten Kapitals von [(Capital Employed zum 01.01.2023 plus Capital Employed zum Bilanzstichtag 2023)]. Der erzielte ROCE liegt mit 2,0 Prozent unterhalb der im Vorjahr prognostizierten Bandbreite von 6 bis 9 Prozent. Die zinslosen Verbindlichkeiten umfassen alle Verbindlichkeiten abzüglich der Leasingverbindlichkeiten, der Darlehen sowie der Pensionsverpflichtungen.
GESCHäFTSENTWICKLUNG DER OPERATIVEN SEGMENTE RETAIL
Das Retail-Segment konnte sich der Marktentwicklung entziehen und im Umsatz um knapp zwei Prozent wachsen. Dabei gelang es insbesondere bei Jacques' sowohl auf vergleichbarer Fläche sowie durch Neueröffnungen Wachstum zu generieren. Demgegenüber konnten die Online-Vertriebskanäle weder bei Jacques' noch bei Wein & Co. das Vorjahresniveau erreichen und entwickelten sich ähnlich dem E-Commerce-Segment. Sowohl Jacques' als auch Wein & Co. konnten dabei ihre Rohmarge zum Vorjahr steigern, was neben Preiserhöhungen insbesondere durch Sortimentsveränderungen hin zu Eigen- und Exklusivmarken gelang. Infolge von Miet- und Nebenkostenerhöhungen sowie durchgeführter Gehaltserhöhungen stieg die Gesamtkostenquote um rund 0,5 Prozentpunkte. Insgesamt betrug das operative Segments-EBIT € 19,6 Mio. und liegt ca. 700 T€ über dem Vorjahresniveau. Die positive Entwicklung des EBIT's ist jedoch vollständig auf die Einheit Jacques' zurückzuführen. Wein & Co. ist der geplante Turnaround nicht gelungen und schließt das Geschäftsjahr mit einem Verlust in ähnlicher Höhe zum Vorjahr ab. Infolge des langsameren Turnarounds sowie aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus wurden im Geschäftsjahr die Nutzungsdauern der aktivierten Kundenbeziehungen von 25 Jahre auf 9 Jahre reduziert, was zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von € 8,2 Mio geführt hat. Diese zusätzliche Abschreibung wurde im operativen Ergebnis zur Schaffung einer besseren Vergleichbarkeit berichtigt und ist daher in der oben gezeigten Tabelle nicht enthalten. B2B
Das B2B-Segment erlebte in der Umsatzentwicklung ein gemischtes Jahr 2023. Während die Umsätze in der Gastronomie und Hotellerie gesteigert werden konnten, blieben die Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel sowie im Fachhandel unter dem Vorjahr und den Erwartungen. Das B2B-Segment war mit seinen Produkten, ebenso wie die Einheiten im Retail und E-Commerce, von teilweise starken Preiserhöhungen seitens der Produzenten betroffen und kann aufgrund seiner Rolle als Zwischenhändler im Vergleich zu den beiden B2C-Segmenten jedoch nur teilweise die Produkte substituieren oder auf Eigenmarken ausweichen. Die Gewinn- und Verlustrechnung des B2B-Segments war im ersten Halbjahr 2023 noch durch die Erstkonsolidierung der Global Wines & Spirits beeinflusst, welche zum 01.07.2022 erstmalig vollkonsolidiert wurde. Die Gesellschaft erwirtschaftete im ersten Halbjahr Umsatzerlöse in Höhe von € 11 Mio. und ein EBIT von € 1 Mio. Bereinigt um diesen Effekt wären auf vergleichbarer Basis die Umsatzerlöse und das operative EBIT unterhalb des Vorjahresniveau gewesen. Insgesamt erwirtschaftet das B2B-Segment ein operatives Ergebnis in Höhe von € 9,8 Mio. und damit eine Rendite von 4,7 Prozent. Zur Wiederherstellung der notwendigen Mindestrendite von über 5 Prozent wurden im Geschäftsjahr bereits strukturelle Kosteneinsparungsmaßnahmen ergriffen, insbesondere in den administrativen Bereichen. Hierfür sind Aufwendungen in Höhe von € 0,7 Mio. entstanden, welche im operativen Ergebnis berichtigt wurden. E-COMMERCE
Die Einheiten des E-Commerce-Segments erlebten weitgehend ein herausforderndes Geschäftsjahr 2023, in denen die erhoffte Trendumkehr in den Umsatzerlösen noch nicht erfolgte. Die Umsätze gingen um auf zurück. Damit liegen diese immer noch deutlich über dem Vor-Corona-Niveau (2019: € 178,6 Mio.) sind aber das zweite Jahr in Folge rückläufig. Innerhalb des Segments waren insbesondere die Fine-Wine-Einheiten Tesdorpf und WeinArt von einem deutlicheren Rückgang betroffen. Demgegenüber konnten WirWinzer und Vinos ihr Umsatzniveau weitestgehend behaupten. Während die Rohmarge trotz Preiserhöhungen der Produzenten leicht erhöht werden konnte, stiegen die Personalkosten infolge von gezahlten Inflationsausgleichsprämien in den unteren Gehaltsgruppen und in der Logistik überproportional um 1,5 Prozentpunkte an. Demgegenüber steht ein Rückgang der Werbeaufwendungen, welche aufgrund der Marktsituation zurückgefahren wurden. Umsatzbedingt ging das operative Ergebnis um € 4,6 Mio. zurück bei einem Rückgang der Rendite um 1,5 Prozentpunkte. Anhaltend hohe Logistik- und steigende IT-Kosten bei gleichzeitig höheren Personalaufwendungen führen zu einer niedrigeren Profitabilität und machen Anpassungen in den Prozessen und Kosten im Jahr 2024 notwendig. Zentralkosten Die den Holdingkosten zugeordneten Aufwendungen der TOCOS führen zu einer Verringerung des EBIT des Sonstigen Segments auf € -8,8 Mio. (Vorjahr: € -8,9 Mio.). Durch Aufwendungen aus Abschreibungen im Rahmen der Folgekonsolidierung des Hawesko-Teilkonzerns verringert sich das EBIT aus Konsolidierungsposten um € -13,5 Mio. (Vorjahr: € - 13,5 Mio.) PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT PROGNOSEBERICHT WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Erwartete künftige gesamtwirtschaftliche Entwicklung Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat seine Prognose zur Weltwirtschaft im laufenden Jahr leicht nach oben korrigiert. Der IWF erwartet ein globales Realwachstum von 3,3 Prozent, nachdem noch 3,1 Prozent im Oktober 2023 vorausgesagt wurde. Die Volkswirtschaften mehrerer großer Industrie- und Schwellenländer haben sich widerstandsfähiger gezeigt als von Experten angenommen. Dennoch bleibt das weltweite Wirtschaftswachstum unter dem Durchschnittswert der vergangenen Jahre. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben sich insgesamt negativ auf das Wachstum ausgewirkt. Für die deutsche Wirtschaft hat der IWF seine Prognose hingegen nach unten korrigiert und prognostiziert ein Wachstum von 0,5 Prozent - gegenüber 0,9 Prozent in der Oktoberprognose. Insbesondere leide Deutschland als Exportnation stärker als andere Länder unter dem insgesamt schwachen Welthandel und den hohen Energiepreisen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im vierten Quartal 2023 um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorquartal geschrumpft. Die meisten Experten rechnen für das erste Quartal 2024 mit einem Anstieg, wobei die Arbeitsmarktdaten aus Deutschland eine treibende Kraft für den Aufwärtstrend waren. Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2024 ein geringes Wirtschaftswachstum von 0,2 Prozent, nachdem im Herbst 2023 noch von einem Wachstum des BIPs von 1,3 Prozent ausgegangen wurde. Die allgemeine weltwirtschaftliche Schwäche, unter anderem bedingt durch die Folgen des Krieges in der Ukraine, die hohe Inflation und die steigenden Preise im Energiesegment belasten die deutsche Wirtschaft stärker als zuvor angenommen. Die nominal verfügbaren Einkommen privater Haushalte steigen voraussichtlich aufgrund anziehender Löhne und sinkender Inflation. Damit wird für das Jahr 2024 mit einem Anstieg der Konsumausgaben gerechnet. Weltweinmarkt 4: Die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) schätzt die Weinproduktion auf 242 bis 247 Millionen Hektoliter: Dies entspricht einem Rückgang von 7 % gegenüber dem bereits unterdurchschnittlichen Volumen von 2022 und voraussichtlich die weltweit niedrigste Weinproduktion der letzten 60 Jahre sein. Das Produktionsvolumen in der Europäischen Union wird auf 150 Millionen Hektoliter geschätzt (Vorjahr: 157 Millionen Hektoliter) und fällt in den wichtigen weinproduzierenden Ländern wetterbedingt und damit einhergehenden Pilzbefall unterschiedlich aus. Solide Ernteergebnisse werden in Frankreich und Deutschland erwartet. Demgegenüber stehen teils deutliche Ernteausfälle in Spanien auf Grund von anhaltender Hitze im Sommer und in Italien aufgrund starker Regenfälle und Mehltaus. Künftige Branchensituation Die Geschäftsführung rechnet für die Weinerzeugerbranche mit einem herausfordernden Marktumfeld 2024, da hohe Lager- und Kellerbestände bei Winzern und ein wachsendes Angebot auf eine weiter sinkende Nachfrage der Kunden treffen. Für den Hawesko-Konzern als Händler ergeben sich daraus nach zwei Jahren mit deutlichen Preiserhöhungen seitens der Winzer Chancen, diese Preiserhöhungen teilweise wieder umzukehren. Die bereits bestehenden qualitativen Trends werden dabei auch fortdauern und prägend für den Markt bleiben: Die Professionalisierung in der Weinwelt nimmt weiter zu, die Ansprüche der Konsumenten steigen und Europa bleibt ein Schwerpunkt des weltweiten Weinkonsums. In der Konsequenz bedeutet das: Die Tugenden, die sich der Hawesko-Konzern über Jahrzehnte erarbeitet hat, sind als Alleinstellungsmerkmale am Markt wichtiger denn je. Das breite Angebot erstklassiger Weine, die Kompetenz im Umgang mit dem Produkt Wein, die Erfahrung in der spezialisierten Lager- und Transportlogistik sowie die Fähigkeit, Kunden immer wieder aufs Neue zu begeistern und mit hoher Servicebereitschaft und -qualität zu binden, sind Gründe für einen starken Wiedererkennungswert der Konzernmarken auf dem Weinmarkt. ERWARTETE ERTRAGSLAGE Die Geschäftsführung rechnet nach einem herausfordernden Geschäftsjahr erneut mit wenig konjunkturellem Rückenwind im Jahr 2024. Die hohen (Kern-)Inflationsraten und das daraus folgende real sinkende verfügbare Einkommen sowie die schlechte Verbraucherstimmung werden nach eigenen Einschätzungen erneut das Marktumfeld, in dem der TOCOS-Konzern agiert, prägen. Für das Retail-Segment wird in den Umsatzerlösen mit einem leichten Wachstum gerechnet. Durch die Wahrnehmung als Geschäft des täglichen Bedarfs sowie den im Vergleich zum E-Commerce niedrigeren Warenkörben ist die Zurückhaltung der Konsumenten hier am geringsten zu spüren. Des Weiteren plant Jacques' weitere Depots zu eröffnen und erwartet Wachstumsimpulse durch die 2023 neu eröffneten Depots. Es wird mit einer starken Verbesserung des operativen EBIT der Wein & Co. gerechnet, die sich auch im operativen EBIT des Segments positiv auswirken wird. Im B2B-Segment wird ein herausforderndes Jahr 2024 mit Umsätzen auf dem Niveau des Vorjahres erwartet. Dabei wird in der Gastronomie mit geringen Zuwächsen geplant, während der Lebensmitteleinzelhandel und der Fachhandel in den Umsätzen stabil bis leicht rückläufig sein werden, was jedoch stark abhängig von der Konjunktur sein wird. Insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel wird eine hohe Preissensibilität der Endverbraucher erwartet, auf die mit dem Produktportfolio reagiert wird. Dies erkennen jedoch die Lieferanten ebenfalls an, und erste Weingüter haben signalisiert, ihre Produktlinien im Preis entsprechend zu senken, um die Preis-Absatz-Funktion wieder anzukurbeln. Weiterhin werden Wachstumschancen in der Spirituose durch die Anbindung neuer Lieferanten mit bekannten Markenprodukten in Aussicht gestellt. Die Segmentsprofitabilität sollte nach einem schwachen Jahr 2023 wieder leicht zulegen können und das operative EBIT damit leicht wachsen. Das E-Commerce-Segment wird erneut am direktesten von der Verbraucherstimmung betroffen sein. Die E-Commerce-Einheiten sind aufgrund der weiter steigenden Logistikkosten auf höhere Warenkörbe und eine Steigerung der Handelsmargen angewiesen. Nach zwei rückläufigen Jahren im Umsatz und operativen EBIT wird für das Jahr 2024 eine Trendwende erwartet. Wir rechnen damit, dass das 2023er Niveau nicht unterschritten wird und der Umsatz des Segments auf Vorjahresniveau liegen wird. Inwiefern das Segment aber im Umsatz deutlicher zulegen kann, hängt wesentlich vom Konsumentenklima ab. Dabei wird es erneut darauf ankommen, mit Exklusivmarken und Private Labeln neue attraktive und innovative Weine auf den Markt zu bringen, um die Einheiten im E-Commerce vom Wettbewerb abzusetzen und dabei die Handelsmargen steigern zu können. Weitere Chancen ergeben sich im Segment durch die Schaffung zusätzlicher Marktplatzplattformen bei Hawesko und WirWinzer. Gleichzeitig werden durch die Mautsteigerung und andere gesetzliche Änderungen die Fracht- und Logistikkosten weiter unter Druck gesetzt. Die weiter steigenden Fulfillment-Kosten in diesem Segment machen nachhaltige strukturelle Veränderungen an der Kostenstruktur der E-Commerce -Einheiten notwendig, die in 2024 umgesetzt werden. Hierfür rechnen wir in 2024 mit einer EBIT-Belastung in einem Bereich zwischen € 1 bis 2 Mio. Bereinigt um diesen Effekt wird das operative Segment-EBIT jedoch leicht zulegen können. Insgesamt rechnet die Geschäftsführung für 2024 mit einem leichten Umsatzanstieg bis zu +2 Prozent und einem operativen EBIT in einer Bandbreite von € 20 - 24 Mio. Es wird mit zu bereinigenden Sondereffekten in Höhe von bis zu € 2 Mio. für weitere Restrukturierungskosten im B2B und E-Commerce Segment gerechnet, weshalb das reportete EBIT um bis € 2 Mio. niedriger als das operative EBIT liegen könnte. Die Geschäftsführung erwartet für 2024 einen Free-Cashflow im Bereich von € 14 bis € 20 Mio. und einem operativen ROCE von 6 bis 8 Prozent. ERWARTETE FINANZLAGE Aufgrund der in 2022 und 2023 getätigten Investitionen in die Erweiterung des Logistikzentrums sowie der beiden Akquisitionen im B2B-Segment ist die Finanzverschuldung in 2023 deutlich angestiegen. Diese gestiegene Verschuldung sowie ein erhöhtes Zinsniveau werden weiter zu höheren Zinsbelastungen für den TOCOS-Konzern in 2024 führen. Aus diesem Grund wird 2024 geplant, die Verschuldung zurückzufahren und insbesondere das durchschnittlich gebundene Kapital und die damit einhergehenden Zinskosten zu verringern. Es besteht zudem das Ziel, insbesondere das Bestandsniveau der Vorräte in 2024 zu minimieren und daraus zusätzliche Cashflows zur Schuldentilgung zu generieren. Gleichzeitig werden somit notwendige Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie die Dividendenzahlungen aus dem laufenden Cashflow finanziert. Wesentliche Investitionen in Finanzanlagen oder in Akquisitionen sind nicht in die derzeitige Planung eingegangen. GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG DES KONZERNS Vor dem Hintergrund der dargestellten Einzelsachverhalte und der Einschätzung der Entwicklung des Weinmarkts hält der die Geschäftsführung eine stetige und aufwärtsorientierte Entwicklung des TOCOS-Konzerns für erreichbar. Dabei wird dem Umsatzwachstum weiterhin eine hohe Priorität zugemessen. Zudem strebt die Geschäftsführung ein profitables Wachstum an. Das dauerhafte Überschreiten einer Kapitalrendite (operatives ROCE) von 14,0 Prozent bleibt nach wie vor eine wichtige Zielmarke. CHANCENBERICHT Chancen bezeichnen mögliche positive Abweichungen von dem im Prognosebericht aufgestellten Erwartungen an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Lage des TOCOS-Konzerns. Daher unterscheidet der Konzern zwischen marktbezogenen sowie strategischen und operativen Chancen. MARKTBEZOGENE CHANCEN Marktbezogene Chancen können insbesondere aus einer schnelleren Überwindung der Energiekrise und der damit einhergehenden hohen Inflation erwachsen, die positive konjunkturelle Effekte in den relevanten Märkten des TOCOS-Konzerns nach sich zieht. In einem solchen Szenario stiege die Kaufkraft der Konsumenten wieder auf das Niveau von vor der Krise an und könnte sich positiv auf die Ausgabebereitschaft für Wein auswirken sowie eine Rückkehr zum höherwertigen Weinkonsum auslösen. Weitere marktbezogene Chancen bestehen in einer mittelfristigen Entspannung der gesamten Lieferkette und daraus resultierenden Preissenkungen bei Wein, Papier, Energie und logistischen Dienstleistungen. Im Wettbewerbsumfeld können Chancen aus einer sich fortsetzenden Marktkonsolidierung im Premium Weinhandel erwachsen. Diese können zu Wachstum in bestehenden Unternehmen des TOCOS-Konzerns führen, ebenso können sich attraktive Akquisitionschancen innerhalb Europas ergeben. Der TOCOS-Konzern verfügt über solide Finanzkennzahlen und über eine größere finanzielle Stärke als die meisten Wettbewerber und könnte von solchen Situationen profitieren. Wachstumschancen könnten sich dem TOCOS-Konzern auch durch die demographischen Entwicklungen in den Märkten bieten. Durch die zunehmende Alterung der Gesamtbevölkerung steigt auch die Zahl älterer Menschen, die Zeit und Geld haben, um Premiumweine zu genießen. Premiumweine sind in der Regel keine industriell hergestellte Massenware, sondern handwerkliche Produkte, die größtenteils unter besonderer Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten und im Einklang mit der Natur hergestellt werden. Es besteht ein wachsendes Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit, insbesondere unter jüngeren Weinkonsumenten. Mit der konsequenten Positionierung im Premiumbereich könnten wir als TOCOS-Konzern von diesem Trend langfristig profitieren. Strategische und operative Chancen Strategische und operative Chancen entstehen aus der stringenten Umsetzung der Strategien der Unternehmen innerhalb des TOCOS-Konzerns. Für das Retail Segment erwachsen Chancen durch eine beschleunigte Umsetzung der stationären Expansionsstrategie "Jacques' 500". Die Strategie sieht ein Potential von rund 500 Jacques' Wein-Depots in Deutschland. Von der anhaltenden Veränderung des deutschen Einzelhandels in B- und C-Lagen könnten für Jacques' Expansionschancen durch vermehrte Standortangebote entstehen. Wir haben das B2B-Segment während der Zeit der coronabedingten Einschränkungen umfangreich strukturell und personell neu ausgerichtet und dabei insbesondere in die nationalen Vertriebsstrukturen investiert. Daraus werden Chancen bei der Neukundengewinnung sowie beim Ausbau bestehender Kundenbeziehungen generiert. Des Weiteren können sich in B2B-Formaten, ähnlich wie bei der Dunker Group OÜ, Akquisitions- oder Joint-Venture-Möglichkeiten im europäischen Ausland ergeben. Im E-Commerce Segment bieten sich mittelfristig zusätzliche Wachstumschancen durch einen zentral in den letzten Jahren entwickelten geschmacksbasierten KI-Algorithmus. Die daraus ermöglichte persönlichere Angebotsführung zum Kunden und die präzisere Weinauswahl im Einkauf ergeben neues Potenzial. Ebenso könnten sich durch die gegenwärtige Integration von Marktplatzmodellen in bestehende Formate sowie deren internationale Expansion Umsatzchancen ergeben. Generell bieten sich Chancen zur Effizienzsteigerung im gesamten TOCOS-Konzern durch den zunehmenden Einsatz von KI basierten Systemen. Insbesondere in den Kernprozessen der Callcenter und des Kundenservices sowie in diversen Back-Office Funktionen könnten sich Chancen zur Effizienzsteigerung entwickeln. RISIKOBERICHT GRUNDSäTZE DES RISIKOMANAGEMENTS Da Chancen und Risiken des TOCOS-Konzerns fast ausschließlich von den Chancen und Risiken der Hawesko-Gruppe abhängen, geht die Geschäftsführung im Folgenden auf das Risikomanagement sowie die Chancen und Risiken der Hawesko-Gruppe ein. Zu den Kernaufgaben des Vorstands der Hawesko Holding SE gehört die strategische Steuerung des Konzerns. Basierend auf einer intensiven Beobachtung des Wettbewerbsumfelds werden Veränderungen und Entwicklungen nationaler und internationaler Märkte und des Geschäftsumfelds analysiert. Mit den dabei gewonnenen Erkenntnissen entwickelt die Konzernleitung Maßnahmen, die den Unternehmenserfolg langfristig sichern und nachhaltig ausbauen. Die Hawesko-Gruppe ist im Rahmen ihrer Tätigkeit auf ihren Absatzmärkten den grundsätzlichen Risiken ausgesetzt, die mit unternehmerischem Handeln immer verbunden sind. Risiken werden als Ereignisse oder mögliche Entwicklungen inner- und außerhalb des Konzerns definiert, die sich negativ auf die Unternehmen beziehungsweise die Erreichung der Unternehmensziele auswirken können oder die Handlungsspielräume von Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsführung einengen. Der Vorstand hat ein modernes und umfassendes Risikomanagementsystem etabliert, das zudem laufend weiterentwickelt und externen Anforderungen angepasst wird. Das frühzeitige Erkennen von Risiken ist von großer Bedeutung und erfolgt über ein konzernweit implementiertes System zur Früherkennung von Risiken, dessen Grundsätze durch eine Richtlinie zum Management von Risiken verbindlich geregelt sind. Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Es umfasst alle Tochterunternehmen. Risiken werden nach einheitlich vorgegebenen Kategorien erfasst und in einem Risikoinventar dokumentiert. Die identifizierten Risiken werden anschließend anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe bewertet. Die Steuerung erfolgt durch die Definition und regelmäßige Überprüfung von Gegenmaßnahmen zur Begrenzung der identifizierten Risiken. Die Prozesse des Risikomanagementsystems sind im gesamten Konzern identisch und werden durch den Risikomanager und die Risikomanagementbeauftragten in den Geschäftssegmenten gesteuert. Internes Kontrollsystem (IKS) Unser internes Kontrollsystem umschließt alle Grundsätze Verfahren, Maßnahmen, Richtlinien und Kontrollen, die gerichtet sind auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements: - zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens, einschließlich der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen), - zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie - zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Das IKS ist als fester Bestandteil unserer zentralen und dezentralen internen Steuerungs- und Überwachungsprozesse mit entsprechenden Verantwortlichkeiten etabliert und wird kontinuierlich weiterentwickelt und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Es bildet die Basis für die Gewährleistung der Einhaltung interner wie externer Vorgaben (Compliance). Zu den Richtlinien der Hawesko-Gruppe zählen unter anderem: - die Hinweisgebersystemrichtlinie, - der Lieferantenkodex, - die Risikomanagementrichtlinie, - die Verhaltensrichtlinie für Mitarbeiter und - die Social Media Guidelines. Der Konzernvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse der einbezogenen Unternehmen und den Konzernrechnungslegungsprozess. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des IKS' mit Blick auf den Prozess der Rechnungs- und Konzernrechnungslegung Das IKS der Konzerngesellschaften sowie der Konzernrechnungslegung ist ein wesentlicher Bestandteil des Berichtswesens und somit des internen Leitungs- und Steuerungssystems. Das Risikomanagementsystem als Teil des internen Kontrollsystems erfasst und bewertet systematisch die im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur identifizierten Risiken. In Bezug auf die Konzernrechnungslegung ist das Risikomanagementsystem darauf ausgerichtet, die Risiken im Konzernabschluss angemessen wiederzugeben (zum Beispiel durch Bildung von Rückstellungen) und dadurch das Risiko einer unvollständigen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu begrenzen. Der Aufsichtsrat, hier besonders der Prüfungs- und Investitionsausschuss der Hawesko Holding SE, ist in den Prozess der Rechnungs- und Konzernrechnungslegung eingebunden und befasst sich unter anderem mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie des Prüfungsauftrags und seiner Schwerpunkte. Das IKS bezogen auf den Rechnungslegungsprozess Die in der Hawesko-Gruppe installierten klaren Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen sind auf eine vollständige und korrekte Erfassung aller rechnungslegungsrelevanten Geschäftsvorfälle ausgerichtet. Die Nutzung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wird unter Beachtung der Vorschriften der IFRS in der Hawesko-Gruppe gesichert. Die generelle Organisation des Rechnungswesens sowie die Berücksichtigung der in die rechnungslegungsrelevanten Prozesse einbezogenen Unternehmensbereiche ist so gestaltet, dass eine der Unternehmensgröße und dem Unternehmensumfeld angemessene Trennung in Genehmigungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Kontrollfunktionen vorhanden ist. Diese Funktionstrennung ermöglicht umfangreiche präventive und aufdeckende Kontrollen in allen wesentlichen Geschäftsprozessen des Konzerns, die auf Basis einer Einschätzung des inhärenten Risikos der einzelnen Prozesse sowie des jeweiligen Kontrollumfelds durch die Geschäftsführung implementiert worden sind. Dabei werden die manuellen Kontrollen durch entsprechende IT-Prozesskontrollen und IT-Berechtigungskonzepte ergänzt und abgesichert. Komplexe Bewertungsfragen, wie sie zum Beispiel zur Bemessung von Pensionsrückstellungen, derivativen Finanzinstrumenten oder zur Durchführung von Kaufpreisallokationen notwendig sind, werden unter Hinzuziehung externer unabhängiger Fachleute geprüft. Das IKS bezogen auf den Konsolidierungsprozess Die Erfassung der rechnungslegungsrelevanten Vorgänge erfolgt für die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften in lokalen Standardbuchhaltungssystemen. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden die Einzelabschlüsse sowie ergänzende standardisierte Informationen in einer Konsolidierungssoftware im Rahmen eines entsprechenden Berechtigungskonzeptes eingestellt und durch das Konzernrechnungswesen überprüft. Das IKS der Hawesko Holding SE ist darauf ausgerichtet, die Rechnungslegung bei der Gesellschaft sowie allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften einheitlich und im Einklang mit den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben sowie den internen Leitlinien sicherzustellen. Sämtliche Konsolidierungsvorgänge und die Überleitung der lokalen Einzelabschlüsse auf den Rechnungslegungsstandard IFRS auf Hawesko-Gruppe Ebene werden durch die Zentralabteilung Corporate Finance durchgeführt und dokumentiert. Die Bilanzierung nach IFRS 16 erfolgt mithilfe eines Leasingtools. Auf Konzernebene erfolgt auch die Auswertung und Verdichtung der für den Konzernanhang und den Konzernlagebericht notwendigen internen und externen Daten unter Zuhilfenahme eines neu eingeführten marktüblichen Standardtools. Die Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung im Rahmen der Abschlusserstellung werden dabei direkt vom Finanzvorstand beziehungsweise von den von ihm beauftragten Personen im Konzernrechnungswesen überwacht. RISIKEN Neben dem allgemeinen Geschäftsrisiko ist der Konzern zusätzlich den im Folgenden erläuterten Risiken ausgesetzt. Diese werden in einem Betrachtungszeitraum von einem Jahr nach der erwarteten Schadenshöhe absteigend in die Klassen A, B und C im Grundszenario eingestuft. Bitte beachten Sie dazu die folgende Grafik. Bei den angegebenen Schadenshöhen handelt es sich um eine Nettobetrachtung mit Auswirkungen auf das EBIT. Im Nachfolgenden werden A- und B-Risiken näher betrachtet. Öffentliche Diskussion über Alkohol und Werbeverbote oder -einschränkungen In der Europäischen Union wird seit einigen Jahren eine Diskussion darüber geführt, ob die Werbung für Alkoholika EU-weit eingeschränkt werden sollte. Auch wenn entsprechende Maßnahmen verordnet werden sollten, wird nach Einschätzung des Hawesko-Vorstands ein Werbeverbot für alkoholhaltige Produkte voraussichtlich nicht zu einem mittelfristig niedrigeren Weinkonsum führen. Je nachdem, wie die Bestimmungen im Einzelnen ausgestaltet sein werden, könnte ein Werbeverbot allerdings einen signifikanten negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Hawesko-Konzerns haben, da insbesondere das E-Commerce-Geschäftsmodell mit regelmäßigen Werbeanstößen Umsatz generiert. Von seiner Marktausrichtung und seinem Produktangebot her wäre der Konzern nach Ansicht des Vorstands kaum von einer öffentlichen Diskussion darüber betroffen, inwieweit Alkoholkonsum nur gemäßigt stattfinden sollte. Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie vom 25.10.2011 ist durch die Neufassung der §§ 312 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) per 13.06.2014 in deutsches Recht umgesetzt. Die Richtlinie betrifft vorwiegend Onlinehändler (u.a. Widerspruchsrecht) und den stationären Handel (u.a. Informationspflichten). Die angesprochenen Unternehmen des Hawesko-Konzerns haben sie zeitnah umgesetzt und reagieren schnell auf etwaige Hinweise oder Abmahnungen. Das Risiko aus der öffentlichen Diskussion über Alkohol- und Werbeverbote oder -einschränkungen wird als A-Risiko bei einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. Inflation und Konjunkturabhängigkeit Der Einmarsch russischer Streitkräfte in die Ukraine wird deutliche Spuren in der weltwirtschaftlichen Entwicklung hinterlassen. Das Ausmaß dieser Auswirkungen auf die Güter- und Finanzmärkte kann derzeit noch nicht vollumfänglich prognostiziert werden. Der Einfluss auf die bereits hohen Energiepreise und die übrigen Preissteigerungen bei anderen Waren und Dienstleistungen sind jedoch deutlich spürbar. Auch in 2023 werden in Deutschland hohe Inflationsraten erwartet, welche zu einer weiteren Eintrübung der Konsumaktivitäten der privaten Haushalte und damit auch der Geschäftsentwicklung führen können. Das Risiko einer anhaltend hohen Inflation und der allgemeinen Konjunkturabhängigkeit wird als A-Risiko bei einer sehr hohen Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. Zunehmende Konkurrenz Die Weinmärkte in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind durch zunehmende Konkurrenz gekennzeichnet. Neue Marktteilnehmer drängen in den Markt und versuchen, möglichst schnell Marktanteile zu erobern. Da solche Marktteilnehmer nicht über einen jahrzehntelang gewachsenen Kundenstamm und auch nicht über eine Fachkompetenz verfügen, die mit der Hawesko-Gruppe vergleichbar wäre, versuchen sie, Marktanteile über den Preis zu erobern. Dies geschieht teilweise mit Lock- und Billigangeboten, wodurch sich aufgrund der hohen Preistransparenz von Onlineangeboten der Preis- und Margendruck für alle Marktteilnehmer erhöht und die Profitabilität beeinträchtigt werden kann. Dadurch werden die auf Kompetenz, Service und nachhaltiges Wachstum ausgerichteten Geschäftsmodelle der Hawesko-Gruppe zwar nicht in ihrem Wesen bedroht, aber die Neukundengewinnung wird erschwert und die damit verbundenen Kosten steigen. Die Auswirkungen einer verschärften Wettbewerbssituation werden von den Einheiten der Hawesko-Gruppe in ihre jeweiligen Planungen und Risikoeinschätzungen einbezogen, sind aber aus verschiedenen Gründen nicht vollständig abschätzbar. Die Hawesko-Gruppe versucht, diese Effekte abzumildern, indem sie eine breite Angebotspalette fachgerecht offeriert und Unabhängigkeit von einzelnen Weinen oder Produzenten anstrebt. Darüber hinaus streben die Tochtergesellschaften des Konzerns an, einzigartige Produkte und Spezialabfüllungen ins Sortiment aufzunehmen, die sich dem direkten Vergleich entziehen. Das Risiko aus der zunehmenden Konkurrenz wird als A-Risiko bei einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. Ausfall IT-Hard- und Software Der stetig wachsende Anteil online abgewickelter Transaktionen, speziell im Distanzhandel, steigert auch das Bewusstsein für die Verfügbarkeit der von der Hawesko-Gruppe betriebenen Webshops. Ebenfalls sind alle wesentlichen Geschäftsprozesse zwingend auf IT-Infrastruktur angewiesen beziehungsweise von deren einwandfreien Betrieb abhängig. Ein Ausfall, besonders über einen längeren Zeitraum, würde zu spürbaren Umsatzeinbußen und unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen führen. Das Thema Sicherheit und Verfügbarkeit der IT, auch im Hinblick auf Cyberkriminalität, wird eng gemanagt und rasch neuen Bedrohungsszenarien angepasst. Das Risiko aus dem Ausfall der IT-Hard- und -Software wird als A-Risiko bei einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. Naturprodukt Wein: Verkehrs- und Verzehrfähigkeit, Qualität, eventuelle negative Auswirkungen Wein ist ein Produkt der Natur und weist dementsprechend - in Abhängigkeit von Witterungsverhältnissen, Einzellagen und Gärprozessen - von Jahrgang zu Jahrgang sowie je nach Rebsorte und Lage Qualitätsunterschiede auf. Diese wirken sich auf die Preise aus und beeinflussen die Nachfrage nach einzelnen Produkten. Die Hawesko-Gruppe kann aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung auf dem Weinmarkt diese Risiken zwar eingrenzen, jedoch nie vollständig ausschalten. Die Hawesko-Gruppe ist nicht von bestimmten Lieferanten abhängig: Die mit Produkten eines einzelnen Produzenten getätigten Umsätze überschreiten in keinem Fall die Quote von 5,0 Prozent des Konzernumsatzes. Die Qualitätssicherung der gekauften Weine beginnt mit dem Besuch des erzeugenden Weinguts und setzt sich mit der Untersuchung des Endprodukts in anerkannten Laboren fort. Qualitätsprobleme sind selten. Die Winzer kennen die Hawesko-Gruppe und ihre hohen Ansprüche und legen überdies selbst großen Wert auf die Qualität ihrer Weine. Sollte es dennoch zu einem Verstoß gegen die geltenden Gesetze oder Richtlinien bezüglich des Verbraucher- oder Produktschutzes kommen und sollte dies zu einer Rückrufaktion oder zu einem Verkaufsverbot des betroffenen Produkts führen, könnte das wiederum zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Auch der Verstoß eines Wettbewerbers könnte, wenn der Fall medienwirksam wird, auf die gesamte Weinbranche einschließlich der Hawesko-Gruppe ausstrahlen. In diesem Fall wären Beeinträchtigungen des Umsatzes zu befürchten. Im Berichtsjahr wurde lediglich ein unwesentlicher Teil der Lieferungen von den Gesellschaften der Hawesko-Gruppe aus Qualitätsgründen nicht abgenommen. Das Risiko aus der Konstellation Verkehrs- und Verzehrfähigkeit, Qualität und eventuelle negative Auswirkungen wird als B-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. Wegfall der umsatzstärksten Lieferanten Das Geschäft ist wesentlich beeinflusst von der Fähigkeit des Hawesko-Gruppe, exklusive Lieferverträge mit renommierten Weinproduzenten aufrechtzuerhalten. Falls ein bestehender Vertrag nicht verlängert werden sollte, würden kurzfristig Umsätze wegfallen. Lieferengpässe infolge von Ernteausfällen kann in Ausnahmefällen die Verfügbarkeit bestimmter Produkte beeinflussen. Der Vorstand geht davon aus, dass dieses Risiko durch die breite Aufstellung der Produktpalette über mehrere Lieferanten hinweg abgemildert ist. Das Risiko aus dem Wegfall der umsatzstärksten Lieferanten wird als B-Risiko bei je nach Lieferant unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten eingestuft. Öffentliche Diskussion über die Alkoholsteuer In der Europäischen Union findet seit einigen Jahren eine Debatte darüber statt, ob Alkoholika EU-weit einer erhöhten Besteuerung unterliegen sollten. Auch wenn entsprechende Maßnahmen beschlossen würden, wird nach Einschätzung des Hawesko-Vorstands eine stärkere Besteuerung alkoholhaltiger Produkte voraussichtlich nicht zu einem mittelfristig niedrigeren Weinkonsum führen. Bei einer teilweisen Abfederung der Besteuerung könnte sich die Handelsmarge reduzieren. Das Risiko aus der öffentlichen Diskussion über die Alkoholsteuer wird als B-Risiko bei einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. Datenschutz und Schutz von Daten gegen unerlaubte Handlungen Die Hawesko-Segmente Retail und E-Commerce gewinnen einen erheblichen Anteil ihrer jeweiligen Neukunden über die im »Listenprivileg« geregelten Methoden, haben sich aber zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Kundendaten verpflichtet. Kernpunkte sind dabei die regelmäßige Schulung der Beschäftigten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ein entsprechendes Benutzerrechtekonzept, die Protokollierung aller Zugriffe auf personenbezogene Daten und die Einhaltung von Auflagen zur Speicherung von Kundendaten auf Massenspeichermedien. Hinzu kommen regelmäßige Optimierungen der internen Prozesse (auch mithilfe externer fachlicher Unterstützung) und der IT-Landschaft. Der Bereich Datenschutz ist stark mit der Informationssicherheit verknüpft, einem Thema, das in der Compliance-Richtlinie der Hawesko-Gruppe geregelt ist. Datenschutzaudits von externen Beratern sowie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen der IT wurden und werden durchgeführt. Das Risiko aus dem Bereich des Datenschutzes wird als B-Risiko bei einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. Logistische Risiken Die gewerbliche wie die private Kundschaft erwartet heute eine möglichst schnelle Lieferung beziehungsweise Verfügbarkeit der Ware. Hochpreisige und Premiumprodukte, wie sie die Hawesko-Gruppe vertreibt, sind davon nicht ausgenommen. Während verspätete Lieferungen für B2B-Kunden (Wiederverkäufer und Gastronomie) und in unsere Shops zu Umsatzeinbußen führen können, kann eine nicht rechtzeitige Lieferung von etwa zu einem bestimmten Anlass bestellten Waren für Endkunden zur Einbuße eines erwarteten Genusses führen. Eine - aus Kundensicht - nicht rechtzeitige Lieferung beziehungsweise mangelnde Verfügbarkeit bleibt als negatives Serviceerlebnis in Erinnerung und kann speziell bei Neukunden zum Wechsel des Weinhändlers führen. Die Hawesko-Gruppe ist daher bestrebt, durch eine intelligente Einkaufssteuerung sicherzustellen, dass möglichst viele Produkte sofort verfügbar sind. Daneben wird auf der Logistikseite ausschließlich mit renommierten Partnerunternehmen zusammengearbeitet. Alle Logistikprozesse sind auf einen möglichst effizienten Warenverkehr ausgerichtet und werden ständig im Sinne einer bedarfsgerechten Logistik weiterentwickelt. Lieferverzögerungen infolge von Extremwetterlagen sind schwer vorhersehbar. Die Risiken aus dem Bereich der Logistik werden als B-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. Finanzrisiken In der Hawesko-Gruppe besteht eine Reihe von finanziellen Risiken. Hierzu zählen vor allem die Einflüsse aus Änderungen von Wechselkursen und Zinssätzen sowie das Ausfall- und Liquiditätsrisiko. Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten sind für die Hawesko-Gruppe nicht wesentlich. Die Tochterunternehmen der Hawesko-Gruppe sind als Importeure international gehandelter Weine in begrenztem Maße von der Entwicklung der Währungskurse außerhalb des Eurowährungsraums abhängig. Der weitaus größte Teil der Importe stammt jedoch aus dem Eurowährungsraum. Die Refinanzierung des Working-Capital-Bedarfs in der Hawesko-Gruppe erfolgt zu einem geringen Teil in Form von Krediten, die sich am kurzfristigen Marktzins orientieren. Die Abhängigkeit von Zinsentwicklungen ist somit gering. Im Rahmen des zentralen Liquiditätsmanagements wird sichergestellt, dass der Hawesko-Gruppe für das laufende Geschäft und für Investitionen ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die Risiken im Forderungsbereich werden durch Bonitätsprüfungen und Kreditmanagementsysteme begrenzt. Die Risiken aus dem Bereich der Finanzen werden als B-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. Personalrisiken In vielen Bereichen der Hawesko-Gruppe ist die Gewinnung und Bindung von Beschäftigten mit speziellen Kompetenzen elementarer Faktor für eine langfristige erfolgreiche unternehmerische Entwicklung. Hervorzuheben sind hier beispielsweise die Bereiche IT-Entwicklung bei der Programmierung von Webshops und weiteren IT-Systemen und Schnittstellen sowie auch Beschäftigte mit herausragender Weinkompetenz. Personelle Risiken bestehen insbesondere darin, dass dieser Fachkräftebedarf aufgrund des demografischen und technologischen Wandels mittel- bis langfristig nicht ausreichend gedeckt werden kann. Gleichzeitig können inflationsbedingt steigende Verbraucher- und Energiepreise zu höheren Lohn- und Gehaltsvorstellungen der (zukünftigen) Beschäftigten führen. Die Hawesko-Gruppe begegnet diesen Risiken durch eine aktive und erfolgreiche Positionierung als attraktiver Arbeitgeber. Die Risiken aus dem Bereich der Beschäftigten werden als B-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. Risiken aus dem Fehldruck von Marketingmaterial Bei der Produktion von Werbung beziehungsweise Marketingmaterial könnte es trotz strengen Qualitätskontrollen theoretisch zu Fehldrucken kommen. Dies könnte beispielsweise die Bewerbung mit falschen Begrifflichkeiten, falschen Artikeln oder falschen Artikelpreisen zur Folge haben. Hieraus könnten als mögliche Folgen dann die Verärgerung von Kunden, Umsatzeinbruch, und auch die Verärgerung oder sogar der Verlust eines Lieferanten bis hin zu Unterlassungserklärungen resultieren. Die Risiken aus dem Fehldruck von Marketingmaterial werden als B-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. Risiken aus Elementarschäden Im Risiko Elementarschäden ist insbesondere ein Brand oder ein ähnliches Ereignis abgebildet, welches zu einem theoretischen Totalverlust eines der Konzern-Logistikstandorte führen könnte. Zur Abdeckung des Risikos wird eine Sach- und Ertragsausfallversicherung vorgehalten. Die Risiken aus Elementarschäden werden als B-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. Darüber hinaus sind die folgenden potenziellen, im Risikomanagementsystem nicht weiter quantifizierten Risiken unter ständiger Beobachtung. Rechtliche und steuerliche Risiken Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Hawesko-Gruppe haben, sind nach Kenntnis der Gesellschaft weder anhängig noch zu erwarten. Steuerliche Risiken, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Hawesko-Gruppe haben, bestehen nach Kenntnis der Gesellschaft nicht. Die rechtlichen und steuerlichen Risiken bewertet der Konzern als C-Risiko. C-Risiken werden aufgrund ihrer unwesentlichen Auswirkungen im Einzelnen hier nicht aufgeführt. Von einer Aggregation der C-Risiken auf eine höhere Einstufung ist aufgrund ihrer Unabhängigkeit voneinander nicht auszugehen.
Sonstige Risiken Ukraine-Konflikt Der Hawesko Konzern hält weiterhin keine wesentlichen Kunden- oder Lieferantenbeziehungen zu Russland oder der Ukraine. Indirekt könnte ein Risiko für die Umsatzentwicklung der Gruppe durch ein verändertes Kaufverhalten durch Verschlechterung der Konsumneigung der Bevölkerung in DACH entstehen. Dieses Risiko ist im Risikomanagementsystem der Gruppe schon mt dem Risiko der Konjunkturabhängigkeit benannt. Weitere wesentliche Risiken sind derzeit nicht erkennbar. GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKOSITUATION DES TOCOS-KONZERNS Aus heutiger Sicht ist auf Basis der bekannten Informationen festzustellen, dass keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestehen und auch für die Zukunft keine solchen Risiken erkennbar sind.
Hamburg, 15. Juli 2024 Detlev Meyer Stefan Meyer KonzernbilanzAktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzernkapitalflussrechnung
Konzerneigenkapitalspiegel
KonzernanhangGRUNDLAGEN UND METHODEN DES KONZERNABSCHLUSSES Die TOCOS Beteiligung GmbH, als oberstes Mutterunternehmen, hat ihren Sitz in Hamburg, Deutschland (Anschrift: Ballindamm 36, 20095 Hamburg). Sie ist unter der Nummer 117205 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, Abteilung B, eingetragen. Die TOCOS Beteiligung GmbH hält seit dem Geschäftsjahr 2015 die Mehrheit der Anteile an der Hawesko Holding SE, Hamburg. Da die TOCOS Beteiligung GmbH eine reine Beteiligungsholding ist, basiert die Geschäftstätigkeit des Konzerns fast ausschließlich auf der Geschäftstätigkeit der Hawesko-Gruppe Zu den Tätigkeiten des Konzerns in Europa gehört vor allem der Handel mit und der Vertrieb von Weinen und Champagnern sowie anderen alkoholischen Getränken an Endverbraucher und Wiederverkäufer. Die operativen Tochterunternehmen unter dem Dach der Hawesko Holding SE sind in drei Segmenten zusammengefasst: Retail, B2B und E-Commerce. 1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Der Konzernabschluss ist in Anwendung der EU-Verordnung 1606/2002 im Einklang mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt worden, wie sie zum Abschlussstichtag in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Zusätzlich wurden die nach § 315e Absatz 1 HGB geltenden ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Anforderungen wurden vollständig erfüllt, und der Konzernabschluss gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wieder. Den Jahresabschlüssen der konsolidierten Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. In der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst; sie werden im Anhang erläutert. Einheitlicher Abschlussstichtag sämtlicher einbezogener Unternehmen ist der 31.12.20223. Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis der historischennschaffungs- beziehungsweise Herstellkosten, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente und der Anteile an verbundenen Unternehmen, die mit ihrem Zeitwert bewertet werden. Die Betragsangaben erfolgen grundsätzlich in Tausend Euro (T€), sofern nicht anders vermerkt. Im Anhang werden die internen Firmenbezeichnungen für alle Tochtergesellschaften genannt; die genauen Firmierungen werden in der Liste der voll konsolidierten Tochtergesellschaften in Abschnitt 7 angegeben. Der testierte Konzernlageberichtsowie der Konzernabschluss zum 31.12.2023 der TOCOS Beteiligung GmbH werden im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. 2 NEUE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN DES IASB SOWIE ERSTMALIG IM GESCHÄFTSJAHR ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN UND DEREN ÄNDERUNGEN Der Konzernabschluss der TOCOS Beteiligung GmbH ist unter Berücksichtigung sämtlicher veröffentlichter und im Rahmen des Endorsement-Verfahrens für die Europäische Union übernommener (»endorsed«) Rechnungslegungsstandards und Interpretationen des IASB, die für das Geschäftsjahr 2023 verpflichtend anzuwenden waren, aufgestellt worden. Von der Möglichkeit, neue Standards und Interpretationen vorzeitig anzuwenden, wurde im Berichtsjahr kein Gebrauch gemacht. Folgende Übersicht zeigt die neuen oder geänderten, ab dem 01.01.2023 verpflichtend anzuwendenden Standards (IAS/IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) oder Interpretationen (IFRIC) und dessen Auswirkungen auf den Konzern:
Es ist geplant, die Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt anzuwenden, ab dem sie verpflichtend sind. Die Anwendung der oben genannten Standards wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Soweit zulässig, wird auf die Anpassung von Vorjahreszahlen entsprechend den Übergangsvorschriften der jeweiligen IFRS verzichtet. Weitere verschiedene neue Rechnungslegungsstandards, Standardänderungen und Interpretationen wurden veröffentlicht, sind jedoch für Berichtsperioden zum 31.12.2023 nicht verpflichtend und wurden vom Konzern nicht vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf die laufende oder auf künftige Berichtsperioden werden vom Konzern als nicht wesentlich angesehen. 3 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE In den Konzernabschluss der TOCCOS Beteiligung GmbH sind alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die Gesellschaft direkt oder indirekt über die Fähigkeit zur Bestimmung der Aktivitäten, das Recht an variablen Rückflüssen und außerdem die Möglichkeit zur Beeinflussung dieser variablen Rückflüsse hat. Für die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verweisen wir auf das Kapitel »Konsolidierungskreis« in Abschnitt 6. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt grundsätzlich auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Bei dieser Methode werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Verbleibende positive Unterschiedsbeträge werden entsprechend ihrem wirtschaftlichen Gehalt als derivative Firmenwerte bilanziert. Negative Unterschiedsbeträge werden erfolgswirksam vereinnahmt. Bei sukzessiven Unternehmenserwerben werden die Regelungen des IFRS 3 hinsichtlich der Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Beherrschungsübergangs der gehaltenen Anteile angewandt. In der Bemessung der Anschaffungskosten sind die bereits von der Hawesko Holding SE gehaltenen Anteile zum Zeitwert einbezogen. Gewinne oder Verluste, die sich aus einer solchen Neubewertung ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Transaktionen, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen erfasst. Werden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen Put Optionen eingeräumt, wird einzelfallbezogen analysiert, ob die Chancen und Risiken auf den TOCOS Konzern übergehen oder bei den Minderheitsgesellschaftern verbleiben. Bei Fair Value Optionen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Chancen und Risiken bei den Minderheitsgesellschaftern liegen. In diesem Fall werden Anteile der Minderheitsgesellschafter separat ausgewiesen. Die Folgebewertung der Put Optionen erfolgt erfolgswirksam und wird im Sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Bei Vinos wurde ein NCI-Forward mit den Minderheitsgesellschaftern vereinbart. Die Chancen und Risiken dieser nicht beherrschenden Anteile sind bereits auf den TOCOS Konzern übergegangen, sodass die Anteile als bereits erworben dargestellt wurden und keine Anteile von Minderheitsgesellschafter der Vinos mehr ausgewiesen wurden. Zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts werden alle verbleibenden Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen erfolgt nach IFRS 11. Danach wird bei gemeinsamen Vereinbarungen (Joint Arrangements) in Abhängigkeit von den vertraglichen Rechten und Pflichten zwischen gemeinschaftlicher Geschäftstätigkeit (Joint Operation) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) unterschieden. Nach IFRS 11 und IAS 28 erfolgt die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen bei Zugang zu Anschaffungskosten und in der Folge nach der Equity-Methode zum fortgeführten anteiligen Wert des Eigenkapitals der Beteiligung. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter erfolgt entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum anteilig beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte oder übernommenen Verbindlichkeiten. Nach erstmaligem Ansatz werden anteilige Gewinne und Verluste unbegrenzt zugerechnet, wodurch auch ein Negativsaldo bei Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter entstehen kann. Die im Konzernabschluss aller Konzernunternehmen enthaltenen Posten werden unter Verwendung der Währung des primären Wirtschaftsumfelds der Unternehmen bewertet, in dem diese tätig sind (funktionale Währung). Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt, dabei handelt es sich um die funktionale und die Berichtswährung der TOCOS Beteiligung GmbH. Fremdwährungstransaktionen werden unter Einsatz der Wechselkurse zum Zeitpunkt der Transaktionen in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abwicklung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung von auf Fremdwährungen lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Jahresendkursen werden im Allgemeinen im Gewinn oder Verlust erfasst. Sie werden im Eigenkapital abgegrenzt, wenn sie aus der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb resultieren. Aufwendungen und Erträge sowie Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Geschäftsbetriebe, deren funktionale Währung sich von der Berichtswährung unterscheidet, werden wie folgt in die Berichtswährung umgerechnet: • Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden für jede dargestellte Bilanz zum jeweiligen Abschlussstichtag umgerechnet. • Erträge und Aufwendungen werden für jede Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis zu durchschnittlichen Wechselkursen umgerechnet. • Alle sich ergebenden Umrechnungsergebnisse werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Konsolidierung werden Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe sowie von Kreditaufnahmen und sonstigen Differenzen im Rahmen von Absicherungen solcher Investitionen oder solcher designierten Finanzinstrumente im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte und Beträge zur Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs an den beizulegenden Zeitwert werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zu Schlusskursen umgerechnet. 4 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und grundsätzlich linear über die jeweilige wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Derartige Vermögenswerte sind im Wert gemindert, wenn der erzielbare Betrag - der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert - niedriger ist als der Buchwert. Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethoden der immateriellen Vermögenswerte werden mindestens an jedem Abschlussstichtag überprüft; wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen nach IAS 8 als Änderungen von Schätzungen erfasst. Im Geschäftsjahr 2023 führte der Konzern eine Überprüfung der Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte durch. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und allgemeinen Konsumstimmung wurde die Nutzungsdauer für die im Rahmen der Erstkonsolidierung aktivierten Kundenbeziehungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Fachhandel (Retail) von 25 Jahre auf 9 Jahre reduziert. Dadurch fielen in 2023 außerplanmäßige Abschreibungen von € 8,2 Mio. an. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit den Kosten angesetzt, die in der Entwicklungsphase nach der Feststellung der technologischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit bis zur Fertigstellung entstanden sind. Die aktivierten Herstellungskosten umfassen die direkt der Entwicklungsphase zurechenbaren Kosten. Kosten, die vor der Entwicklungsphase im Zusammenhang mit späteren selbst erstellten Vermögenswerten anfallen, werden als Aufwand gebucht. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte im Konzern erfassen im Wesentlichen verschiedene Komponenten der Webshops und Software. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer liegen mit Ausnahme der Firmenwerte sowie Marken aus der Kapitalkonsolidierung und in der Entwicklung befindlicher Vermögenswerte nicht vor. Sonstige selbst erstellte oder erworbene immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenskäufen werden ab der Nutzungsfähigkeit linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer (in der Regel drei bis 20 Jahre) abgeschrieben. Ein immaterieller Vermögenswert wird ausgebucht, sofern der Vermögenswert abgeht oder kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Anlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. GOODWILL Firmenwertewerden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern auf Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Firmenwert zugeordnet ist, auf einen Wertminderungsbedarf geprüft. Ausgehend von der Vertriebs- und Managementstruktur wird eine zahlungsmittelgenerierende Einheit grundsätzlich als Einzelunternehmen oder Unternehmensgruppe definiert. Der Werthaltigkeitstest ist zum Bilanzstichtag und zusätzlich immer dann, wenn es Anzeichen für einen Wertminderungsbedarf gibt, durchzuführen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der künftigen Cashflows auf Grundlage der Konzernplanung berechnet. Die Diskontierung der prognostizierten Cashflows erfolgt mit einem risikoadjustierten Zinssatz. Zur Ermittlung des risikoorientierten Zinssatzes wird auf Kapitalmarktdaten zurückgegriffen. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, ist der zugeordnete Firmenwert in Höhe des Differenzbetrags im Wert zu mindern. Übersteigt die Wertminderung den Buchwert des Firmenwerts, ist der darüber hinausgehende Betrag anteilig auf die übrigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu verteilen. SACHANLAGEN Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Im Zugangsjahr werden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig abgeschrieben. Die Restbuchwerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden mindestens an jedem Abschlussstichtag überprüft; wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen nach IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstands und die Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet. Besteht ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, werden die einzelnen wesentlichen Bestandteile über ihre individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben. Wartungs- und Reparaturkosten werden im Entstehungszeitpunkt als Aufwand erfasst. Öffentliche Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen, für die der Zuschuss gewährt wurde. Die Investitionszuschüsse werden angesetzt, sobald angemessene Sicherheit besteht, dass alle Förderbedingungen erfüllt werden und die Zuwendung in voller Höhe gewährt wird. Sofern diese angemessene Sicherheit bereits bei Vertragsabschluss besteht, wird zu diesem Zeitpunkt die volle Zuwendung als sonstiger finanzieller Vermögenswert aktiviert und in identischer Höhe eine nichtfinanzielle übrige Schuld innerhalb der nichtfinanziellen Verbindlichkeiten für die Ausbauverpflichtung passiviert. In den Folgeperioden reduziert sich der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswert mit Erhalt der Raten. Die übrige Schuld wird anteilig mit dem Baufortschritt gegen den Buchwert der geförderten Sachanlagen aufgelöst. Sofern noch keine angemessene Sicherheit besteht, werden lediglich die erhaltenen Ratenzahlungen erfasst und in identischer Höhe eine nicht finanzielle übrige Schuld passiviert. Sobald dann angemessene Sicherheit vorliegt, wird für noch ausstehende Zuwendungen ein sonstiger finanzieller Vermögenswert erfasst, und die Buchwerte der übrigen Schuld und der geförderten Sachanlagen werden entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt angepasst. Alle erhaltenen Zuwendungen werden im Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen. Im Geschäftsjahr sind Investitionsprämien in den Sachanlagen für T€ 35 ausgewiesen worden. Ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens wird ausgebucht, sofern der Vermögenswert abgeht oder kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Mietereinbauten werden entweder über ihre jeweilige Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit eines etwaigen Leasingverhältnisses abgeschrieben. Anteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, über die der TOCOS-Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei er Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzt, anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden zu haben. Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet. FREMDKAPITALKOSTEN Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Der Hawesko-Konzern definiert qualifizierte Vermögenswerte oder andere Vermögenswerte, für die mindestens zwölf Monate erforderlich sind, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Fremdkapitalkosten für Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und für Vorräte, die regelmäßig in großen Mengen hergestellt oder produziert werden, werden nicht aktiviert. In den vergangenen Jahren lagen keine qualifizierten Vermögenswerte vor, sodass keine Fremdkapitalkosten aktiviert wurden. Fremdkapitalkosten werden nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz dieses Jahr nicht aktiviert. LEASING Der TOCOS-Konzern mietet verschiedene Büro- und Lagergebäude sowie Einzelhandelsgeschäfte, Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von drei bis zehn Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen enthalten. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten umfassen. Der TOCOS-Konzern ordnet den Transaktionspreis diesen Komponenten auf Basis ihrer relativen Einzelbezugspreise zu. Davon ausgenommen sind Grundstücke, die die Hawesko Holding SE als Leasingnehmer anmietet. In diesen Fällen macht der Konzern von dem Wahlrecht Gebrauch, keine Aufteilung zwischen Leasing- und Nichtleasingkomponenten vorzunehmen, sondern den Vertrag im Ganzen als Leasingvertrag zu bilanzieren. Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher Konditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen mit der Ausnahme, dass die Leasingobjekte als Sicherheit für den Leasinggeber dienen. Geleaste Vermögenswerte dürfen somit auch nicht als Sicherheit für Kreditaufnahmen verwendet werden. Seit dem 01.01.2019 werden Leasingverhältnisse zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten umfassen den Barwert folgender Leasingzahlungen: • feste Zahlungen abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize • variable Leasingzahlungen, die an einen Index gekoppelt sind, anfänglich bewertet mit dem Index zum Bereitstellungsdatum • erwartete Zahlungen des Konzerns aus der Inanspruchnahme von Restwertgarantien • der Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung durch den Konzern hinreichend sicher ist In der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind darüber hinaus Leasingzahlungen aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt. Leasingzahlungen werden mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser ohne Weiteres bestimmbar ist. Andernfalls - und dies ist die Regel im Konzern - erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Dieser entspricht dem Zinssatz, den der jeweilige Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit unter vergleichbaren Bedingungen zu erwerben. Zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes verwendet der TOCOS-Konzern als Ausgangspunkt einen risikofreien Zinssatz und passt diesen an das Kreditrisiko des Leasingnehmers an. Weitere Anpassungen betreffen darüber hinaus solche für die Laufzeit des Leasingverhältnisses, das wirtschaftliche Umfeld und die Laufzeit des Leasingvertrags. Der TOCOS-Konzern ist möglichen zukünftigen Steigerungen variabler Leasingzahlungen ausgesetzt, die sich aus einer Änderung eines Index oder eines Zinssatzes ergeben können. Diese möglichen Änderungen der Leasingraten sind bis zu deren Wirksamwerden nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Sobald sich Änderungen eines Index oder Zinssatzes auf die Leasingraten auswirken, wird die Leasingverbindlichkeit gegen das Nutzungsrecht angepasst. Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, sodass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet; diese setzen sich wie folgt zusammen: • der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit, • sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich etwaiger Leasinganreize, • alle dem Leasingnehmer anfänglich entstandenen direkten Kosten, • geschätzte Kosten, die dem Leasingnehmer bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen. Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrunde liegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse von technischen Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Fahrzeugen und sonstigen Leasingverhältnissen, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten. Als Vermögenswerte mit geringem Wert gelten alle Leasingverträge mit einem Neuwert von weniger als T€ 5. Diverse Immobilienleasingverträge des TOCOS-Konzerns enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen werden dazu verwendet, eine maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Die Mehrheit der bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen kann nur durch den TOCOS-Konzern und nicht durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt die Geschäftsführung sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn die Verlängerung oder Nichtausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist. Sofern Verlängerungsoptionen im Zusammenhang mit dem Leasing von Fahrzeugen, Lagerfahrzeugen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen vorlagen, wurden diese nicht in die Bestimmung der Leasinglaufzeit und somit der Leasingverbindlichkeit einbezogen, da diese Vermögenswerte vom Konzern ohne wesentliche Kosten oder Betriebsunterbrechungen ersetzt werden können. Diese Beurteilung wird überprüft, wenn eine Verlängerungsoption tatsächlich ausgeübt beziehungsweise nicht ausgeübt wird. Eine Neubeurteilung der ursprünglich getroffenen Einschätzung erfolgt dann, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, die die bisherige Beurteilung beeinflussen kann. WERTMINDERUNGEN VON VERMÖGENSWERTEN DES ANLAGEVERMÖGENS Wertminderungen werden durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Können einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu untersuchen. An jedem Abschlussstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert möglicherweise wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer (zum Beispiel Goodwill) wird darüber hinaus ein jährlicher Werthaltigkeitstest durchgeführt. Im Rahmen der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Goodwill jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Zusammenschluss profitiert. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Goodwill zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill in Höhe des Differenzbetrags im Wert zu mindern. Wertminderungen des Goodwill dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwill, ist die darüber hinausgehende Wertminderung anteilig auf die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu verteilen. Die beizulegenden Zeit- beziehungsweise Nutzungswerte der einzelnen Vermögenswerte (sofern bestimmbar) sind dabei als Wertuntergrenze zu berücksichtigen. Sofern die Voraussetzungen für in früheren Perioden erfasste Wertminderungen nicht mehr bestehen, sind die betreffenden Vermögenswerte (mit Ausnahme eines Goodwill) erfolgswirksam zuzuschreiben. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts bestimmt. Der erzielbare Betrag wird in der Regel mithilfe des abgezinsten Zahlungsstroms (Discounted Cashflow, DCF) Verfahrens ermittelt, soweit nicht eine Bewertung aufgrund eines Marktpreises maßgeblich ist. Diesen DCF-Berechnungen liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen für drei bis vier Jahre beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider. VORRÄTE Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert. Die Anschaffungskosten enthalten neben den Einzelkosten auch direkt zurechenbare Gemeinkosten. Grundsätzlich basiert die Bewertung auf der gleitenden Durchschnittsmethode. Die zu Anschaffungskosten erworbenen Vorräte werden nach Abzug von Rabatten und Preisnachlässen bewertet. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufserlös im gewöhnlichen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten, zur Veräußerung notwendigen Kosten. Die Wertberichtigung auf Vorräte basiert auf den erwarteten Absätzen und der Marktpreisentwicklung speziell bei besonders hochwertigen Weinen, den sogenannten großen Gewächsen. Diese werden stark von dem Jahrgang und der Lage der Weine beeinflusst, was zu Schwankungen der Wertberichtigungen über die Jahre führen kann. Wesentliche Wertberichtigungen auf Vorräte werden derzeit nicht vorgenommen. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER Die Pensionsrückstellungenwerden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Einbeziehung von zu erwartenden Gehalts- und Rentensteigerungen errechnet. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei auf Basis von Pensionsgutachten, die von unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen erstellt werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in dem Jahr, in dem sie entstehen, erfolgsneutral in den sonstigen Rücklagen erfasst. Die Dienstzeitaufwendungen aus Pensionszusagen werden im Personalaufwand gezeigt. Die Zinsaufwendungen aus Pensionszusagen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Verpflichtungen aufgrund der Gewährung von Leistungen aus Anlass der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen werden angesetzt, wenn die TOCCOS Beteiligung GmbH keine realistische Möglichkeit besitzt, sich der Gewährung der entsprechenden Leistungen zu entziehen. Verpflichtungen werden daher grundsätzlich erst angesetzt, sobald Arbeitnehmer ein entsprechendes Angebot des Unternehmens angenommen haben, es sei denn, dass das Unternehmen sein Angebot bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgrund rechtlicher oder anderer Beschränkungen nicht mehr zurückziehen kann. Verpflichtungen infolge der alleinigen Entscheidung des Unternehmens zum Abbau von Arbeitsplätzen werden angesetzt, sobald das Unternehmen einen detaillierten formalen Plan zur Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen bekannt gegeben hat. Werden Leistungen aus Anlass der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen im Sinne des IAS 37 gewährt, wird eine Verpflichtung nach IAS 19 zum gleichen Zeitpunkt mit dem Ansatz einer Restrukturierungsrückstellung angesetzt. Sind die Leistungen mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag fällig, wird der erwartete Erfüllungsbetrag auf den Abschlussstichtag abgezinst. Sofern der Zeitpunkt oder der Betrag der Auszahlung zum Abschlussstichtag noch ungewiss ist, werden die Verpflichtungen unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen, bei denen der Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich ist. Die Höhe der Rückstellungen wird mit den wahrscheinlich eintretenden Beträgen angesetzt. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt. Langfristige Rückstellungen werden auf der Grundlage entsprechender Marktzinssätze mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. EVENTUALSCHULDEN Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, die bei Vorliegen der Voraussetzungen von IAS 37 im Anhang angegeben werden. Derzeit werden Eventualverbindlichkeiten im Konzern nicht ausgewiesen. FREMDWÄHRUNG In den konsolidierten Einzelabschlüssen werden Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit dem Umrechnungskurs zum Zugangszeitpunkt umgerechnet. Dieser Kurs wird auch zur Ermittlung der Anschaffungskosten für den Warenbestand verwendet. Die zum Bilanzstichtag in Fremdwährung ausgewiesenen monetären Vermögenswerte und Schulden werden mit dem jeweiligen Währungskurs zum Stichtag umgerechnet. Die aus diesen Umrechnungen entstandenen Gewinne und Verluste bei den Fremdwährungen werden ergebniswirksam erfasst. FINANZINSTRUMENTE Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Klassifizierung: Nach IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte in drei Klassen unterteilt: • zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) • erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL) Die Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglichen Zahlungsströmen. Eine Bewertung zu FVOCI ist vorgesehen für Vermögenswerte, deren Zielsetzung sowohl Halten als auch Vereinnahmung der Zahlungsströme durch Verkauf der finanziellen Vermögenswerte ist. Bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten werden die Gewinne und Verluste entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, ist dies abhängig davon, ob sich der Hawesko-Konzern zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes unwiderruflich dafür entschieden hat, die Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Der Konzern klassifiziert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert. Ansatz und Ausbuchung: Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, das heißt zu dem Tag, an dem sich der Hawesko-Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Hawesko-Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat. Bewertung: Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Hawesko-Konzern einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert und - im Falle eines in der Folge nicht erfolgswirksamen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts - zuzüglich der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden im Gewinn und Verlust als Aufwand erfasst. Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten ist abhängig vom Geschäftsmodell des Hawesko-Konzerns zur Steuerung des Vermögenswerts und von den Zahlungsstrommerkmalen des Vermögenswerts. Dabei werden Schuldinstrumente in drei Bewertungskategorien eingestuft: • AC: Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und - zusammen mit den Fremdwährungsgewinnen und -verlusten - unter den sonstigen Gewinnen (oder Verlusten) ausgewiesen. • FVOCI: Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme sowie zum Verkauf von Vermögenswerten gehalten werden und bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des Buchwerts werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, mit Ausnahme der Wertminderungserträge oder -aufwendungen, Zinserträge sowie Gewinne oder Verluste bei den Fremdwährungen, die im Gewinn- oder Verlust erfasst werden. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird der zuvor im sonstigen Ergebnis angesetzte kumulierte Gewinn oder Verlust aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert und in den sonstigen Gewinnen oder Verlusten ausgewiesen. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in den sonstigen Gewinnen oder Verlusten und Wertminderungsaufwendungen in einem gesonderten Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. • FVtPL: Vermögenswerte, die Kriterien der Kategorie »zu fortgeführten Anschaffungskosten« oder »FVOCI« nicht erfüllen, werden in die Kategorie »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert« (FVtPL) eingestuft. Gewinne oder Verluste aus einem Schuldinstrument, das in der Folge zum FVtPL bewertet wird, werden im Gewinn oder Verlust saldiert unter den sonstigen Gewinnen oder Verlusten in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen Gewinnen oder Verlusten erfasst. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten: Der Konzern beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis die mit zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten verbundenen erwarteten Kreditverluste. Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den nach IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz der Wertminderungsvorschriften (Simplified Approach) an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Demzufolge sind die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen. Der Konzern nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 90 Tage überfällig ist. Wird neben einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos am Abschlussstichtag die Bonität eines finanziellen Vermögenswertes zusätzlich als beeinträchtigt betrachtet, sprich liegen zusätzlich objektive Hinweise auf Wertminderung vor, erfolgt die Bemessung der spezifischen Risikovorsorge auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes. Der Konzern betrachtet die Bonität eines finanziellen Vermögenswerts als beeinträchtigt, wenn • es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtung vollständig an den Konzern zahlen kann, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls vorhanden) zurückgreifen muss, oder • der finanzielle Vermögenswert mehr als 365 Tage überfällig ist, oder • es wahrscheinlich ist, dass der Schuldner in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht. Eventuell kann die kombinierte Wirkung mehrerer Ereignisse die Bonität finanzieller Vermögenswerte beeinträchtigen bzw. zum Ausfall finanzieller Vermögenswerte führen. Zu den finanziellen Vermögenswerten gehören vorrangig Bankguthaben und Kassenbestände, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten beziehungsweise Anschaffungskosten bilanziert. Hat der TOCOS-Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird ein Vertragsvermögenswert oder eine Forderung ausgewiesen. Forderungen werden ausgewiesen, wenn der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern vertraglich berechtigt ist, eine Rechnung an die Kundin oder den Kunden zu stellen. Eine Forderung wird im Regelfall bei gewerblichen Kunden bei Versand der Güter ausgewiesen, weil zu diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt ist. Das heißt, die Fälligkeit tritt ab diesem Zeitpunkt automatisch mit Zeitablauf ein. Bei Privatkundinnen und -kunden erfolgt der Ausweis der Forderung bei erfolgreicher Annahme der Ware durch den Kunden beziehungsweise durch Erfüllung der Versandbedingungen im Kaufvertrag. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen von Kunden geschuldete Beträge für die im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Ware. Diese werden entsprechend ihren Zahlungszielen vollständig als kurzfristig eingestuft. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung erfasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Aufgrund der kurzfristigen Art der Forderungen entspricht der unter Berücksichtigung der erforderlichen Wertberichtigungen ausgewiesene Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Bankguthaben und Kassenbestände haben beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten und sind zum Nennwert bewertet. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten zählen unter anderem Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und derivative Finanzverbindlichkeiten. Aufgenommene Kredite (Finanzschulden) werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert abzüglich entstandener Transaktionskosten angesetzt. In der Folge werden die Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Differenzen zwischen den erhaltenen Beträgen (abzüglich Transaktionskosten) und dem Tilgungsbetrag werden über die Laufzeit der Darlehen nach der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Kredite werden als kurzfristige Verbindlichkeiten bilanziert, sofern der Konzern nicht ein uneingeschränktes Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach der Berichtsperiode zu verschieben.Weltweit wird eine grundlegende Reform der wichtigsten Referenzzinssätze vorgenommen, einschließlich des Ersatzes einiger "Interbank Offered Rates" (IBORs) durch alternative, nahezu risikofreie Zinssätze (als "IBOR-Reform" bezeichnet). Der Konzern hat beurteilt, inwiefern bestehende Finanzinstrumente von der IBOR-Reform betroffen sind. Zum 31. Dezember 2023 bestehende Finanzinstrumente mit variabler Verzinsung sind weiterhin an den Euribor gekoppelt. Andere von der Reform betroffene Referenzzinssätze sind für den Konzern zum Stichtag nicht relevant. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Derivative Finanzinstrumente werden zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken abgeschlossen. Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum Zeitwert. Der Zeitwert wird mittels finanzmathematischer Verfahren und auf der Basis der zum Abschlussstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Derivate, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind, werden der Kategorie »erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögen und Schulden« zugeordnet. Die Bewertung erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Bei der Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow-Hedges) erfolgt die Bewertung der Sicherungsinstrumente zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value). Der designierte effektive Teil des Sicherungsinstruments ist erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu bilanzieren. Erst mit der Realisierung des Grundgeschäfts werden diese erfolgswirksam erfasst. Der ineffektive Teil eines Cashflow-Hedges wird sofort erfolgswirksam angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es einen Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörende Verbindlichkeit abzulösen. UMSATZERLÖSE UND VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Hawesko-Konzerns resultieren. Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit beschränkt sich dabei nicht nur auf das Kerngeschäft, sondern umfasst auch sonstige wiederkehrende Lieferungen und Leistungen. Gewinne aus dem Verkauf von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten werden dagegen nicht als Umsatzerlöse, sondern als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen. Sämtliche Nebenerlöse, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens anfallen, werden ebenfalls unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und sonstige bei den Kunden erhobene und an die Steuerbehörden abgeführte Steuern ausgewiesen. In Fällen, in denen ein Unternehmen sich in einer intermediären Position zwischen einem anderen Lieferanten und einem Endkunden befindet, ist zu beurteilen, ob das Unternehmen die betreffende Produktlieferung als Prinzipal selbst erbringt oder es lediglich als Agent für den Lieferanten tätig wird. Von dem Ergebnis hängt ab, ob das Unternehmen Erlöse auf Bruttobasis (als Prinzipal) oder auf Nettobasis nach Abzug der Kosten gegenüber dem Lieferanten (als Agent) erfassen kann. Die TOCOS Beteiligung GmbH hatte mangels Verfügungsmacht und Bestandsrisiko über die verkaufte Ware im Geschäftsjahr Erlöse als Agent in Höhe von € 5,2 Mio. (Vorjahr € 4,3 Mio.). Für den Hawesko-Konzern stellt sich die Frage speziell bei Lieferungen, bei denen die Ware direkt vom Hersteller zum Kunden geliefert wird, beispielsweise bei Umsatzerlösen im Zusammenhang mit der Produktvermittlung über onlinebasierte Plattformen (Marktplatzumsätze). Bei diesen Transaktionen agiert der Hawesko-Konzern als Agent. Eine Vertragsverbindlichkeit ist eine Verpflichtung des Konzerns gegenüber einem Kunden, Ware zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, für die der Kunde bereits Leistungen zum Beispiel in Form von Anzahlungen erbracht hat. Die Vertragsverbindlichkeiten umfassen vor allem Verbindlichkeiten aus dem Subskriptionsgeschäft sowie aus Kundenbonusprogrammen und Geschenkgutscheinen. Im Subskriptionsgeschäft entsteht mit dem Erhalt der Anzahlungen des Kunden auf zukünftige Warenlieferungen eine Vertragsverbindlichkeit, die mit Auslieferung der subskribierten Weine an den Kunden als Umsatz realisiert wird. In Kundenbonusprogrammen können Kunden in der Regel durch den regulären Kauf von Wein ein Bonusguthaben ansammeln, das bei Folgetransaktionen einlösbar ist. Die Umsatzerlöse für angesammelte Boni werden zum Zeitpunkt der Einlösung realisiert. Für die Bewertung der Bonusansprüche wird eine Vorwärtsbetrachtung des Einlöseverhaltens unter Berücksichtigung historischer Werte zugrunde gelegt. Die Bewertung wird dabei auf Basis des nach Märkten und Kundengruppen gewichteten Einlöseverhaltens jährlich neu ermittelt und auf alle Zugänge des Jahres angewandt. Die Inanspruchnahme wird mit dem Durchschnittssatz des Bonusprogramms zum Jahresbeginn (gleich dem des Vorjahres) bewertet. Nicht eingelöste Bonusansprüche werden nach Ablauf der vertragsgemäßen Verfallsfrist erfolgswirksam realisiert. Die erhaltene Gegenleistung aus dem Verkauf von Geschenkgutscheinen wird als Vertragsverbindlichkeit bilanziert und zum Zeitpunkt der Einlösung als Umsatz realisiert. Nicht eingelöste Geschenkgutscheine werden nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist erfolgswirksam aufgelöst. Der Ausweis erfolgt in Abhängigkeit von dem erwarteten Einlöseverhalten unter den lang- beziehungsweise kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten. Im Konzern werden kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Geschenkgutscheinen ausgewiesen, da diese Verpflichtungen erfahrungsgemäß innerhalb der ersten zwölf Monate nach Erwerb des Geschenkgutscheins durch den Kunden erfüllt werden. ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt nach den Bestimmungen von IFRS 15 zu dem Zeitpunkt, an dem die zugesagten Waren und Dienstleistungen (Vermögenswerte) auf den Kunden übertragen werden und der Hawesko-Konzern folglich seine Leistungsverpflichtung erfüllt. Ein Vermögenswert gilt als übertragen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt, das heißt über seinen Nutzen bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen aus ihm ziehen kann. Die Leistungsverpflichtung gilt regelmäßig als erfüllt, wenn die Produkte an den benannten Ort versandt wurden beziehungsweise am Ort des Verkaufs an den Kunden übergeben werden, die Risiken auf den Kunden übergehen und er die Produkte in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag übernimmt (in der Regel im B2B-Versandgeschäft je nach Incoterms und im B2C-Versandgeschäft mit der Annahme der Ware durch den Kunden). Die Umsatzerlöse werden in der Höhe erfasst, mit der der Hawesko-Konzern im Gegenzug für die Übertragung der zugesagten Waren oder Dienstleistungen rechnen kann. Die Umsatzerlöse werden um Erlösschmälerungen, Steuern und Gebühren gemindert. Eingeräumte Rabatte auf Gesamtverkäufe werden den jeweiligen Waren im Verhältnis ihrer Einzelveräußerungspreise zugeordnet. Eingeräumte Rabatte, die nur auf bestimmte Artikel gewährt werden, werden hingegen nur diesen Artikeln zugeordnet. Für die Kunden im B2B-Segment werden üblicherweise marktübliche Zahlungsziele von 30 bis 60 Tage vereinbart, sodass keine signifikante Finanzierungskomponente vorliegt. Im Endkundensegment werden im Regelfall Zahlungen im Lastschrift- beziehungsweise Kreditkartenverfahren und mithilfe digitaler Zahlungsdienstleister ohne signifikantes Zahlungsziel vereinbart. Im Konzern werden keine wesentlichen zeitraumbezogenen, sondern nahezu ausschließlich zeitpunktbezogene Leistungsverpflichtungen erfüllt. Für den Verkauf von Weinen im B2B-Segment werden oft retrospektiv wirkende Volumenrabatte vereinbart, die auf den Gesamtumsätzen eines Zeitraums von zwölf Monaten basieren. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises - abzüglich der geschätzten Volumenrabatte - erfasst. Die Schätzung der Rückstellung für zu gewährende Volumenrabatte basiert auf Erfahrungswerten. Dabei wichen die Schätzwerte in der Vergangenheit aufgrund der geringen Komplexität nicht wesentlich von den finalen Abrechnungen ab. Umsatzerlöse werden nur in dem Umfang erfasst, in dem es sehr wahrscheinlich ist, dass eine signifikante Stornierung der Umsätze nicht notwendig wird. Eine Forderung wird bei gewerblichen Kunden bei Versand der Güter, bei Privatkunden bei Annahme der Güter ausgewiesen, weil zu diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt ist. Die Fälligkeit tritt also ab diesem Zeitpunkt automatisch mit Zeitablauf ein. Bei Verkäufen in Depots und Shops werden die Erlöse aus dem Verkauf von Weinen erfasst, wenn die Produkte an den Kunden übergeben wurden. Die Zahlung des Transaktionspreises ist sofort fällig, wenn der Kunde die Waren erwirbt und abnimmt. Die in den Depots und Shops eingesetzten Partner agieren als Agenten für den TOCOS-Konzern. In den Segmenten E-Commerce und Retail bietet der Hawesko-Konzern seinen Endverbraucherkunden teilweise ein Rückgaberecht von in der Regel 14 Tage bis drei Monate. Entsprechend werden eine Rückerstattungsverbindlichkeit und teilweise ein Recht zur Rückgabe der Güter für die voraussichtlich zurückgegebenen Produkte erfasst. Zur Schätzung dieser Rückgaben zum Verkaufszeitpunkt finden die Erfahrungswerte entsprechende Berücksichtigung. Da die Anzahl der Produktrückgaben in den letzten Jahren nahezu unverändert war, ist es sehr wahrscheinlich, dass eine signifikante Umkehrung der in diesem Zusammenhang erfassten Erlöse nicht eintreten wird. Die Validität dieser Annahme und die geschätzte Anzahl der Rückgaben werden zu jedem Berichtsstichtag neu bewertet. Der Hawesko-Konzern betreibt verschiedene Kundenbindungsprogramme, bei denen Kunden Punkte für getätigte Käufe ansammeln können und damit Anspruch auf Nachlässe bei späteren Käufen haben. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird eine Vertragsverbindlichkeit für die Punkte erfasst. Die Erlöse aus den Punkten werden erfasst, wenn diese eingelöst werden oder nach den jeweiligen Bedingungen verfallen. Mit den Punkten wird Kunden ein wesentliches Recht eingeräumt, das sie ohne Abschluss eines Vertrags nicht erhalten würden. Das Versprechen, dem Kunden Punkte gutzuschreiben, stellt eine separate Leistungsverpflichtung dar. Der Transaktionspreis wird dem Produkt und den Punkten auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise zugeordnet. Das Management schätzt den Einzelveräußerungspreis je Punkt auf Basis des Rabatts, der eingeräumt wird, wenn die Punkte eingelöst werden und anhand der Wahrscheinlichkeit der Einlösung, basierend auf Erfahrungen in der Vergangenheit. Eine Besonderheit im Weinhandel stellt das Subskriptionsgeschäft dar. Hierbei zahlt der Kunde die Weine ein bis zwei Jahre vor der tatsächlichen Lieferung an, gleichzeitig werden die Weine ebenfalls ein bis zwei Jahre im Voraus beim Winzer beschafft und angezahlt. Da es sich in diesen Fällen um sehr hochwertige und hochpreisige Weine handelt, verpflichten die Winzer die Händler und Kunden zu sehr frühzeitigen Bestellungen, da sie sonst nicht die Verfügbarkeit der gewünschten Mengen sicherstellen können. Da die dafür durch den Kunden geleisteten Anzahlungen also primär den Zweck haben, die Verfügbarkeit der Ware für ihn sicherzustellen, kommt eine mögliche Finanzierungskomponente im Umsatzgeschäft nicht in Betracht. Neben den Erlösen aus dem Verkauf von Weinen und Schaumweinen sowie anderen alkoholischen Getränken generiert der Hawesko-Konzern einen Teil der Umsätze durch Vermittlungsprovisionen auf Onlinemarktplätzen. Der Umsatz aus diesen Vereinbarungen wird bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung realisiert, das heißt zum Zeitpunkt der Warenlieferung. ERTRAGSTEUERN Laufende Ertragsteuern umfassen die tatsächlichen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Steuerverbindlichkeiten beziehungsweise -forderungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen oder Ansprüche aus in- und ausländischen Ertragsteuern. Diese betreffen sowohl das laufende Jahr als auch etwaige Verpflichtungen oder Ansprüche aus Vorjahren. Die Verbindlichkeiten beziehungsweise Forderungen werden auf Basis der steuerlichen Vorschriften in den Ländern der jeweiligen Geschäftstätigkeit gebildet. Latente Steuern resultieren aus temporär abweichenden Wertansätzen zwischen der IFRS-Konzernbilanz und den jeweiligen Steuerbilanzwerten dieser Vermögenswerte und Schuldposten. Aktive latente Steuern auf steuerlich realisierbare Verlustvorträge werden aktiviert, sofern zukünftige zu versteuernde Einkommen mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Der Ermittlung liegen die Unternehmensplanungen und die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen beziehungsweise verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Künftige Ertragsteuer-Erstattungsansprüche und -verpflichtungen aufgrund der Bilanzierung nach IFRS werden unter den aktiven beziehungsweise passiven latenten Steuern ausgewiesen. Latente Steuern werden unter zwei Bedingungen saldiert. Einerseits muss ein entsprechender einklagbarer Rechtsanspruch auf Aufrechnung bestehen. Andererseits müssen sich die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. 5 SCHÄTZUNGEN, ANNAHMEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf die Bewertung und den Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben. Diese basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und auf weiteren Faktoren unter Berücksichtigung möglicher künftiger Ereignisse. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen unterliegen einer kontinuierlichen Überprüfung und Neubewertung. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen. Wesentliche Schätzungen und Annahmen sind vor allem in folgenden Bereichen notwendig: Die Firmenwerte werden jährlich im Rahmen von Werthaltigkeitstests nach IAS 36 auf Wertminderung untersucht. Der erzielbare Betrag wird dabei anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten sind in der Regel einzelne Tochtergesellschaften bzw. Segmente im Konzern. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfordert insbesondere Schätzungen der künftigen Cashflows auf Basis der Konzernplanung. Die wichtigsten Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts basiert, umfassen den Diskontierungszinssatz, Nettozahlungsströme und die nachhaltige Wachstumsrate. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sind in vielen Leasingverhältnissen des Hawesko-Konzerns enthalten. Die Verantwortung für die Aushandlung und Ausgestaltung der Leasingverhältnisse obliegt den lokalen Gesellschaften, weshalb die Leasingverträge unterschiedliche Vertragsbedingungen aufweisen. Dadurch erhält die jeweilige Geschäftsführung die notwendige operative Flexibilität, um ihr Geschäft zu steuern, das heißt, die zugrunde liegenden Leasingvermögenswerte zu verwalten, und die Möglichkeit, auf sich verändernde Geschäftsanforderungen zu reagieren. Der Großteil der Leasingverhältnisse innerhalb des Konzerns besteht aus Verträgen über die Anmietung von Grund und Boden, Bürogebäuden und Einzelhandelsläden. Die meisten davon befinden sich in Deutschland und Österreich. Die Länge der Laufzeit dieser Leasingverhältnisse bestimmt maßgeblich die Höhe der Leasingverbindlichkeiten. Die meisten Leasingverhältnisse für Einzelhandelsläden haben eine unkündbare Grundmietzeit von drei bis fünf Jahren, die oft mehrmals um jeweils drei bis fünf Jahre verlängert werden kann. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit verlängert sich das Leasingverhältnis automatisch um in der Regel weitere zwölf Monate, wenn keine Partei das Leasingverhältnis kündigt oder der Hawesko-Konzern als Leasingnehmer seine Verlängerungsoptionen ausübt. Bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses werden alle Fakten und Umstände beurteilt und berücksichtigt, die für den Hawesko-Konzern einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung einer Verlängerungsoption beziehungsweise zur Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen. Verlängerungsoptionen (beziehungsweise Zeiträume, die von Kündigungsoptionen umfasst werden) sind nur dann Bestandteil der Laufzeit eines Leasingverhältnisses, wenn der Hawesko-Konzern hinreichend sicher ist, dass er die Verlängerungsoption ausüben beziehungsweise die Kündigungsoption nicht ausüben wird. Die Ausübung gilt nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und -forderungen als »hinreichend sicher«, wenn sie weniger als »so gut wie sicher« (»virtually certain«) und mehr als »wahrscheinlich« (»more likely than not«) ist. Nach dem Nutzungsbeginn ist die Ausübungswahrscheinlichkeit einer Option nur dann erneut zu beurteilen, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung der Umstände mit Auswirkung auf die ursprüngliche Beurteilung eintritt und diese Ereignisse oder Änderungen unter der Kontrolle des Leasingnehmers stehen. Der Hawesko-Konzern beurteilt die Laufzeit eines Leasingverhältnisses neu, wenn eine Option ausgeübt beziehungsweise nicht ausgeübt wird oder wenn der Konzern dazu verpflichtet wird, eine Option auszuüben beziehungsweise nicht auszuüben. Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zur Absicherung der Leasingverbindlichkeit wird quartalsweise von der Abteilung Corporate Finance sichergestellt. Der Grenzfremdkapitalzinssatz repräsentiert den konzernspezifischen Zinssatz für eine Mittelaufnahme mit ähnlicher Laufzeit, um den entsprechenden Vermögenswert finanzieren zu können. Die Bewertung von Bestandsrisiken im Vorratsvermögen hängt wesentlich von der Beurteilung der künftigen Nachfrage und der dadurch bedingten Verweildauer der Warenbestände und für besonders hochpreisige Weinsegmente (vorzugsweise Grand Crus) von der Einschätzung der künftigen Marktpreisentwicklung ab. Bei den hochpreisigen Weinen wird diese Einschätzung auf Basis von Marktpreisbeobachtungen und Gesprächen mit Marktteilnehmern (namentlich mit den französischen Weinhandelsmaklern, Courtiers) vorgenommen. Das Management bildet Wertberichtigungen auf Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die vom Management verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf Forderungen sind die Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden und Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, die Bonität der Kunden und Veränderungen des Zahlungsverhaltens. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der erwarteten Ausbuchungen übersteigen. Die latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge basieren auf einer Unternehmensplanung für die jeweils kommenden drei beziehungsweise vier Geschäftsjahre, in die zukunftsbezogene Annahmen, zum Beispiel bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung des Weinhandelsmarkts Eingang gefunden haben. Zur Höhe der aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge und zur Höhe der Verlustvorträge, auf die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, verweisen wir auf Abschnitt 21. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Verfahren. Diesen Verfahren liegen versicherungsmathematische Parameter zugrunde wie Diskontierungssatz, Einkommens- und Rententrend sowie Lebenserwartung. Aufgrund der schwankenden Markt- und Wirtschaftslage können die zugrunde gelegten Annahmen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen und wesentliche Auswirkung auf die Verpflichtung für Pensionsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben. Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen im Hinblick auf Einbauten in den Gastronomiefilialen und der Rückversetzung des Leasingvermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand werden in Höhe des Barwerts der geschätzten künftigen Verpflichtungen angesetzt. In entsprechender Höhe werden die Rückbauverpflichtungen als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Mietereinbauten beziehungsweise der Nutzungsrechte aktiviert. Die geschätzten Cashflows werden auf der Basis eines laufzeit- und risikoadäquaten Abzinsungssatzes abgezinst. Die Aufzinsung wird in der Periode, in der sie anfällt, in der Gesamtergebnisrechnung als Zinsaufwand erfasst. Die wesentlichen Annahmen und Schätzungen bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten werden in Abschnitt 5 ausgeführt. Die Bestimmung der Verbindlichkeiten aus Kundenbonusprogrammen hängt wesentlich von der Einschätzung der Einlösewahrscheinlichkeit des erworbenen Guthabens ab. Hierzu werden Annahmen in Abhängigkeit von der Kauffrequenz des Kunden und der Höhe des Guthabens getroffen. In den kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten des Geschäftsjahrs ist die Put-Option des Minderheitsgesellschafters der Gesellschaft Global Wines & Spirits enthalten. Die Put-Option wurde aufgrund der potenziellen unmittelbaren Ausübbarkeit als kurzfristig eingestuft. 6 KONSOLIDIERUNGSKREIS Die TOCOS Beteiligung GmbH besitzt 72,61% der Anteile an der Hawesko Holding SE und damit mittelbar auch die anteiligen Anteile an deren Tochtergesellschaften. Zum Konsolidierungskreis der Hawesko Holding SE mit Sitz in Hamburg gehören insgesamt 20 (Vorjahr: 21) in- und ausländische Tochterunternehmen sowie ein (im Vorjahr: ein) ausländisches Gemeinschaftsunternehmen, bei denen die Hawesko Holding SE unmittelbar oder mittelbar eine gemeinschaftliche Leitung ausübt. Die TOCOS Beteiligung wird in keinen weiteren Konzernabschluss einbezogen. Damit handelt es sich bei dem vorliegenden Konzernabschluss gleichzeitig um den kleinsten und größten Konsolidierungskreis, in den die TOCOS Beteiligung GmbH einbezogen wird.
Mit Wirkung zum 01.10.2023 hat die Global Eastern Wine Holding 50 Prozent der Anteile an der Dunker Group OÜ, ein in Estland ansässiges und dort führendes Distributionsunternehmen für Wein und Spirituosen, mit Tochtergesellschaften in allen drei baltischen Staaten, erworben. Da die Gesellschafter gemeinsam die Kontrolle ausüben wird die Dunker Group OÜ seit Oktober 2023 als Gemeinschaftsunternehmen in den Konzerneinbezogen. Folgende Tochtergesellschaften sind aufgrund wirtschaftlich untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
7 WESENTLICHE VERÄNDERUNGEN DES KONSOLIDIERUNGSKREISES UNTERNEHMENSERWERB MIT KONTROLLERLANGUNG ERWERB VON 50 PROZENT DER ANTEILE AN DER DUNKER GROUP OÜ Mit Vertrag vom 05.10.2023 hat der Konzern 50 Prozent der Gesellschaftsanteile, die den Stimmrechtsanteilen entsprechen, an der Dunker Group OÜ, Tallinn (Estland) für € 7,1 Mio. erworben und ist erstmalig in den osteuropäischen Markt, insbesondere in das Baltikum, eingetreten. Die Dunker Group OÜ ist mit sieben operativen Tochterunternehmen in allen drei baltischen Staaten (Estland, Lettland und Litauen) eines der führenden Distributionsunternehmen für Wein im Baltikum. Bisher wurde die Dunker Group partnerschaftlich von den zwei Gründern und Anteilseignern (jeweils 50 Prozent) geführt. Einer der Gründer veräußerte seine Anteile an die Hawesko-Gruppe und scheidet aus der Geschäftsführung aus. Die Dunker Group wird durch die Ausübung der gemeinsamen Kontrolle gemäß IFRS 11 als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert. Ab dem 01.10.2023 wird die Dunker Group OÜ in den Konzernabschluss einbezogen und nach der Equity-Methode bilanziert. Die zum Erwerbszeitpunkt angesetzten beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden vor der Kaufpreisallokation lassen sich wie folgt überleiten:
Die erworbenen vertaglichen Forderungen betrugen zum 01.10.2023 brutto T€ 4.650 und sind in voller Höhe einbringlich, sodass sie zu erwarteten Zahlungseingängen geführt haben oder noch führen werden. Die Dunker Group OÜ schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 2.141 ab und erwirtschaftet im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe T€ 76.879. Die Anteile an der Dunker Group OÜ wurden zum Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten angesetzt. Zur Fortschreibung des Bilanzpostens »Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen« wurden im Rahmen einer Kaufpreisallokation die Top-Eigenmarken (T€ 1.127) sowie weitere Eigenmarken (T€ 231) als immaterielle Vermögenswerte identifiziert und mittels der Lizenzpreisanalogiemethode bewertet. Bei dieser Methode wird der Wert der Marken errechnet, indem fiktiv zu entrichtende Lizenzentgelte ermittelt werden, die das Unternehmen aufwenden müsste, wenn sich die betreffenden immateriellen Vermögenswerte nicht im Eigentum des Unternehmens befänden, sondern diese zu lizensieren wären. Die Marken werden über die Restnutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.Der Geschäfts- oder Firmenwert ist wie folgt in der At-Equity-Berechnung enthalten:
Der Geschäfts- und Firmenwert der Dunker Group OÜ ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem anteiligen beizulegendem Zeitwert des Reinvermögens und resultiert hauptsächlich aus dem Potential des neu erschlossenen Absatzmarktes im Baltikum und den Synergien mit der Gruppe im B2B-Segement. Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht für Steuerzwecke abzugsfähig. Die Dunker Group OÜ ist Eigentümerin vieler marktführender Marken wie Cran Castillo (meistverkaufte Weinmarke in Lettland), Dreamer (meist verkaufte Weinmarke in Estland), Casa Charlize (meist verkaufter italienischer Wein in Estland und Lettland) und Aramis (meist verkaufter Weinbrand in Lettland). Mit dem Erwerb der Gesellschaft erlangt der Konzern Präsenz im baltischen B2B-Markt. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT NICHT BEHERRSCHENDEN ANTEILEN VERKAUF VON 15 PROZENT DER ANTEILE DER GLOBAL WINES & SPIRITS 2022 Mit Wirkung zum 20.12.2022 wurden 15 Prozent der Anteile und Stimmrechtsanteile der Global Wines & Spirits an die TOMOT s.r.o. veräußert. Der Transaktionspreis belief sich auf € 2,84 Mio. und war sofort fällig. In diesem Zusammenhang wurden nachrangige Garantien an das finanzierende Kreditinstitut durch die Hawesko Holding SE gewährt, dessen Inanspruchnahme zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung als unwahrscheinlich gilt. Nach der Transaktion hält die Hawesko-Gruppe noch 80 Prozent der Anteile an der Gesellschaft und behält somit die Stimmmehrheit. Die TOMOT hielt bereits seit Jahren 5 Prozent der Anteile. Im Rahmen des Erwerbs der Stimmmehrheit durch die Hawesko-Gruppe war beiden Seiten daran gelegen, die Partnerschaft durch eine Aufstockung der Anteile auszubauen. Unmittelbar vor dem Verkauf betrug der Buchwert des bereits bestehenden, fünfprozentigen nicht beherrschenden Anteils der Global Wines & Spirits in 2022 T€ 620. Der oben beschriebene Verkauf der Anteile wurde erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion mit Minderheitsgesellschaftern erfasst. Dies verursachte in 2022 einen Anstieg der nicht beherrschenden Anteile in Höhe von T€ 1.858 sowie einen Anstieg des auf die Aktionäre des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapitals in Höhe von T€ 984. Im Zusammenhang mit der Transaktion sind Verkaufsoptionen für 20 Prozent der Anteile entstanden. Die Minderheitsgesellschafter haben nach wie vor Chancen und Risiken aus den Anteilen, sodass die Anteile nicht beherrschender Anteile weiterhin als solche ausgewiesen werden. Die Put-Option wurde initial zum Rückkaufpreis bewertet und als kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert. Die Transaktion erfolgte erfolgsneutral im Eigenkapital des TOCOS Konzerns in Höhe von € 4,0. VERÄNDERUNGEN INNERHALB DES KONZERNSORGANIGRAMMS OHNE VERÄNDERUNG DES KONSOLIDIERUNGSKREISES Durch die notariell beurkundeten Kapitalerhöhungsbeschlüsse vom 05.12.2023 wurden die Geschäftsanteile der Wein & Vinos GmbH, Berlin, sowie der Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH, Hamburg, zum 31.12.2023 als Sachagio von jeweils T€ 1 in die WineCom International Holding GmbH, Hamburg, übertragen. Die Eintragungen in das Handelsregister der WineCom International Holdig GmbH erfolgten am 06.12.2023. AUSWIRKUNGEN DER GEOPOLITISCHEN SITUATION RUSSLAND-UKRAINE-KRIEG Der seit dem Einmarsch Ende Februar 2022 der russischen Armee in die Ukraine anhaltende Konflikt hat negative wirtschaftliche Folgen und erhebliche Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Steigende Preise für Energie, Lebensmittel und Konsumgüter, unterbrochene Lieferketten und Ressourcenunsicherheit belasten Industrie ebenso wie private Haushalte in Europa als auch weltweit. Auch wenn der TOCOS-Konzern keine wesentlichen Kunden- oder Lieferantenbeziehungen nach Russland oder zur Ukraine hält und somit die Auswirkungen auf die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden der Gruppe begrenzt sind, ist der TOCOS-Konzern mittelbar von den Folgen des Krieges betroffen. Insbesondere der zurückhaltende Konsum und das veränderte Kaufverhalten, getrieben durch die erhöhte Inflation stellen Risiken für die Umsatzentwicklung der Gruppe dar. Diese Risiken sind im Risikomanagementsystem der Gruppe bereits mit dem Risiko der Konjunkturabhängigkeit benannt. An dessen Klassifizierung ändert sich aus Sicht des Vorstands nichts. Weitere wesentliche Risiken sind derzeit nicht erkennbar. MAKROÖKONOMISCHES UMFELD Seit Mitte des Jahres ist ein Rückgang der deutschen Inflationsrate, die Ende des Jahres 2022 ihren Höhepunkt erreichte zu beobachten. Krisen- und kriegsbedingte Auswirkungen auf die Wirtschaft, wie Lieferengpässe, unterbrochene Lieferketten und Unsicherheiten in der Rohstoffverfügbarkeit belasteten die Preise und die konjunkturelle Entwicklung im gesamten Jahresverlauf. Die Auswirkungen auf den TOCOS-Konzern sind in unterschiedlicher Art und Weise spürbar. Die gestiegenen Erzeugerpreise und Logistikkosten wirkten sich belastend auf die Rohmargen aus. Ebenso wirkten sich weiterhin gestiegene Papier-, Personal- und Energiekosten auf die Gesamtkostensituation aus. Auch die beeinträchtigte Kaufkraft der Privathaushalte und das daraus resultierende veränderte Kaufverhalten belasteten die Umsatzerlöse insbesondere im E-Commerce-Segment. Der TOCOS-Konzern hat im Geschäftsjahr in der Preis- und Sortimentspolitik sowie im gesamten Kostenmanagement weitere Maßnahmen ergriffen, um den Inflationseffekten und dem zurückhaltenden Konsumklima entgegenzuwirken. Aufgrund dessen wurden die Unternehmensplanungen entsprechend angepasst. Besonders stark von diesen konjunkturellen Auswirkungen, insbesondere vom rückläufigen Konsum und den hohen Kosten ist die zahlungsmittelgenerierende Einheit Wein & Co.auf Ebene des Teilkonzerns Hawesko betroffen, dessen Geschäfts- oder Firmenwert im Berichtsjahr vollständig wertberichtigt wurde. Weitere Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte haben sich nicht ergeben. Die veränderten finanziellen Belastungen der Unternehmen und Privatpersonen infolge der Inflation sind auch entsprechend bei der Risikobewertung und Analyse der Werthaltigkeit der finanziellen Vermögenswerte (insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) berücksichtigt worden und bei der Ermittlung der Erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Losses) eingeflossen. Der Konzern verzeichnete in 2023 jedoch keine erhöhten Ausfälle und rechnet aufgrund der Kunden- und Forderungsstruktur für die Folgeperioden ebenfalls mit keinen wesentlichen Veränderungen. ENVIRONMENTAL SOCIAL GOVERNANCE (ESG) Environmental Social Governance (ESG) beschreibt den über die bisherigen gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Beitrag der Wirtschaft für eine nachhaltige Entwicklung. Für Unternehmen und Investoren gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung. Dafür sorgt nicht nur die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU, sondern auch diverse weitere Gesetze und Richtlinien auf europäischer und nationaler Ebene. Der TOCOS-Konzern hat das Prinzip der Nachhaltigkeit und damit einhergehend auch klimabezogene Angelegenheiten in die aktuelle CSR-Strategie integriert und verpflichtet sich, weitere Änderungen und Nachhaltigkeitsziele zu berücksichtigen. Es wurde unter anderem eine CO 2 - Messung durchgeführt, um dauerhaft CO 2 -Emmissionen zu reduzieren und damit auch eine Basis für eine effektive Nachhaltigkeitsstrategie zu legen. Der TOCOS-Konzern verfügt über keine eigenen Produktionsanlagen und gehört dem Wirtschaftszweig »Handel« an. Insofern hat der Konzern nur indirekt Einfluss auf die Einhaltung entsprechender Umweltstandards bei Erzeugung und Produktion der jeweiligen Produkte. Nichtsdestoweniger ist es für die Hawesko-Gruppe wichtig, die Nachhaltigkeitsaspekte bei Entscheidungen des Konzerns in das Management und die Prozesse zu integrieren. Unsere Wirtschaftstätigkeiten sind den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel gleichermaßen zuzurechnen und werden gemäß der noch in diesem Geschäftsjahr angewandten Non- financial reporting Directive (NFRD) im Lagebericht erläutert. Ab dem kommenden Geschäftsjahr ändert sich die Nachhaltigkeitsberichtserstattung durch Einführung der neuen EU-Richtlinie zur Unternehmensnachhaltigkeitserstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) tiefgreifend. Die NFRD wird mit der neuen EU-Richtlinie erweitert und der Anwendungsbereich deutlich ausgeweitet. Besonders wesentliche Risiken oder Chancen im Hinblick auf Umweltziele bestehen im Geschäftsjahr nicht. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 8 UMSATZERLÖSE Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Kundengruppen entspricht den Umsatzerlösen nach Segmenten entsprechend IFRS 8, da diese die jeweilige Art, Höhe und Unsicherheit von Erlösen und Zahlungsströmen widerspiegeln.
Unabhängig von den Segmenten verteilen sich die Umsatzerlöse auf folgende Kategorien:
Unter den sonstigen Erträgen werden im Wesentlichen Erträge aus Veranstaltungen und Umsätze aus diversen untergeordneten Kanälen ausgewiesen. Die Umsatzerlöse verteilen sich regional wie folgt:
Unter Sonstige sind im Wesentlichen die Länder Großbritannien, Frankreich und Dänemark zusammengefasst. 9 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Die Miet- und Pachterträge enthalten im Wesentlichen Erträge, die aus der Nutzung der eingerichteten Weindepots durch die Depotpartner bei Jacques' resultieren. Die Depotpartner agieren als Agenten für die Hawesko-Gruppe. Sie erhalten hierfür eine Partnerprovision, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen ist. Die übrigen Erträge umfassen unter anderem Auflösungen von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von T€ 1.504 (Vorjahr: T€ 3.346). 10 ZUWENDUNGEN DER öFFENTLICHEN HAND
In den vergangenen Jahren haben wegen der COVID-19-Pandemie Tochtergesellschaften des Hawesko-Konzerns in den jeweiligen Ländern diverse Zuwendungen der öffentlichen Hand erhalten. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden angesetzt, sobald angemessene Sicherheit besteht, dass alle Förderbedingungen erfüllt werden und die Zuwendung in voller Höhe gewährt wird. Im Geschäftsjahr hat der TOCOS-Konzern Zulagen im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungszulage von T€ 75 erhalten. Die im Vorjahr enthaltenen Zuwendungen als Ausgleich für Umsatzeinbußen infolge von behördlich angeordneten Schließungen werden als übrige sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Die erhaltenen Zuwendungen für den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung infolge von angemeldeter Kurzarbeit werden aufwandsmindernd im Personalaufwand erfasst. Andere Formen der Beihilfe der öffentlichen Hand (Investitionen) sind in der Bilanz im Geschäftsjahr zu finden (siehe Tz. 5). Für die erfassten Beihilfen bestehen keine wesentlichen unerfüllten Bedingungen oder andere Erfolgsunsicherheiten. 11 PERSONALAUFWAND
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug:
12 ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN
In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte ist der Effekt aus der Verkürzung der Nutzungsdauer der Kundenbeziehungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Fachhandel (Retail) in Höhe von € 8,2 Mio. enthalten. Weitere außerplanmäßige Wertminderungen sind im Berichtsjahr nicht vorgenommen worden. Für die Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte verweiden wir auf Abschnitt 17. Im Vorjahr wurden Zuschreibungen in Höhe von T€ 45 auf bereits abgeschriebene Softwarelizenzen vorgenommen, da diese anders als in der Vergangenheit angenommen, weiter betrieblich genutzt werden. 13 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN UND SONSTIGE STEUERN
Unter Partnerprovisionen fallen die Vergütung für die Depotpartner bei Jacques', die als Agenten für die Hawesko-Gruppe agieren. Den Partnerprovisionen stehen Miet- und Pachterträge in den sonstigen betrieblichen Erträgen gegenüber. Die sonstigen Personalaufwendungen enthalten im Wesentlichen Kosten für Leihbeschäftige sowie unter anderem für Schulungen und Weiterbildungen der Beschäftigten. Zu den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen gehören unter anderem Aufwendungen für Mahn- und Inkassogebühren sowie Bonitätsprüfungen in Höhe von T€ 924 (Vorjahr T€ 980), sonstige Steuern (T€ 190, Vorjahr T€ 570) und sonstige periodenfremde Aufwendungen (T€ 871, Vorjahr T€ 483). 14 ZINSERTRAG, ZINSAUFWAND, SONSTIGES FINANZERGEBNIS UND ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGEN
Das sonstige Finanzergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeiten aus Put-Option von der Global Wines & Spirits in Höhe von T€ 657 (T€ 414) und aus der Wertminderung finanziellen Vermögenswerten von T€ 1.375. Im Vorjahr beinhaltete das sonstige Finanzergebnis zudem den Gewinn der Neubewertung der Anteile an der Global Wines and Spirits zum Zeitwert in Höhe von T€ 4.996 im Rahmen des Erwerbs weitere Anteile. Der Erwerb der Dunker Group OÜ führt zu einem Ergebnis aus der nach Equity-Methode bilanzierten Unternehmen in Höhe von T€ 347. 15 ERTRAGSTEUERN
Als Ertragsteuern sind die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Der Aufwand für laufende Steuern setzt sich wie folgt zusammen:
Der Ertrag (im Vorjahr: Aufwand) für latente Steuern lässt sich wie folgt erläutern:
Der Posten "Aus der Fortentwicklung aufgedeckter stiller Reserven" enthält mit T€ 2.416 den Ertrag aus der Auflösung passiver latenter Steuern, der aus der Verkürzung der Nutzungsdauer der Kundenbeziehungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Einzelhandel (Retail) resultiert. Der tatsächliche Steueraufwand des Jahres 2023 von T€ 13.159-137 (Vorjahr: T€ 8.563) ist um T€ 420 höher (Vorjahr: T€ 872 höher) als der erwartete Steueraufwand von T€ 12.504283 (Vorjahr: T€ 15.3507.691), der sich bei Anwendung eines nach der zum Bilanzstichtag gültigen Steuergesetzgebung in Deutschland ermittelten Steuersatzes auf das Vorsteuerergebnis ergäbe. Der erwartete Steuersatz beträgt 31,8 Prozent (Vorjahr: 31,8 Prozent) und ist wie folgt herzuleiten:
Die Ursachen für den Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand im Konzern stellen sich wie folgt dar:
Für das Tax Accounting wird eine dezidierte Software verwendet. Auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften werden die laufenden und die latenten Steuern berechnet und die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern geprüft. Unter Berücksichtigung von Konsolidierungseffekten werden daraus die in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung anzusetzenden laufenden und latenten Steuern ermittelt. Der Konzern wendete die Reform des internationalen Steuersystems - Mustervorschriften für Pillar 2 (Änderungen an IAS 12) nach der Veröffentlichung am 23.05.2023 an. Der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichte Rahmenentwurf für die globale Mindestbesteuerung (Mustervorschriften für Pillar 2) gilt für alle international tätigen Unternehmen mit einem konsolidierten Konzernjahresumsatz von mindestens € 750 Mio. in mindestens zwei der vier vorangegangenen Jahre. Der Konzern hat in keinem der vier vorangegangenen Jahren den Mindestumsatz erreicht oder überschritten. Ebenfalls sind keine Tochtergesellschaft in einem Land mit niedrigem Schwellenwert ansässig. Zum Jahresende betragen die Zeitwerte der Derivate, die in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst wurden T€ -131 (Vorjahr: T€ 385). In diesem Zusammenhang wurden im Berichtsjahr aktive latente Steuern in Höhe von T€ - 32 dazu aufgelöst (Vorjahr: T€ - 97 aufgelöst). Des Weiteren wurden für die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste von T€ -499 (Vorjahr: T€ 1.266), die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, aktive latente Steuern von T€ 285 dazu aufgelöst (Vorjahr: T€ - 352 aufgelöst). ERLäUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ 16 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Die Positionen Lieferanten- und Kundenbeziehungen sowie Marken resultieren wie im Vorjahr aus der Erstkonsolidierung der Vinos, der WirWinzer, der WeinArt, der Grand Cru Select und der Global Wines & Spirits. Für die Lieferanten- und die Kundenbeziehungen werden Nutzungsdauern von 17 beziehungsweise fünf bis 17 Jahren und für die Marken von zehn beziehungsweise 20 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin beinhalten die »Sonstige immaterielle Vermögenswerte« selbstgeschaffene Vermögenswerte in Höhe von T€ 5.299 (Vorjahr: T€ 4.722). Die Entwicklung ist in folgender Tabelle dargestellt:
17 WERTHALTIGKEITSPRüFUNG DER IMMATERIELLEN VERMöGENSWERTE Aus der Erstkonsolidierung der Hawesko-Gruppe in 2015 resultieren Marken mit einer unbestimmten Nutzungsdauer in Höhe von T€ 57.491 (Vorjahr: T€ 57.491). Die Firmenwerte resultieren in Höhe von T€ 28.175 (Vorjahr: T€ 28.175) aus der Erstkonsolidierung der Hawesko-Gruppe in 2015. In 2016 haben sich Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung der WirWinzer GmbH bzw. der Beteiligungserhöhung bei der Globalwine AG in Höhe von T€ 2.686 bzw. T€ 386 ergeben. In 2017 haben sich aus der Erstkonsolidierung der Weinart Handelsgesellschaft mbH und der Grand Cru Select Weinhandelsgesellschaft mbH weitere Firmenwerte in Höhe von T€ 955 bzw. T€ 139 ergeben. Aus der Erstkonsolidierung der Global Wines & Spirits s.r.o. in 2022 hat sich ein Firmenwert von € 7,3 Mio ergeben. Weiterhin wurden Kundenbeziehugen in Höhe von T€ 291.462 aktiviert, die über ihre betriebliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Buchwerte zum 31. Dezember 2023 werden in folgender Tabelle dargestellt:
Die Nutzungsdauer des Segments Retail (Facheinzelhandel) wurde in 2023 von 25 Jahre auf 15 Jahre reduziert. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die getesteten Marken und Firmenwerte und die in die jeweiligen Werthaltigkeitstests eingeflossenen Annahmen für die jeweils kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU):
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihrem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag wird in der Regel als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (FVLCOD) auf Basis der zukünftigen, diskontierten Cashflows ermittelt. Bei der Global Wines & Spirits wurde der Nutzungswert (VIU) zur Überprüfung des erzielbaren Betrags ermittelt. Die Bewertung gilt als Stufe 3 der Zeitwerthierarchie aufgrund der bei der Bewertung verwendeten nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Der Managementansatz und die wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des FVLCOD und VIU der zahlungsmittelgenerierenden Einheit basieren im Wesentlichen auf den in der Konzernplanung je nach Gesellschaft für die nächsten drei beziehungsweise vier Jahre erwarteten Zahlungsströmen für die künftigen Jahre und werden auf den Bilanzstichtag abgezinst. Die wesentlichen Parameter sind dabei der Diskontierungszinssatz, die Netto-Zahlungsströme (Umsatzentwicklung, Kundengewinnungs- und Kundenbindungskosten, Investitionen) und die nachhaltige Wachstumsrate. Im Detailplanungszeitraum wird grundsätzlich mit steigenden Netto-Zahlungsströmen gerechnet. Da die derivaten Geschäfts- oder Firmenwerte von den gesetzlichen Vertretern grundsätzlich auf Ebene der Segemente überwacht werden, entsprechend die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten den Segmenten. Die für die Werthaltigkeitstests verwendeten Annahmen basieren im Planungszeitraum auf genehmigten Unternehmensplanungen (auf Ebene der einzelnen Unternehmen) und extern veröffentlichten Quellen. Sie wurden teilweise mit Risikoabschlägen für gesellschaftsspezifische Marktanteilsentwicklungen versehen. Die verwendeten Margen basieren auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und Erwartungen an die Zukunft und wurden auf Basis eingeleiteter kostenreduzierender Maßnahmen weiterentwickelt. Investitionsquoten stützen sich auf Erfahrungswerte der Vergangenheit und berücksichtigen im Planungszeitraum vorgesehene Ersatzbeschaffungen von Produktionsmitteln. Kosten der Zentralfunktionen wurden den jeweiligen Einheiten nach verursachungsorientierten Schlüsseln zugeordnet. In die Tests wurden die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte einbezogen. Bei der Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten wurde die zusätzliche Verschuldung aus den nach IFRS 16 zu passivierenden Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt. Keine für möglich gehaltenen Änderungen der wesentlichen Einflussparameter würden zu einer Wertminderung führen. Die Wein & Co. betreibt in Österreich unter anderem eigene Bars und Restaurants mit angeschlossenen Fach- handel. Die Gesellschaft hat sich insbesondere konjunkturell bedingt von den Auswirkungen der COVID-19- Pandemie, welche durch Schließungen im Gastronomiebereich, die teilweise ebenfalls den angeschlossenen Fachhandel betroffen haben, nicht ausreichend erholt. Der im dritten Quartal beobachtete branchenübergrei- fende rückläufige Konsum im E-Commerce wirkte sich ebenfalls negativ auf das Ergebnis der Wein & Co. aus. Den Rückgang der E-Commerce Umsätze führen wir auf die weiterhin hohe Inflation sowie die allgemeine gedrückte Konsumentenstimmung aufgrund der herrschenden Kriege und Konflikte zurück. Der gleichzeitige Kostendruck führte dazu, dass der geplante Turnaround der Wein & Co. nicht gelungen ist und die Gesellschaft das Geschäftsjahr mit einem Verlust in Höhe von € 2,5 Mio. beendet. Trotz der insgesamt zurückgegangenen Konsums im Vergleich zum Vorjahr bestehen bei den anderen zah- lungsmittelgenerierenden Einheiten keine Anhaltspunkte für die Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte aufgrund weiterhin positiver Jahresergebnisse und profitabler Zukunftsaussichten. Keine für möglich gehaltenen Änderungen der wesentlichen Einflussparameter würden zu einer Wertminde- rung der Geschäfts- oder Firmenwerte führen. 18 SACHANLAGEN UND NUTZUNGSRECHTE
Die Sachanlagen entwickelten sich wie folgt:
Die Nutzungsrechte entwickelten sich wie folgt:
19 NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE UNTERNEHMEN Nach der erstmaligen Vollkonsolidierung der bis zu diesem Zeitpunkt nach der Equity-Methode bilanzierten Global Wines & Spirits, zum 1. Juli 2022 hielt die Hawesko Holding zum Geschäftsjahresende 2022keine nach der »Equity-Methode bilanzierte Unternehmen«. Mit Erwerb der 50 Prozent der Anteile an der Dunker Group OÜ, Tallin (Estland), im Oktober 2023 üben dieGesellschafter gemeinsam die Kontrolle aus. Die Dunker Group OÜ wird nach IFRS 11 als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert. Damit bilanziert der Konzern die Beteiligung nach der Equity-Methode und weist diese unter der Bilanzposition »Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen« aus.
Das Gemeinschaftsunternehmen ist dem Segment B2B zugeordnet und Partner für den Vertrieb von Weinen und Spirituosen im Baltikum. Die folgenden Tabellen zeigen die aggregierten Eckdaten der mit sieben operativen Tochterunternehmen konsolidierten Dunker Group OÜ. Die Dunker Group OÜ wird nach der Equity-Methode bilanziert und als Gemeinschaftsunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (100 Prozent und nicht anteilig zu 50 Prozent).
Im Berichtsjahr wurden keine Ausschüttungen vereinnahmt.
In den letzten drei Monaten des Berichtsjahres hat die Dunker Group OÜ Umsatzerlöse in Höhe von T€ 21.451 erwirtschaftet. Der Buchwert der Beteiligung im Konzernabschluss ergibt sich nach Erst- und Folgebewertung aus folgender Überleitungsrechnung:
Zum Geschäftsjahresende stellen sich die Buchwerte aus der Kaufpreisallokation wie folgt dar:
20 AKTIVE LATENTE STEUERN Die aktiven latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
Die aktiven latenten Steuern entfallen auf folgende temporäre Differenzen sowie steuerliche Verlustvorträge:
Die bilanzierten latenten Steuern auf Verlustvorträge zum 31.12.2022 betreffen die zukünftig nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge der Tochtergesellschaften Wein & Co. und Tesdorpf. Diese Bilanzierung erfolgt zum Stichtag - trotz der erwirtschafteten Verluste im Berichtsjahr - aufgrund der positiven Prognoseberechnungen beider Gesellschaften. Es bestehen nicht genutzte unbefristete steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 561 (Vorjahr: T€ 4.577), für die in der Bilanz keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Aus den aktiven latenten Steuern werden voraussichtlich T€ 4.711 innerhalb von zwölf Monaten realisiert. 21 VORRÄTE UND GELEISTETE ANZAHLUNGEN AUF VORRÄTE
Wertminderungen von Vorräten wurden in Höhe von T€ 460 (Vorjahr: T€ 458) als Aufwand erfasst. Die geleisteten Anzahlungen betreffen Weine aus Ernten der Vorjahre, die erst in den folgenden Jahren ausgeliefert werden (sogenannte Subskriptionen). Diese geleisteten Anzahlungen sind nicht wertgemindert, da sie fast vollständig durch Bankgarantien gedeckt sind und ausschließlich gegenüber den großen namhaften Erzeugern mit entsprechender Bonität bestehen. 22 FINANZIELLE VERMöGENSWERTE Der Konzern hält die folgenden finanziellen Vermögenswerte:
Die finanziellen Vermögenswerte werden wie folgt bewertet:
Derivate werden ausschließlich zu wirtschaftlichen Sicherungszwecken und nicht als spekulative Anlage eingesetzt. Wenn Derivate jedoch die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting) nicht erfüllen, werden sie zu Zwecken der Rechnungslegung als »zu Handelszwecken gehalten« klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sie werden insofern als kurzfristige Vermögenswerte dargestellt, als sie voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode beglichen werden. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Aufgrund der kurzfristigen Art der Forderungen entspricht deren Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag 2023 an:
Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag 2022 an:
Basierend auf Vergangenheitsdaten wird das vereinfachte Wertminderungsmodell angewendet. Für die Ermittlung der Wertberichtigungen wurden Kundengruppen entsprechend dem Geschäftsmodell und der zu erwartenden Bonität aufgegliedert. Die B2C-Forderungen entfallen gegenüber Privat- beziehungsweise Endkunden vorrangig in den Segmenten E-Commerce und Retail. Die B2B-Forderungen entfallen auf gewerbliche Kunden, vor allem Gastronomie, Hotellerie und Fachhandel. Im Vertrieb an den Lebensmitteleinzelhandel erfolgt die Abrechnung gegenüber den verschiedenen Kunden oft zentral über sogenannte Regulierer. Aufgrund der Bonität und der Zahlungsstruktur werden diese und die Lieferantenforderungen separat bewertet. Für einige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, speziell im B2B-Segment, schließt der TOCOS-Konzern Ausfallversicherungen ab, auf die bei Zahlungsverzug des Kontrahenten im Rahmen der Vertragsmodalitäten zurückgegriffen werden kann. Für bestimmte Kundentransaktionen setzt der TOCOS-Konzern auf Factoring der Kundenforderungen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um echtes Factoring, bei dem das Risiko auf den Factor übergeht. Das Gesamtvolumen betrug etwa € 7,6 Mio. in 2023. Zum 31.12.2023 bestanden T€ 70 im Rahmen des Factoring übertragene offene Forderungen. Zusätzlich bestehen Forderungen gegen Zahlungsdienstleister in Höhe von T€ 5.180 (Vorjahr: T€ 4.787). Aufgrund der Erfahrungswerte und der erwarteten zukünftigen Entwicklung werden erforderliche Wertberichtigungen als unwesentlich eingestuft. Auf eine Wertberichtigung wird daher verzichtet. Bei der Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes (Expected Credit Losses) wurde neben Pauschalen auch spezifische Risikovorsorge in Höhe von T€ 442 (Vorjahr T€ 320) getroffen. Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 36 Monaten vor dem 31.12.2023 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit des Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken. Mit Blick auf den noch nicht in Zahlungsverzug befindlichen Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deutet zum Abschlussstichtag nichts darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Auf Wertberichtigungen für diese Forderungen wird verzichtet, da diese als unwesentlich eingestuft werden. Neuverhandlungen mit Schuldnern über die Verlängerung von Zahlungszielen haben nicht stattgefunden. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Zu den Indikatoren dafür, dass die Forderungen nach angemessener Einschätzung nicht mehr realisierbar sind, zählen bei Endkunden unter anderem das Versäumnis, für eine Periode von mehr als einem Jahr vertragliche Zahlungen zu leisten, sofern kein gerichtliches Mahnverfahren besteht. Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Betriebsergebnis als Wertminderungsaufwendungen dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden im selben Posten erfasst. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Vermögenswerte umfassen die folgenden Positionen:
Der General Approach nach IFRS 9 wird für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr ist eine Wertberichtigung auf ein langfristiges Darlehen in Höhe von T€ 1.375 vorgenommen worden. Weiteren Wertberichtigungen haben nicht stattgefunden. Die Wertberichtigung auf das langfristige Darlehen wird als erwartete Kreditverlust behandelt und entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Aufgrund der kurzfristigen Art der sonstigen Forderungen entspricht deren Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Bei den langfristigen Forderungen unterscheiden sich die beizulegenden Zeitwerte ebenfalls nicht signifikant von den Buchwerten. Der zum Abgleich verwendete Fair Value von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten wird durch die Abzinsung unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten und laufzeitkongruenten Marktzinssatzes ermittelt. Die Darlehen und Kaufpreisstundungen zum 31.12.2023 enthalten im Wesentlichen die Forderung aus der Kaufpreiszahlung aus dem Verkauf der Anteile der Gesellschaft Ziegler, die zum Bilanzstichtag noch nicht zugeflossen ist und planmäßig im Jahr 2027 zufließen wird. Die als Finanzanlagen gehaltenen finanziellen Vermögenswerte umfassten im Vorjahr vor allem sonstige Finanzanlagen, die im Rahmen des Liquiditätsmanagements abgeschlossen wurden. 23 SONSTIGE NICHTFINANZIELLE VERMöGENSWERTE Es liegen zum Bilanzstichtag sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 18.157 vor (Vorjahr: T€ 9.474), die im Wesentlichen auf abgegrenzte Kosten und auf Anzahlungen entfallen und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
24 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE Die Bankguthaben und Kassenbestände in Höhe von T€ 30.45928.052 (Vorjahr: T€ 30.459) betreffen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten. Die oben erwähnten und in der Kapitalflussrechnung enthaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen T€ 688 (Vorjahr: T€ 1.509), die von der Wein & Co. gehalten werden. Diese Einlagen unterliegen lokalen aufsichtsbehördlichen Einschränkungen und stehen daher zur allgemeinen Nutzung durch andere Konzernunternehmen nicht zur Verfügung. 25 STAMMKAPITAL DER TOCOS BETEILIGUNG GMBH Das gezeichnete Kapital der TOCOS Beteiligung GmbH beträgt € 50.000,00 (Vorjahr: € 50.000,00). Das Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. Zum 31. Dezember 2023 werden - wie im Vorjahr - keine eigenen Anteile gehalten. 26 KAPITALRÜCKLAGE
Die Kapitalrücklage im Konzern setzt sich aus anderen Zuzahlungen zum Eigenkapital in den Jahren 2004, 2007 und 2008 sowie dem Jahr 2017 zusammen. 27 GEWINNRÜCKLAGEN
Die Gewinnrücklagen enthalten im Wesentlichen nicht ausgeschüttete Ergebnisse aus Vorjahren, das Konzernergebnis des Geschäftsjahrs und die Ergebnisanpassungen, die sich aus dem Übergang zu IFRS und aus der Erstanwendung von neuen IFRS-Standards ergeben. Die einzelnen Komponenten des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2022 und 2023 sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns dargestellt. 28 SONSTIGE RÜCKLAGEN Die sonstigen Rücklagen von insgesamt T€ 1.034 (Vorjahr: T€ 1.305) enthalten Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Konzerngesellschaften, die Neubewertungskomponente aus der Pensionsverpflichtung sowie die Rücklage für die Cashflow-Hedges. Diese Bestandteile werden im Konzernabschluss direkt im sonstigen Ergebnis erfasst. Auf die Umrechnungsdifferenzen von T€ -44 (Vorjahr: T€ 266) entfallen keine Ertragsteuern. Die Neubewertungskomponente für Pensionsrückstellungen und sonstige langfristige Personalrückstellungen enthalten Wertänderungen im Berichtsjahr von T€-357 (Vorjahr: T€ 919) abzüglich latenter Steuern von T€ 204 (Vorjahr: T€- 256). Weiterhin wurden im Berichtsjahr die Zeitwerte der Derivate in Höhe von T€ -94 (Vorjahr: T€ 279) im sonstigen Ergebnis erfasst. In diesem Zusammenhang wurden aktive latente Steuern in Höhe von T€ 23 (Vorjahr: T€ - 70) aufgelöst. 29 ANTEILE NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in der Konzernbilanz umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital und Jahresergebnis der voll konsolidierten Konzerngesellschaften (vergleichen Sie bitte die Angaben zum Konsolidierungskreis). Im Folgenden werden zusammengefasste Finanzinformationen für jedes Tochterunternehmen mit nicht beherrschendem Anteil, der wesentlich für den Konzern ist, dargestellt. Die im Folgenden aufgeführten Beträge beziehen sich auf die Beträge vor der Konsolidierung mit Konzernunternehmen. Die Gesellschaft WirWinzer GmbH ist mit Wirkung zum 30.06.2022 durch Erwerb von weiteren 15% der Anteile eine 100%ige Tochter der Hawesko Holding SE geworden.
30 PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN Zum Zwecke der Altersversorgung haben sieben Pensionäre (Vorjahr: sieben Pensionäre) der Tochtergesellschaft Jacques' einen Anspruch auf Ruhegeld. Gewährt wird ein lebenslanges Altersruhegeld beziehungsweise Dienstunfähigkeitsruhegeld sowie Hinterbliebenenruhegeld beziehungsweise Waisengeld. Ebenso haben die Mitarbeiter der Gesellschaft Globalwein AG in der Schweiz einen gesetzlichen Anspruch auf Ruhegeld, der ab 2022 als leistungsorientierter Plan eingestuft wurde. Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Rückstellungsbetrag wurde in Einklang mit IAS 19 von einem unabhängigen Versicherungsmathematiker nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren berechnet unter Berücksichtigung der zur Deckung dieser Verpflichtungen bestehenden Vermögenswerte (Planvermögen). Der Barwert der Pensionsverpflichtungen hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Die Globalwine AG hatte zum 31.12.2022 keine Pensionsverpflichtungen, das Deckungsvermögen der Gesellschaft betrug im Vorjahr T€ 78. Im Geschäftsjahr entfallen T€ 410 der Pensionsverpflichtungen auf die Globalwein AG und T€ 717 auf Jacques'. Nachfolgend sind die grundlegenden Annahmen bei der Bestimmung der Pensionsrückstellungen für Deutschland und die Schweiz dargestellt:
Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundwerte (Wahrscheinlichkeit für Todes- und Invaliditätsfälle) gemäß den Richttafeln 2018 G (Vorjahr: 2018 G) nach Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Für 2023 werden Auszahlungen in Höhe von T€ 219 (Vorjahr: T€ 61) erwartet. Eine Veränderung des Rechnungszinses um +50/-50 Basispunkte hätte zum 31.12.2023 bei sonst unveränderten Annahmen folgende Auswirkung auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen gehabt:
Die durchschnittliche Laufzeit der definierten Leistungsverpflichtung beträgt bei Jacques' neun Jahre (Vorjahr: zehn Jahre) und bei der Globalwine AG 16,41 Jahre (Vorjahr: 16,20 Jahre). 31 ABFERTIGUNGSRÜCKSTELLUNGEN Aufgrund lokaler gesetzlicher Vorgaben wurden für manche Angestellten der Wein & Co. und Wein Wolf Österreich Abfertigungsrückstellungen gebildet. Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Rückstellungsbetrag wurde in Einklang mit IAS 19 von einem unabhängigen Versicherungsmathematiker nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren berechnet. Der Barwert der Abfertigungsverpflichtungen hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Nachfolgend sind die grundlegenden Annahmen bei der Bestimmung der Abfertigungsrückstellungen dargestellt:
Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundwerte (Wahrscheinlichkeit für Todes- und Invaliditätsfälle) gemäß den Pensionstafeln AVÖ-2018-P (AVÖ-2018-P) der Aktuarvereinigung Österreich (AVÖ) zugrunde. Eine Veränderung des Rechnungszinses um +100/-100 Basispunkte hätte zum 31.12.2023 bei sonst unveränderten Annahmen folgende Auswirkung auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtungen gehabt:
Die durchschnittliche Laufzeit der definierten Leistungsverpflichtung beträgt 11 Jahre (Vorjahr: 12 Jahre). Der Ausweis der Abfertigungsrückstellungen erfolgt unter den sonstigen langfristigen Rückstellungen. 32 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Die Personalrückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen sowie Restrukturierungskosten zusammen. Die Altersteilzeitverpflichtungen als Bestandteil der langfristigen Rückstellungen werden auf Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Blockmodell unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G (Vorjahr: 2018 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Der Rechnungszins beträgt 4,42 Prozent (Vorjahr: 3,95 Prozent). Unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Entwicklung der maßgeblichen Bemessungsgrößen wurde eine Gehaltsdynamik in Höhe von 0,0 Prozent (Vorjahr: 3,0 Prozent) angesetzt. 2023 haben sich die Personalrückstellungen aus Altersteilzeitrückstellung durch Neuabschlüsse und Aufzinsung um T€ 137 erhöht (Vorjahr T€ 80). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Kosten für Prozess- und Haftungsrisiken. 33 VERBINDLICHKEITEN Der Konzern hält die folgenden finanziellen Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen maßgeblich Verbindlichkeiten gegenüber Winzern und Weinhändlern. 34 FINANZSCHULDEN
Dem TOCOS-Konzern werden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Kreditlinien zur Aufnahme von Kurzfristkrediten (unter einem Jahr) zur Verfügung gestellt:
Die Zinssätze der 2023 in Anspruch genommenen kurzfristigen Kreditmittel lagen zwischen 1,25 Prozent und 6,76 Prozent (Vorjahr: zwischen 0,5 Prozent und 4,45 Prozent). Durch die Streuung der Kreditlinien auf verschiedene Banken und verschiedene Zinskonditionen besteht kein nennenswertes Konzentrationsrisiko. Von der Kreditlinie waren zum 31.12.2023 T€ 11.740 in Anspruch genommen (Vorjahr T€ 4.062) worden. Ein Teil der Kredite, die für die Erweiterung einer Immobilie dienen, ist mit zwei im Grundbuch eingetragenen Grundschulden in Höhe von € 25,75 Mio. besichert. 35 LEASINGVERBINDLICHKEITEN
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringem Wert, die nicht in den kurzfristigen Leasingverhältnissen enthalten sind (erfasst in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen), betragen T€ 223 (Vorjahr: T€ 121). Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringer Laufzeit, die nicht in den kurzfristigen Leasingverhältnissen enthalten sind (erfasst in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen), betragen T€ 327 (Vorjahr: T€ 208). Aufwendungen im Zusammenhang mit variablen Leasingzahlungen, die nicht in den Leasingverbindlichkeiten enthalten sind, bestanden nicht. Die gesamten Auszahlungen für Leasing im Jahr 2023 betrugen T€ 18.747 (Vorjahr: T€ 17.461). Zum 31.12.20223 wurden mögliche künftige Mittelabflüsse in Höhe von € 47,7 Mio. (Vorjahr: € 39,9 Mio. - undiskontiert) nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert oder gekündigt werden. In der laufenden Berichtsperiode ergab sich aus Modifikationen von Leasingverhältnissen infolge von Anpassungen der Vertragslaufzeiten oder Neubewertungen von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ein Anstieg der bilanzierten Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte um € 4,7 Mio. (Vorjahr: € 2,7 Mio.).
36 SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Für die Verbindlichkeiten aus Put-Optionen vergleichen Sie bitte Abschnitt 40. Die Verbindlichkeiten aus Put Optionen betreffen mit T€ 5.366 Vorjahr (T€ 4.710) die Verbindlichkeiten aus Verkaufsoptionen für 20 Prozent der Anteile der Global Wines & Spirits in Tschechien. Die verbleibenden sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen kreditorische Debitoren zum Stichtag. Darüber hinaus sind in diesem Saldo Derivate ohne Hedge Beziehung in Höhe von T€ 86 (Vorjahr T€ 59 Aktivwert) enthalten. Darüber hinaus werden in diesem Saldo Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen und gliedern sich wie folgt auf:
Aus den folgenden Tabellen sind die erwarteten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente mit positivem und negativem beizulegendem Zeitwert ersichtlich:
37 NICHTFINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN Der Konzern hält die folgenden nichtfinanziellen Verbindlichkeiten:
Die sonstigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern betreffen maßgeblich Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer. Die gegenüber Beschäftigten bestehenden Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus zugesagten Sonderzahlungen sowie Tantiemen. 38 VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN Die Vertragsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr betragen T€ 18.320, von einem bis fünf Jahre T€ 4.589. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre bestehen nicht. Folgende Vertragsverbindlichkeiten wurden im Berichtsjahr erfasst:
Den Vereinfachungsregeln des IFRS 15 entsprechend, werden keine Angaben zu den Leistungsverpflichtungen zum 31.12.2023 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben. Weiterhin wird die Vereinfachungsregelung des IFRS 15.94 in Bezug auf die Aufwandserfassung bei Vertragsanbahnungskosten angewandt, wenn der ansonsten zu berücksichtigende Abschreibungszeitraum weniger als zwölf Monate betragen würde. Der Auftragsbestand zum Stichtag, der Subskriptionen betrifft, beträgt T€ 4.589 (Vorjahr: T€ 3.064) für einen Zeitraum länger als zwölf Monate. Aus bestehenden Aboverträgen über die Lieferung von Weinpaketen erwartet der TOCOS-Konzern zum 31.12.2023 einen zukünftigen Umsatz in Höhe von T€ 4.185, der zum Stichtag auf nicht (oder teilweise nicht) erfüllte Leistungsverpflichtungen entfällt und voraussichtlich in Höhe von T€ 4.185 im nächsten Geschäftsjahr realisiert wird. Die Verträge laufen im nächsten Geschäftsjahr aus. Die Verbindlichkeiten aus dem Subskriptionsgeschäft betreffen erhaltene Anzahlungen von Kunden für Weine, die 2023 beziehungsweise 2024 ausgeliefert werden. Unter den übrigen Vertragsverbindlichkeiten werden T€ 42 Abgrenzungen für Retouren ausgewiesen; diese haben im Wesentlichen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 39 PASSIVE LATENTE STEUERN Die passiven latenten Steuern resultieren aus temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in den steuerlich maßgeblichen Bilanzen und den Buchwerten in der Konzernbilanz. Die bilanzierten passiven latenten Steuern entfallen auf temporäre Vermögensunterschiede in folgenden Bilanzposten:
Die passiven latente Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
Nach IAS 12.39 (b) wurden auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 1.599 (Vorjahr: T€ 202) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden. Aus den passiven latenten Steuern werden voraussichtlich T€ 958 innerhalb von zwölf Monaten verbraucht. 40 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU DEN FINANZINSTRUMENTEN Die folgende Tabelle stellt die Buch- und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente des Konzerns zum 31.12.203 und zum 31.12.2022 nach IFRS 9 dar.
Für die Beteiligungen an nicht konsolidierten Tochterunternehmen werden die Anschaffungskosten als bester Schätzer des beizulegenden Zeitwertes herangezogen. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente wurden grundsätzlich basierend auf den am Bilanzstichtag verfügbaren Marktinformationen ermittelt und sind einer der drei Hierarchiestufen von beizulegenden Zeitwerten gemäß IFRS 13 zuzuordnen. Die folgende Tabelle zeigt die Einordnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die gemäß IFRS 13 zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und für die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, für die der beizulegende Zeitwert aber angegeben wird, in die drei »Fair-Value-Hierarchie-Stufen«. Es handelt sich um Derivate mit einer Hedge-Beziehung. Zum anderen werden die Put-Optionen der Minderheitsgesellschafter der Global Wines & Spirits zum Barwert des Rückkaufpreises ausgewiesen.
Die einzelnen Levels sind dabei gemäß IFRS 13 wie folgt definiert: Level 1: Auf der ersten Ebene der »Fair-Value-Hierarchie« werden die beizulegenden Zeitwerte anhand von öffentlich notierten Marktpreisen bestimmt. Level 2: Wenn kein aktiver Markt für ein Finanzinstrument besteht, wird der beizulegende Zeitwert mithilfe von Bewertungsmodellen bestimmt. Die Bewertungsmodelle verwenden im größtmöglichen Umfang Daten aus dem Markt und möglichst wenig unternehmensspezifische Daten. Level 3: Den auf dieser Ebene verwendeten Bewertungsmodellen liegen auch nicht am Markt beobachtbare Parameter zugrunde. Im Berichtsjahr und im Vorjahr haben keine Übertragungen zwischen den Level-Hierarchien stattgefunden. Soweit notierte Preise nicht mehr regelmäßig am Markt erhältlich sind, werden Finanzinstrumente von Level1 auf Level 2 übertragen. Eine Umgruppierung aus Level 3 in Level 2 erfolgt, sobald Marktdaten zur Bewertung herangezogen werden. Ein Level-Transfer würde zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Die liquiden Mittel, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Forderungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert der sonstigen langfristigen Forderungen sowie der sonstigen Ausleihungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr entspricht den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Laufzeiten, sodass die bilanzierten Werte näherungsweise den beizulegenden Zeitwert darstellen. Die Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve ermittelt. Die Zeitwerte der Finanzderivate beziehen sich auf die Auflösungsbeträge (Rückkaufswert) zum Bilanzstichtag. Es besteht derzeit keine Absicht, finanzielle Vermögenswerte zu veräußern. Die folgende Tabelle zeigt die Veränderungen bei den in Level 3 eingruppierten finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2023:
Die folgende Tabelle zeigt die Veränderungen bei den in Level 3 eingruppierten finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2022:
Für die Verkaufsoption gibt es ein fest vereinbartes Bewertungsschema, das auf EBIT-Werte und einen Multiplikator abstellt. Eine Veränderung des künftigen EBIT hätte zum 31.12.2023 folgende Auswirkung auf den Rückkaufpreis der Verkaufsoption gehabt:
SONSTIGE ANGABEN 41 ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 hat in Bezug auf den Nettozahlungsmittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit die indirekte Methode zugrunde gelegt und gliedert sich in die Fonds »Laufende Geschäftstätigkeit«, »Investitionstätigkeit« und »Finanzierungstätigkeit«. Die Kapitalflussrechnung beginnt mit dem Ergebnis vor Steuern. Die gezahlten Ertragsteuern sind aus Wesentlichkeitsgründen vollständig der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. Die Mittelabflüsse aus Zinszahlungen und Dividenden sind der Finanzierungstätigkeit zugeordnet worden. Im Nettozahlungsmittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit von T€ 36.75722.324 (Vorjahr: T€ 49.00130.890) sind die Zahlungsmittelveränderungen aus der betrieblichen Tätigkeit berücksichtigt. Den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten fasst die folgende Tabelle zusammen:
Das Nettoliquidität und deren Entwicklung für die dargestellte Periode setzen sich wie folgt zusammen:
Die zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit sowie korrespondierenden Eigenkapitalpositionen stellen sich wie folgt dar:
42 RISIKOMANAGEMENT UND FINANZDERIVATE GRUNDSÄTZE DES RISIKOMANAGEMENTS Hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen unterliegt der TOCOS-Konzern vor allem Risiken aus der Veränderung der Zinssätze und in einem geringen Umfang Risiken aus der Veränderung der Wechselkurse. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist, diese Marktrisiken durch finanzorientierte Aktivitäten zu begrenzen. Hierzu werden auch ausgewählte derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Grundsätzlich werden jedoch nur die Risiken abgesichert, die Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns haben. Das Risikomanagement des TOCOS-Konzerns wird in erster Linie durch eine zentrale Finanzabteilung auf Ebene der Hawesko Holding SE (Konzernfinanzabteilung) im Rahmen von Leitlinien gesteuert, die die Geschäftsleitung genehmigt hat. Die Konzernfinanzabteilung identifiziert, beurteilt und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Unternehmen des TOCOSHawesko-Konzerns ab. Die Geschäftsleitung stellt schriftliche Grundsätze für die Gesamtrisikosteuerung sowie Grundsätze für bestimmte Bereiche, wie etwa Fremdwährungs-, Zinsänderungs- und Ausfallrisiken sowie den Einsatz derivativer und nicht derivativer Finanzinstrumente und den Umgang mit Liquiditätsüberhängen, bereit. Wenn alle relevanten Kriterien erfüllt sind, wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting) angewandt, um die rechnungslegungsbezogene Inkongruenz zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft zu beseitigen. Dies führt bei Zinsänderungsrisiken im Ergebnis zur Erfassung von Zinsaufwand zu einem Festzinssatz für die gesicherten variabel verzinslichen Kredite und bei Währungsrisiken im Ergebnis zu Umsatzerlösen, die zum gesicherten Wechselkurs realisiert werden. DERIVATE UND SICHERUNGSGESCHÄFTE Derivate werden ausschließlich zu wirtschaftlichen Sicherungszwecken und nicht als spekulative Anlagen eingesetzt. Wenn Derivate jedoch die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting) nicht erfüllen, werden diese als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bilanziert. Sie werden als kurzfristige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten dargestellt, wenn die Derivate voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode beglichen werden. Zum Stichtag werden ausschließlich Zinsswaps als Hedge-Accounting designiert, während Devisentermingeschäfte freistehend am Markt sind. Die Rücklage für Cashflow-Hedges in den sonstigen Rücklagen entwickelte sich im laufenden Geschäftsjahr wie folgt:
Sonstige Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von vorzeitigen Beendigungen, geänderten Erwartungen hinsichtlich des Grundgeschäfts, aufgrund nicht einbringlicher, im sonstigen Ergebnis erfasster Verluste oder aufgrund eines Basis-Adjustments bestanden nicht. Der Schlusssaldo resultiert wie im Vorjahr ausschließlich aus aktiven Cashflow-Hedge-Beziehungen. Effekte aus beendeten Cashflow-Hedge-Beziehungen sind hier nicht enthalten. Derivate werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatgeschäfts angesetzt und in der Folge am Ende jeder Berichtsperiode zu ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Der TOCOS-Konzern designiert Derivate zur Absicherung eines bestimmten Risikos, das mit den Cashflows von bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und sehr wahrscheinlich erwarteten Transaktionen verbunden ist (Cashflow-Hedges). ES bestehen keine Nettingpotentiale von Derivaten. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung dokumentiert der TOCOS-Konzern die wirtschaftliche Beziehung zwischen den Sicherungsinstrumenten und den abgesicherten Grundgeschäften einschließlich der Frage, ob damit zu rechnen ist, dass Änderungen in den Cashflows der Sicherungsinstrumente Änderungen in den Cashflows der Grundgeschäfte kompensieren. Der Konzern dokumentiert seine den Sicherungsbeziehungen zugrunde liegenden Risikomanagementziele und -strategien. Die beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten, die in Sicherungsbeziehungen designiert sind, werden in Abschnitt 41 aufgeführt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Cashflow-Hedges designiert sind, wird in die Rücklage für Cashflow-Hedges als Bestandteil des Eigenkapitals (sonstiges Ergebnis) erfasst. Der TOCOS-Konzern schließt Zinsswaps ab, die identische Konditionen wie das gesicherte Grundgeschäft aufweisen, wie etwa Referenzzinssatz, Zinsanpassungstermine, Zahlungszeitpunkte, Laufzeiten und Nennbetrag. Während des Geschäftsjahrs stimmten alle wesentlichen Vertragsbedingungen überein, sodass jeweils eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument vorlag. Bei der Absicherung durch Zinsswaps erfolgt der Nachweis des ökonomischen Sicherungszusammenhangs durch die Critical Term Match-Methode, da die bewertungsrelevanten Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft vollständig übereinstimmen. Zur Berechnung der Ineffektivität wird wiederum die Hypothetische Derivate-Methode herangezogen. Ineffektivitäten können auftreten bei Veränderung des Ausfallrisikos einer Vertragspartei des Zinsswaps, die nicht durch Wertänderungen der gesicherten Kredite ausgeglichen werden, oder in der Folge entstehende Unterschiede der Vertragsbedingungen zwischen Zinsswap und gesichertem Kredit. Der Gewinn oder Verlust aus den Zinsswaps wird im Posten Zinsaufwand im Gewinn oder Verlust in der Periode ausgewiesen, in der der Zinsaufwand für die gesicherten Kreditaufnahmen erfolgswirksam wird. Bestimmte derivative Instrumente erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung als Sicherungsgeschäft. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines derivativen Instruments, das nicht als Sicherungsbeziehung bilanziert wird, werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst und in den sonstigen Gewinnen (Verlusten) berücksichtigt. Diese Derivate unterliegen jedoch denselben Risikomanagementmethoden wie alle anderen derivativen Kontrakte. WÄHRUNGSRISIKEN Währungsrisiken resultieren aus zukünftigen Geschäftsvorfällen, bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe und werden insgesamt als gering eingeschätzt. Der TOCOS-Konzern ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko des Schweizer Franken (CHF), der tschechischen Krone (CZK) und der schwedischen Krone (SEK) ausgesetzt. Demnach besteht im Hinblick auf die Währungsrisiken kein Konzentrationsrisiko. Zur Absicherung solcher Risiken werden auch Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Die Risikomanagementpolitik des TOCOS-Konzerns sieht eine Absicherung von rund 80 Prozent der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Zahlungsströme (hauptsächlich Exportverkäufe) in schwedischen Kronen vor. Wenn zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft Effektivität vorliegt (Cashflow-Hedge), erfolgt die Bewertung erfolgsneutral zum Zeitwert. Die Fremdwährungsvermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die daraus entstehenden Fremdwährungsgewinne und -verluste werden ergebniswirksam erfasst. Die Verpflichtungen beziehungsweise der Anspruch aus der Bewertung der Devisentermingeschäfte werden unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beziehungsweise den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Wie sich fremdwährungsbezogene Sicherungsinstrumente ohne Hedge-Accounting auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des TOCOS-Konzerns auswirken, stellt die folgende Tabelle dar:
Die Sensitivitätsanalyse umfasst lediglich ausstehende, auf Schweizer Franken lautende monetäre Positionen und passt deren Umrechnung zum Jahresende nach einer zehnprozentigen Änderung des Wechselkurses an. Sie berücksichtigt ausschließlich externe Darlehen. Ausstehende, auf schwedische Kronen lautende Forderungen und Verbindlichkeiten unterliegen keinem Risiko der Änderung des Wechselkurses, da diese vollumfänglich durch freistehende Devisentermingeschäfte gesichert sind. Die zehnprozentige Veränderung ist der Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Wechselkursrisikos an die Leitungsgremien angewandt wird, und stellt die Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich einer vernünftigen möglichen Wechselkursänderung dar:
Der Buchwert der auf Schweizer Franken (CHF) lautenden monetären Schulden des TOCOS-Konzerns am Stichtag beträgt T€ 3.240 (Vorjahr: T€ 4.062); monetäre Vermögenswerte bestehen nicht. ZINSRISIKEN Das Zinsänderungsrisiko besteht hauptsächlich in der Veränderung der kurzfristigen Euro-Geldmarktzinsen. Um die Auswirkungen von Zinsschwankungen in dieser Region zu minimieren, legt der Vorstand der Hawesko Holding SE regelmäßig die gewünschte Mischung aus fest und variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten fest und setzt dafür entsprechende Zinsderivate ein. Wenn aufgrund der fehlenden Fristenkongruenz zwischen der stark schwankenden Inanspruchnahme von Grund- und Sicherungsgeschäften bei den Zinsderivaten kein enger Sicherungszusammenhang in Verbindung mit den Grundgeschäften besteht, werden sie zum Zeitwert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste aus der Veränderung des Zeitwertes ergebniswirksam im Zinsergebnis erfasst werden. Zum Stichtag lagen keine Zinsderivate vor, die nicht in einer Hedge-Accounting-Beziehung standen. Wenn für den Sicherungszusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft Effektivität vorliegt (Cashflow-Hedge), erfolgt die Bewertung ebenfalls zum Zeitwert, wobei Veränderungen des Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Derzeit bestehende Swaps decken € 5 Mio. der ausstehenden variabel verzinslichen Kredite ab. Die variablen Zinssätze der Kredite richten sich nach dem Drei-Monats-EURIBOR. Die durch die Zinsswaps gesicherten Sollzinssätze betragen insgesamt 0,92 und 1,58 Prozent. Zahlungen aus den Zinsswaps erfolgen jeweils zum Ende eines Quartals. Die Erfüllungszeitpunkte stimmen mit den Zeitpunkten überein, an denen die Zinsen auf die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten zu zahlen sind. Wie sich Zinsswaps im Hedge-Accounting auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des TOCOS-Konzerns auswirken, stellt die folgende Tabelle dar:
Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts betrifft in Höhe von T€ 29 den im Berichtsjahr planmäßigen ausgelaufenen Zinsswaps für ein vollständig getilgtes Darlehen. Die Verpflichtungen beziehungsweise der Anspruch aus der Bewertung der Zinsderivate werden unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beziehungsweise den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisanteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen folgende Annahmen zugrunde: Änderungen des Marktzinssatzes von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte im Rahmen von Cashflow-Hedges gegen Zinsänderungsrisiken designiert sind, aus und gehen demzufolge in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten mit ein. Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind, haben Auswirkungen auf das sonstige Finanzergebnis und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitäten berücksichtigt. Bei einer hypothetischen Erhöhung beziehungsweise Senkung des Marktzinsniveaus um jeweils 100 Basispunkte (Parallelverschiebung der Zinskurven) und gleichzeitig unveränderten sonstigen Variablen, wäre die Bewertung von zum Zeitwert bewerteten Zinsswaps um € 0,1 Mio. geringer beziehungsweise € 0,1 Mio. höher ausgefallen. Die Auswirkungen würden als Zeitwertänderung im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. AUSFALLRISIKEN Das Bonitäts- und Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte (im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) aus dem operativen Geschäft entspricht maximal den auf der Aktivseite ausgewiesenen Beträgen und ist aufgrund der Vielzahl von einzelnen Kundenforderungen breit gestreut. Die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten betrifft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen, wird ihr durch Anwendung des vereinfachten Ansatzes nach IFRS 9 Rechnung getragen. Demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 36 Monaten vor dem 31.12.2023 beziehungsweise dem 31.12.2022 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Die historischen Verlustquoten werden mit den Eintreibungsquoten der beauftragten Inkassogesellschaften verglichen und gegebenenfalls angepasst. Weitere Anpassungen der Verlustquoten, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, beziehen, sind aufgrund der Kundenstruktur der Gruppe nicht notwendig. Geleistete Anzahlungen werden zum großen Teil durch Bankbürgschaften abgesichert. Im Finanzierungsbereich werden Geschäfte nur mit Kontrahenten mit einem erstklassigen Kreditrating abgeschlossen. LIQUIDITÄTSRISIKEN Eine umsichtige Liquiditätsrisikosteuerung bedeutet, ausreichend Zahlungsmittel vorzuhalten sowie Finanzmittel durch einen angemessenen Betrag zugesagter Kreditlinien zur Verfügung zu haben, um fällige Verpflichtungen erfüllen zu können. Am Ende der Berichtsperiode hielt der TOCOS-Konzern sofort verfügbare Bankguthaben und Kassenbestände von T€ 30.45928.052 (Vorjahr: T€ 30.590). Durch die Streuung auf verschiedene Banken besteht kein nennenswertes Konzentrationsrisiko und das Ausfallrsiko wird deutlich eingeschränkt. Infolge der Dynamik der zugrunde liegenden Geschäftstätigkeiten stellt der TOCOS-Konzern seine finanzielle Flexibilität durch die Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit zugesagter Kreditlinien sicher. Das Management überwacht mittels rollierender Prognose die Liquiditätsreserven des TOCOS- Konzerns (bestehend aus den nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien - vergleichen Sie dazu bitte Abschnitt 35 - und den Zahlungsmitteln) auf Basis der erwarteten Cashflows. Dies erfolgt im Allgemeinen auf Basis der Informationen aus den operativen Einheiten des TOCOS-Konzerns in Übereinstimmung mit den vom TOCOS-Konzern festgelegten Limits. Diese Limits variieren und berücksichtigen dabei die Liquidität des Marktes, in dem das Konzernunternehmen tätig ist. 43 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 sind einzelne Jahresabschlussdaten nach Geschäftsbereichen segmentiert, die in Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung des TOCOS-Konzerns nach Vertriebsform und Kundengruppe geordnet sind. Segmentvermögen, Segmentinvestitionen sowie die Fremdumsätze werden darüber hinaus im sekundären Berichtsformat nach Regionen gegliedert dargestellt. Hierbei handelt es sich um Regionen, in denen der TOCOS-Konzern tätig ist. Die Zuordnung des Segmentvermögens und der Segmentinvestitionen erfolgt grundsätzlich nach dem Standort des betreffenden Vermögens, die Zuordnung der Fremdumsätze erfolgt nach dem Standort der jeweiligen Kunden. Die Segmente umfassen die folgenden Bereiche: - Das Segment Retail vertreibt Wein im Wesentlichen über ein Netz von Depots (Jacques'), die von selbstständigen Partnerinnen und Partnern geführt werden. Seit dem 01.10.2018 verfügt der Konzern in Österreich mit Wein & Co. über ein umfassendes Premium-Lifestyle-Genuss-Konzept mit Geschäften, Bars sowie einem Onlineshop. Beide Unternehmen fokussieren sich auf Endverbraucher. - Im Segment B2B sind die Aktivitäten des Geschäfts mit Wiederverkäufern zusammengefasst, wobei die Weine und Champagner sowohl über einen eigenen Außendienst als auch durch eine Handelsvertreterorganisation vertrieben werden. Mit der Globalwine ist das Segment B2B zudem auf dem schweizerischen Weinmarkt, mit Wein Wolf Österreich auf dem österreichischen Markt und mit Global Wines & Spirits auf dem tschechischen Markt aktiv. Mit unserem Gemeinschaftsunternehmen Dunker Group OÜ ist das Segement B2B auch auf dem Baltikum Weinmarkt präsent. - Das Segment E-Commerce umfasst den Geschäftsbereich Wein- und Champagner-Distanzhandel und konzentriert seine Aktivitäten auf den Endverbraucher. Zu diesem Segment gehört auch das Präsentgeschäft mit Firmen- und Privatkundschaft über einen Spezialkatalog. Zum Geschäftsbereich Distanzhandel zählen unter anderem die UnternehmenHAWESKO, Vinos und WirWinzer sowie The Wine Company. - Das Segment Sonstiges umfasst alle zentralen Konzernfunktionen und enthält neben der TOCOS Beteiligung GmbH die Hawesko Holding SE sowie die WineTech. Die Übersicht der Segmentzuordnungen der Gesellschaften des Hawesko-Konzerns ist in Abschnitt 7 dargestellt. Die Segmentdaten wurden auf folgende Weise ermittelt: - Der Innenumsatz weist die Umsätze, die zwischen den Segmenten getätigt werden, aus. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze werden marktorientiert festgelegt. - Das Segmentergebnis ist als Ergebnis vor Ertragsteuern sowie jeglicher Anpassung für Minderheitenanteile definiert (EBT). Als Steuerungsinstrument wird das EBIT der jeweiligen Segmente zugrunde gelegt. - Das ausgewiesene Segmentvermögen ist die Summe des für die laufende Geschäftstätigkeit notwendigen Anlage- und Umlaufvermögens, bereinigt um Konsolidierungsposten innerhalb des Segments und etwaige Ertragsteueransprüche. - Die Segmentschulden sind die betrieblichen Schulden (Rückstellungen und zinslose Verbindlichkeiten), bereinigt um Konsolidierungsposten innerhalb des Segments und Ertragsteuerverbindlichkeiten. - Die Zwischenergebniseliminierung, die innerhalb eines Segments durchzuführen ist, sowie die Kapitalkonsolidierungsdaten (Firmenwert und Firmenwertwertminderungen) sind den jeweiligen Segmenten zugeordnet. - Wesentliche nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen sind in den Segmenten nicht vorhanden.
Segmentberichterstattung für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023:
Segmentberichterstattung für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022:
44 KAPITALMANAGEMENT 45 VORRANGIGES ZIEL DES KAPITALMANAGEMENTS DES TOCOS-KONZERNS IST SICHERZUSTELLEN, DASS DIE FäHIGKEIT ZUR SCHULDENTILGUNGSFäHIGKEIT UND AUSZAHLUNG VON DIVIDENDEN SOWIE DIE FINANZIELLE SUBSTANZ DES TOCOS-KONZERNS FüR DIE DURCHFüHRUNG DER OPERATIVEN TäTIGKEITEN AUCH IN ZUKUNFT ERHALTEN BLEIBEN. Ein weiteres Ziel des TOCOS-Konzerns besteht darin, die Kapitalstruktur dauerhaft so zu gestalten, dass ihm auch weiterhin ein Bankenrating im Bereich »Investment Grade« sicher ist. Um das zu gewährleisten und um weiterhin eine dem Gewinn pro Aktie angemessene Dividende zahlen zu können, muss ein ausreichender Free-Cashflow erwirtschaftet werden. Damit bleibt die nachhaltige Optimierung des Working Capitals ein vorrangiges Ziel. Die Kapitalstruktur wird anhand der Nettoverschuldung beziehungsweise Nettoliquidität gesteuert. Sie ist definiert als Summe aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, aus sonstigen Darlehen, Leasingverbindlichkeiten und Pensionsrückstellungen abzüglich flüssiger Mittel. Zum 31.12.20223 besteht eine Nettoverschuldung von € 159,5 Mio. (Vorjahr: Nettoverschuldung von € 127,3 Mio.). Eine weitere wichtige Kennzahl des Kapitalmanagements ist die Kapitalrendite (ROCE). Sie wird wie folgt berechnet: • Betriebsergebnis (EBIT), dividiert durch das durchschnittlich eingesetzte Kapital (Capital Employed) • Dieses ergibt sich aus der Bilanzsumme (im TOCOS-Konzern) abzüglich zinsloser Verbindlichkeiten und Rückstellungen, aktivierter latenter Steuern sowie der liquiden Mittel. Diese Kennzahl ist nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften nach den IFRS, und seine Definition und Berechnung kann bei anderen Unternehmen abweichen. Es wird eine dauerhafte Kapitalrendite (ROCE) angestrebt, die nachhaltig bei mindestens 14,0 Prozent liegt. Im Berichtsjahr wurde eine Rendite von 2,0 Prozent (Vorjahr: 5,9 Prozent) erreicht. 46 ANWENDUNG DER BEFREIUNGSVORSCHRIFTEN VON § 264 ABSATZ 3 HGB FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN Die KonzerngesellschaftenIWL Internationale Wein-Logistik GmbH, WirWinzer GmbH, WineCom International Holding GmbH, WineTech Commerce GmbH, Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH, Jacques' Wein-Depot Wein-Einzelhandel GmbH, Wein & Vinos GmbH, Wein Service Bonn GmbH, Tesdorpf GmbH (vormals Carl Tesdorpf GmbH), The Wine Company Hawesko GmbH, Weinland Ariane Abayan GmbH, Wein Wolf GmbH, Grand Cru Select Distributionsgesellschaft mbH und Global Eastern Wine Holding GmbH machen auf Ebene des Teilkonzerns der Hawesko Holding SE für das Berichtsjahr von den Befreiungsvorschriften des § 264 Absatz 3 HGB Gebrauch. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. 47 ANWENDUNG DER BEFREIUNGSVORSCHRIFTEN VON § 291 HGB FÜR TEILKONZERNE Die Teilkonzerne der Wein Service Bonn GmbH, Wein Wolf GmbH, Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH, WineCom International Holding GmbH und WeinArt Handelsgesellschaft mbH machen auf Ebene des Teilkonzerns der Hawesko Holding SE im Berichtsjahr von den Befreiungsvorschriften des § 291 Absatz 1 HGB Gebrauch, da sie in den befreienden Konzernabschluss der Hawesko Holding SE einbezogen worden sind. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. 48 ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN Nach IAS 24 werden die folgenden Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen gemacht: Der TOCOS-Konzern wird von Deltev Meyer beherrscht, der 90,59% der Gesellschaftsanteile an der TOCOS Beteiligung GmbH hält. Die restlichen Gesellschaftsanteile in Höhe von 9,41% werden von seinem Sohn StefanMeyer gehalten. Es wurden Waren von der St. Antony Weingut GmbH & Co. KG, Nierstein am Rhein, die von Detlev Meyer gehalten wird, im Wert von T€ 1.322 (Vorjahr: T€ 580) bezogen. Außerdem wurden Waren von der Heyl zu Herrnsheim Weinkellerei GmbH, Nierstein am Rhein, die ebenfalls von Detlev Meyer gehalten wird, in Höhe von T€ 460 (Vorjahr: T€ 2.163) bezogen. Im Berichtsjahr wurden darüber hinaus Waren von nahestehenden Personen und Unternehmen in einem Umfang von T€ 628 eingekauft. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres betrug das Ordervolumen T€ 619. Für ein Büro- und Lagergebäude in Tornesch wurde im Vorjahr eine Miete in Höhe von T€ 369 an die ATL Objektverwaltung GmbH, Hannover, die von Detlev Meyer gehalten wird, gezahlt. Das Büro- und Lagergebäude wurde zum Ablauf des Jahr 2022 an einem Dritten veräußert, so dass die Miete in 2023 nicht mehr an nahestehenden Personen und Unternehmen im Sinne des IAS 24 entrichtet wurde. Zum Abschlussstichtag bestehen keine Forderungen (Vorjahr: T€ 0) und keine Verbindlichkeiten (Vorjahr: T€ 0) gegenüber der ATL Objektverwaltung GmbH. Als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen gelten die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Hawesko Holding SE. Die Gesamtbezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Hawesko Holding SE betrugen im Geschäftsjahr T€ 1.343. Grundsätzlich sind alle Leistungen kurzfristig fällig, soweit nicht anders angegeben. Dem ehemaligen Vorstandsmitglied der Hawesko Holding SE Bernd Hoolmans wurde eine Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres und ein Invalidengeld zugesagt; für diese Zusage ist zum 31.12.2023 eine Rückstellung in Höhe von T€ 182 (Vorjahr: T€ 182) bilanziert worden. Herr Hoolmans bezieht daraus seit August 2015 ein monatliches Altersruhegeld von T€ 1. Gegenüber Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Hawesko Holding SE bestanden im Geschäftsjahr 2023 - ebenso wie im Vorjahr - keine Kredite. In der Bilanz sind Rückstellungen für Verpflichtungen beziehungsweise kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat der Hawesko Holding SE in Höhe von T€ 700 enthalten (Vorjahr: T€ 1.288). 48. ANTEILSBESITZ gemäß § 313 Absatz 2 HGB zum 31.12.20223
* Vor Ergebnisabführung ** Das Eigenkapital wurde mit einem Umrechnungskurs von CHF/EUR 0,92600 (Stichtag) und der Jahresüberschuss mit einem Kurs von CHF/EUR 0,96778 (Durchschnitt) umgerechnet *** Das Eigenkapital wurde mit einem Umrechnungskurs von CZK/EUR 24,72400 (Stichtag) und der Jahresüberschuss mit einem Kurs von CZK/EUR 24,000068 (Durchschnitt) umgerechnet
49 . HONORARAUFWAND FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER DER HONORARAUFWAND FüR DEN ABSCHLUSSPRüFER STELLT SICH WIE FOLGT DAR:
Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen die Prüfung des Jahresabschlusses der Konzerngesellschaften sowie die Konzernabschlussprüfungen der TOCOS Beteiligung GmbH und der Hawesko Holding SE. Die sonstigen Leistungen betreffen die Prüfung der Vopllständigkeitserklärung zur ordnungsmäßigen Entrichtung der Entgelte im Zusammenhang mit dem Grüne Punkt - Duales System. 50. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit Auswirkung auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Konzerns für das Berichtsjahr 2023 sind nicht eingetreten.
Hamburg, 15. Juli 2024 Die Geschäftsführung sonstige BerichtsbestandteileKonzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom1. Januar bis 31. Dezember 2023
gez. Detlev Meyer gez. Stefan Meyer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die TOCOS Beteiligung GmbH, Hamburg Prüfungaurteile Wir haben den Konzernabschluss der TOCOS Beteiligung GmbH, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der TOCOS Beteiligung GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 30. September 2024 KPMG
AG
gez. Kastka, Wirtschaftsprüferin gez. Küntzel, Wirtschaftsprüfer |
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