ADITO
Handelsgesellschaft mbH
Herford
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.497,00 |
10.256,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.497,00 |
10.256,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
183.840,66 |
203.986,34 |
| I.
Vorräte |
165.636,80 |
185.371,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.906,60 |
5.408,60 |
| III.
Wertpapiere |
0,00 |
11.499,51 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.297,26 |
1.706,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
190.337,66 |
214.242,34 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
61.581,07 |
104.385,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
0,00 |
53.412,45 |
| III.
Gewinnvortrag |
36.016,48 |
1.274,79 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
24.133,19 |
| B.
Rückstellungen |
9.878,54 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
118.878,05 |
109.857,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
114.763,05 |
98.924,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
190.337,66 |
214.242,34 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Absatz 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Absatz 1 Satz 2, 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1 Satz 1 und
Absatz 3 HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 Absatz 2 HGB).
Fremdkapitalzinsen wurden ausdrücklich nicht in die
Herstellungskosten mit einbezogen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel und
Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Absatz 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 Absatz 5 Satz 1 HGB,
§ 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2011
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
|
|
|
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
8,5
|
8,5
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
45,4
|
45,4
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
64,9
|
16,0
|
44,8
|
4,1
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe
|
118,8
|
69,9
|
44,8
|
4,1
|
|
|
|
|
|
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Absatz 3 GmbHG) betragen 44.737,21 €
(Vorjahr: 53.412,45 €).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Frau Elfriede Knaut, Kauffrau
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Absatz 4 HGB wurde
in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 266,
288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
gez.
Elfriede Knaut
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.01.2013 festgestellt.
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