Johann
Sohns GmbH
Brandscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresabschluss
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.559,00 |
23.245,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,50 |
2,50 |
| II.
Sachanlagen |
8.556,50 |
23.243,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.174.834,99 |
910.390,12 |
| I.
Vorräte |
614.305,00 |
400.414,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
546.198,23 |
508.207,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.331,76 |
1.768,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.079,00 |
2.079,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
70.470,05 |
| Aktiva |
1.185.472,99 |
1.006.184,67 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.486,05 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
96.034,64 |
126.391,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
85.956,10 |
30.356,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
70.470,05 |
| B.
Rückstellungen |
115.954,00 |
104.954,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.054.032,94 |
901.230,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
325.954,52 |
350.319,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
728.078,42 |
550.910,76 |
| Summe
Passiva |
1.185.472,99 |
1.006.184,67 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Johann Sohns GmbH hat ihren Sitz in Brandscheid.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich
unter 31301 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Johann Sohns GmbH wurde auf
der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im
Anhang gewählt.
Das gesetzliche Gliederungsschema der §§
266 und 275 HGB wurde angewandt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde grundsätzlich
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Im Jahr
des Zugangs erfolgte die Abschreibung
pro rata temporis.
Im Geschäftsjahr wurden abnutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert
bis zu Euro 800,00 sofort voll abgeschrieben. Solche mit
einem Wert bis zu Euro 250,00 wurden als Betriebsausgaben
behandelt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere wurden zum
Nennwert unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zum ggf. abgezinsten
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
wurden gemäß § 256a HGB umgerechnet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Rechte und Pflichten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
folgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten:
|
Euro 332.5470,37
|
Durch Pfandrechte gesicherte Verbindlichkeiten
Rangrücktritt
Der Gesellschafter Johann Sohns hat gegenüber
der Schuldnerin eine Darlehensforderung per 31.12.2023
in Höhe von Euro 332.5740,37 (Konto 170700 der
DATEV-Buchhaltung)
Die Bilanz per Ende des Wirtschaftsjahres 31.12.2022
hat ergeben, dass bei der Schuldnerin
eine Überschuldung nach § 64 GmbHG droht.
Zur Vermeidung einer Überschuldung wird deshalb
der Rangrücktritt erklärt:
der Gläubiger erklärt hinsichtlich seiner
Forderung gegen die Schuldnerin den Rangrücktritt,
zugunsten aller gegenwärtigen und künftigen
Gläubiger der Schuldnerin, indem er mit der
Schuldnerin vereinbart, dass
Tilgung, Zinsen und Kosten auf die Forderung
lediglich aus in einem Vermögensstatus der Schuldnerin
ausgewiesenen Reinvermögen oder einem
künftigen Liquidationsüberschuss zu leisten sind.
Der Gläubiger
verpflichtet sich demnach insbesondere, diese
Forderung gegenüber der Schuldnerin solange nicht
geltend zu machen, wie die teilweise oder
vollständige Befriedigung dieser Forderung zu einer
rechnerischen
Überschuldung der Schuldnerin im Sinne von
§ 64 GmbHG führt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Johann
Sohns
Unterschrift der Geschäftsleitung
Brandscheid, 25.03.2025
Johann Sohns
sonstige Berichtsbestandteile
Brandscheid, den
25.03.2025
gez.
Johann Sohns, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2025 festgestellt.
gez. Johann Sohns, Geschäftsführer
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