Vipro Media
GmbH
Rosendahl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.03.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
12.003,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
570,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.433,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
8.015,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.709,78 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.306,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.518,85 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.067,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
4.932,50 |
| B.
Rückstellungen |
1.936,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.514,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.518,85 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die Vipro Media GmbH ist als kleine Gesellschaft im
Sinne des § 267 HGB verpflichtet gemäß
§ 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und
um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung
erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten
Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Art. 66 III. S. 6 EGHGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem
Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB
gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB
und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden
einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf
den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund
der erstmaligen Anwendung von BilMoG war nicht
erforderlich.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Entgeltlich erworbene
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert.
Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter
Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von €
557,16 enthalten. Sie sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung sind bestellt: Herr
Andre Graute und
Herr Marco Sonnemann.
Angaben zur Vergütung der
Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
Rosendahl, den 23. Dezember 2011
gez. Andre Graute
gez. Marco Sonnemann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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