Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 12074
Eingetragen
5.7.2010
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Vertrieb von Maschinen und Maschinenteilen im industriellen Bereich sowie Dienstleistungsservice für Industriebetriebe

Historie

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Management

NameRolle
Robert Deml
seit 2.10.2017
Geschäftsführer
Stefanie Langguth
seit 2.10.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
51.00%
49.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Stefanie Langguth
Wenzenbach
51.00%
Robert Deml
Regenstauf
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

DL Service GmbH

Donaustauf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.05.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

157,39

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

12.165,63

12.323,02

Summe Aktiva

12.323,02



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-12.500,00

II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-1.614,74

10.885,26

B. Rückstellungen

500,00

C. Verbindlichkeiten

937,76

Summe Passiva

12.323,02

ANHANG

Anhang

zum Jahresabschluss

2010

Rechtliche Verhältnisse

Firma: DL Service GmbH

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Sitz: Donaustauf

Anschrift: Altdorfer Str. 12

93093 Donaustauf

Gründung: 04.05.2010

Gesellschaftsvertrag: Notar Dr. Johann Frank

URNr. 827/2010 vom 04.05.2010

Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistungsservice für Industriebetriebe

Geschäftsjahr: Kalenderjahr

Stammkapital: EUR 25.000,00

Geschäftsführung: Werner Deml

Finanzamt: Regensburg

Steuernummer: 124/50333

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und so weit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen verringert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände

linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung

erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Die Abschreibung eines Firmenwerts wurde stets nach handelsrechtlichen Vorschriften planmäßig durchgeführt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzah-lungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert eingesetzt.

Sonstige Vermögensgegenstände

Im Posten sonstige Vermögensgegenstände sind Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen.

Es handelt sich dabei um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen werden, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Ertrag erfasst wurden.

Weitere Erläuterungen

Es wurden keine Wahlrechte bezüglich § 284 (1) HGB in Anspruch genommen.

Keine Abweichungen von Bilanzmethoden gem. § 284 (2) Nr. 3 HGB.

Bei Anwendung von Bewertungsmethoden gem. § 240 (4) oder § 256 Satz 1 HGB ergaben sich keine darzustellende Unterschiede gem. § 284 (2) Nr. 4 HGB.

Die Verbindlichkeiten wurden in der Bilanz nach Restlaufzeiten bereits gegliedert.

Über die gemachten Zusagen und Vereinbarungen, Darlehensverträge und eingegangener Haftungs-verhältnisse sind jeweils schriftliche Ausfertigungen vorhanden.

Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 809,76 €.

Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 18.11.2011 festgestellt.

Donaustauf, 18.11.2011

gez. Werner Deml

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.11.2011

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