CHN Lasertechnik GmbHLiquidiert

34121 Kassel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 14814
Eingetragen
7.5.2009
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinen für die additive Fertigung
Gegenstand
Die Entwicklung und der Bau von lasergestützten und videooptischen Messmaschinen.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Nowaczyk
seit 7.5.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Pfalzstraße 4, 34266 Kaufungen
23.750 €
95.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CHN Lasertechnik GmbH

Kaufungen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

39370,00

37057,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

70000,00

41525,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

23579,25

15556,90

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

50,39

143,93

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3406,08

735,69

Summe Aktiva

136405,72

95018,52



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

25000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-4158,15

-3803,14

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

2633,62

-355,01

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

112930,25

74176,67

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

136405,72

95018,52

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung

a. Allgemeine Vorbemerkungen

Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren grundsätzlich die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) anzuwenden. Sie wendet jedoch teilweise freiwillig die Regelungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften
(§ 267 Abs. 2 HGB) an.

Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden.

Die Bilanzierung erfolgte unter Berücksichtigung der Regelungen des "Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG)".

Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor.

b. Anmerkungen zur Gliederung

Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen war nicht erforderlich.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Vorbemerkungen

Für die Fertigung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden die entsprechenden Forderungen mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag bewertet.

2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten

a. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden mit Wirkung vom Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres an allein nach den handelsrechtlichen Vorschriften, unabhängig von den steuerrechtlichen Regelungen vorgenommen und linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet. Soweit dadurch Anpassungen der Abschreibungsbeträge der Vergangenheit erforderlich wurden, wurden die Saldenvorträge zu Beginn des Geschäftsjahres entsprechend angepasst.

Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht.

b. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwert-prinzips.

Soweit die Bewertung mit den Herstellungskosten erfolgte, wurde mit den unter Einbeziehung der Aufwendungen des § 255 Abs. 2 HGB ermittelten Herstellungskosten bewertet. Diese enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und der Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung der Wirtschaftsgüter veranlasst war. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht berücksichtigt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken soweit erforderlich durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

c. Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Hinsichtlich des Überblicks über die Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den beigefügten Anlagenspiegel verwiesen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen zum Abschlusszeitpunkt nicht vor.

Finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, lagen nicht vor.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die für das Geschäftsjahr zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung einzeln ausgewiesen, so dass die hierdurch aufgetretene Belastung des Jahresergebnisses der Gewinn- und Verlustrechnung entnommen werden kann.

Auf den Ausweis aktiver latenter Steuern wurde verzichtet.

V. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr war durchschnittlich ein Arbeitnehmer beschäftigt. Davon war einer als leitende Angestellte tätig.

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Christian Nowaczyk. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Bezüge an frühere Mitglieder der Geschäftsführung wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt.

Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt.

 

Kaufungen, den 18. April 2014

gez. Nowaczyk

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.04.2014

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