AT Immobilien GmbHLiquidiert

85521 Ottobrunn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 162309
Vorher
BBNS GmbH
Eingetragen
17.5.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführung an der BBNS GmbH & Co. Grundstücks KG.

Historie

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Management

NameRolle
Horst Kusaj
seit 9.12.2011
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

AT Immobilien GmbH

Ottobrunn

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA

  31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN    
I. Sachanlagen   90,00
B. UMLAUFVERMÖGEN   351.819,90
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   351.392,78
davon mit einer Restlaufzeit von 1-5 Jahren 351.287,14  
davon aus verbundenen Unternehmen 117.213,21  
davon Forderungen an Gesellschafter 210.350,41  
II. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   427,12
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN   0,00
SUMME Aktiva   351.909,90

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
A. EIGENKAPITAL   255.992,89
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag   224.654,79
III. Jahresüberschuss   6.338,10
IV. buchmäßiges Eigenkapital   255.992,89
B. RÜCKSTELLUNGEN   94.931,82
C. VERBINDLICHKEITEN   985,19
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 0,00  
davon aus Steuern 985,19  
SUMME Passiva   351.909,90

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB erstellt.

Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H.v. 234,1 T€ eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: 232,8 T€). Forderungen ggü. Gesellschaftern bestehen in Höhe von 210,3 T€ (VJ: 199,3 T€).

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten enthält ein Disagio in Höhe von €

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten in Höhe von 0,0 T€ (VJ: 0,7 T€) sind innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den bilanzierten Verbindlichkeiten existieren nach Aussage der Geschäftsleitung keine gem. § 251 HGB zu vermerkende Eventualverbindlichleiten.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sonstige Pflichtangaben

Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum einen Geschäftsführer. Die Geschäftsführung während des abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte unverändert durch Andreas Többen, Dipl.-Sachverständiger, München.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

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