F. Reichelt GmbH Pharmahandlung
Selbe AdresseGroßhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Johannes Schöllhorn seit 8.1.2013 | Vorstandsmitglied |
Kerstin, geb. Heide Riemann seit 8.1.2013 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
F. Reichelt AktiengesellschaftHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz zum 31. Dezember 2012Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20121. Allgemeine Angaben Bei der F. Reichelt AG, Hamburg, handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß §267 (1) HGB. Der Jahresabschluss der F. Reichelt AG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgegliedert. Die größenabhängigen Erleichterungen des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften werden in Anspruch genommen. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Betragsangaben erfolgen - soweit nicht anders vermerkt - in Tausend Euro (T€). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die von uns angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer entsprechen, bewertet. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von € 410,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Sofern bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Wertaufholungen wurden vorgenommen, sofern die Gründe für die ursprüngliche Wertminderung nicht mehr bestehen. Die Forderungen und die sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. In 2012 wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 5,05% bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen wurden mit 2,0% p.a. berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. AKTIVA3. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Ausgewiesen werden Grundstücke in Hamburg, Oldenburg, Göttingen und Görlitz. Die Grundstücke in Hamburg und Oldenburg sind mit Grundschulden in Höhe von € 9,0 Mio. belastet und valutieren zum Bilanzstichtag mit € 0 Mio. 4. Finanzanlagen Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der F. Reichelt AG stellt sich wie folgt dar:
5. Beteiligungen Die Beteiligungen bestehen an der Phoenix AG, Mannheim, der PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG, Mannheim und der Phoenix Verwaltungs GmbH, Mannheim. An der Phoenix AG mit Sitz in Mannheim besteht eine Beteiligung am Grundkapital in Höhe von 20,2%, deren Eigenkapital zum 31.12.2012 beträgt T€ 494 (Vj.: T€ 1.437). Der Jahresfehlbetrag 2012 beträgt T€ -8 (Vj.: Jahresüberschuss T€ 62). An der in 2009 anstelle der Phoenix AG als Komplementärin der PHOENIX KG eingesetzten PHOENIX Verwaltungs GmbH besteht eine Beteiligung am Stammkapital in Höhe von ebenfalls 20,2%. Das Eigenkapital der PHOENIX Verwaltungs GmbH beträgt zum 31.12.2012 T€ 47 (Vj.: T€ 42). Deren Jahresüberschuss 2012 belief sich auf T€ 5 (Vj.: T€ 5). 6. Forderungen gegen verbundene Unternehmen In den Forderungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen i.H.v. T€ 36.787 mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre enthalten. 7. Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind antizipative Forderungen i.H.v. insgesamt T€ 192 (Vj.: T€ 203) enthalten, die Steuererstattungsansprüche aus Vorjahren (KSt, SoliZ, anrechenbare KapESt und anrechenbarer SoliZ) betreffen. PASSIVA8. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der F. Reichelt AG zum 31. Dezember 2012 beträgt T€ 28.125. Es ist eingeteilt in 824.999 Stammaktien und 300.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht im Nennbetrag von je € 25. Die Vorzugsaktien sind vom Stimmrecht ausgeschlossen und mit einer nachzahlbaren Vorzugsdividende von 10,24% (= € 2,56 je Vorzugsaktie) ausgestattet, die vor Ausschüttung eines Gewinnanteils auf die Stammaktien zu zahlen ist. Die Vorzugsaktionäre erhalten jedoch zurzeit gemäß § 140 Abs. 2 AktG das volle Stimmrecht, nachdem diese Anfang 1992 ausgegeben und in den Geschäftsjahren 1992 bis 2004 keine Dividende hierauf gezahlt wurde. Aus dem Bilanzgewinn der Geschäftsjahre 2005, 2006 und 2007 erfolgten Nachzahlungen von Vorzugsdividenden in Höhe von insgesamt € 8,85 je Vorzugsaktie. Für 2008 bis 2010 wurde keine Vorzugsdividende gezahlt. Der rückständige Anspruch je Vorzugsaktie für insgesamt 21 Jahre beträgt zum 31. Dezember 2012 € 44,91 je Vorzugsaktie. Die Kapitalrücklage beträgt wie im Vorjahr T€ 71.175. Die anderen Gewinnrücklagen betragen wie im Vorjahr T€ 21.654. Gemäß § 58 Abs. 2a AktG ist hierin ein Eigenkapitalanteil aus Wertaufholung wie im Vorjahr von T€ 1.545 enthalten. Nach Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2012 in Höhe von T€ 1.937,5 und des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von T€ 34 beträgt der Bilanzgewinn T€ 1.971,5. Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Das Eigenkapital beläuft sich auf T€ 122.925 (Vj.: T€ 120.987), die Eigenkapitalquote beträgt 98% (Vj.: 93%). 9. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.083 (Vj.: T€ 3.497) enthalten, die eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren haben und durch Verpfändung der Anteile an der PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG besichert sind. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 1.083 (Vj.: T€ 3.497) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. 10. Organe der F. Reichelt Aktiengesellschaft VORSTAND Die Gesellschaft wurde im Berichtsjahr vertreten durch den Vorstand: Rolf Glessing (bis 31.12.2012)
Alexander Schöllhorn (Bestellung am 01.10.2012 mit
Wirkung zum 01.01.2013)
AUFSICHTSRAT Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr an: Dr. Susanne Frieß
Falk Lehmann
Corinna Hüglin-Kleiner
11. Angaben zu den Bezügen Die größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der Organmitglieder werden gemäß § 288 (1) i.V.m. § 285 Nr. 9a) und 9b) HGB in Anspruch genommen. 12. Mitgeteilte Beteiligungen nach AktG/WpHG Im Verlauf des Geschäftsjahres 2012 erhielten wir folgende Mitteilungen zu den Anteilsverhältnissen an der F. Reichelt AG: Am 08. Oktober 2012 haben uns die folgenden Mitteilungen zu den Anteilsverhältnissen erreicht: - Die Horst Plaschna Management GmbH & Co. Beteiligungssanierungs- und -verkaufs KG, Ulm, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 08. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt Aktiengesellschaft am 4. Oktober 2012 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und ihr zu diesem Tag 1,5% der Stimmrechte (16.875 Stimmen) zustehen. Davon sind der Horst Plaschna Management GmbH & Co. Beteiligungssanierungs- und -verkaufs KG, Ulm, Deutschland, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 1,5% der Stimmrechte (16.875 Stimmen) zuzurechnen. - Die Merckle Service GmbH, Ulm, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 08. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt Aktiengesellschaft am 4. Oktober 2012 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und ihr zu diesem Tag 1,5% der Stimmrechte (16.875 Stimmen) zustehen. - Die VEM Management GmbH, Ulm, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 08. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt Aktiengesellschaft am 4. Oktober 2012 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und ihr zu diesem Tag 1,5% der Stimmrechte (16.875 Stimmen) zustehen. Davon sind der VEM Management GmbH, Ulm, Deutschland, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 1,5% der Stimmrechte (16.875 Stimmen) zuzurechnen. - Die VEM Beteiligungen GmbH, Ulm, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 08. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt Aktiengesellschaft am 4. Oktober 2012 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und ihr zu diesem Tag 1,5% der Stimmrechte (16.875 Stimmen) zustehen. Davon sind der VEM Beteiligungen GmbH, Ulm, Deutschland, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 1,5% der Stimmrechte (16.875 Stimmen) zuzurechnen. - Herr Ludwig Merckle, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 08. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt Aktiengesellschaft am 4. Oktober 2012 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und ihm zu diesem Tag 1,5% der Stimmrechte (16.875 Stimmen) zustehen. Davon sind Herrn Ludwig Merckle, Deutschland, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 1,5% der Stimmrechte (16.875 Stimmen) zuzurechnen. - Die LH Leder Holding Vermögensverwaltung GmbH, Zossen, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 08. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt Aktiengesellschaft am 4. Oktober 2012 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und ihr zu diesem Tag 1,5% der Stimmrechte (16.875 Stimmen) zustehen. Davon sind der LH Leder Holding Vermögensverwaltung GmbH, Zossen, Deutschland, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 1,5% der Stimmrechte (16.875 Stimmen) zuzurechnen. - Die MerFam GmbH, Zossen, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 08. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt Aktiengesellschaft am 3. Oktober 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und ihr zu diesem Tag 3,10% der Stimmrechte (34.927 Stimmen) zustehen. Im Laufe desselben Tages hat der Stimmrechtsanteil der MerFam GmbH, Zossen, Deutschland, an der F. Reichelt Aktiengesellschaft die Schwelle von 3% wieder unterschritten und ihr stehen seitdem keine Stimmrechte mehr zu. - Die Fedor Holding GmbH, Zossen, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mit, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der F. Reichelt Aktiengesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der F. Reichelt Aktiengesellschaft unmittelbar gehören. - Die PH Pharma-Holding GmbH, Zossen, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mit, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der F. Reichelt Aktiengesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der F. Reichelt Aktiengesellschaft mittelbar gehören, da ihr die von der Fedor Holding GmbH unmittelbar gehaltenen Aktien gemäß §§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. - Die Fedora GmbH & Co. KG, Zossen, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 08. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt Aktiengesellschaft am 3. Oktober 2012 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und ihr zu diesem Tag 6,3% der Stimmrechte (70.927 Stimmen) zustehen. Am 10. Oktober 2012 hat uns die folgende Mitteilung zu den Anteilsverhältnissen erreicht: - Herr Horst Gaßmann, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 10. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt Aktiengesellschaft, Hamburg, am 05.10.2012 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat. Am 11. Oktober 2012 haben uns die folgenden Mitteilungen zu den Anteilsverhältnissen erreicht: - Herr Horst Gaßmann, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 11. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt Aktiengesellschaft, Hamburg, am 04.10.2012 die Schwelle von 5% und am 05.10.2012 die Schwelle 3% unterschritten hat. Nach Vorlage der Depotabrechnung hat Herr Horst Gaßmann die Daten wie o.g. berichtigt. Er bittet um entsprechende Kenntnisnahme und Berücksichtigung. - Herr Horst Gaßmann, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 11. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 10. Oktober 2012 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt Aktiengesellschaft, Hamburg, am 04.10.2012 die Schwelle von 5% unterschritten hat und an diesem Tag 3,45% (das entspricht 38.814 Stimmrechten) betrug und dass sein Stimmrechtsanteil am 05.10.2012 die Schwelle 3% unterschritten hat und an diesem Tag 1,95% (das entspricht 21.952 Stimmrechten) betrug. Am 3. Dezember 2012 haben uns die folgenden Mitteilungen zu den Anteilsverhältnissen erreicht: - Die Fedor Holding GmbH, Zossen, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mit, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der F. Reichelt Aktiengesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der F. Reichelt Aktiengesellschaft unmittelbar gehören. - Die PH Pharma-Holding GmbH, Zossen, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mit, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der F. Reichelt Aktiengesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der F. Reichelt Aktiengesellschaft mittelbar gehören, da ihr die von der Fedor Holding GmbH unmittelbar gehaltenen Aktien gemäß §§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Diese Mitteilungen hat der Vorstand gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG europaweit bekannt gemacht. Zum 31.12.2012 bestanden somit aufgrund der seit November 2007 eingegangenen Mitteilungen folgende gemeldeten Anteilsverhältnisse über 3 Prozent: a. Fedor Holding GmbH mit folgenden Meldungen: - Die PH Pharma-Holding GmbH, Hamburg, teilt uns mit Schreiben vom 09. November 2007 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt AG am 08. November 2007 die Schwellen von 50% und 75% überschritten hat und zu diesem Tag 75,43% (678.825 Stimmen) beträgt. Davon sind der PH Pharma-Holding GmbH nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG 75,43% der Stimmrechte (678.825 Stimmen) über die Fedor Holding GmbH zuzurechnen. - Die Fedor Holding GmbH, Hamburg, teilt uns mit Schreiben vom 09. November 2007 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt AG am 08. November 2007 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 25%, 30%, 50% und 75% überschritten hat und ihr zu diesem Tag 75,43% der Stimmrechte (678.825 Stimmen) zustehen - Die Fedor Holding GmbH, Zossen, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mit, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der F. Reichelt Aktiengesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der F. Reichelt Aktiengesellschaft unmittelbar gehören. - Die PH Pharma-Holding GmbH, Zossen, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mit, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der F. Reichelt Aktiengesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der F. Reichelt Aktiengesellschaft mittelbar gehören, da ihr die von der Fedor Holding GmbH unmittelbar gehaltenen Aktien gemäß §§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. b. Fedora GmbH & Co. KG mit folgender Meldung: - Die Fedora GmbH & Co. KG, Zossen, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 08. Oktober 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt Aktiengesellschaft am 3. Oktober 2012 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und ihr zu diesem Tag 6,3% der Stimmrechte (70.927 Stimmen) zustehen. - Die Fedor Holding GmbH, Zossen, Deutschland, teilt uns mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mit, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der F. Reichelt Aktiengesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der F. Reichelt Aktiengesellschaft unmittelbar gehören. 13. Angaben gem. § 285 Nr. 14 HGB Die F. Reichelt Aktiengesellschaft, Hamburg, stellt aufgrund des ab 01. Dezember 2012 erfolgten Segmentwechsels vom regulierten Markt an der Hanseatischen Wertpapierbörse in Hamburg in das Segment "Mittelstandsbörse Deutschland" (Freiverkehr) der Hanseatischen Wertpapierbörse in Hamburg keinen Konzernabschluss zum 31.12.2012 für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, in welchen der Abschluss der Gesellschaft einbezogen würde, auf. Die größenabhängigen Befreiungen gem. § 293 Abs. 1-4 HGB werden angewendet. Die Fedor Holding GmbH, Zossen, als Muttergesellschaft der F. Reichelt Aktiengesellschaft, stellt aufgrund des ab 01. Dezember 2012 erfolgten Segmentwechsels der F. Reichelt Aktiengesellschaft, Hamburg, vom regulierten Markt an der Hanseatischen Wertpapierbörse in Hamburg in das Segment "Mittelstandsbörse Deutschland" (Freiverkehr) der Hanseatischen Wertpapierbörse in Hamburg keinen Konzernabschluss zum 31.12.2012 auf. Die größenabhängigen Befreiungen gem. § 293 Abs. 1-4 HGB werden angewendet. 14. Abhängigkeitsbericht Der Abhängigkeitsbericht wurde gemäß § 312 AktG aufgestellt. Der Vorstand hat folgende Schlusserklärung abgegeben: "Nach den Umständen, die uns jeweils zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen und die Maßnahmen getroffen wurden, haben wir bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und sind durch Maßnahmen, die getroffen wurden, nicht benachteiligt worden. Es wurden im Geschäftsjahr 2012 keine Maßnahmen auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen unterlassen."
Hamburg, den 3. Juli 2013 gez. Alexander Schöllhorn, Vorstand |
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