Beteiligungsgesellschaften
Frey & Unsinn GmbHLiquidiert
Erlenweg 8, 73110 Hattenhofen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Josef Unsinn | 50.00% |
Irene Frey | 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Frey & Unsinn GmbHHattenhofenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGAllgemeines Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der Nutzungsdauern wurde auf die betrieblichen Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken. Planmäßige Abschreibungen ergeben sich durch die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen bewertet. Die Umrechnung von Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten erfolgte entweder zum Kurs des Transaktionstages oder zum niedrigeren bzw. höheren Kurs des Bilanzstichtages. Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert bewertet. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterung der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben per 31. Dezember 2011 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren wurde die PuC-Methode angewandt. Folgende Annahmen wurden der Berechnung zugrunde gelegt: Zinssatz gem. Vereinfachungsregel § 253 Abs. 2 S. 2 HGB: 5,14 % Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 0,0 % Erwartete Rentensteigerungen: 0,0 % Zugrunde gelegte Sterbetafel: Heubeck 2005 G Sonstige Pflichtangaben Ge winnverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Durch die jeweilige Patronatserklärungen vom 23.12.2010 durch Herrn Frey und Herrn Unsinn wurde das Problem einer etwaigen Überschuldung aus Sicht der Geschäftsleitung beseitigt. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2011 Herr Heinz Frey und Herr Josef Unsinn Hattenhofen, den 25.05.2012
Heinz Frey (Geschäftsführer) Josef Unsinn (Geschäftsführer) |
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